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Politik im Kreis und Wahlen

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12.03.2024: Segeberg und ukrainische Region besiegeln Partnerschaft

Kreis Segeberg. Im Dezember 2022 hat sich der Segeberger Kreistag für die Gründung einer Kreispartnerschaft mit einer ukrainischen Gebietskörperschaft ausgesprochen. Jetzt ist es so weit gewesen: In der Kreistagssitzung am heutigen Donnerstag, 14. März, haben Kreispräsident Jörg Buthmann, Landrat Jan Peter Schröder und Serhij Kramarenko, erster stellvertretender Leiter der Staatsverwaltung des Bezirks Tschernihiw, die offizielle Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Bezirk Tschernihiw im Nordosten der Ukraine unterzeichnet. "Es ist wichtig, als Gemeinschaft zusammenzustehen", sagte der Kreispräsident. Er betonte, dass dem Kreis Segeberg das Ja zur Partnerschaft mit dem ukrainischen Bezirk leicht gefallen sei und von Herzen komme. 

Die vierköpfige ukrainische Delegation reiste bereits am vorangegangen Dienstag in Bad Segeberg an. Neben Besichtigungen verschiedener Städte im Kreis stehen unter anderem auch Besuche der Allgemeinen Klinik Bad Segeberg sowie der Firma Pelz in Wahlstedt auf dem Programm. Vor der Unterzeichnung hoben sie hervor, dass es ihnen sehr wichtig sei, "heute hier zu sein". "In der Ukraine sagt man, dass man einen Freund erkennt, wenn man in Schwierigkeiten ist", so Serhij Kramarenko. "Wir sind glücklich darüber, Deutschland als Freund zu haben."

Inna Fesenko, Generaldirektorin des städtischen gemeinnützigen Zentral-Bezirkskrankenhaus in Tschernihiw hofft auf eine gute Zusammenarbeit und darauf, "dass wir den Krieg bald vergessen dürfen und auch vergessen, wie er gewesen ist". 

Alle ukrainischen Redner*innen einte der Glaube daran, dass der Krieg trotz all der Zerstörung gewonnen werden wird. 

Nach der feierlichen Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung fand im Anschluss an die Kreistagssitzung ein offizieller Abend im Restaurant Am Ihlsee in Bad Segeberg statt. Mehrere Übersetzer*innen sorgten dafür, dass es hierbei einen Austausch ohne allzu große Sprachbarrieren geben konnte.

Bereits im vergangenen Juli hatte es in der südpolnischen und grenznah gelegenen Stadt Hrubieszow ein erstes Kennenlerntreffen mit Vertreterinnen aus Tschernihiw gegeben. Laut dem ehrenamtlichen Kreis-Partnerschaftsbeauftragten Rüdiger Jankowski war der ukrainische Bezirk "dazu prädestiniert", Partner des Kreises Segeberg zu werden: "Weil bereits zwei Partner von uns, nämlich Drawsko Pomorskie in Polen und Pölva in Estland, eine Partnerschaft zu einer Kommune im Bezirk Tschernihiw pflegten."

Der Bezirk Tschernihiw, dessen gleichnamige Bezirksstadt rund 150 Kilometer nördlich von Kiew entfernt liegt und der an Belarus und Russland grenzt, wurde 1923 gegründet und ist seit 1991 Teil der heutigen Ukraine. Im Jahr 2020 kam es infolge einer Gebietsreform zu einer Neugründung, die eine Vergrößerung des bisherigen Bezirksgebietes beinhaltete. Verwaltungssitz ist die Stadt Tschernihiw.

Der Bezirk ist heute 10.249 Quadratkilometer groß und wird von rund 450.000 Menschen bewohnt. 282.000 Einwohner*innen davon leben in der Stadt Tschernihiw. Der Kreis umfasst derzeit 20 Gemeinden.

