Eingliederungshilfe
Letzte Meldung
14.01.2025: Kreis überträgt Schuldner*innen- und Wohnungsnotlagenberatung
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat sich dazu entschieden, die Schuldner*innenberatung und die Wohnungsnotlagenberatung zum 1. Januar 2026 in einem neuen Verfahren an externe Träger zu übergeben. Interessenten können sich vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2025 um eine Zulassung bewerben.
Gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden ist es Aufgabe des Kreises, in seinem Gebiet für nahezu gleichartige Lebensumstände und Bedingungen für die Einwohner*innen zu sorgen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge. Dabei muss der Kreis Segeberg nicht alle Aufgaben selbst erledigen, sondern kann Dritte beauftragen, bestimmte Leistungen zu übernehmen. Mit Blick auf die Schuldner*innen- und Wohnungsnotlagenberatung möchte er dies tun, um die hohen Anforderungen an die Qualität des Leistungsangebots, die sächliche und personelle Ausstattung sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals sicherstellen zu können.
Die Träger müssen entweder einem freien Wohlfahrtsverband oder einem diakonischen Werk angehören. Darüber hinaus können sich auch Träger bewerben, wenn sie mindestens drei Jahre für eine Gebietskörperschaft im entsprechenden Beratungssegment tätig waren.
Ziel der Schuldner*innenberatung ist es, Menschen, die überschuldet sind oder von Überschuldung bedroht sind, bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Bei der Wohnungsnotlagenberatung geht es um Hilfestellungen für Personen, die hinsichtlich Wohnungssuche, Mietrückstand, Räumungsklage oder drohender Obdachlosigkeit überfordert sind und Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben benötigen. Die Beratung soll drohende Obdachlosigkeit im besten Fall verhindern. Zudem sollen Menschen unterstützt werden, die vom Leistungsträger aufgefordert worden sind, ihre Wohnkosten zu senken. Ziel der Beratung ist in diesen Fällen die Vermittlung von angemessenem Wohnraum.
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Kontakt
19.12.2024: Rückblick auf den Weltbehindertentag
Am 3. Dezember hat der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen stattgefunden. Der Gedenk- und Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und soll die Öffentlichkeit auf die Probleme von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen.
Die Beauftragen für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg Jutta Altenhöner und Thorsten Luckow waren im Kreisgebiet unterwegs, um mit den vor Ort aktiven Beiräten und Beauftragten rote Äpfel zu verteilen. In den roten Äpfeln steckt ein Weltbehindertentag/Kreis-Fähnchen, dadurch wird bereits seit einigen Jahren auf den Aktionstag aufmerksam gemacht.
Gestartet hat Jutta Altenhöner gegen 9 Uhr im Rathaus in Kaltenkirchen, dort war im Eingangsbereich ein Stand aufgebaut, an dem die Äpfel verteilt wurden.
Um 11 Uhr wurden dann zusammen mit dem Behindertenbeirat der Stadt Bad Segeberg am ZOB in Bad Segeberg Äpfel verteilt. Bürgermeister Toni Köppen war auch vor Ort, um zu unterstützen.
Gegen 14 Uhr ging es weiter ins City Center in Henstedt-Ulzburg, um gemeinsam mit den Inklusionsbeautragten, den Vertreter*innen des Inklusionsbeirats, dem CCU Manager Lawrenz und dem Bürgervorsteher die Äpfel zu verteilen.
Gegen 15:30 Uhr ging es dann für Thorsten Luckow nach Norderstedt um gemeinsam mit der Inklusionsagentur Äpfel zu verteilen.
Der Behindertenrat der Stadt Wahlstedt war ebenfalls an der Aktion beteiligt und hat während der Seniorenweihnachtsfeier Äpfel verteilt.
Auch der Beirat für Menschen mit Behinderung in Bad Bramstedt schloss sich der Apfelaktion an und verteilte vor dem Edeka Möller 300 rote Äpfel.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich viele Menschen an dem Aktionstag beteiligt haben und somit auf den Tag der Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht wurde.
27.11.2024: Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember
Kreis Segeberg. Alljährlich findet am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen statt. Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Gedenk- und Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern.
Die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg, Jutta Altenhöner und Thorsten Luckow, werden am kommenden Dienstag, 3. Dezember, verschiedene Kommunen des Kreises besuchen. Dort verteilen sie mit den aktiven Beiräten und Beauftragten vor Ort zu deren Aktionen traditionell Äpfel mit einem Weltbehindertentag- oder Kreis-Fähnchen, um auf den Aktionstag aufmerksam zu machen: in Kaltenkirchen gegen 9 Uhr, in Bad Segeberg gegen 11 Uhr, in Henstedt-Ulzburg gegen 14 Uhr und in Norderstedt gegen 15.30 Uhr.
In allen vier Orten sowie in Bad Bramstedt und Wahlstedt sind an diesem Tag zudem weitere Aktionen geplant. Außerdem wird in den benannten Orten eine einheitliche Flagge zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen aufgehängt.
Eingliederungshilfe im Überblick
Eingliederungshilfe ist für Menschen mit
- einer Körperbehinderung,
- einer geistigen Behinderung,
- einer seelischen Behinderung oder
- einer Suchterkrankung.
Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.
Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.
Erwachsene
Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)
Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.
Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".
Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten
- Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
- Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
- Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
- Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
- Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
- Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
- Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.
Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!
Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.
Rufnummer: +49 4551-951 9825
Wichtige Dokumente und Formulare
- XLSM-Datei: (XLSM, 225 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1015 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1 MB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 50.30 "Eingliederungshilfe" gewährt Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- XLSM-Datei: (XLSM, 225 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
Ansprechpartner*innen
Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular
Login
Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.
Minderjährige
Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.
Beispiele für Leistungen:
- Frühförderung,
- Schulbegleitung,
- Einzelintegration und
- heilpädagogische Betreuung in der Kita.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin bietet ein Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Das Angebot richtet sich bei Minderjährigen auch an deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Die Beratung kann Folgendes beinhalten:
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
- herausfinden, welche Ansprüche auf Teilhabeleistungen bestehen,
- herausfinden, wer zuständig ist und
- Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten oder Beratungsangebote.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Online-Service
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Pflege und Betreuung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Wir helfen Ihnen!
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)