Klimaschutz und Energie
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25.11.2024: Hans-Jürgen Maass ist neuer Radverkehrsbeauftragter
Kreis Segeberg. Hans-Jürgen Maass ist neuer ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter des Kreises Segeberg. Der Henstedt-Ulzburger folgt auf Zeruja Hohmeier, die das Amt aufgrund beruflicher Veränderungen auf eigenen Wunsch niedergelegt hat.
Zeruja Hohmeier brachte laut Kreisklimaschutzmanager Heiko Birnbaum "frischen Wind" ins Gremium und hatte es neu motiviert. Unter Hohmeier sind neue Arbeitsgruppen (AG) wie die AG Kreisverkehrsaufsicht und die AG Radschnellwege entstanden. Zudem brachte die 39-Jährige neue Projekte wie die "Kiddical mass" und den "Parking Day" nach Bad Segeberg. Sie hat das Thema Schulwegsicherheit angeschoben und für den Kreis an vielen Arbeitsgruppen und Veranstaltung teilgenommen.
Hans-Jürgen Maass wurde gemäß Satzung aus der Mitte des Radverkehrsrates bis zum Ende der aktuellen Amtszeit des Rates bis Mai 2026 gewählt. Der 73-Jährige gehört dem Radverkehrsrat (vormals Radverkehrsbeirat) seit 2016 an und war bereits seit Hohmeiers Amtsniederlegung dessen kommissarischer Vorsitzender. Zudem ist der passionierte Radfahrer langjähriges aktives ADFC-Mitglied in Henstedt-Ulzburg und in diversen Arbeitsgruppen engagiert, beispielsweise beim Thema Trassenoptimierung des Radschnellwegs Bad Bramstedt-Hamburg.
"Ich möchte den Radverkehrsrat fit für die Zukunft machen und ihn in die Lage versetzen, die ihm gestellten Aufgaben noch besser zu erfüllen", sagt Maass. "Der Rat soll mich als Radverkehrsbeauftragten, die Kreisverwaltung und die Fachausschüsse in wichtigen Angelegenheiten des Radverkehrs unterstützen und fachlich beraten." Auch sei der Rat an allen den Radverkehr berührenden Planungen des Kreises zu beteiligen und anzuhören. Wenn Gemeinden es wünschen, solle der Radverkehrsrat diese bei ihren Planungen beraten. "Das setzt voraus, dass man sich eine Meinung zu einer Planung gebildet hat. Die Voraussetzung dafür wiederum ist, dass man überhaupt von den Planungen in einer der 95 Kommunen des Kreises Kenntnis hat."
Maass möchte die bisher drei bis vier Sitzungen pro Jahr um kleinere Arbeitsgruppen ergänzen. "Dazu muss sich innerhalb des Rats ein aktiver Kern herausschälen, der bereit ist, sich stärker zu engagieren."
Im Blick hat Maass auch die die touristischen und wirtschaftlichen Aspekte des Radverkehrsnetzes. Im schwebt vor, das Binnenland stärker in den Fokus zu nehmen – insbesondere auf der Nord-Süd-Achse und in Richtung Ostholstein.
Eine Herzensangelegenheit ist ihm die Planung einer schnellen Radverbindung auf der Siedlungsachse Norderstedt - Bad Bramstedt, wo seiner Aussage nach 38 Prozent aller Kreisbewohner*innen leben.
25.06.2024: Endspurt beim Stadtradeln am 29. Juni: Tour nach Trappenkamp
Kreis Segeberg. Am kommenden Samstag endet das Stadtradeln mit einer Abschluss-Tour nach Trappenkamp.
Los geht´s um 11 Uhr am Haus Segeberg in der Hamburger Str. 25 in Bad Segeberg. Das Ziel in Trappenkamp wird ungefähr um 12:30 Uhr erreicht.
Die KlimaschutzAG Trappenkamp erwartet alle Beteiligten mit belegten Brötchen und Getränken.
Nach einer Stärkungspause geht es für alle Interessierten weiter: Auf dem Programm stehen eine geführte Besichtigung eines Museumsbunkers und eine Radtour durch Trappenkamp. Dabei wird historisch erläutert, wie und warum der Ort Trappenkamp gegründet wurde, nämlich als Dorfattrappe für ein Munitionslager im Dritten Reich. Nach dem Krieg diente Trappenkamp dann als Flüchtlingslager.
Ab circa 15 Uhr sind die Teilnehmenden ins Bürgerhaus zu Kaffee und selbstgebackenem Kuchen eingeladen. Dort können alle Radler*innen an Gesprächen über Klimaschutz und Klimawandelanpassung im Kreis Segeberg mit Mitgliedern der KlimaschutzAG teilnehmen.
Im Anschluss geht es zurück zum Haus Segeberg.
Die Strecke hat eine Länge von rund 32 Kilometern. Die Abschlusstour dauert samt Führung ungefähr vier Stunden.
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23.05.2024: Fördermittel für E-Ladesäulen für 2024 ausgeschöpft
Kreis Segeberg. Die Fördermittel für E-Ladesäulen und private Wallboxen, die für das kreiseigene "Förderprogramm für Ladeinfrastruktur" beantragt werden konnten, sind für das laufende Jahr vergeben. "Die Nachfrage war sehr hoch und sogar bereits im Vorwege spürbar. Der "Run" auf die Fördermittel hatte sich schon abgezeichnet", sagt Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum. Er hatte seit Januar täglich viele Anfragen per Mail und am Telefon entgegengenommen und die Interessierten auf April vertrösten müssen.
Am 1. April 2024 hatte sich das Antragsfenster für 2024 um 0:00 Uhr geöffnet. Die Mittel waren binnen weniger Tage bis auf wenige Restmittel ausgeschöpft. Allein in den ersten 24 Stunden waren 120 Anträge eingegangen. Dies entspricht zwei Dritteln des gesamten Fördertopfes für 2024.
Mit dem heutigen Tage sind nun auch die übrigen Mittel vergeben. Mehr als 200 Anträge konnten positiv beschieden werden.
Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum: "Die hohe Nachfrage wird nicht abreißen. Die Fördermittel bleiben natürlich begehrt. Leider müssen alle Interessierten nun abermals geduldig sein. Denn: Neue Anträge können erst wieder im Jahr 2025 gestellt werden."
Seit 2015 hat der Kreis eine eigene Förderrichtlinie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und stellt dafür jährlich bis zu 300.000 Euro für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bereit. Die Zuschüsse können für die Ladestation daheim, aber auch für die öffentliche Ladeinfrastruktur beantragt werden.
So soll es auch in den kommenden drei Jahren sein. Ab dem 1. April 2025 wird das Antragsfenster wieder geöffnet sein. Wartelisten oder Ähnliches gibt es nicht.
Klimaschutz und Energie im Kreis Segeberg
Das integrierte Klimaschutzkonzept ist für den Klimaschutz im Kreis Segeberg sehr wichtig. Es gibt mehr als 70 konkrete Maßnahmen, um die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele zu errreichen.
Die wichtigsten Themen und Ziele sind:
- Aufbau von Energieeffizienznetzwerken in der Wirtschaft,
- Ausbau der privaten Energieberatung,
- nachhaltige Beschaffung in der Verwaltung und
- Verankerung von Klimaschutz in der Bildung.
Alle Menschen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und den Privathaushalten im Kreis Segeberg müssen zusammenarbeiten, um die Ziele zu erreichen.
Eine kleine Einführung zum Klimawandel
Es gilt inzwischen als gesichert, dass der Klimawandel in erster Linie menschengemacht ist. Das heißt auch: Wir Menschen können aktiv etwas dagegen tun! Es herrscht weitgehende Einigkeit, dass ein Anstieg der globalen Mitteltemperatur um mehr als 2 °C gegenüber der vorindustriellen Zeit verhindert werden muss. Schnelles und zielgerichtetes Handeln ist gefragt, um gravierende Folgen für uns alle zu vermeiden.
"Jenseits der zwei Grad werden die Risiken zunehmender Extremereignisse, des steigenden Meeresspiegels, sinkender Nahrungsproduktion und vieler Umweltflüchtlinge unbeherrschbar", warnt Professor Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. Ein Ergebnis des Weltklimagipfels in Paris ist das 1,5 Grad Ziel, auf das sich die Teilnehmerstaaten verständigt haben.
Der politische Prozess
Um das 1,5 Grad Ziel nicht zu verfehlen, müssen bis 2050 die CO2-Emmissionen auf etwas über zwei Tonnen pro Person und Jahr sinken, was für Deutschland einer Reduktion von etwa 80-90% der jährlichen Emissionen (Referenzjahr 1990) entspricht. Heute liegt der Bundesdurchschnitt bei etwa 10-11 Tonnen pro Person.
Wie dies erreicht werden kann, wurde in mehreren Szenarien untersucht.