Hauptwirtschaftszweig ist nach wie vor die Landwirtschaft, wobei die bäuerlichen Betriebe auf den Anbau von Getreide, Kartoffeln, Flachs, Gemüse, Futterpflanzen und die Produktion von Eiern, Milch, Rind- und Schweinefleisch spezialisiert sind. Infolge der Kriegswirren können aktuell nur etwa 90 der Ackerflächen genutzt werden. Der Rest ist vermint.

Wirtschaftliche Unternehmen wie einer der größten Senfexporteure Europas, ein Stärkemittelproduzent, ein Süßwarenhersteller, ein Exporteur für Hafer- und Getreideflocken, ein Tierfutterhersteller und ein Sonnenblumenölhersteller repräsentieren den Bezirk Tschernihiw nach wie vor, obwohl bei der Invasion des Gebiets im Februar/März 2022 mehr als 50 Firmen beschädigt oder zerstört worden sind.

"Mit dem 24. Februar 2022 endete die friedliche Phase im Leben der Menschen in Tschernihiw", sagt Jankowski. "Es begann ein Monat voller Leid, Belagerung und Zerstörung." Zahlreiche Siedlungen wurden von russischen Truppen besetzt, die Bewohner*innen gefoltert und durch Luftangriffe und Beschuss getötet. Infolge des Angriffs und der mehr als einen Monat lang anhaltenden Bombardierung wurden 55 Bildungseinrichtungen, 61 Kultur- und Sporteinrichtungen, 50 medizinische Einrichtungen sowie das Gebäude der Poliklinik und eine Reihe anderer Infrastrukturobjekte erheblich beschädigt oder ganz zerstört.

Während der Blockade der Stadt Tschernihiw führte die russische Armee zahlreiche Luftangriffe auf zivile Infrastrukturen durch. Dabei vernichtete das Militär allein in der Bezirksstadt 27 Schulen, 37 Kindergärten und drei Krankenhäuser. Wohngebäude wurden ebenfalls in erheblichem Ausmaß beschädigt oder dem Erdboden gleichgemacht.

Seit dem 26. Februar 2022 werden aus dem Gebiet des Bezirks Tschernihiw zahlreiche Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung in Dokumentarfilmen festgehalten. So auch der Beschuss einer Schlange wartender Menschen, die für Brot anstanden. 14 Zivilist*innen wurden dabei getötet.

"Trotz der andauernden Kriegsaktivitäten sind die Menschen vor Ort bemüht, den Wiederaufbau voranzubringen", sagt Jankowski. Dabei habe der Wiederaufbau der Poliklinik in der Bezirksstadt absolute Priorität. Woran es vor allem fehle, seien Baumaterial und Einrichtung. Zweite Priorität habe der Bau von Luftschutzkellern.


04.03.2024: Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes

Herr Gerald Kühl hat sein Kreistagsmandat niedergelegt. Gemäß § 44 Absatz 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass Herr Thomas Völcker aus Sülfeld als nächster Bewerber des Listenwahlvorschlages der Basisdemokratischen Partei Deutschlands – dieBasis - in den Kreistag nachrückt.

  • Datum: 04.03.2024

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Thomas Völcker)

20.02.2024: Den N(O)rden am Herzen

Das Ehrenamt ist in unserem Land allgegenwärtig: Überall engagieren sich Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Jung und Alt setzen sich für die gute Sache und ihre Freizeit für andere ein.

Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat das eine sehr große Bedeutung. Die Landesregierung ist daher bestrebt, das ehrenamtliche Engagement stärker hervorzuheben und noch mehr zu würdigen.

Wenn Ihnen eine Person am Herzen liegt, die sich ehrenamtlich engagiert, empfehlen Sie diese für einen Orden.

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Vertretung des Landrates

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:

1. Stellvertretender des Landrates

Torsten Kowitz

24641 Stuvenborn

cduktse@gmail.com


2. Stellvertretender des Landrates

Martin Ahrens

mail@martin-ahrens.info


Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde ist der leitende Kreisbaudirektor Hendrik Schrenk bestellt worden.

Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 23.01.2024

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten

Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen