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Ordnung und Verbraucherschutz

Letzte Meldung

03.02.2026: Geflügelpest: Ostholstein und Teile von Glasau betroffen

  • Datum: 03.02.2026

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 03.02.2026 (Geflügelpest/Sperrzone)

    In einer Legehennenhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein ist am 01.02.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um die Ausbruchsbetriebe eine Sperrzone einzurichten, die jeweils aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb herum besteht.

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12.01.2026: Bezirksschornsteinfeger in Wittenborn und Norderstedt bleiben

Kreis Segeberg. Vinzenz Kieslich und Hilmar Glück bleiben Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken.

Vinzenz Kieslich ist seit dem 01.01.2012 Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Wittenborn. Er ist damit zuständig für die Gemeinden Fahrenkrug, Högersdorf, Rotenhahn, Schackendorf, Wittenborn, Negernbötel sowie die Stadt Wahlstedt und einen Teil der Stadt Bad Segeberg.

Hilmar Glück ist ebenfalls seit dem 01.01.2012 als Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk tätig. Sein Einsatzgebiet in Norderstedt III umfasst Henstedt-Ulzburg und Teile Norderstedts.

"Mit Herrn Kieslich und Herrn Glück haben die Kund*innen für die Erledigung der hoheitlichen Aufgaben kompetente, erfahrene und fachliche Handwerker an Ihrer Seite. Beide wollen weiterhin gerne Ansprechpartner für Ihre Kund*innen sein und blicken mit viel Freude an ihrer Arbeit in die Zukunft", sagt Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat die beiden per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.

Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger*innen

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.

Eine "Feuerstättenschau" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.

Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.

Kontakte

Vinzenz Kieslich

Hilmar Glück

08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis

  • Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
  • Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.

Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.

Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.


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