Inhalt

Kinderschutzwochen (8. bis 22. September 2023)

Letzte Meldung

24.05.2023: Weiterhin ehrenamtliche Jugendschöff*innen gesucht

Homepage Schöffenwahl 2023 © Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.

Kreis Segeberg. Das Jugendamt des Kreises hat die Bewerbungsfrist für ehrenamtliche Jugendschöff*innen im Bereich des Amtsgerichtes Neumünster verlängert. Insgesamt werden noch 15 Bewerber*innen aus folgenden Gemeinden und Ämtern für die Amtszeit 2024 bis 2028 benötigt:

  • Amt Bad Bramstedt Land
  • Stadt Bad Bramstedt
  • Amt Auenland Südholstein
  • Gemeinde Boostedt

Für die Amtsgerichte in Bad Segeberg und Norderstedt haben sich dagegen sehr viele Bewerber*innen gemeldet, die jedoch nicht in Neumünster eingesetzt werden können.

Bewerbungsfrist, Formular und Kontakt

Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an das Jugendamt des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.

Bei Fragen können Bürger*innen eine E-Mail schreiben.

Weitere Informationen und Hintergründe

Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichter*innen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrkosten.

Die Beteiligung von Schöff*innen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöff*innen wirken "im Namen des Volkes" in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürger*innennäher und transparenter sein.

Jeweils ein Mann und eine Frau nehmen an den Verhandlungen der Jugendgerichte teil. Jugendschöff*innen sind Berufsrichter*innen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.

Arbeitgeber*innen müssen Jugendschöff*innen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerber*innen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.

Die Bewerber*innen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöff*innen für fünf Jahre aus.

Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es auf der offiziellen Schöffenwahlseite im Internet.

30.03.2023: Unterstützung für Kinderschutzwochen gesucht

Sehr geehrte Teilnehmer*innen der Lokalen Netzwerke Frühe Hilfen der Regionen Nord, Ost und West,

sehr geehrte Teilnehmer*innen der Kindertagesstätten der Regionen Nord, Ost und West,

das Vorbereitungsteam der diesjährigen Kinderschutzwochen möchte Sie um Ihre Unterstützung und Ihr aktives Mitwirken bei der Durchführung der Kinderschutzwochen bitten.

Die Kinderschutzwochen (08.09.2023 bis 22.09.2023) stehen in diesem Jahr unter dem Motto "Jedes Kind braucht eine Zukunft".

Der Kreis Segeberg übernimmt damit – wie in den vergangenen Jahren auch - das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerkausgelobte Motto des Weltkindertags 2023.

Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte im Kreis Segeberg gestalten können, das verschiedene Anreize und Denkanstöße bietet.

Bitte übersenden Sie bis zum 10.05.2023 die Rückmeldung, mit welchem Beitrag/mit welcher Veranstaltung Sie die Kinderschutzwochen des Kreises Segeberg im Jahr 2023 bereichern würden per

  • Post an Kreis Segeberg, Henny David, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg.

In einem Flyer sowie auf der Internetseite des Kreises Segeberg und mit einer Presseerklärung werden alle Veranstaltungen zu den Kinderschutzwochen öffentlich beworben.

Wir gehen davon aus, dass das Motto und Ihre praktischen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern in diesen herausfordernden Zeiten gute Ideengeber für einen bunten Strauß an Veranstaltungen verschiedenster Art sein können.


  • Datum: 30.03.2023

    Kinderschutzwochen: Abfragebogen zur inhaltlichen Gestaltung für die Inhouse-Veranstaltung

Mehr

Überblick

Ziel der Kinderschutzwochen ist es, rund um den Weltkindertag am 20. September

  • auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen,
  • Handwerkszeug im Umgang mit betroffenen Kindern zu bieten und
  • interessierten Bürger*innen und Fachkräften mögliche Präventionsangebote zu zeigen.

Die UN Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.


  • Datum: 30.03.2023

    Kinderschutzwochen: Abfragebogen zur inhaltlichen Gestaltung für die Inhouse-Veranstaltung