Ordnung und Verbraucherschutz
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29.04.2025: Neuer Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt
Kreis Segeberg. Robin Boller ist ab dem 1. Mai neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Norderstedt I. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat den 37-Jährigen per Handschlag zu seinen neuen Aufgaben verpflichtet.
Robin Boller tritt die Nachfolge von Herrn Wrage-Six an, der im Frühjahr den Kehrbezirk Bad Bramstedt II übernommen hat. Boller wohnt in Hamburg und ist seit 11 Jahren im Schornsteinfegerhandwerk tätig. Seit zwei Jahren ist er Schornsteinfegermeister. Der Vater einer 10-jährigen Tochter freut sich sehr über die neue Aufgabe in Norderstedt. Es ist sein erster Kehrbezirk als Bezirksschornsteinfeger.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.
Eine "Feuerstättenschau“" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.
Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.
Kontakt:
Robin Boller
Büro: Lademannbogen 124, 22339 Hamburg
Telefon: 040 309 395 78
01.04.2025: THW und Kreis bereiten sich auf Stromausfall vor
Kreis Segeberg. Wenn der Strom ausfällt, schlägt die Stunde der Netzersatzanlagen (NEA), die im Fall der Fälle eine weitere Stromversorgung sicherstellen können. Im Rahmen eines Pilotprojekts der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und des Katastrophenschutzes des Kreises Segeberg haben zwölf THW-Helfer*innen sowie Katastrophenschutzhelfer*innen der neu gegründeten Kreis-Facheinheit Elektroversorgung eine Woche lang eine Qualifizierung als Bedienpersonal großer Netzersatzanlagen durchlaufen.
Schwerpunkte für die Teilnehmer*innen, die allesamt beruflich über einen elektrotechnischen Hintergrund verfügen, waren unter anderem die Stromeinspeisung bei Gebäuden und in bestehende Stromnetze. Neben einem kürzeren Theorieteil ging es während der fünf Tage vor allem ums praktische Üben – also Aufbau des Geräts, Messen, Einspeisen.
Netzersatzanlagen versorgen in erster Linie besonders wichtige Stromverbraucher mit Energie – darunter IT-Systeme, Serverräume, Produktions- und Telekommunikationsanlagen oder medizinische Einrichtungen. Netzersatzanlagen bieten also Notstrom für elektronische Geräte bei Ausfällen oder Störungen im Stromnetz.
Neben stationär installierten Anlagen gibt es auch mobile. Diese kommen häufig bei Hilfsorganisationen oder der Feuerwehr zum Einsatz, um im Katastrophenfall die Stromversorgung kritischer Anlagen aufrechtzuerhalten. Die Ersatzstromversorgungsanlage kann an den Einsatzort transportiert werden, etwa in Form eines Notstromaggregats auf einem Anhänger. Die Katastrophenschutzeinheiten des Kreises verfügen über eine große NEA mit 250 Kilovoltampere und vier kleinere Anlagen.
Die Ausbildung hat in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Bad Segeberg stattgefunden und wurde von einem Ausbilder des THW-Ausbildungszentrums Hoya (Niedersachsen) durchgeführt. "Dass das THW Schulungen vor Ort anbietet, ist neu in Schleswig-Holstein und somit ein erstmaliges Gemeinschaftsprojekt dieser Art", sagt Jens Lorenzen, Leiter des Fachdienstes Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungswesen.
27.03.2025: Neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Rickling
Kreis Segeberg. Lars Wichmann ist ab dem 1. April neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Rickling. Der 37-Jährige war zuvor als Bezirksschornsteinfeger im Lübecker Stadtteil Marli im Einsatz.
Als Schornsteinfeger in dritter Generation ist der Ahrensböker nicht nur für das Fegen verantwortlich, sondern auch für das Abnehmen neuer Kaminöfen sowie die Gebäude- und Energieberatung in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Lars Wichmanns Büro befindet sich Unter den Linden 2 in Seedorf-Berlin. Per E-Mail ist er zu erreichen unter schornsteinfeger.wichmann@gmail.com, telefonisch unter den Nummern 04505 81 999 33 und 0176 604 823 14.
Der Kehrbezirk Rickling erstreckt sich über Bornhöved, Daldorf, Damsdorf, Gönnebek, Negernbötel, Rickling, Schmalensee, Stocksee, Tarbek und Trappenkamp. Lars Wichmann wird einen Gesellen beschäftigen, der ihn bei der Arbeit im Kehrbezirk unterstützt.
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Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.
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