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Ordnung und Verbraucherschutz

Letzte Meldung

21.11.2025: Geflügelpest-Ausbruch in Mözen

Kreis Segeberg. Neben zwei Geflügelpest-Ausbrüchen in der Gemeinde Wakendorf I ist nun eine dritte Haltung in der Gemeinde Mözen betroffen. In einer kleinen Haltung mit wenigen hundert Tieren wurde das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Der Geflügelbestand, darunter Hühner, Enten und Gänse, ist bereits getötet worden. Um die Ausbruchsbetriebe herum wurden jeweils eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine gemeinsame Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Von der Überwachungszone sind 514 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 212.000 Stück Geflügel betroffen, in den Schutzzonen liegen davon 66 Geflügelhalter*innen mit rund 850 Stück Geflügel.

Die Schutzzonen erstrecken sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet des Kreises Segeberg:

Schutzzone Wakendorf I: Dreggers, Wakendorf I (vollständig);

Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Neuengörs, Neversdorf, Traventhal (anteilig)

Schutzzone Mözen: Högersdorf, Mözen (vollständig);

Bad Segeberg, Bebensee, Fahrenkrug, Klein Gladebrügge, Kükels, Leezen, Schwissel, Traventhal, Wittenborn (anteilig)

Die Überwachungszone erstreckt sich auf folgende Gemeinden/folgendes Gebiet: Bad Segeberg, Bahrenhof, Bebensee, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Fredesdorf, Geschendorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Kükels, Leezen, Mözen, Neuengörs, Neversdorf, Schackendorf, Schwissel, Stipsdorf, Traventhal, Wahlstedt, Wakendorf I, Weede, Wittenborn (vollständig);

Bark, Blunk, Daldorf, Forstgutsbezirk Buchholz, Groß Rönnau, Krems II, Negernbötel, Rickling, Rohlstorf, Schieren, Seth, Strukdorf, Stuvenborn, Sülfeld, Todesfelde, Westerrade (anteilig).

Der Verlauf der äußeren Grenzen der Schutz- und Überwachungszonen ergibt sich aus einer interaktiven Karte, die auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden ist.

Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und Überwachungszone:

  • ·         Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • ·         Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • ·         Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • ·         Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • ·         Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, sind verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt seit dem heutigen Freitag, 21. November, und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 14. November. Sie gilt bis auf Weiteres. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Veterinäramt weist erneut darauf hin, dass amtliche Tierärzt*innen und Veterinärassistent*innen in den Schutz- und Überwachungszonen stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen und Probenahmen durchführen werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden.

Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. 

Zudem weist das Veterinäramt noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen.

20.11.2025: Geflügelpest: Weitere Schutzzone eingerichtet

  • Datum: 20.11.2025

    Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 20.11.2025 (Geflügelpest/Zwei Schutz- und Überwachungszonen)

    In Geflügelhaltungen in der Gemeinde Wakendorf I im Kreis Segeberg ist am 13.11.2025 sowie am 14.11.2025 der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Zudem ist in der Gemeinde Mözen am 20.11.2025 in einer Geflügelhaltung der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

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18.11.2025: Einfache Antragsstellung mit dem Servicekonto Schleswig-Holstein

Datum: 18.11.2025

Das Servicekonto des Landes Schleswig-Holstein

Das Servicekonto ist ein Online-Zugang für digitale Dienstleistungen.

Unsere Vorteile - Ihr Nutzen: Ihre Unterlagen liegen uns sofort vor. Wir können schneller reagieren und Ihnen Bescheide zügiger zusenden.

Und so geht's: Über den Bürger*innen-Service / Zuständigkeitsfinder des Landes (ZuFiSH) finden Sie unsere Serviceangebote zu Ihren Themen. Der ZuFiSH umfasst Kontakte, Dokumente, Anträge und Online-Dienste. Für die Online-Dienste benötigen Sie häufig das Servicekonto des Landes. Sie werden automatisch dorthin geleitet.


Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat ein Informationsvideo über die Vorteile des Servicekontos Schleswig-Holstein (SH) erstellt. In diesem Video wird kurz erklärt, wie einfach eine Registrierung im Servicekonto ist und welche Dienste damit genutzt werden können. Das Video ist ab sofort auf der Homepage der Kreisverwaltung verfügbar.

Mit dem Servicekonto SH können Bürger*innen des Kreises Segeberg ihre Anträge einfacher, schneller und datenschutzkonform online stellen. Die Kreisverwaltung setzt verstärkt auf diese Lösung, um den digitalen Austausch zwischen den Bürger*innen und der Verwaltung sicher und noch unkomplizierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist eine Registrierung sehr wichtig.

Sicher und komfortabel – das Servicekonto

Es gibt zwei Varianten des Servicekontos:

  • Servicekonto (Basisangebot):

Für viele Online-Dienste reicht ein einfaches Servicekonto aus. Es ist schnell eingerichtet und benötigt lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. So können Bürger*innen problemlos Anträge stellen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.

  • Servicekonto Plus (mit Identitätsnachweis):

Für Online-Dienste, die eine Identifizierung erfordern, gibt es das erweiterte Servicekonto Plus. Zur Registrierung benötigen Antragsteller*innen einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp. Damit können die Bürger*innen sich entweder am Computer oder direkt auf ihrem Smartphone anmelden.

Die Kreis-Homepage als zentrale Anlaufstelle

Die Online-Dienste, die mit dem Servicekonto SH verknüpft sind, finden Bürger*innen auf der Kreis-Homepage. Online-Redakteur Robert Tschuschke empfiehlt: "Am besten nutzen Sie die Suchfunktion und geben dort Ihr Thema ein. Wenn es dazu eine Dienstleistung gibt, finden Sie dazu auch mehr und mehr einen Online-Dienst anstelle eines PDF-Antrags. Sie werden im nachfolgenden Schritt automatisch gefragt, ob Sie bereits im Servicekonto registriert sind."

Der Kreis Segeberg ist für rund 560 Dienstleistungen im Landesportal, dem sogenannten Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH), zuständig. Rund 100 davon verfügen über einen Online-Dienst. Ziel ist es langfristig, möglichst alle Formulare in Online-Dienste umzuwandeln.

Alles rund ums Servicekonto gibt's hier

Mehr

ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services

Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.


Wichtige Informationen und Services