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Familie, Soziales, Bildung

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08.11.2024: Segeberger Pflegetag: "Gemeinsam für die Pflege"

Kreis Segeberg. Wer ist an Pflege beteiligt? Welche Angebote und welche Erfahrungen gibt es? Wie muss Infrastruktur gestaltet sein, damit Pflege für alle gelingen kann? Um diese und weitere Fragen drehte sich der Segeberger Pflegetag 2024. Rund 70 Teilnehmer*innen, darunter Bürgermeister*innen, Kreistagsabgeordnete, Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen sowie Verantwortliche aus Wohlfahrtsverbänden, Vertretungen von Betroffenen und Angehörigen sowie Senior*innenbeiräten, tauschten sich dazu aus, wie die Versorgung und Unterstützung von auf Hilfe angewiesenen Menschen künftig sichergestellt werden kann.

Im Jahr 2040 werden im Kreis Segeberg rund 30 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. "Wenn die aktuellen Bedingungen unverändert blieben und sehr vereinfacht, ohne Berücksichtigung anderer Faktoren, auf 2040 projiziert würden, könnte man grob von 9.650 Pflegebedürftigen ausgehen. Das entspräche einer Zunahme von etwa 27 Prozent gegenüber 2021", sagt Denise Daude-Oster, Sozialplanerin beim Kreis Segeberg.

"Die Anzahl der zu pflegenden Personen nimmt stetig zu", so Anke Carsjens, Projektkoordinatorin präventive Hausbesuche beim Kreis Segeberg. Betroffen sind neben Menschen mit Beeinträchtigungen vor allem auch ältere und/oder demenzkranke Menschen. Zugleich sei es aus verschiedenen Gründen immer weniger selbstverständlich, dass Pflege und Unterstützung innerhalb der Familie erbracht werden. "Diese Situation wird durch den Fachkräftemangel in der professionellen Pflege noch verschärft."

Ende 2021 lebten in Schleswig-Holstein 27 Prozent der Einwohner*innen im Alter von 90 und mehr Jahren in Pflegeheimen und wurden dort vollstationär in Dauerpflege betreut. Bei den 80- bis unter 90-Jährigen betrug dieser Anteil sieben Prozent. Von den 70- bis unter 80-Jährigen lebten zwei Prozent in Pflegeheimen, so das Statistikamt Nord. "Über 70 Prozent der anerkannt Pflegedürftigen werden zu Hause betreut – durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder eine Kombination beider Versorgungsarten", sagt Carsjens. Dabei seien 65 Prozent der pflegenden Angehörigen Frauen. Im Vergleich zu Nicht-Pflegenden gehören Pflegende mit hohem Betreuungsumfang häufiger niedrigen Bildungsgruppen an, sind seltener erwerbstätig und erfahren häufiger nur geringe soziale Unterstützung.

Bei der Gestaltung von Strukturen der Sorge und Unterstützung kommt den Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen und dabei zu unterstützen, dass familiäre, nachbarschaftliche und zivilgesellschaftliche Ressourcen und professionelle Dienstleistungen einander ergänzen.

Neben dem aufrüttelnden Text "Ungepflegt" über den Alltag und die Sorgen von Pflegefachkräften, den Poetry-Slammerin Leah Weigand per Live-Video vortrug, referierte Christian Heerdt vom Kuratorium Deutsche Altershilfe zum Thema "Caring Community". Danach ging es beim Pflegetag um Fallbeispiele, über die später ein Austausch in Foren stattfand. Im Fokus standen dabei Ehepaare in verschiedenen Lebenssituationen:

  • Die "jungen Alten", die noch fit sind und selbstständig leben, für die aber präventive Angebote und Beratungen im Vorfeld von Pflege wichtig sind.
  • Die "Hochbetagten", die im Übergang zur Pflege stehen und bereits Unterstützung benötigen.
  • Die "Höchstbetagten", die pflegerische Unterstützung benötigen, eventuell auch schon einen Platz im Pflegeheim.

Anhand dieser Beispiele sammelten die Teilnehmer*innen Ideen/Anregungen, wer was von wem benötigt und wer dies leisten kann. "Es gab einen sehr intensiven Austausch", sagt Susanne Stürwohldt, Fachdienstleitung Soziale Sicherung beim Kreis Segeberg.

Teilnehmer*innen sagten, dass die Veranstaltung zu mehr Sichtbarkeit für Pflege in den Kommunen führe und weitergeführt werden sollte. "Ein jährlicher Austausch in dieser Konstellation ist unabdingbar", so eine Rückmeldung aus dem Teilnehmer*innenkreis.

"Die Kreisverwaltung nimmt aus der Veranstaltung unter anderem als Aufgabe mit, Informationen über Unterstützungsangebote noch gezielter zu vermitteln. Bereits vorhandene Informationen müssen noch besser verfügbar werden, etwa auf unserer Homepage, in einem Portal oder per App", sagt Stürwohldt. Zudem nimmt der Kreis die künftige weitere Vernetzung aller Beteiligten in die Hand.

Interessierte können sich jederzeit per E-Mail melden.

Ergebnisse des Segeberger Pflegtags und weitere Informationen

05.11.2024: 72 Schüler*innen lernen, wie Kreispolitik funktioniert

Kreis Segeberg. 72 Neunt- und Zehntklässler*innen aus dem ganzen Kreisgebiet treffen sich in diesem Jahr vom 11. bis 13. November zu "Jugend im Kreistag" (JiKT) in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg. "Ein neuer Rekordwert", freut sich Kreispräsident Jörg Buthmann. 13 Schulen sind seiner gefolgt und haben jeweils zwei bis zehn Schüler*innen angemeldet.

Gemeinsam vermitteln insgesamt 25 Vertreter*innen des Kreistages und der Kreisverwaltung sowie Mitarbeiter*innen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA) den Jugendlichen, worüber in der Kreispolitik entschieden wird, wie die Abläufe sind und was es bedeutet, sich ehrenamtlich politisch einzubringen und mitzugestalten. Auch Jule Fischer, Schülerin vom Alstergymnasium in Henstedt-Ulzburg und Jugendkreistagspräsidentin des Vorjahres, sowie ihr Stellvertreter Joél Schröder sind ein weiteres Mal mit dabei.

Es gibt sechs Moderationsteams mit jeweils zwei Personen. Diese setzen sich immer aus Vertreter*innen der Verwaltung und Politik zusammen. Sie werden die Jugendlichen anleiten. Welche Themen konkret in den Arbeitsgruppen (AGs) behandelt werden, entscheiden die Jugendlichen letztlich selbst. Die AGs haben bisher nur einfache Titel, nämlich Digitalisierung, Umwelt- und Klimaschutz, Sicherheit, Demokratie, Lebenswelt und Mobilität. Jede Arbeitsgruppe stellt dann quasi eine Fraktion dar.

Auch dieses Jahr gibt es wieder ein JiKT-internes Medienteam, in dem sich Schüler*innen um die Aktualisierung der Homepage kümmern und Social-Media-Kanäle bespielen.

In den ersten beiden Tagen geht es darum, Anträge auszuarbeiten. Diese werden am Mittwoch (13. November) in der Jugendkreistagssitzung von 10.30 bis 15.30 Uhr im Theatersaal der Jugend-Akademie beraten. Im kommenden Jahr werden sich dann die Kreisgremien mit den Beschlüssen des Jugendkreistages befassen.

Neben Einblicken in die Kreispolitik erfahren die Jugendlichen auch Wissenswertes über die Arbeit der Kreisverwaltung. Zum einen durch die beteiligten Mitarbeiter*innen, zum anderen aber auch durch die mittlerweile traditionelle Fragestunde mit dem Landrat am Dienstagabend (12. November, 19 bis 20 Uhr im Foyer der Jugend-Akademie).

Konkret mit dabei sind die Gemeinschaftsschule Ossenmoorpark, die Gemeinschaftsschule Friedrichsgabe, die Willy-Brandt-Schule, das Gymnasium Harksheide und das Lessing-Gymnasium (alle Norderstedt), die Freie Waldorfschule und Leibniz-Schule Kaltenkirchen, das Alstergymnasium Henstedt-Ulzburg, die Jürgen-Fuhlendorf-Schule Bad Bramstedt, die Poul-Due-Jensen-Schule Wahlstedt, die Sventana-Gemeinschaftsschule Bornhöved sowie die Dahlmannschule und das Städtische Gymnasium Bad Segeberg.


22.10.2024: Richtlinie zur Förderung der Jugend-Demokratiestärkung

  • Datum: 22.10.2024

    Jugend-Demokratiestärkung vom 10.10.2024 (Richtlinie zur Förderung, veröffentlicht am 22.10.2024)

    Die Richtlinie wurde am 22.10.2024 veröffentlicht.

  • Datum: 22.10.2024

    Jugend-Demokratiestärkung vom 10.10.2024 (Antrag zur Förderung)

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Datum: 15.01.2021

Online-Dienste des Kreises Segeberg

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und der Kreis Segeberg haben gemeinsam zwei Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Bürger*innen können jetzt Leistungen aus der Eingliederungshilfe für Minderjährige und der Kindertagespflege online beantragen.


Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Datum: 01.10.2021

Video "Was sind Frühe Hilfen?"

Der dreiminütige Kurzfilm erklärt anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Er richtet sich neben Eltern auch an Fachkräfte, die Mütter und Väter begleiten und beraten.

Das Video ist ein Angebot des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung