Schule, Aus- und Weiterbildung
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05.12.2023: Eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember
"Bitte fahren Sie morgen sehr umsichtig" – eingeschränkter Winterdienst am 6. Dezember im Land
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) teilt mit, dass es am 6. Dezember 2023 zu einem teils stark eingeschränkten Winterdienst auf den Landes- und Bundesstraßen sowie auf Kreisstraßen im echten Norden kommen kann. Hintergrund hierfür ist der Streikaufruf der Gewerkschaften in den Straßenmeistereien des Landes Schleswig-Holstein am morgigen Nikolaustag.
Der Landesbetrieb hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, mit der gewährleistet wird, dass alle Meistereien besetzt sind und der Winterdienst koordiniert werden kann. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ein regulärer Winterdienst dargestellt werden kann. Der LBV.SH bittet daher die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin um besonders vorsichtige und umsichtige Fahrweise, die den weiterhin winterlichen Witterungsbedingungen angepasst ist.
LBV.SH-Direktor Frank Quirmbach betont: "Das Streikrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Der LBV.SH hat volles Verständnis für die Streikenden und wird mit allen morgen zur Verfügung stehenden Kräften die Straßen möglichst schnee- und eisfrei halten. Die Straßenmeistereien werden bezirksübergreifend arbeiten und sich aushelfen, um sicherzustellen, dass Gefahrenstellen weitestmöglich entschärft werden. Aber ganz klar: Es wird Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst und im Winterdienst geben".
Gut zu wissen: Der Ausfall der streikenden Mitarbeitenden in den 22 Straßenmeistereien des Landes wird so gut wie möglich mit einer der vorhandenen Fremdfirmen kompensiert. Dies wird jedoch je nach Witterungslage nicht in allen Bereichen in vollem Umfang gelingen. Aufgrund der Witterung ist insbesondere in den Morgenstunden auch Glätte auf den Fahrbahnen nicht auszuschließen. Verkehrsteilnehmende sollten daher in besonderem Maße darauf achten, an die jeweilige Straßensituation angepasst zu fahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Wie ist der reguläre Winterdienst organisiert? Außerhalb von Streikzeiten
Der Straßenwinterdienst des LBV.SH ist so abgestimmt, dass für alle für den überörtlichen Verkehr wichtigen Straßen bei Bedarf die Einsatzrufbereitschaft um 3.00 Uhr beginnt und um 22.00 Uhr endet. Für extreme Witterungsverhältnisse ist sichergestellt, dass die verwaltungsseitig vorgehaltenen Schneefräsen und –schleudern und zusätzlich geeignete Räumfahrzeuge (unter anderem Radlader) von Baufirmen kurzfristig eingesetzt werden können. Für den reibungslosen Ablauf des Straßenwinterdienstes trifft der LBV.SH rechtzeitig vorbereitende Maßnahmen. Dazu gehören im Wesentlichen:
Die Überprüfung der Räum- und Streufahrzeuge sowie der gesamten Winterdienstgeräte auf Betriebsfähigkeit. Dabei wird besonderer Wert auf die Überprüfung der Dosiereinrichtungen der Streugeräte gelegt.
Die Bevorratung von auftauenden Stoffen in den 28 Streugutlagerstätten mit einer Kapazität von rund 30.000 Tonnen Streusalz (rund 2,6 Millionen Euro). Die Überprüfung der Glättemeldeanlagen. Die rechtzeitige Wartung der Taumittelsprühanlage auf der "Haselholmer Talbrücke" im Zuge der B 76 (Umgehung Schleswig). Die Optimierung der Streu- und Räumpläne sowie der Abschluss oder die Erneuerung von Verträgen für den Einsatz von Unternehmerfahrzeugen.
Aufstellung der Bereitschaftspläne für das eigene Personal
Die Durchführung des Straßenwinterdienstes wird von 22 Straßenmeistereien (SM) wahrgenommen. Insgesamt stehen der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 503 Straßenwärterinnen/Straßenwärter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer zur Verfügung.
Für die Durchführung des Winterdienstes stehen außerdem 255 LKW privater Unternehmen unter Vertrag. Die Fahrzeuge der Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Einsatzfall mit Anbau- und Aufsatzgeräte des LBV.SH ausgestattet. Sämtliche im Winterdienst eingesetzte Fahrzeuge sind mit Funk ausgerüstet.
Der jährliche Salzverbrauch ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Er liegt in den letzten fünf Jahren im Mittel bei 26.470 Tonnen. Im Zeitraum der letzten 30 Jahre betrug der Salzverbrauch im Minimum 9.940 Tonnen (im vergangenen Winter 2019/2020) und im Maximum 84.000 Tonnen (Winter 2009/2010).
