Ordnung und Verbraucherschutz
Letzte Meldung
27.10.2025: Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein aus
Meldung an den Kreis Segeberg
Melden Sie bitte verendete Wildvögel mit Standort und Foto hier. Verendetes Hausgeflügel soll weiterhin direkt gemeldet werden, wenn der Verdacht einer Tierseuche besteht.
Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. "Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann", sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. "Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen."
Maßnahmen sind einzuhalten
Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:
- Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
- Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
- Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
- Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
- Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.
Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.
"Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz", betonte Benett-Sturies. "Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern."
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Hintergrund
Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
24.10.2025: Notstromversorgung an Tankstellen geübt
Kreis Segeberg. Um bei einem länger andauernden Stromausfall Einsatzfahrzeuge mit Kraftstoff versorgen zu können, hat der Kreis Segeberg mit einem privaten Tankstellenbetreiber einen Vertrag geschlossen, der dem Katastrophenschutz im Ernstfall die Nutzung von zwei Tankstellen ermöglicht. Diese wurden mit Mitteln des Kreises so umgebaut, dass sie mit Notstrom versorgt werden können.
Im Notfall bringen Einheiten des Technischen Hilfswerks (THW) eine Netzersatzanlage (NEA) zu den Tankstellen und nehmen diese vor Ort in Betrieb.
Kürzlich haben die beteiligten Organisationen das dritte Jahr in Folge die Einspeisung beider Tankstellen geübt. Neben dem THW war auch die kreiseigene Regieeinheit Elektroversorgung anwesend. Hierbei handelt es sich um eine Einheit von Elektrofachleuten, die dem Fachdienst „Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst“ unterstellt ist und über leistungsstarke Generatoren verfügt, die im Notfall strategische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Leitstellen, Wasserwerke oder Unterkünfte für hunderte Betroffene mit Strom versorgen können.
Kürzlich haben die beteiligten Organisationen das dritte Jahr in Folge die Einspeisung beider Tankstellen geübt.13.10.2025: Tag der Internationalen Katastrophenvorsorge
Heute ist der Tag der Internationalen Katastrophenvorsorge. Dieser wurde das erste Mal 1989 durch die UN ausgerufen und wird seitdem jährlich begangen. Hiermit soll die Bedeutung von Vorbereitung auf Katastrophen betont werden. Denn eine gute Vorbereitung verhindert Katastrophen und macht deren Bewältigung erst möglich.
Auf Bundesebene kümmert sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) um den Schutz der Bevölkerung. Gemeinsam mit dem BBK arbeiten die Landesbehörden, die Kreise und die Kommunen zusammen, um Katastrophen zu vermeiden und schnell zu bewältigen. Da in einer Katastrophe Rettungskräfte und helfende Maßnahmen Zeit benötigen, um alle zu erreichen, wird dringend empfohlen, sich selbst und seine Familie und Freunde vorzubereiten. Am einfachsten geht das, indem ein Vorrat an Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern angelegt wird.
Um die Bevölkerung dabei zu unterstützen, bietet das BBK diverse Angebote an. Anlässlich des Tages der Internationalen Katastrophenvorsorge aktualisiert das BBK seinen Ratgeber "Vorsorge für Krisen und Katastrophen", der jedem*r Bürger*in bei der Vorbereitung auf Notfälle unterstützen soll. Ergänzend zum Ratgeber betreibt das Ernährungsministerium einen Online-Rechner für die Planung des eigenen Lebensmittelvorrats.
Mehr Informationen über Vorsorge
ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services
Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.
Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.
Wichtige Informationen und Services
Themen zur Auswahl
-
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
-
Ordnungswidrigkeiten
-
Ausländer- und Asylangelegenheiten
-
Infektionsschutz und Impfungen
-
© Kreisfeuerwehrverband Segeberg
Feuerwehr, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz
-
Waffe, Jagd, Sprengstoff
-
Lebensmittelüberwachung
-
Fleischhygiene
-
Tiergesundheit und Tierschutz
Bürger*innen-Service
- Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei mitteilen
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis