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Familie, Soziales, Bildung

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08.12.2023: Weltbehindertentag: Konzert in Rickling

Kreis Segeberg. "Dass wir heute gemeinsam den Weltbehindertentag begehen können, ist ein großes Privileg und keine Selbstverständlichkeit": Mit diesen Worten hat die Kreis-Behindertenbeauftragte Jutta Altenhöner Menschen mit Behinderungen aus dem Kreis Segeberg sowie deren Angehörigen und Freunde, die anlässlich des Gedenktages zum adventlichen Konzert des Shanty-Chors "De stinkigen Landratten" nach Rickling gekommen waren, begrüßt. "Überall auf der Welt toben unverantwortliche Kriege, einer direkt vor unserer Haustür. Viele Menschen gehen daraus als behinderte Personen hervor", so Altenhöner weiter. Diese Menschen hätten nicht die Voraussetzung, in einer inklusiven Gesellschaft zu leben, denn sie hätten schlichtweg keine Ressourcen, um barrierefreie Umgebungen zu schaffen.

"Sicher: Auch wir haben noch viele Baustellen zu bewältigen", räumte Altenhöner ein. "Aber für uns und für unsere Regierungen ist die UN-Behindertenrechtskommission nicht nur eine Worthülse, sondern sie ist Arbeitsgrundlage und Verpflichtung gleichermaßen."

Altenhöner plädierte dafür, geflüchtete Menschen, die mit Traumata und körperlichen oder kognitiven Störungen nach Deutschland kommen, schnellstmöglich "in unsere inklusive Gesellschaft so einzubinden".

Landrat Jan Peter Schröder bedankte sich in seinem Grußwort bei den Beauftragten für Menschen mit Behinderung und den Vertreter*innen der Beiräte für ihre Arbeit und ihren Einsatz. "Wir sind im Kreis Segeberg beim Thema Inklusion bereits gut aufgestellt, aber es gibt dennoch immer noch sehr viel in diese Richtung zu tun."

"Ich freue mich, dass wir heute eine Veranstaltung präsentieren können, die das Wohlergehen fördert und gleichzeitig die Auseinandersetzung mit dem Thema nicht vergisst und ermöglicht", sagte Mitorganisator Thorsten Luckow, Vorsitzender des Netzwerks Behindertenbeauftragte und -beiräte. Er wies die Konzert-Besucher*innen auf die Fotoausstellung "Inklusion Emotional" hin, die vom Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bad Segeberg für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde.

Im Anschluss sorgten "De stinkigen Landratten" für gute Stimmung und animierten zum Mitsingen und Mitklatschen klassischer Stücke wie "Seemann, lass das träumen" und "Keep Hauling". Zum Abschluss sangen alle gemeinsam weihnachtliche Lieder.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember eines jeden Jahres ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll.

08.12.2023: Kreispräsident verleiht Kunst- und Kulturpreis

Kreis Segeberg. Kreispräsident Jörg Buthmann hat jetzt den "Kunst- und Kulturpreis" sowie den "Förderpreis Kunst und Kultur" des Kreises Segeberg 2023 im Bereich "Bildende Künste" verliehen. Die beiden Preise werden alle zwei Jahre vergeben, jeweils in einer anderen Kunstgattung. In beiden Preiskategorien stand ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro zur Verfügung.

Zum ersten Mal mussten die Künstler*innen eine thematische Vorgabe erfüllen. Die vorgeschlagenen Kunstwerke sollten sich mit dem Thema "Kreis" befassen. Dabei war das Motiv des Kreises so weit gefasst, dass es sich auf die geometrische Figur, auf ein Symbol für Gemeinschaft, auf den Prozess eines Kreislaufs oder konkret auf den Kreis Segeberg beziehen konnte. "Der Fantasie waren da keine Grenzen gesetzt", sagte der Kreispräsident.

Für den Kunst- und Kulturpreis gingen in diesem Jahr insgesamt 16 Vorschläge bei der Kreisverwaltung ein: elf Bewerbungen für den Kunst- und Kulturpreis und fünf für den Förderpreis. Die Auswahl reichte von Fotografie über Zeichnung und Malerei hin zu Graffiti; von Collage über dreidimensionale Papierobjekte hin zu Steinskulpturen und einem Moosbild.

"Eine Jury aus drei Fachrichter*innen und sechs Sachrichter*innen hatte die schwierige Aufgabe, aus all diesen beeindruckenden Arbeiten diejenigen zu ermitteln, die heute vom Kreis ausgezeichnet werden", so Buthmann in seiner Rede.

Das sind die Geehrten:

Kunst- und Kulturpreis

Mit dem Kunst- und Kulturpreis 2023 des Kreises Segeberg wurden ausgezeichnet: die Fotografin und Grafikerin Beate Jeske aus Weede sowie die Norderstedter Steinbildhauerin Anne Germelmann. Das Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro wurde geteilt.

Beate Jeske, 1958 in Kehl am Rhein geboren, absolvierte zunächst ein Studium der Klassischen Archäologie, Kunstgeschichte und Romanistik in Freiburg. Danach studierte sie Foto- und Grafik-Design in Stuttgart. Seit 2014 ist sie als freie Fotodesignerin und Malerin tätig. 2016 zog sie nach Weede in den Kreis Segeberg. 2021 erhielt sie ein Kunststipendium des Landes Schleswig-Holstein für die fotografische Dokumentation der Restaurierung der Wollspinnerei Blunck in Bad Segeberg.