Im LBV.SH wird der Winterdienst auf Basis umfangreichen Fachwissens und des aktuellen Standes der Technik durchgeführt. Dabei wird stets versucht den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu finden. Bei der Glättebekämpfung mit Feuchtsalz wird deshalb – insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz - nach dem Grundsatz verfahren: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich". Trotz aller Bemühungen und Aufwendungen kann der Winterdienst nicht immer und überall gleichzeitig gewährleistet sein. Deshalb sollten die Verkehrsteilnehmenden ihr Fahrverhalten den Verkehrs- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Alle Informationen zum Winterdienst finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/winterdienst.
01.12.2023: 2. Dezember ist Anti-Mobbing-Tag in Schleswig-Holstein
Zum Anti-Mobbing-Tag 2023 finden wieder landesweit Aktionen und Kampagnen statt. Das landesweite Bündnis zum Anti-Mobbing-Tag ruft wieder zu einem Plakatwettbewerb auf und geht mit einem Anti-Mobbing-Parcours in die Pilotphase.
21.11.2023: Juleica: Kurs für ehrenamtliche Jugendarbeit
Kreis Segeberg. Jugendarbeit macht auch noch Spaß, wenn man bereits das 30. Lebensjahr überschritten hat. Gerade für diejenigen, die nach familiärer und beruflicher Orientierung (wieder) in die ehrenamtliche Jugendarbeit einsteigen wollen, bieten wir einen speziellen Juleica-Kurs an. Die Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Segeberg führen Anfang 2024 ein Grundkurs unter dem Titel "Juleica 30+" durch. Dieser findet für vorwiegend erwachsene Teilnehmende kompakt an zwei Wochenenden und einem Seminartag statt.
Es wird immer schwieriger, Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Vereinen und Verbänden gibt es mit der Jugendleitercard (Juleica) eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche, die in den Vereinen, Jugendorganisationen oder Jugendzentren aktiv sind. Die bundeseinheitliche Juleica qualifiziert Menschen ab 16 Jahren und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Jugendleiter*innen leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen großen Beitrag für die sozialen Strukturen in der Kommune. Sie tragen dazu bei, dass es ein breites Freizeitangebot gibt und dieses erhalten bleibt. Als Anerkennung gewähren viele Kreise, Städte und Gemeinden Juleica-Entschädigungen. Wer ehrenamtlich in Schleswig-Holstein in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage zur Betreuung von Jugendfreizeiten und erhält vom Land den damit verbundenen Verdienstausfall.
Termine
Grundausbildungen finden häufig als Wochenkurse in den Ferien statt und werden in erster Linie von Jugendlichen wahrgenommen. Gerade ältere Interessierte können diese zeitlichen Anforderungen nicht leisten. Deshalb bieten wir diese Alternative an.
Der Kurs findet statt von
Freitag 02.02. – Sonntag 04.02.2024 und von
Freitag 01.03. – Sonntag 03.03.2024
jeweils inklusive Übernachtung im Jugendgästehaus Rothfos, Wiesengrund 20 in 23795 Mözen. Zusätzlich gibt es zum Abschluss eine Tagesveranstaltung am Samstag 23.03.2024 oder Sonntag 24.3.2024 (Tag und Ort werden mit den Teilnehmenden beim ersten Treffen festlegt).
Zum Erwerb der Juleica ist die Teilnahme an allen drei Einheiten erforderlich.
Kontakte und Anmeldung
Die Ansprechpartnerinnen in für das Projekt in den Kreisverwaltungen sind die Jugendpfleger*innen Wiebke Hermann (Kreis Stormarn: 04531 / 160-1518) und Matthias Beck (Kreis Herzogtum Lauenburg: 04541 / 888 410), die den Kurs leiten sowie Angela Klimpel (Kreis Segeberg: 04551 / 951-9189).
Die Anmeldungen laufen zentral über den Kreis Segeberg.
Der Teilnehmerbeitrag inkl. Übernachtung und Verpflegung beträgt 100 EUR für Personen, die in einem der drei an dem Kursangebot beteiligten Kreise leben oder dort ehrenamtlich aktiv sind. Die Teilnahme an allen Tagen und die Übernachtungen sind verpflichtend.
Die Anmeldefrist endet am 19. Januar 2024. Die Ausschreibung und das Anmeldeformular sind auf den Homepages der Kreise veröffentlicht und können bei den oben genannten Ansprechpersonen angefordert werden.
Anmeldungen sind zu senden an:
Kreis Segeberg – Der Landrat
FD 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur
Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg
Mail: angela.klimpel@segeberg.de
Wichtige Dokumente und Formulare
Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.
