Ordnung und Verbraucherschutz
Letzte Meldung
12.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar
Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
06.11.2025: Geflügelpest: Kreis ordnet Aufstallungspflicht an
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg erlässt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, um die Einschleppung und Ausbreitung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) zu verhindern. Die Maßnahme tritt am Samstag, 1. November, in Kraft. Wer bei seinen Tieren Anzeichen einer Erkrankung feststellt, muss dies unverzüglich beim Veterinäramt melden.
Seit September 2025 häufen sich bundesweit und auch in Schleswig-Holstein die Nachweise der Geflügelpest. Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche. Inzwischen wurde der Subtyp H5 auch bei den ersten sieben verendeten Wildvögeln aus dem Kreis Segeberg im ersten Untersuchungsabschnitt beim Landeslabor festgestellt – vermehrt in den vergangenen Tagen; weitere Untersuchungen laufen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände bundesweit als hoch ein.
Was gilt ab dem 1. November?
- Alle Geflügelhalter*innen im Kreisgebiet mit mehr als 49 Tieren (Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Laufvögel usw.) müssen ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer gegen Wildvögel gesicherten Schutzvorrichtung halten.
- Veranstaltungen mit Geflügel – etwa Ausstellungen, Märkte oder Börsen – sind im gesamten Kreisgebiet verboten.
Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und dienen dem Schutz der Geflügelbestände vor einer Ansteckung durch Wildvögel.
Warum ist die Aufstallung notwendig?
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die für Hausgeflügel meist tödlich verläuft. Eine Einschleppung hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für die Geflügelwirtschaft und die Lebensmittelproduktion. Durch die Aufstallung soll der direkte und indirekte Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln verhindert werden.
Meldepflicht für Geflügelhalter*innen
Wer Geflügel hält, muss seine Bestände beim Veterinäramt des Kreises Segeberg melden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
"Das Virus breitet sich aktuell rasant in der Wildtierpopulation aus – vor allem unter Kranichen, aber auch unter Wildgänsen", heißt es aus dem Veterinäramt. "Die Aufstallungspflicht ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um unsere Geflügelbestände zu schützen. Nur durch konsequentes Handeln können wir eine Einschleppung der Geflügelpest in hiesige Betriebe verhindern." Das Veterinäramt appelliert an alle Halter*innen, sich möglichst penibel an die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen des Landes zu halten.
Zahlen für den Kreis Segeberg:
- Geflügelhalter*innen im Kreis Segeberg: rund 2.000 sind aktuell beim Veterinäramt angezeigt (Stand 30.10.2025)
- Geflügelhalter*innen mit mehr als 49 Tieren: 116 davon, davon rund 80 betroffen, da sie Freilandhaltung haben
- Geflügelanzahl: rund 1,06 Millionen
Weitere Informationen und Verhaltenstipps gibt es auch auf der Internetseite des Landes.
Alle Informationen rund um die Geflügelpest
(ursprüngliche Mitteilung 30.10.2025)
30.10.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zu Aufstallungsgebot ab 01.11.2025
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