Ordnung und Verbraucherschutz
Letzte Meldung
08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis
- Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
- Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.
Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.
Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.
06.01.2026: Grippeimpfung weiterhin möglich
Kreis Segeberg. Nach den Aktionstagen zur Grippeschutzimpfung sind im Gesundheitsamt Segeberg noch Restbestände des Grippeimpfstoffes verfügbar.
Auch wenn die Grippesaison bereits begonnen hat, lohnt es sich weiterhin, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Eine Impfung kann auch jetzt noch wirksam vor schweren Krankheitsverläufen schützen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Menschen über 60 Jahren und Jüngeren mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Zudem sollten sich Menschen, die sich beruflich bestimmten Risiken aussetzen, durch eine Impfung gegen die Influenza schützen.
Interessierte Bürger*innen können sich beim Gesundheitsamt in Bad Segeberg über bestehende Impfangebote informieren.
Termine zur Beratung und Impfung werden telefonisch unter +49 4551 951-9604 oder über per E-Mail vergeben.
Die nächste reguläre Impfsprechstunde findet am Donnerstag, den 08. Januar 2026 von 10-13 Uhr statt.
22.12.2025: Geflügelpest: Aufhebung der Sperrzonen ab 22. Dezember
Kreis Segeberg. Das Geflügelpest-Ausbuchsgeschehen in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen gilt mit Ablauf des 21.12.2025 als offiziell beendet. Die per Allgemeinverfügung festgelegten Schutzzonen sowie die gemeinsame Überwachungszone sind seit dem 22. Dezember aufgehoben.
Seit dem heutigen Montag gilt kreisweit wieder das Aufstallungsgebot für Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel. Unabhängig davon ist auch die Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums vom 23.10.2025 mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zu beachten. Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern.
Von der Überwachungszone waren 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen lagen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.
Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.
ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services
Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.
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- Bezirksschornsteinfeger werden
- Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis