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Bus und Bahn (ÖPNV)

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25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegebe, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita,Jugend,Schule,Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

15.09.2023: Bauarbeiten in Wakendorf I

Die DB Netz AG wird im Jahr 2024 eine Eisenbahnüberführung in Wakendorf I erneuern und führt dazu im Oktober/November bauvorbereitende Maßnahme durch.

Von Montag, den 2. Oktober, bis Montag, den 13. November 2023, wird die Havighorster Straße im Bereich der Eisenbahnüberführung komplett gesperrt, um die Erneuerung der Brücke im Jahr 2024 vorzubereiten.

Während der Straßensperrung werden Kabel und Leitungen, die unter der Straße verlaufen, gesichert und im erforderlichen Umfang dauerhaft verlegt. Nach Abschluss der Verlegungsarbeiten wird die Straße mit einem provisorischen Belag wieder hergestellt und kann befahren werden.

Im oben genannten Zeitraum bestehen Einschränkungen im Bereich der Eisenbahnüberführung Havighorster Straße. Die Straße ist weder für den Kfz-Verkehr befahrbar noch für Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen zugängig.

Die Anwohner*innen Wakendorfs erhalten in der kommenden Woche eine Ankündigung der Baumaßnahmen als Postwurfsendung. Auch die Träger öffentlicher Belange sind informiert.

13.06.2023: Haltestelle "Kreishaus" wird ersatzlos gestrichen

Kreis Segeberg. Aufgrund der beginnenden Bauarbeiten zum Neubau des Hauses A am Hauptsitz der Kreisverwaltung in der Hamburger Straße in Bad Segeberg wird die Bushaltestelle "Kreishaus", nur auf der Seite des Kreishauses, von Samstag, 1. Juli 2023, bis zum 31. Dezember 2027 ersatzlos aus dem Fahrplan gestrichen. Betroffen sind alle Linien, unter anderem auch der Stadtverkehr mit den Linien 7751 und 7752.

Es werden zunächst Ver- und Entsorgungsleitungen im Gehweg "Am Landratspark" entlang des Gebäudes verlegt.

Mehr

Regionaler Nahverkehrsplan

Der regionale Nahverkehrsplan enthält neben umfangreichen Analysen ÖPNV-relevanter Strukturdaten sowie Analysen und Bewertungen des ÖPNV-Bestands auch Aussagen über Angebotsstandards, Organisation sowie Perspektiven.

Er bildet damit den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

Zum regionalen Nahverkehrsplan

Entspannt ankommen und Klima schützen

Wo andere im Stau stehen, können alle Bus- und Bahnfahrer*innen entspannt lesen, Mails checken, ein wenig schlummern oder den Blick über die tolle Natur im Kreis Segeberg schweifen lassen. Der Öffentliche Personennahverkehr wird im Kreis Segeberg kontinuierlich weiterentwickelt, um noch attraktiver zu werden.

Die Fahrt mit Bus und Bahn spart jede Menge CO2. So geht Klimaschutz!

Am schnellsten finden Sie Ihre Wunschverbindung auf der Seite des Hamburger Verkehrsverbundes hvv.

Verbindung suchen

Infos über den hvv

28 Verkehrsunternehmen fahren im hvv Gebiet nach einem einheitlichen Tarif und sorgen für fließende Übergänge zwischen den Verkehrsmitteln durch aufeinander abgestimmte Fahrpläne.

Eine Fahrkarte, ein Tarif und ein abgestimmtes Verkehrsangebot – das sind die Vorteile eines Verkehrsverbundes und getreu diesem Motto arbeitet der hvv.

Die Bundesländer und (Land-)Kreise, die als Aufgabenträger zur Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet sind, haben zur Umsetzung dieser Aufgabe die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH) gegründet.

Heute übernimmt der hvv für drei Bundesländer, acht Kreise und fast 30 Verkehrsunternehmen das Management des gesamten Verkehrsangebots, das heißt für alle Bus-, Fähr-, U-, S-, A- und Regionalbahnleistungen im hvv.

Infos über die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft

Mit der SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft hat sich der Kreis Segeberg gemeinsam mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen eine Regie- und Managementeinrichtung für den Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

Auf den Seiten der SVG finden Sie die folgenden ÖPNV-Pläne, -Berichte und -Informationen:

  • Regionaler Nahverkehrsplan,
  • Jahresberichte nach VO (EG) 1370/2007,
  • Verzeichnis der Liniengenehmigungen,
  • Förderung barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen.

Aufgaben sind Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Zusammenarbeit mit dem Hamburger Verkehrsverbund und der NAH.SH.

Regionale Nahverkehrspläne

Die regionalen Nahverkehrspläne enthalten neben umfangreichen Analysen ÖPNV-relevanter Strukturdaten sowie Analysen und Bewertungen des ÖPNV-Bestands auch Aussagen über Angebotsstandards, Organisation sowie Perspektiven und bilden damit den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

Zum regionalen Nahverkehrsplan

Informationsmaterial

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegebe, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita,Jugend,Schule,Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.