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Ordnung und Verbraucherschutz

Letzte Meldung

13.11.2025: Geflügelpest-Ausbruch in Wakendorf I

Kreis Segeberg. In einem großen Geflügelbestand in der Gemeinde Wakendorf I ist die Geflügelpest ausgebrochen und amtlich festgestellt worden. Der Geflügelbestand musste am heutigen Donnerstag (13. November) getötet werden. Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Von der Überwachungszone sind 257 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 23.200 Stück Geflügel betroffen, in der Schutzzone liegen davon 26 Geflügelhalter*innen mit 19.100 Stück Geflügel.

Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:

  • Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.

Die komplette Auflistung der Vorgaben für Schutz- und Überwachungszone sind in der heute erlassenen Allgemeinverfügung zu finden.

Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, Freitag, 14. November, bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt. Tierhalter*innen können dort sehen, ob ihr Bestand von der Allgemeinverfügung betroffen ist.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden. Es sei nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. Mehr dazu auch auf der Interseite des Landes.  

Zudem weist das Veterinäramt nochmals auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

13.11.2025: Geflügelpest: Allgemeinverfügung zu Einrichtung einer Schutzzone

  • Datum: 13.11.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 13.11.2025 (Geflügelpest/Schutz- und Überwachungszone)

    In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg ist am 13.11.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden.

    Zur Bekämpfung der Tierseuche ist um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb herum besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckt sich neben dem Kreis Segeberg auch auf Teile des Kreises Stormarn.

Zur Gebietskarte


Weitere Informationen

12.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar

Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

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