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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. Verhandlungen zur Vorbereitung eines neuen Vertrags über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg aufzunehmen. Ein neuer Vertragsentwurf ist den Gremien bis zum Jahreswechsel 2012/2013 vorzulegen, damit eine Beratung und Beschlussfassung darüber noch in der laufenden Wahlperiode des Kreistags erfolgen kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss zur Haushaltssatzung 2012 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 08.12.2011 eine Kürzung des dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) vertraglich zugesicherten Zuschusses um 20.000 EUR p.a. ab dem Jahr 2012 vorgenommen (Sachzusammenhang: Erhöhung der Einnahmen der Kreismusikschule). Eine entsprechende 2. Änderungsvereinbarung zum Vertrag wurde dem Verein von der Verwaltung übermittelt (Anlage I).

 

Im Zusammenhang mit dieser 2.Änderungsvereinbarung regt der VJKA nun mit Schreiben vom 05.03.2012 (Anlage II) an, die Laufzeit des zwischen ihm und dem Kreis bestehenden Vertrages über die Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg bis zum Ablauf des Jahres 2018 zu verlängern. Der VJKA begründet seine Absicht mit dem Ziel, mittelfristige Planungssicherheit zu gewinnen, um insbesondere die vereinsseitig in die JugendAkademie vorgenommenen Investitionen finanziell bewältigen zu können.

 

Der Vertrag zwischen Kreis und VJKA (Anlage III) wurde zuletzt im Jahr 2008 für eine fünfjährige Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sowie durch eine 1.Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.02.2011 (Wechsel der Liegenschaft, Anlage IV) angepasst. Eine Neuverhandlung des Vertrags war bisher für das Jahr 2013 vorgesehen mit Wirkung zum 01.01.2014. Dieser Zeitraum fällt jedoch in die Neukonstituierung des Kreistags und seiner Fachausschüsse nach der Kommunalwahl 2013.

 

Sollte es bereits vorher zu einer Vertragsverlängerung kommen, wäre diese aus Sicht der Verwaltung mit einer vollständigen Neuverhandlung des Leistungs- und Förderungsvolumens zu verbinden. Dafür sprechen sowohl zwischenzeitlich neu zu vereinbarende inhaltliche Themenfelder (z.B. Schulsozialarbeit, Kita-Qualität und Sozialraumorientierung) als auch wirtschaftliche Aspekte (z.B. Veränderung der Einnahmen-Ausgaben-Situation nach Umzug in die JugendAkademie, Empfehlungen des LRH zur Finanzierung der Kreismusikschule).

 

Es ist daher in den Fachausschüssen zu beraten und im Kreistag zu entscheiden, ob die Verwaltung bereits im Jahr 2012 mit dem VJKA in Neuverhandlungen über die künftige vertragliche Zusammenarbeit und Förderung eintreten soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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