Aus diesem Projekt stammt auch das Werk, mit dem sich Beate Jeske für den Kunst- und Kulturpreis beworben hat. Es handelt sich dabei um ein Foto des großen Krempelsatzes der Wollspinnerei. Die Räder der Maschine waren mehr als 100 Jahre lang in Bewegung. Das Thema "Kreis" spiegelt sich hier auf verschiedenen Ebenen wider: Das Ineinandergreifen der kunstvoll hergestellten Zahn- und Transmissionsräder steht sowohl für eine Kreislauf-Wirtschaft als auch für den Kreislauf der Wolle – vom Schaf bis hin zum gesponnenen Faden. Darüber hinaus zählt die Wollspinnerei Blunck zu den wichtigsten industrie-kulturellen Denkmalen im Kreis Segeberg. Damit ergibt sich auch noch einmal ein ganz konkreter regionaler Bezug zum Thema "Kreis".

Die zweite Preisträgerin, Anne Germelmann, wurde 1966 in Berlin geboren und lebt in Norderstedt. Bereits als Schülerin hat sie sich für den Kunstunterricht begeistert, dann beruflich aber einen anderen Weg eingeschlagen. Als Studienrätin für Geographie und Sport war sie am Norderstedter Lessing-Gymnasium tätig. 2014 nahm sie zusammen mit Schüler*innen an einem Steinbildhauer-Workshop teil und ist seitdem laut eigener Aussage mit der Steinbildhauerei "infiziert". Sie bildete sich weiter, nahm an verschiedenen Kursen im In- und Ausland teil.

Beworben hat sich Anne Germelmann mit einer Steinskulptur, die den Titel „Gebrochenes Band“ trägt. Auf das Thema "Kreis" spielt die Skulptur auf unterschiedliche

Art und Weise an: Zum einen wählte die Künstlerin für ihre Arbeit einen alten Grabstein aus Marmor, da es sie faszinierte, einem Stein, der bereits als Grabstein gedient hatte, neues Leben einzuhauchen und ihn somit zum Teil eines großen Kreislaufes von Werden und Vergehen zu machen.

Zum anderen handelt es sich bei der Form um ein Möbiusband, das als verschlungene kreisartige Form für Unendlichkeit steht. Doch ist das Möbiusband "gebrochen". Laut Erläuterung der Künstlerin war die Skulptur kurz vor der Fertigstellung zu Boden gefallen und an einer Stelle durchgebrochen. "Aber wie im Leben geht es auch in der Kunst nicht ohne Brüche weiter. Auch gebrochen schließt sich der Kreis für das Auge noch, die Unendlichkeit bleibt erkennbar und eine offene Form mit den kommunizierenden Enden ist nun spannender als zuvor", so Germelmann in ihrer Bewerbung.

Förderpreis

Beim Förderpreis hat die 16-jährige Nora Korn aus Groß Rönnau die Jury mit ihrer eingereichten Kreidezeichnung "Gefangen" begeistert. In der Beschreibung der Projektidee heißt es: "Die Kreise stehen dafür, in den eigenen, dunklen Gedanken gefangen zu sein. Gedanken, die kreisen und immer mehr zu einem düsteren Sturm werden, aus dem es kein Entkommen gibt." Die Schülerin der Dahlmannschule in Bad Segeberg malt seit frühster Kindheit und nimmt auch an Kunstkursen außerhalb der regulären Unterrichtszeit teil. Nora Korn erhält den Hauptpreis des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg und ein Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro.

Die Jury hat sich darauf verständigt, die restliche Summe des Preisgeldes in Höhe von 500 Euro als Anerkennungspreis an die Klasse Oc der Schule am Hasenstieg in Norderstedt für eine Gemeinschaftsarbeit zum Thema "Vielfalt" zu vergeben. Die Zwölf- bis 15-Jährigen der Oberstufenklasse des Förderzentrums haben ein farbenfrohes Graffiti mit dem Titel "Diversity" eingereicht. Das Gemeinschaftswerk der elf Schüler*innen soll die Vielfalt der Menschen in einer Gesellschaft darstellen, was durch die unterschiedlichen Muster und Füllungen in kleinen Kreisen symbolisiert wird.

Abschließend wies der Kreispräsident darauf hin, dass es im kommenden Jahr eine Ausstellung mit allen für den Kunst- und Kulturpreis eingereichten Kunstwerke geben wird. Sie soll vom 5. bis 17. Mai 2024 in der Remise in Bad Segeberg stattfinden. Genauere Informationen dazu folgen im Frühjahr 2024.

05.12.2023: Eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember

"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.

Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.

LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".

Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten

Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:

Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.

Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.

Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal

Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.

Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.

Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940  Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000  Tonnen (Winter 2009/2010).

Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.

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ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

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Datum: 15.01.2021

Online-Dienste des Kreises Segeberg

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und der Kreis Segeberg haben gemeinsam zwei Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Bürger*innen können jetzt Leistungen aus der Eingliederungshilfe für Minderjährige und der Kindertagespflege online beantragen.


Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Datum: 01.10.2021

Video "Was sind Frühe Hilfen?"

Der dreiminütige Kurzfilm erklärt anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Er richtet sich neben Eltern auch an Fachkräfte, die Mütter und Väter begleiten und beraten.

Das Video ist ein Angebot des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung