Ordnung und Verbraucherschutz
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12.01.2026: Bezirksschornsteinfeger in Wittenborn und Norderstedt bleiben
Kreis Segeberg. Vinzenz Kieslich und Hilmar Glück bleiben Bezirksschornsteinfeger in ihren Kehrbezirken.
Vinzenz Kieslich ist seit dem 01.01.2012 Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Wittenborn. Er ist damit zuständig für die Gemeinden Fahrenkrug, Högersdorf, Rotenhahn, Schackendorf, Wittenborn, Negernbötel sowie die Stadt Wahlstedt und einen Teil der Stadt Bad Segeberg.
Hilmar Glück ist ebenfalls seit dem 01.01.2012 als Bezirksschornsteinfeger in seinem Kehrbezirk tätig. Sein Einsatzgebiet in Norderstedt III umfasst Henstedt-Ulzburg und Teile Norderstedts.
"Mit Herrn Kieslich und Herrn Glück haben die Kund*innen für die Erledigung der hoheitlichen Aufgaben kompetente, erfahrene und fachliche Handwerker an Ihrer Seite. Beide wollen weiterhin gerne Ansprechpartner für Ihre Kund*innen sein und blicken mit viel Freude an ihrer Arbeit in die Zukunft", sagt Nick Rohlfshagen, zuständiger Mitarbeiter für das Schornsteinfegerwesen bei der Kreisverwaltung. Er hat die beiden per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Aufgaben verpflichtet.
Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger*innen
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.
Eine "Feuerstättenschau" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.
Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.
Kontakte
Vinzenz Kieslich
- Büro: Jaguarring 4, 23795 Bad Segeberg
- Telefon: +49 4551 8939 119
- Mail: info@schornsteinfeger-kieslich.de
Hilmar Glück
- Büro: Beckersbergstraße 60 a, 24558 Henstedt-Ulzburg
- Telefon +49 4193 7521 125
- Mail: info@ihrgluecksfeger.de
08.01.2026: hvv: Einschränkungen durch Schnee und Eis
- Trotz der winterlichen Witterung verkehren die Busse, Bahnen und Fähren im hvv nach wie vor.
- Bitte um Vorsicht an den Haltestellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen tun alles, um einen möglichst störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Es muss aber mit Verspätungen und auch Ausfällen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der sich für morgen abzeichnenden Verschärfung der Wetterlage empfiehlt der hvv, im Zweifel auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.
Wer die Verkehrsmittel nutzt, sollte sich vorab über eventuelle Einschränkungen informieren und insbesondere beim Ein- und Ausstieg an den Haltestellen besonders vorsichtig sein.
Aktuelle Informationen zur Betriebslage der Verkehrsunternehmen finden sich in den Apps sowie auf www.hvv.de.
06.01.2026: Grippeimpfung weiterhin möglich
Kreis Segeberg. Nach den Aktionstagen zur Grippeschutzimpfung sind im Gesundheitsamt Segeberg noch Restbestände des Grippeimpfstoffes verfügbar.
Auch wenn die Grippesaison bereits begonnen hat, lohnt es sich weiterhin, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Eine Impfung kann auch jetzt noch wirksam vor schweren Krankheitsverläufen schützen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Menschen über 60 Jahren und Jüngeren mit bestimmten chronischen Erkrankungen, sich gegen Influenza impfen zu lassen. Zudem sollten sich Menschen, die sich beruflich bestimmten Risiken aussetzen, durch eine Impfung gegen die Influenza schützen.
Interessierte Bürger*innen können sich beim Gesundheitsamt in Bad Segeberg über bestehende Impfangebote informieren.
Termine zur Beratung und Impfung werden telefonisch unter +49 4551 951-9604 oder über per E-Mail vergeben.
Die nächste reguläre Impfsprechstunde findet am Donnerstag, den 08. Januar 2026 von 10-13 Uhr statt.
ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services
Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.
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- Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis