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Familie, Soziales, Bildung

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07.06.2024: Projekt für Senior*innen im Amt Bornhöved gestartet

Kreis Segeberg. Hilfe, Unterstützung, Gesundheitsvorsorge: Das und mehr verspricht das Modellvorhaben "Präventive Hausbesuche und senior*innenbezogene Sozialraumarbeit im Amt Bornhöved", das jetzt nach längerer Vorbereitungsphase mit der Vertragsunterzeichnung aller Beteiligten offiziell in die auf zunächst drei Jahre ausgelegte Projektphase gestartet ist. "Die geplanten Hausbesuche und die senior*innenbezogene Sozialraumarbeit tragen dazu bei, dass ältere Menschen als Teil der Gemeinschaft mit ihren Stärken und Schwächen ganzheitlich wahrgenommen werden", sagt Landrat Jan Peter Schröder, der sich freut, dass das Projekt nun Fahrt aufnehmen wird.

Für die Durchführung des Modellvorhabens gab es eine Ausschreibung; den Zuschlag erhielt die Diakonie Altholstein. Diese wird in den kommenden Monaten und Jahren ein Unterstützungsangebot für Einwohner*innen ab 70 Jahren entwickeln und im Amt Bornhöved erproben. Ziel dabei: Altersbedingte gesundheitliche Einschränkungen auf allen Ebenen der Gesundheitsförderung, -prävention und -versorgung zu begegnen beziehungsweise ihre Entstehung zu vermeiden. "Dafür soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, das jede*n ganz individuell hinsichtlich Gesundheit, Selbständigkeit und Teilhabe beraten kann", sagt Anke Carsjens, zuständige Projektkoordinatorin beim Kreis. Sie hebt hervor, dass das Angebot im Idealfall bereits vorbeugend greift und nicht erst, wenn jemand schon Unterstützung benötigt. Priorität habe es, die eigene Gesundheitskompetenz und die gesundheitliche Situation zu verbessern, die selbstbestimmte Lebensqualität zu erhalten und eine Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern.

Das Angebot an die Senior*innen umfasst neben der Beratung zu gesunderhaltenden, bildenden und sozialen Angeboten in der Region auch die Vermittlung von konkreten Hilfsangeboten.

"Mit den präventiven Hausbesuchen in Bornhöved wollen wir dazu beitragen, dass Senior*innen möglichst lange selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können", erklärt Gesa Kitschke, Geschäftsführerin der Diakonie Altholstein. "Unser Ziel ist es, Menschen im ländlichen Raum umfassend über Unterstützungsstrukturen in Bornhöved zu informieren. Nur so können sie sich frühzeitig und präventiv mit den Möglichkeiten und Bedingungen für ein selbstbestimmtes Altern auseinandersetzen und Vereinsamung vorbeugen."

Das Modellvorhaben wird seit 2019 geplant. Im Jahr 2020 hatte der Sozialausschuss des Kreises Segeberg grünes Licht für die Umsetzung gegeben und Haushaltsmittel in Höhe von 318.500 Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Pandemie sowie mangels Personalkapazitäten ruhte das Vorhaben dann, bevor es im vergangenen Jahr im Mai einen Neustart gab – mit inhaltlicher Überarbeitung des Konzeptes und der Beantragung von Fördergeldern bei der Aktivregion Holsteins Herz in Höhe von 150.000 Euro.

Mit der Vertragsunterzeichnung beginnt jetzt die gemeinsame Vorbereitung vom Kreis Segeberg, dem Amt Bornhöved und der Diakonie Altholstein zum Start der Hausbesuche. Für diese werden Senior*innen in einigen Monaten vom Amt Bornhöved persönlich angeschrieben. Für eine kostenlose Beratung können sich die Senior*innen dann an die Diakonie Altholstein wenden. In persönlichen Gesprächen ermitteln Mitarbeiter*innen der Diakonie zunächst die allgemeine Gesundheits- und Lebenssituation der über-70-Jährigen, im Anschluss folgt die individuelle Beratung.

Ermittelte Wünsche und Bedürfnisse sollen dann in einem nächsten Schritt an die kommunalen und sozialen Träger weitergegeben werden, sodass noch fehlende Angebote geschaffen werden können. Am Ende des Modellvorhabens steht eine externe Abschlussaus- und -bewertung.


04.06.2024: Pflegekinderdienst: Informationsabend in Wahlstedt

Kreis Segeberg. Der Pflegekinderdienst des Kreises Segeberg bietet wieder Informationen für interessierte Pflegeeltern-Bewerber*innen an. Familien, Paare und Einzelpersonen, die ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich am Mittwoch, 12. Juni, von 17 bis 19 Uhr über das Thema informieren. Die Veranstaltung findet in der Jugendamtsdienststelle in Wahlstedt, Adlerstraße 13, statt und richtet sich auch an Pflegepersonen und Pflegeeltern.

Eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich bis Dienstag, 11. Juni, an pflegekinderdienst@segeberg.de. Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt. Angemeldete Personen erhalten eine Bestätigung per E-Mail.


29.05.2024: 50 Jahre Kindertagespflege: Neue Kurse und freie Betreuungsplätze

Kreis Segeberg. 50 Jahre ist es her, dass Tagesmütter Kinder in einem familienähnlichen Umfeld erstmalig öffentlich finanziert betreut haben. Das Jahr 1974 war das Geburtsjahr der Kindertagespflege in Deutschland. Im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) werden derzeit rund 610 Kinder von 140 Kindertagespflegepersonen betreut.

Die Kindertagespflege ist eine professionelle Betreuung von Kindern in einem familienähnlichen Umfeld. Pflegepersonen sind selbstständig, benötigen aber keine jahrelange pädagogische Ausbildung. "Die Kindertagespflege ermöglicht es, Beruf und Familienleben durch die Betreuung im eigenen Haushalt in Einklang zu bringen", sagt Marina Steinfeld vom Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur. Möglich sei die Betreuung von bis zu fünf Kindern in den eigenen vier Wänden, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der jeweiligen Eltern.

Flexibilität, Sicherheit und Orientierung

"Eine Kindertagespflegeperson kann Betreuungszeiten anbieten, die eine KiTa nicht vorhalten kann", erläutert Steinfeld. Diese Flexibilität helfe den Eltern bei der Organisation ihres Alltags. Sie ergänzt: "Die Betreuungsform der Kindertagespflege ist für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ideal, denn eine Kindertagespflegeperson gibt den Kindern als feste Bezugsperson Sicherheit und Orientierung."

Kindertagespflege ist für Eltern nicht teurer als ein KiTa-Platz. Die Kindertagespflegeperson erhält vom Kreis Segeberg eine Geldleistung für die betreuten Kinder. Die Eltern zahlen lediglich den landesrechtlich festgelegten Elternbeitrag, die Kosten für die Verpflegung und eventuelle Kosten für Ausflüge.

Freie Betreuungsplätze im Kita-Portal

Steinfeld weist darauf hin, dass es in einzelnen Regionen im Kreis aktuell freie Betreuungsplätze in der Kindertagespflege gibt. Eine Vielzahl der Kindertagespflegepersonen ist über das KiTa-Portal ersichtlich. Die Vermittlung von Betreuungsplätzen übernehmen freie Träger. Die für den Wohnort der Eltern zuständige Vermittlungsstelle ist auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden.

Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Seit 20 Jahren müssen Kindertagespflegepersonen eine Grundqualifizierung über mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. Im Laufe der Jahre hat sich diese Qualifizierung stets weiterentwickelt. Mittlerweile hat sich der Qualifizierungsstandard nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) mit 300 UE, 140 Selbstlerninhalten und 80 Stunden Praktikum mehr und mehr etabliert. "Deshalb hat sich auch der Kreis Segeberg pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum dazu entschlossen, den Qualifizierungsstandard nach dem QHB einzuführen, um eine noch qualitativ hochwertigere Kinderbetreuung in der Kindertagespflege zu ermöglichen", sagt Steinfeld.

Die Qualifizierung unterteilt sich in zwei Teile: Teil 1 umfasst 160 UE tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung. Teil 2 umfasst insgesamt nochmals 140 weitere UE. Nach Teil 1 haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu beginnen und den zweiten Teil nach Bedarf tätigkeitsbegleitend weiterzuführen.

Für pädagogische Fachkräfte, zum Beispiel Erzieher*innen, die als Kindertagespflegeperson tätig sein möchten, genügt ein Kompakt-Qualifizierungskurs über 80 Unterrichtseinheiten, in denen ihnen spezifische, auf diese Betreuungsform bezogene Handlungskompetenzen vermittelt werden.

Bereits tätige Kindertagespflegepersonen können eine Anschlussqualifizierung über 140 UE erwerben, um vertiefte Kenntnisse zu erlangen und einen höheren Stundensatz pro Stunde und Kind zu erhalten. "Der für dieses Jahr angebotene Kurs ist bereits ausgebucht", sagt Steinfeld. Sie betont, dass die hohe Nachfrage die Bereitschaft der Kindertagespflegepersonen zur Steigerung ihrer eigenen Qualität bestätige. Ein weiterer Kurs ist für nächstes Jahr angedacht.

Absolvent*innen mit erfolgreichem Abschluss können beim Kreis Segeberg einen Zuschuss beantragen, den sie dann nachträglich erhalten.

Angebotene Qualifizierungskurse

Tätigkeitsvorbereitender Grundqualifizierungskurs, 160 UE (Teil 1)

Kursgebühr: 1.199 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 700 Euro

  • 8. November 2024 – 18. Juli 2025

             VHS Kaltenkirchen

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de

             E-Mail info@vhskaltenkirchen.de

  • Voraussichtlich ab Januar 2025

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

Tätigkeitsbegleitender Grund-/Anschlussqualifizierungskurs, 140 UE (Teil 2)

Kursgebühr: 1.099 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 600 Euro

  • 14. März 2025 – Oktober 2025

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

  • November 2025 – Juli 2026

             VHS Kaltenkirchen

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de

             E-Mail info@vhskaltenkirchen.de

Verkürzter Grundqualifizierungskurs für pädagogische Fachkräfte, 80 UE

Kursgebühr: 650 Euro

Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 380 Euro

  • 6. September 2024 – 30. November 2024

             VHS Bad Segeberg

             Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de

             E-Mail: info@vhssegeberg.de

Alle Kurse werden finanziell gefördert vom Kreis Segeberg und dem Land Schleswig-Holstein.

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Datum: 15.01.2021

Online-Dienste des Kreises Segeberg

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und der Kreis Segeberg haben gemeinsam zwei Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Bürger*innen können jetzt Leistungen aus der Eingliederungshilfe für Minderjährige und der Kindertagespflege online beantragen.


Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Datum: 01.10.2021

Video "Was sind Frühe Hilfen?"

Der dreiminütige Kurzfilm erklärt anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Er richtet sich neben Eltern auch an Fachkräfte, die Mütter und Väter begleiten und beraten.

Das Video ist ein Angebot des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung