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Ordnung und Verbraucherschutz

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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

18.11.2025: Kreisverwaltung am 20. November nur eingeschränkt erreichbar

Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist die Kreisverwaltung Segeberg samt Außenstellen am Donnerstagnachmittag, 20. November, nur eingeschränkt erreichbar. Bereits bestätigte Termine behalten ihre Gültigkeit.

Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Bürger*innen den Bereitschaftsdienst des Kreises in Notfällen über die Rufnummer 04121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

13.11.2025: Geflügelpest-Ausbruch in Wakendorf I

Kreis Segeberg. In der Gemeinde Wakendorf I ist in einer weiteren Haltung mit mehreren hundert Enten, Gänsen und Hühnern die Geflügelpest ausgebrochen und amtlich festgestellt worden. Der Geflügelbestand ist am vergangenen Wochenende getötet worden. Um die Ausbruchsbetriebe herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Wie mitgeteilt, mussten in einem großen Geflügelbestand in der Gemeinde Wakendorf I bereits am vergangenen Donnerstag (13. November) mehrere tausend Hennen getötet werden. Um die Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Von der Überwachungszone sind 257 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 23.200 Stück Geflügel betroffen, in der Schutzzone liegen davon 26 Geflügelhalter*innen mit rund 19.000 Stück Geflügel.

Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:

  • Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.

Die komplette Auflistung der Vorgaben für Schutz- und Überwachungszone sind einer Allgemeinverfügung zu finden.

Die Allgemeinverfügung gilt seit Samstag, 15. November, und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 13. November. Sie gilt bis auf Weiteres. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der genaue Verlauf der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt. Tierhalter*innen können dort sehen, ob ihr Bestand von der Allgemeinverfügung betroffen ist.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden. Es sei nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. Mehr dazu auch auf der Interseite des Landes.  

Zudem weist das Veterinäramt nochmals auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

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ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services

Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.


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