Waffe, Jagd, Sprengstoff
Letzte Meldung
20.01.2025: Längere Bearbeitungszeiten in der Waffen- und Jagdbehörde
Kreis Segeberg. Das Ende Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" führt aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten in der Waffen- und Jagbehörde. Sie liegt derzeit bei etwa sechs bis acht Wochen.
Das neue Gesetz brachte Änderungen im Waffengesetz sowie im Bundesjagdgesetz mit sich. Seither sind zusätzliche Prüfungen notwendig, die vorher nicht verlangt wurden – etwa bei der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt sowie den Landespolizeidienststellen der jeweiligen Wohnsitze der vergangenen zehn Jahre.
Die Mitarbeiter*innen der Waffen- und Jagbehörde bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf die Antragsteller*innen zurückkommen. Von Sachstandsanfragen bitten sie aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Zeitaufwandes abzusehen.
Die Behörde weist darauf hin, dass bei Anträgen folgende Angaben zwingend erforderlich sind: alle Wohnanschriften der vergangenen zehn Jahre sowie frühere Namen (Änderung Vorname und/oder Nachname).
Für Jagdscheinverlängerungen wird empfohlen, den Service der Hegeringversammlungen zu nutzen. Terminvergaben für Jagdscheinverlängerungen in der Kreisverwaltung erfolgen nicht. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Die Mitarbeiter*innen der Waffen- und Jagdbehörde sind telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
24.06.2024: Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland sowie der bevorstehenden sommerlichen Reisezeit ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Landwirtinnen und Landwirte, die Jägerschaft sowie Reisende dazu auf, weiterhin besonders wachsam zu sein und auf eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
"Schleswig-Holstein ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen aber deutlich, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Wir dürfen insbesondere bei der Prävention nicht nachlassen. Ein Ausbruch hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel", sagte Landwirtschaftsstaatsekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalterinnen und -halter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen.
Auch die Jägerschaft sei nach wie vor aufgerufen, die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragungsmöglichkeiten weiter zu minimieren. "Unsere Jägerinnen und Jäger leisten schon seit Jahren durch verstärkte Fallwildsuchen und das Beproben von Schwarzwild einen wichtigen Beitrag bei der ASP-Prävention", so Benett-Sturies. Aber auch jeder einzelne können seinen Beitrag zur Vorbeugung des Seuchengeschehens leisten: "Bitte werfen Sie nicht einfach Speisereste in die Natur, sondern entsorgen Sie diese nur in verschlossenen Müllbehältern", so die Staatssekretärin.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Sie führt bei Wild- und Hausschweinen nach kurzem, fieberhaftem Krankheitsverlauf zum Tod. Es gibt keine Impfstoffe gegen die Infektion.
Hinweise für Reisende:
Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren oder Schinken) von Wild- und Hausschweinen, Wildbret oder Jagdtrophäen von Wildschweinen aus von ASP betroffenen Regionen der EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland verbracht werden. Ebenso sollten aus Vorsichtsgründen entsprechende Produkte auch aus den übrigen Regionen der betroffenen Mitgliedsstaaten nicht mitgebracht werden. Auch aus allen Ländern außerhalb der EU, also vielen Urlaubsländern, ist die Einfuhr unter anderem von Fleisch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen im privaten Reisegepäck grundsätzlich verboten, um die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu vermeiden. Insbesondere stellen in der Natur, am Straßenrand oder auf Rastplätzen leichtfertig entsorgte Lebensmittel, die Schweinfleisch enthalten, ein Risiko für die Verbreitung der Tierseuche dar. Diese werden häufig von Wildschweinen gefressen. Die Tiere können sich sowohl durch den Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln als auch durch die direkte Übertragung von Tier zu Tier mit der ASP infizieren.
Auf der Seite des Landes finden Sie weitere Hinweise für Jägerinnen und Jäger und für Schweine haltende Betriebe.
25.03.2024: Abgabe von Trichinenproben an weiterem Standort möglich
Kreis Segeberg. Ab sofort haben Jäger*innen an zwei Standorten im Kreisgebiet die Möglichkeit, Trichinenproben und Schweißproben (Blutproben) vom Schwarzwild rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Untersuchung abzugeben. Neu hinzugekommen ist jetzt ein Outdoor-Kühlschrank am Kreisverwaltungsstandort Rosenstraße 28a in Bad Segeberg.
"Gejagt wird vorzugsweise in der Dämmerung, in der Freizeit, am Wochenende", sagt Leitender Kreisveterinär Markus Overhoff. Wer als Jäger*in ein Stück Schwarzwild erlegt, müsse eine Probe zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen bei der zuständigen Behörde abgeben. "Die Behörde hat aber in den Nachstunden und am Wochenende nicht geöffnet. Daher hatte der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Oliver Jürgens, den Wunsch für eine Abgabemöglichkeit von Proben rund um die Uhr im vergangenen Jahr an Landrat Jan Peter Schröder herangetragen", so Overhoff weiter, der darauf verweist, dass diese Möglichkeit in zwei benachbarten Kreisen seit längerer Zeit bestehe.
Nachdem im vergangenen Jahr bereits zwei Outdoor-Kühlschränke beschafft worden waren, ist einer davon Anfang November am Standort Wolfsberg in Hasenmoor, am Schießstand der Kreisjägerschaft, in Betrieb genommen worden. Nicht nur Trichinenproben und die dazugehörigen Dokumente können darin rund um die Uhr hinterlegt werden, sondern auch Schweißproben vom Schwarzwild, die für die Überwachung des Wildbestands im Hinblick auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie der Afrikanischen und der Europäischen Schweinepest im Landeslabor untersucht werden.
Hinweise zur Abgabe finden die Jäger*innen jeweils vor Ort. Overhoff bittet um die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Proben, um allen Waidgenoss*innen diese Möglichkeit lange zu erhalten.
Die Proben werden zweimal pro Woche, jeweils montags und donnerstags ab 12 Uhr aus den beiden Kühlschränken, abgeholt und zur Untersuchung transportiert. Für Feiertage, die auf diese Wochentage fallen, wird es jeweils einen Aushang zu abweichenden Abholungszeiten geben.
Online-Anträge für Waffe, Jagd, Sprengstoff
Jagdschein beantragen oder verlängern
Sie können bei uns einen Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) stellen.
Dieser umfasst:
Bei allen drei Varianten gibt es folgende Möglichkeiten:
- Erstausstellung
- Verlängerung (auch auf den Hegeringversammlungen persönlich möglich)
- Zweitschrift
Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung umfasst:
- Prüfungsabschnitt 1 (Schießprüfung)
- Prüfungsabschnitt 2 (schriftlicher und mündlich-praktischer Teil)
- Prüfungsabschnitte 1 und 2 (Komplettprüfung)
Kleiner Waffenschein beantragen
Dieser Antrag umfasst die Beantragung des Kleinen Waffenscheins.
Waffenbesitzkarte beantragen
Sichere Aufbewahrung nachweisen
Der Nachweis zur Aufbewahrung von Waffen und Munition umfasst
- Einzelnutzung
- gemeinschaftliche Nutzung
Erwerbserlaubnis (Voreintrag Waffe) beantragen
Der Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis (Voreintrag nach WaffG) beinhaltet Voreintragungen bei Kurz-/ und Langwaffen bei
Waffenbesitzwechsel (Erwerb/Überlassung) anzeigen
Die Anzeige Waffenbesitzwechsel umfasst:
Bitte beachten Sie, dass beide Personen (natürlich/juristisch) den Waffenbesitzwechsel unabhängig voneinander anzeigen müssen. Für einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte verwenden Sie bitte den entsprechenden Online-Antrag.
Europäischer Feuerwaffenpass beantragen oder verlängern
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses umfasst:
Waffe, Jagd, Sprengstoff im Überblick
Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie unter anderem Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen, eine Waffenbesitzkarte als Sportschütz*in oder Jäger*in beantragen oder Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.
Für den überwiegenden Teil der Dienstleistungen können Sie die entsprechenden Online-Formulare nutzen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht erforderlich. Die Dienstleistungen finden Sie im Bürger*innen-Service.
Die Antragsbearbeitung nimmt grundsätzlich aufgrund notwendiger Prüfungen eine Zeitraum von circa 6 bis 8 Wochen in Anspruch.
Die untere Jagdbehörde wird fachlich beraten vom Kreisjägermeister.
Weitere Informationen
Es finden keine offenen Sprechzeiten statt. Nur bei wichtigen Gründen werden im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung Termine vereinbart.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 171 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 149 kB)
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Info und Service
Bürger*innen-Service
- Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
alle 37 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 124 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 171 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 149 kB)
Interessante Links
Bürger*innen-Service
- Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen (mit Onlineantrag)