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Politik im Kreis und Wahlen

Letzte Meldung

22.05.2025: Kreisverwaltung am Tag nach Christi Himmelfahrt geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen bleiben am Freitag nach Christi Himmelfahrt, also am 30. Mai, geschlossen. Das gilt auch für die KFZ-Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt. Bereits vereinbarte und bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

07.05.2025: Kommunalwahl 2023 (Nachrücken eines Kreistagsmitglieds)

  • Datum: 07.05.2025

    Kommunalwahl 2023: Nachrücken eines Kreistagsmitgliedes (Uwe Machnitzki, veröffentlicht am 07.05.2025)

30.04.2025: Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Segeberg

Aufgrund des § 29 Abs. 2 der Kreisordnung in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss des Kreistages des Kreises Segeberg vom 13. März 2025 die nachstehende Geschäftsordnung erlassen:

  • Datum: 30.04.2025

    Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Segeberg (veröffentlicht am 30.04.2025)

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Kreistagsinfo

Hier finden Sie alle Informationen aus dem Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris":

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Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne im Kreistagsbüro melden und an der Einwohner*innensprechstunde teilnehmen.

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Kreispolitik im Überblick

Nähere und immer aktuelle Informationen finden Sie unter Kreistagsinfos.

Kreistag

Gemäß Paragraph 22, Absatz 1, Satz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein legt der Kreistag die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest.

Er trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltunsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit dieses Gesetz keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

Kreispräsident*in

Der Kreistag wählt in seiner ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit (konstituierende Sitzung) aus seiner Mitte die/den Kreispräsidentin oder den Kreispräsidenten als Vorsitzende/n sowie die Stellvertretungen für 5 Jahre.

Die Wahl der Kreispräsidentin/des Kreispräsidenten sowie der Stellvertreter*innen erfolgt in der Regel im Meiststimmenverfahren. Vorschlagsberechtigt ist dabei jedes Mitglied des Kreistages.

Um parteipolitisch einseitige Stellenbesetzungen zu vermeiden, kann jede Fraktion aus Gründen des Minderheitenschutzes die Wahl im gebundenen Vorschlagsrecht verlangen.

Wird das gebundene Vorschlagsrecht verlangt, so steht den Fraktionen das alleinige Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – 3,5 und so weiter in Anlehnung an das Verfahren Sainte-Lague/Schepers ergeben. Die Abstimmung erfolgt als Mehrheitsbeschluss.

Landrat Jan Peter Schröder

Eine kurze Vorstellung

Nach abgeschlossenem Jurastudium 1996 (Große Juristische Staatsprüfung) erwarb Jan Peter Schröder praktische Berufserfahrungen als Rechtsanwalt, bevor er 1998 als Assessor im Rechtsamt der Stadt Norderstedt arbeitete.

2002 wechselte er zum Kreis Segeberg und übernahm die Leitung des Bereiches "Rechtsangelegenheiten, Kommunal- und Schulaufsicht".

Im Jahr 2005 bewarb er sich erfolgreich als Geschäftsführer beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und übte diese Tätigkeit bis Ende August 2014 aus.

Seit dem 1. September 2014 ist Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg.

Im März 2020 wählte der Kreistag Jan Peter Schröder für eine zweite Amtsperiode.


Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung,
  • Verantwortung für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung,
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Segeberg,
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen,
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse,
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen,
  • Wahrnehmung von Aufgaben in den Gesellschaften und anderen juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Zum Beispiel: Stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender in der WKS – Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten,
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.

Vertretung des Landrates

Im Fall der Verhinderung wird der Landrat von einer Stellvertreterin oder von einem Stellvertreter vertreten.

Vertreter*innen des Landrates in Selbstverwaltungs- und Weisungsangelegenheiten sind:

1. Stellvertretender des Landrates

Torsten Kowitz

24641 Stuvenborn

cduktse@gmail.com


2. Stellvertretender des Landrates

Torben Dwinger

t.dwinger@gmx.de


Als Vertretung bei der Wahrnehmung von Aufgaben als untere Landesbehörde ist der leitende Kreisbaudirektor Hendrik Schrenk bestellt worden.

Besoldung und Nebentätigkeiten

Das Amt des Landrates des Kreises Segeberg (Kreis mit mehr als 263.000 Einwohner*innen) ist nach Paragraph 7 Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.

  • Datum: 09.01.2025

    Landrat: Übersicht der Nebentätigkeiten

Hauptauschuss

Der Hauptausschuss koordiniert Gemäß Paragraph 40 b der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Absatz 1, Satz 1 die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der vom Kreistag festgelegten Ziele und Grundsätze in der (...) von dem Landrat/der Landrätin geleiteten Kreisverwaltung. Nach Absatz 5.1. Halbsatz ist der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter (...) des Landrates/der Landrätin.

Fachausschüsse

Gemäß Paragraph 40, Absatz 1 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wählt der Kreistag Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Kontrolle der Kreisverwaltung.

Rechtliche Regelungen

Dokumente

Links