Auf dem Weg zum 2050-Ziel haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2020 folgende Zwischenergebnisse zu erreichen um dadurch den Klimawandel zu verlangsamen:
- 20% weniger Ausstoß von Treibhausemissionen (bezogen auf 2005),
- 20% mehr Energieeffizienz,
- 20% Anteil Erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix.
Mit der "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt", die im Mai 2007 verabschiedet wurde, legten die EU-Mitgliedstaaten die Grundlage für eine neue Stadtpolitik in Europa. Mit Bezug auf den Klimaschutz fordert die Charta unter anderem die Modernisierung der Infrastrukturnetze, eine schnellere Steigerung der Energieeffizienz, die Förderung eines leistungsstarken und preisgünstigen Stadtverkehrs sowie eine den Klimawandel berücksichtigende städtebauliche Strategie.
Auch wenn internationale Abkommen zum Klimaschutz eine sehr wichtige Rolle spielen, ist es die kommunale Ebene, auf der die Klimaschutzmaßnahmen praktisch umgesetzt und mit Leben erfüllt werden müssen. Die kommunale Ebene hat hierfür vielfältige Handlungsmöglichkeiten.
Der Kreis Segeberg hat diese für Kommunen freiwillige Aufgabe übernommen und befasst sich seit 2010 mit Klimaschutz und Klimaanpassung in unterschiedlichen Handlungsbereichen. Der Kreis unterstützt bei Bedarf auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei ihren eigenen Klimaschutzvorhaben.
Das Klima wandelt sich auch bei uns
Schleswig-Holstein
Der Klimawandel ist real – auch hier vor Ort, in Schleswig-Holstein. Eine aktuelle Untersuchung des Landes (in: Anpassung an den Klimawandel. Fahrplan für Schleswig-Holstein) hat ergeben, dass es in Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten eine Erwärmung um 0,7 Grad gegeben hat. Das Ergebnis basiert auf dem Vergleich und der Auswertung der Zeiträume 1961-1990 und 1986-2015.
Die Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur spiegelt sich in Schleswig-Holstein darin wider, dass mehr Sommertage (Tageshöchsttemperatur >25 Grad), mehr heiße Tage (Tageshöchsttemperatur >30 Grad) und mehr tropische Nächte (minimale Nachttemperatur >20 Grad) registriert wurden. Gleichzeitig hat die Zahl der Frost- und Eistage abgenommen (minimale bzw. maximale Tagestemperatur <0 Grad). Neben der Temperatur sind weitere Veränderungen zu beobachten. So beginnt die Vegetationszeit früher und die Gefahr von spätem Frost steigt damit. Die Niederschläge haben vor allem im Winter zugenommen: Sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Häufigkeit. Der mittlere Meeresspiegel an der Nord- und Ostsee hat sich ebenfalls verändert. Er ist um 20 beziehungsweise 15 Zentimeter gestiegen, wodurch sich auch die Häufigkeit leichter Sturmfluten erhöht hat. Für Windgeschwindigkeiten und Sturmhäufigkeiten konnten allerdings keine eindeutigen Aussagen für einen längeren Zeitraum getroffen werden, da die beobachteten Schwankungen sehr stark waren.
Kreis Segeberg
- Hitzeperioden mit Trockenheit sowie Starkregenereignisse nehmen zu,
- Extremwerte steigen,
- Verschiebung der Niederschläge in das Winterhalbjahr,
- wärmeliebende Schädlingsarten siedeln sich bei uns an und
- Vegetationsphasen verschieben sich.
Diese beobachteten Veränderungen haben Auswirkungen auf unser Leben: Natur und Landschaft, Infrastrukturen wie Straßen, Energieversorgung, Wasserver- und -entsorgung, Institutionen oder die eigene Gesundheit können von den Klimawandelauswirkungen betroffen sein.
Um negative Auswirkungen auf Gesundheit, Produktivität und Nahrungsversorgung sowie hohe zukünftige Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen. So können durch mehr städtisches Grün lokale Hitzephänomene eingedämmt werden, durch die Auswahl und Zucht geeigneter Pflanzen werden zukünftige Ernteausfälle vermindert und auch der vorausschauende Hochwasserschutz spielt eine wichtige Rolle.
Diese Maßnahmen können unter dem Stichwort "Klimaanpassung" zusammengefasst werden. Das Ziel der Klimaanpassung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels auf natürliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme abzumildern.
