Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
Letzte Meldung
16.09.2022: Infektionsschutzgesetz: Belehrungen jetzt auch online
Kreis Segeberg. Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen. Personen, die im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie erstmalig tätig werden wollen, benötigen eine Bescheinigung nach Paragraf 43 des IfSG. Dafür ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Ab sofort werden diese Belehrungen beim Kreis Segeberg auch online angeboten.
Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Die Belehrung soll die im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.
Die Bescheinigung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen.
Die Belehrung dauert etwa eine Stunde. Sie kann entweder in einer Präsenzveranstaltung in Bad Segeberg (Kreishaus) oder im Norderstedter Rathaus nach vorheriger Anmeldung zu bestimmten Terminen wahrgenommen werden. Zudem ist es ab sofort auch möglich, losgelöst von festen Terminen an einer Online-Belehrung durch das vom Gesundheitsamt beauftragte Technologiezentrum Glehn (TZG) teilzunehmen. Einwohner*innen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Das Gesundheitsamt bietet ausschließlich Erstbelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz an. Eine solche Erstbelehrung bleibt lebenslang gültig, wenn die entsprechende Tätigkeit im Anschluss binnen drei Monaten angetreten wird. Beim neuen Arbeitgeber/der neuen Arbeitgeberin gibt es dann eine Antrittsbelehrung und alle zwei Jahre eine Folgebelehrung. Bei einem Arbeitgeber*innenwechsel muss eine neue Antrittsbelehrung stattfinden.
Die Gebühr für Belehrung und Bescheinigung beträgt entsprechend der Landesgebührenordnung für Norderstedt 32,50 Euro und für Termine in Bad Segeberg 29,50 Euro. Eine Onlinebelehrung kostet 25 Euro.
Wer Interesse an Gruppenbelehrungen für Schulen oder andere Organisationen hat, kann sich telefonisch melden unter 04551-951 9536 oder per E-Mail an den Kreis-Infektionsschutz.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Anmeldung und zu den Terminen finden Sie hier auf dieser Internetseite.
29.03.2022: Hinweis für Jäger*innen: Neue Abgabezeiten für Proben
Kreis Segeberg. Das Veterinäramt teilt mit, dass sich die Abgabezeiten für Trichinenproben und Schweißproben von Schwarzwild geändert haben. Ab sofort können Jäger*innen die Proben im neuen Dienstgebäude des Veterinäramtes in der Rosenstraße 28a in Bad Segeberg zu folgenden Zeiten abgeben: montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr.
Nach dem Umzug an den neuen Standort steht vorübergehend keine Klingel zur Verfügung. Jäger*innen müssen sich daher vor Ort telefonisch unter den Rufnummern 04551-951 9337 oder 04551-951 9292 melden. Ein Hinweis mit den Nummern hängt auch am Haupteingang. Alternativ können die Proben täglich bis 12 Uhr oder nach telefonischer Absprache (04192-2779) im Fleischhygieneamt in Bad Bramstedt (Tegelbarg 19-21) abgegeben werden.
Verbraucher*innenbeschwerde
Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.
Beschwerden über Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen.
Mit unserem Online-Formular können Sie sich bei uns melden. Wir gehen dann Ihrer Beschwerde nach.
Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz in der Übersicht
Oberste Ziele der Lebensmittelüberwachung sind die Gesundheit der Verbraucher*innen zu schützen, einer Irreführung und Täuschung der Verbraucher*innen entgegenzuwirken und die Qualität der Lebensmittel zu verbessern. In diesem Sinne werden Hygiene- und produktspezifische Kontrollen in den Lebensmittelbetrieben durchgeführt und Probeentnahmen vorgenommen.
Auch die Beratung von Lebensmittelunternehmer*innen, deren Produkte vielfach international vertrieben werden, sowie die Exportabfertigung gehören zu unseren Aufgaben.
Die höchste Priorität für unsere Arbeit ist es, den Verbraucherschutz auf hohem Niveau weiterzuentwickeln.
Merkblätter und Formulare
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Info und Service
Unser Fachdienst Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände und unsere Mitarbeiter*innen schützen die Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Kleidung, Reinigungsmittel und so weiter) sowie vor Irreführung und Täuschung.
Bürger*innen-Service
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Verbraucherrechte und Garantien beim Einkaufen
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Dokumente und Formulare
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Interessante Links
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Alle Lebensmittelwarnungen auf dem Portal der Bundesländer
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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Alle Merkblätter für Verbraucher*innen
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Schutz vor lebensmittelbedingten Erkrankungen durch bakterielle Toxine
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Lebensmittelhygiene, Reinigung und Desinfektion
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Schutz vor viralen Lebensmittelinfektionen
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Merkblätter für weitere Berufsgruppen
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Sicher verpflegt
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Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point-System