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Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Homepage barrierearm zugänglich zu machen.

An dieser Stelle finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Hinweisformular für Barrieren und Fehler.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kreisverwaltung Segeberg ist bemüht, ihre Homepage im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.segeberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Podcasts sind nicht in Textform verfügbar.
  • Videos in Verlinkungen sind nicht untertitelt.
  • Es gibt kein Angebot in Gebärdensprache.
  • Bei PDF-Dokumenten fehlt häufig der Alternativtext.
  • Es gibt keine PDF-Dokumente und Homepage-Inhalte in Leichter Sprache.
  • Das Bürgerinformationssystem "Allris" unterstützt die Vorlesefunktion auf dieser Homepage nicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.11.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung vom 29.11.2023.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.11.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie über das folgende Kontaktformular an.

Sie können sich auch an die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg wenden. Dieses Ehrenamt ist eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Hinweisformular für Barrieren und Fehler

(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)