Windenergie-Eignungsflächen
Die Teilfortschreibung des Regionalplans III zum Sachthema Windenergie ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Im Kreis Segeberg wurden insgesamt 25 Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einem Flächenumfang von insgesamt circa 1.569 Hektar ausgewiesen.
Die Einzelflächen mit den zugehörigen Datenblättern können im Digitalen Atlas Nord aufgerufen werden. Aktivieren Sie im Karteninhalt die Ebenen
- Planung,
- Raumordnung,
- Weitere Pläne,
- Teilaufstellung Regionalpläne Wind 2020.
- Weitere Pläne,
- Raumordnung,
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 3.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 7.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.6 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 261 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1.6 MB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Bürger*innen-Service
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung für nicht-fossile Heizungssysteme beantragen (mit Onlineantrag)
- Mobilitätsmanagement
alle 7 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 227 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 8.2 MB)
Veranstaltungen rund um die Themen Klima, Umwelt, Natur und Energie
Momentan gibt es keine aktuellen Veranstaltungen.
Energieberichte
Im Zuge der Energiewende werden die gesteckten Klimaziele immer ehrgeiziger. Während wir versuchen, im Rahmen der Dekarbonisierung die fossilen Energieträger durch Sonne und Wind zu ersetzen, steigt unser Energiebedarf stetig. Wie in vielen deutschen Kommunen stellen die erhöhten Verbräuche und somit die entsprechenden CO2-Emissionen der Kreisverwaltung eine Herausforderung dar.
Vorbild Kreisverwaltung Segeberg
Die Kreisverwaltung mit ihren öffentlichen Gebäuden ist ein wichtiger Akteur zur Umsetzung der Klimaziele und übt damit eine Vorbildfunktion aus. In die Verantwortung der Kreisverwaltung fallen Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen, Kultureinrichtungen und so weiter. Der Großteil des Gebäudebestandes besteht aus Altbauten, die im Laufe der letzten Jahre durch einzelne Neubauten ergänzt oder in Teilen umgebaut wurden. Daraus resultieren hohe Verbräuche, große Umweltbelastungen und steigende Betriebskosten.
Klimaschutzprojekt beim Kreis
Linh Nguyen hat als Klimaschutzmanagerin für den Fachdienst 11.60 "Technisches Gebäudemanagement" von 2020 bis 2022 das Klimaschutzteilkonzept für eigene Liegenschaften des Kreises Segeberg umgesetzt.
Dazu gehörten vielfältige Aufgaben:
- Umsetzung der energetischen Sanierung beziehungsweise Verbesserung für jedes Gebäude,
- Vervollständigung des Energiemonitorings,
- weitere Ausschreibungen für Ökostrom und Ökogas und
- Erstellung des umstrukturierten Energieberichts.
Ziel ist es gewesen, die Umweltbilanz der kreiseigenen Liegenschaften und somit auch die Qualität bei der Gebäudenutzung nachhaltig zu verbessern. Da der Großteil der Gebäude zu den Altbauten zählt, resultieren daraus hohe Verbräuche, eine große Umweltbelastung und stetig steigende laufende Kosten.
Bis zum 31. Mai 2022 wurde die zweijährige Stelle vom Projektträger Jülich im Rahmen des Förderprogramms "Kommunalrichtlinie" unter dem Förderkennzeichen 03K11250 gefördert.
Gefördert durch
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Anpassungen an den Klimawandel
Das Ziel der Klimaanpassung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.
Das betrifft:
- Natur,
- Gesellschaft und
- Wirtschaft.
Geförderte Projekte
Integriertes Klimaschutzkonzept
Das Integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Segeberg wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Projekttitel: "KSI: Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Segeberg" (Förderkennzeichen: 03KS1452).
Die Umsetzung erfolgte durch zwei geförderte Personalstelle und zwar im dreijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03KS3301 sowie im zweijährigen Anschlussvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03KS3301-1.
Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel
Das Klimaschutzteilkonzept Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Projekttitel: "KSI: Gesamtstrategie für die Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg" (Förderkennzeichen: 03KS3311).
Die Umsetzung erfolgte durch eine ebenfalls geförderte Personalstelle und zwar im zweijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K05682 sowie im einjährigen Anschlussvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K05682-1.
Klimaschutzteilkonzept eigene Liegenschaften
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages (Förderkennzeichen: 03K04988).
Die Umsetzung erfolgt durch eine ebenfalls geförderte Personalstelle und zwar im zweijährigen Erstvorhaben mit dem Förderkennzeichen 03K11250.