Aktuelles
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick
Landesinformationen zum Thema Schulen
Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":
- Schulfinder
- Schulausfälle
- Schulferien
- Schulrecht und Gesetze
- Neuigkeiten und Newsletter
- Traumberuf Lehrer*in
- Net(t)iquette
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.
Tätigkeitsfelder
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und Netzwerkarbeit.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.
Schul-IT und DigitalPakt
Jugendarbeit und Jugendförderung
Jugendberufsagentur
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Damit soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.
Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 128 kB)
Interessante Links
Kontakt
-
Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen
alle 12 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
Ansprechpartner*innen
Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
- PDF-Datei: (249 kB)
- PDF-Datei: (48 kB)
- PDF-Datei: (36 kB)
- PDF-Datei: (118 kB)
Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
-
Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Hochbegabtenförderung
An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:
- Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
- Gymnasium Harksheide, Norderstedt
- Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
- Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
- Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
- Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
- Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
- Grundschule Alveslohe, Alveslohe
An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.
Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.
Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.
Weitere Kontaktadressen
- Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
- Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
- Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.
Sportförderung
Der Kreis Segeberg hat Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.
Musikschulen
Volkshochschulen
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Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holstein
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Volkshochschule Alveslohe
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Volkshochschule Amt Itzstedt
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Volkshochschule Bad Bramstedt
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Volkshochschule Bad Segeberg
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Volkshochschule Ellerau
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Volkshochschule Henstedt-Ulzburg
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Volkshochschule Kaltenkirchen
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Volkshochschule Leezen
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Volkshochschule Norderstedt
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Volkshochschule Trappenkamp/Bornhöved
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Volkshochschule Wahlstedt
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Zukunft Weiterbildung
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Info und Service
Unser Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur ist zuständig für drei Förderzentren, zwei Berufsbildungszentren, das Schulamt und die Schulverwaltung der kreiseigenen Schulen. Die Bereiche Jugend, Kultur, Sport und Archiv (zum Beispiel Musik- und Volkshochschulen, Kreisjugendring, Kreissportverband, Büchereien) und die komplette Abwicklung von Kindertagestätten und Tagespflege gehören zu den weiteren Themen.
Bürger*innenservice
- Archive: Einsichtnahme in Archivgut
- Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
- Bibliotheken (öffentlich)
alle 9 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 99 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 120 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 149 kB)
Ansprechpartner*innen
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.
Tätigkeitsfelder
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und Netzwerkarbeit.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Besondere Mitteilungen und Veranstaltungen
ZUKUNFT WEITERBILDUNG
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg
- Fachkräftesicherung,
- Fachkräfteentwicklung und
- Fachkräfteweiterbildung.
ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.
Infos und Aufklärung
-
Informationen über Rechtsextremismus
Als Menschen in einer wehrhaften Demokratie müssen wir der Gefahr des rechten Terrors gemeinsam ins Auge blicken, miteinander und füreinander Gegenwart und Zukunft dieses Landes gestalten.
Mehr Informationen
Lassen Sie uns gemeinsam friedlich in Freiheit leben und Hass keine Chance bieten! -
Kinder digital begleiten: ElternMissionMedia
Wir bieten Hilfe für Eltern!
Mehr Informationen
Im Alltag nehmen Handys, Computer, Spielekonsolen und Tablets einen großen Platz ein. Auf der ElternMissionMedia-Seite finden Sie Infos, Videos und Beratungsangebote zum Umgang mit digitalen Medien. -
Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen.
Mehr Informationen -
Informationen über Fake News
In sozialen Medien kursieren immer mehr Falschmeldungen zum Beispiel über das Coronavirus, über den Krieg in der Ukraine oder kriminelle Handlungen von Migranten.
Mehr Informationen
Wir stellen Ihnen und Euch ein paar Links zu informativen Seiten zur Verfügung.
Interessante Links
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BAföG-Infos des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
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Berufsbildungszentrum Bad Segeberg
-
Berufsbildungszentrum Norderstedt
-
Die "Bildungs Karte" für viele Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangebote
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Familienportal des Bundes
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Girls Day: Mädchen-Zukunftstag
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Internetseite "Praktikumswoche"
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Jobcenter Kreis Segeberg
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JugendAkademie Segeberg
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Jugendberufsagentur
-
Kreissportverband Segeberg
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KulturAkademie Segeberg
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Musikschule Norderstedt
-
Zukunft Weiterbildung
Bürger*innen-Service
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (mit Onlineantrag)
- Apostille
- Architekt - Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
- Archive: Einsichtnahme in Archivgut
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen