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25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegebe, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita,Jugend,Schule,Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

19.07.2024: Online-Terminbuchungen nun auch in der Fahrerlaubnisbehörde

Ab sofort benötigen Sie, ebenso wie in den Zulassungsstellen und anderen Verwaltungsbereichen des Kreises Segeberg, auch einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle.

Über den hier zu findenden Link erreichen Sie die Web-Terminseite in der es Ihnen ganz bequem möglich ist, über einen Klick auf den Button "Fahrerlaubnis / Führerschein-Angelegenheiten" den für Sie passenden Termin zu buchen.

Alle verfügbaren Termine werden in grün dargestellt.

Damit hält nun auch Planbarkeit in die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle Einzug, sodass Sie sich bestmöglich auf ihr Vorhaben / Ihren Termin vorbereiten können.

Vielen Dank für die Nutzung und bis bald.

Zur Termin-Buchung

08.07.2024: FRAU & BERUF: Neuer Job-Info-Abend am 16. Juli

Die Integrationsbeauftragte von Henstedt-Ulzburg Michelle Behrens und FRAU & BERUF Segeberg laden Frauen, die ihre berufliche Karriere starten oder nach einer Familienpause wieder einsteigen möchten, zu einem aufschlussreichen Info-Abend ein.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 16. Juli 2024, von 19.30 bis 21.00 Uhr im Rathaus Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1; Raum 1.23 in Henstedt-Ulzburg statt. Es wird eine persische und arabische Dolmetschung geben.

Eine erfolgreiche Jobsuche erfordert gute Bewerbungsunterlagen. Insbesondere für Frauen, die nach einer Berufspause oder Familienzeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten, sind aktuelle Kenntnisse über den Bewerbungsprozess und überzeugende Unterlagen entscheidend. Der Info-Abend behandelt folgende Fragen:

  • Welche Inhalte überzeugen in einer Bewerbung?
  • Was gehört in einen modernen Lebenslauf?
  • Welche Funktion hat das Anschreiben?

Die FRAU & BERUF Beraterin Simone Mortensen wird den Teilnehmerinnen zeigen, wie sie sich mit ihren Bewerbungsunterlagen optimal selbst darstellen und diese digital nutzen können. Zusätzlich bietet sie einen Bewerbungsunterlagen-Check an, bei dem individuelle Fragen geklärt und Bewerbungen professionell gestaltet werden können.

Veranstaltungsdetails

Titel: Info-Abend "Neuer Job! - Mit guten Bewerbungsunterlagen überzeugen"

Organisatorin: Michelle Behrens, Integrationsbeauftragte von Henstedt-Ulzburg

Referentin: Simone Mortensen, FRAU & BERUF Segeberg

Datum: Dienstag, 16. Juli 2024

Zeit: 19.30 – 21.00 Uhr

Ort: Rathaus Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1; Raum 1.23, Henstedt-Ulzburg

Für weitere Informationen zu dem Info-Abend steht Ihnen Svenja Gruber, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 04193/963 170 oder per E-Mail.


Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.

Die Beratungsstelle FRAU & BERUF wird gefördert durch die Europäische Union, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Land Schleswig-Holstein.

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ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.

Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.



Mitfahrnetz des Kreises Segeberg

Bei uns findest Du Mitfahrer*innen für Deine regelmäßigen Fahrten. Auch Einmalfahrten kannst Du beim Pendlerportal einstellen und Dir Kosten, Nerven und CO2-Ausstoß teilen.

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