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Tiergesundheit und -haltung

Letzte Meldung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer 110 der Polizei.

24.02.2023: Geflügelpest: Überwachungszone aufgehoben

Kreis Segeberg. Die Geflügelpest-Überwachungszone in Groß Kummerfeld und Gönnebek ist ab dem morgigen Samstag, 25. Februar, wieder aufgehoben. Wie berichtet, wurde in drei Geflügelbeständen in der Gemeinde Negenharrie im Kreis Rendsburg-Eckernförde am 17. Januar bei gehaltenen Vögeln (Hausgeflügel) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Von den Maßnahmen in der Überwachungszone waren im Kreis Segeberg 18 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 300 Stück Geflügel in den nördlichen Teilen der Gemeinden betroffen. Bei den Untersuchungen der Geflügelhaltungen in den vergangenen Wochen hat das Veterinäramt des Kreises Segeberg keine weiteren Verdachtsfälle ermittelt.

Wichtiger Hinweis: Die am 23. November 2021 erlassene, landesweit verbindliche Allgemeinverfügung des Landes über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen gilt unverändert fort und ist von jedem/jeder Geflügelhalter*in zu beachten und einzuhalten.

24.02.2023: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Aufhebung Geflügelpest)

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 19.01.2023 wir aufgehoben. Von der Überwachungszone im Kreis Segeberg waren die nördlichen Teile der Gemeinden Groß Kummerfeld und Gönnebek betroffen.

19.01.2023: Geflügelpest: Groß Kummerfeld und Gönnebek betroffen

Kreis Segeberg. In drei Geflügelbeständen in der Gemeinde Negenharrie im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat das dortige Veterinäramt am 17. Januar bei gehaltenen Vögeln (Hausgeflügel) den Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Um den Ausbruchsbestand herum wurden eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk, mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet, mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile der Überwachungszone treffen neben dem Kreis Rendsburg-Eckernförde auch die Stadt Neumünster sowie die Kreise Plön und Segeberg. Von der Überwachungszone im Kreis Segeberg sind 18 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 300 Stück Geflügel in den nördlichen Teilen der Gemeinden Groß Kummerfeld und Gönnebek betroffen.

Da innerhalb der Gemeinde Negenharrie mehrere Betriebe betroffen sind und um sicherzustellen, dass zu jedem der drei Ausbruchsbetriebe der äußere Rand der Überwachungszone mindestens zehn Kilometer beträgt, wurde um den Primärausbruchsbetrieb in diesem Fall eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens elf Kilometern eingerichtet.

Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt.

Für die Überwachungszone gelten ab sofort zehn Schutzmaßregeln, die detailliert in der am heutigen Donnerstag veröffentlichten Allgemeinverfügung aufgelistet sind. Dazu gehört unter anderem, dass sämtliches Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel wie beispielsweise Tauben in geschlossenen Ställen abgesondert oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten sind.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügel- und Vogelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen sind von den Tierhalter*innen zu dulden. Es sei nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

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Geflügelpest in Schleswig-Holstein und im Kreis Segeberg

Informationen über geltende Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen, Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete und Kontaktmöglichkeiten.

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Tierseuchen

Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

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Tierschutz

Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.