Ordnung und Verbraucherschutz
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26.05.2025: Katastrophenschutz-Großübung hält 400 Einsatzkräfte auf Trab
Kreis Segeberg. Bei Bornhöved krachen ein Gefahrgut-LKW und ein Auto zusammen, bei Heidmühlen lodert ein Ackerbrand und die Klinik in Bad Segeberg bereitet sich auf einen Massenanfall von Verletzten vor, die das
Deutsche Rote Kreuz (DRK) von der Patient*innenablage in Wahlstedt dort abliefert. Diese und weitere Szenarien haben am Wochenende bei der groß angelegten Kreis-Übung "KatSE25" des Katastrophenschutzes auf dem Programm gestanden. Neben rund 300 Einsatzkräften von Feuerwehr, DRK und Technischem Hilfswerk (THW) waren auch rund 100 Organisator*innen, Beobachter*innen und Verletztendarsteller*innen im Einsatz.
Im Zentrum der Übung stand zudem die Einrichtung eines Bereitstellungsraumes für Hilfskräfte inklusive Übernachtung und Verpflegung. In der Kreissporthalle in Bad Segeberg wurden dafür über 300 Feldbetten sowie Versorgungsstationen und zwei Feldküchen aufgebaut. Die beteiligten Einheiten fuhren den Bereitstellungsraum bereits am Freitagabend an und Teile von ihnen mussten auch nachts kleinere Einsatzlagen/Übungsteile durchlaufen, sodass Schlaf zur Mangelware wurde.
Am Samstagvormittag waren dann alle gefragt, wobei jedes der Einsatzszenarien seine eigenen Herausforderungen hatte und die Übungsleitungen bewusst kleinere und größere Fallstricke eingearbeitet hatten. Die Kräfte des THW standen beispielsweise vor der Herausforderung, in einem Kieswerk eine Löschwasserförderung für einen Waldbrand aufzubauen. Problem: Die Pumpe würde Sand ziehen und binnen kurzer Zeit ihren Dienst versagen. Hier waren Ideenreichtum, Improvisation und technischer Sachverstand gefragt.
Bei einer Realbrandbekämpfung waren auch rund 100 Kräfte vom Katastrophenschutz des Kreises Plön dabei, die in Theorie und Praxis nicht nur Löschtechniken gelernt haben, sondern auch das Anlegen eines sogenannten Wundstreifens, auch Feuerschneise genannt. Dabei wird ein Streifen der Vegetation, insbesondere der trockene Teil entfernt – in diesem Fall mit Spitzhacken. Hinzu kam ein simulierter Flugabsturz im
Segeberger Forst, bei dem zahlreiche Wanderer*innen verletzt worden sind.
Neben Drohnen war auch der Feuerwehr-Flugdienst (FFD) Holstein im Einsatz, eine spezialisierte Einheit, die Brände aus der Luft lokalisiert und in unzugänglichen Gebieten schnelle Hilfe leisten kann. Mit modernster Technik und ausgebildeten Teams unterstützt er unter anderem bei Katastrophenlagen. Unterhalten wird der FFD von den Kreisfeuerwehrverbänden Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg
"Die Katastrophenschutzübung hat ein effizientes Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen gezeigt", sagt Landrat Jan Peter Schröder, der an beiden Tagen vor Ort war. "Einheiten aus unterschiedlichen Fachbereichen konnten wichtige Erfahrungen sammeln und ich bedanke mich bei allen ehrenamtlichen Kräften, die regelmäßig im Dienst der Allgemeinheit im Einsatz sind und dabei ihre wertvolle Freizeit zur Verfügung stellen." Übungen dieser Größenordnung seien nicht alltäglich, aber notwendig, "denn sie bringen wichtige Erkenntnisse zur Optimierung des Bevölkerungsschutzes".
16.05.2025: Katastrophenschutzübung kann Verkehr beeinträchtigen
Kreis Segeberg. In den Städten Bad Segeberg und Wahlstedt sowie den Ämtern Bornhöved, Leezen und Auenland Südholstein findet von Freitag, 23. Mai (ab abends), bis Samstag, 24. Mai (mittags), eine Übung des Kreis-Katastrophenschutzes mit dem Namen "KatSE25" statt.
An beiden Tagen werden vermehrt Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen unterwegs sein. Es kann daher zu einem erhöhten Aufkommen von Blaulicht- und Martinhornfahrten sowie zu entsprechenden Verkehrsbehinderungen in den genannten Gebieten kommen.
Der Kreis Segeberg bittet um Verständnis.
29.04.2025: Neuer Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt
Kreis Segeberg. Robin Boller ist ab dem 1. Mai neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Norderstedt I. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat den 37-Jährigen per Handschlag zu seinen neuen Aufgaben verpflichtet.
Robin Boller tritt die Nachfolge von Herrn Wrage-Six an, der im Frühjahr den Kehrbezirk Bad Bramstedt II übernommen hat. Boller wohnt in Hamburg und ist seit 11 Jahren im Schornsteinfegerhandwerk tätig. Seit zwei Jahren ist er Schornsteinfegermeister. Der Vater einer 10-jährigen Tochter freut sich sehr über die neue Aufgabe in Norderstedt. Es ist sein erster Kehrbezirk als Bezirksschornsteinfeger.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.
Eine "Feuerstättenschau“" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.
Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.
Kontakt:
Robin Boller
Büro: Lademannbogen 124, 22339 Hamburg
Telefon: 040 309 395 78
ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.
Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.
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