Ordnung und Verbraucherschutz
Letzte Meldung
05.08.2022: Informationen über Affenpocken/Orthopocken
Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI)
In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken (Orthopocken) identifiziert worden.
Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind.
Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden.
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Informationen zur Impfung gegen Affenpocken/Orthopocken in Schleswig-Holstein
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Robert Koch-Institut: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Steckbrief zu Affenpocken/Orthopocken
Persönliche Erstberatung im Kreis Segeberg
Wenn Sie eine Erstberatung wünschen, steht Ihnen Herr Dr. Christian Herzmann gern zur Verfügung.
Einen Termin können Sie unter folgender Telefonnummer vereinbaren: +49 4551-951 9342
03.08.2022: Ukrainische Führerscheine werden anerkannt
In der Ukraine ausgestellte Führerscheine werden in allen EU-Mitgliedsstaaten ohne Umschreibung anerkannt. Das hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt. Die neue EU-Verordnung betrifft Menschen, die aufgrund der Invasion der Ukraine durch Russland geflüchtet sind. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 6. März 2025.
Die Regelung gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, bei denen die bisherige Frist am 24. August abgelaufen wäre (sechs Monate nach Beginn des Krieges in der Ukraine).
Einschränkungen bei Berufskraftfahrer*innen: Entsprechende Qualifikationsnachweise aus der Ukraine werden nicht unmittelbar anerkannt. Für eine Anerkennung müssen Berufskraftfahrer*innen eine Ausbildung von mindestens 35 Stunden machen und eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen.
15.07.2022: Appell: Führerscheintausch nicht zu früh beantragen
Kreis Segeberg. Der Führerschein weist nach, dass jemand berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Für die Form dieses Nachweises soll es künftig eine EU-weit einheitliche geben. Dies wurde so von allen EU-Mitgliedsländern beschlossen. Aus aktuellem Anlass weist die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segeberg im Zusammenhang mit dem Führerscheintausch darauf hin, dass die Abarbeitung der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958) noch andauert. Ein Grund für die Verzögerung ist, dass viele Personen einen Antrag stellen, die noch nicht zwingend den alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen müssten, etwa Personen der Geburtsjahrgänge vor 1953 oder Personen, die zwar zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1964 gehören, aber schon einen EU-Kartenführerschein besitzen, der wegen einer fehlenden Befristung allerdings eigentlich erst in ein paar Jahren getauscht werden müsste.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre Führerscheine bis zum 19.01.2023 getauscht haben. Daher der eindringliche Appell der Fahrerlaubnisbehörde an die Führerscheininhaber*innen: Zurzeit stehen zum Führerscheinumtausch nur die Geburtsjahrgänge bis 1964 an, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind. Wer später geboren wurde, soll bitte noch mit einem Antrag warten.
Die Umtauschfrist von Papierführerscheinen, die bis zum 31.12.1999 ausgestellt worden sind, richtet sich nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin:
Geburtsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Für den Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ist in der Regel kein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Antragsunterlagen können den Antragsteller*innen auf dem Postweg zugestellt werden. Anfragen können per Post, per E-Mail oder telefonisch erfolgen:
Postanschrift:
Kreis Segeberg
FD 36.00 Fahrerlaubnisse
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Fax: 04551 951-9303
Telefon: 04551 951-8770
Zudem stehen auf der Internetseite des Kreises Segeberg Kontaktformulare zur Anforderung der Antragsunterlagen zum Führerscheinumtausch und zur Anforderung von Karteikartenabschriften aus dem örtlichen Führerscheinregister zur Verfügung:
- Bürger*innen des Kreises Segeberg fordern die Antragsunterlagen zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein an.
- Personen, die nicht mehr im Kreis Segeberg wohnen, aber im Kreis Segeberg ihre Fahrerlaubnis erworben haben, fordern beim Kreis Segeberg eine Karteikartenabschrift an, die nach Wunsch an die Wohnanschrift oder an die für den aktuellen Wohnort zuständige Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde übersendet wird.
Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Antragsteller*innen, die zurzeit im Kreis Segeberg wohnen und alle Fahrerlaubnisklassen im Kreis Segeberg erworben haben, können nach aktuellem Stand nach drei bis vier Monaten den neuen EU-Kartenführerschein in den Händen halten. Dabei sind die Zeiten der Bearbeitung durch die Bundesdruckerei – derzeit etwa vier Wochen - und die Postwege zu berücksichtigen. Ein Großteil der Einwohnermeldeämter, die außerhalb von Bad Segeberg liegen, übernehmen im Rahmen der Bürger*innenfreundlichkeit den Austausch der Dokumente (alt gegen neu).
- Antragsteller*innen, die ihre Fahrerlaubnisse außerhalb des Kreises Segeberg erworben haben, warten oftmals länger, weil die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Segeberg bei den auswärtigen Fahrerlaubnisbehörden die entsprechenden Karteikartenabschriften anfordern muss und diese Daten wegen des Anstiegs der Antragszahlen bei allen Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland in der Regel etwas auf sich warten lassen.
Die Behörde weist darauf hin, dass aus technischen Gründen keine Eingangsbestätigung oder Zwischennachricht möglich ist.
Der neue EU-Kartenführerschein kostet 25,30 Euro und ist 15 Jahre gültig.
Wenn jemand seinen Führerschein nicht in den einheitlichen EU-Führerschein umtauscht, hat dies zunächst keinen Einfluss auf die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit 10 Euro geahndet werden. Segeberger*innen, die bereits einen Antrag auf Umtausch gestellt haben, aktuell aber noch auf den Kartenführerschein warten, müssen keine Strafgebühren bezahlen. Durch die gegebenenfalls langen Bearbeitungszeiten entsteht den jeweiligen Jahrgängen also kein Nachteil.
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Alle Warnungen in der NINA Warn-App
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
Bürger*innen-Service
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Feuerwehrwesen, Brandschutz
- Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften