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Ordnung und Verbraucherschutz

Letzte Meldung

22.12.2025: Kreisverwaltung am 2. Januar geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung und ihre Außenstellen bleiben am Freitag nach Neujahr, also am 2. Januar, geschlossen. Das gilt auch für die KFZ-Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt. Bereits vereinbarte und bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

22.12.2025: Geflügelpest: Aufhebung der Sperrzonen ab 22. Dezember

Kreis Segeberg. Das Geflügelpest-Ausbuchsgeschehen in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen gilt mit Ablauf des 21.12.2025 als offiziell beendet. Die per Allgemeinverfügung festgelegten Schutzzonen sowie die gemeinsame Überwachungszone sind seit dem 22. Dezember aufgehoben.

Seit dem heutigen Montag gilt kreisweit wieder das Aufstallungsgebot für Betriebe mit mehr als 49 Stück Geflügel. Unabhängig davon ist auch die Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums vom 23.10.2025 mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen zu beachten. Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

Von der Überwachungszone waren 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen lagen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.

Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

12.12.2025: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

  • Datum: 12.12.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12.12.2025 (Geflügelpest/Aufhebung Schutzzone)

    Die mit Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 20.11.2025 aufgrund des Ausbruches der Geflügelpest in den Gemeinden Wakendorf I und Mözen festgelegten Schutzzonen werden hiermit aufgehoben. Die Gebiete der ehemaligen Schutzzonen gehen in die aufgeführte Überwachungszone über.

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