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Bus und Bahn (ÖPNV)

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06.02.2023: Besser unterwegs - Ihre Meinung ist gefragt...

Für viele Bürger*innen in ländlichen Regionen ist das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) noch keine ausreichend attraktive Alternative zum Auto. Mit dem Modellprojekt ÖVer.KAnT wird seit Dezember 2021 mit gezielten Maßnahmen der ÖPNV hier in Ihrer Region nachhaltig verbessert – und das kreisübergreifend.

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  • Datum: 06.02.2023

    Informationen über die Umfrage durch das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation im Rahmen des Projektes ÖVer.KAnT im Februar 2023

    © Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation

13.01.2023: Kaltenkirchen: Die neuen "StadtBusse" sind da!

Kreis Segeberg. Bereits seit dem Fahrplanwechsel am 12.12.2021 ist der neuentwickelte Stadtverkehr Kaltenkirchen für die Bürger*innen unterwegs. Für den "StadtBus"-ÖPNV Kaltenkirchen (Linien 7961, 7962, 7969) wurde ein völlig neues Konzept mit stark verbesserter Attraktivität entwickelt und nach Ausschreibung an die Autokraft GmbH vergeben, die als im Kreis Segeberg erfahrene ÖPNV-Betreiberin eine bewährte Partnerin ist.

Die entscheidenden Merkmale sind:

  • dichtere Takte, übersichtliche Strukturen: montags bis samstags im 30-Minuten-Takt,
  • Rendezvous: alle halbe Stunde Rundumbusanschlüsse sowie Bahnanschlüsse am Bahnhof Kaltenkirchen,
  • längere Servicezeiten: montags bis freitags 5 bis 23 Uhr, samstags 7 bis 23 Uhr,
  • sonntags: AnrufSammelTaxi im 60-Minuten-Takt 9 bis 23 Uhr,
  • Anbindung auch von Oersdorf,
  • hvv-Integration inklusive hvv.de, hvv-App, online-Rabatt etc.

Das Konzept sah vor, dass im Stadtverkehr Kaltenkirchen vier moderne, barrierefreie Kleinbusse mit einer Kapazität von jeweils 30 Fahrgästen eingesetzt werden sollten. "Von den internationalen Lieferkettenproblemen aufgrund der weltpolitischen Lage waren leider auch die neu bestellten Fahrzeuge betroffen, die deshalb erst jetzt ausgeliefert werden konnten und mit einer entsprechenden Beklebung gut als Stadtbusse erkennbar sind", sagt Claudius Mozer von der SVG Südwestholstein, dem gemeinsamen ÖPNV-Management der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg.

Bei den Bussen handelt es sich um Niederflurbusse, die die Euro-Norm 6e erfüllen, barrierefrei sind, über jeweils 17 Sitzplätze und 13 Stehplätze sowie eine Klimaanlage verfügen und ab Februar mit Innenmonitoren ausgestattet werden.

"Als für den Kaltenkirchener ,StadtBus' verantwortlicher Kreis Segeberg lassen wir nichts unversucht, die Popularität dieses attraktiven ÖPNV-Produkts für alle Kaltenkirchener*innen weiter zu erhöhen und ich danke der Stadt Kaltenkirchen dafür, uns dabei vor Ort mit ihrem Know-how zu unterstützen. Ich freue mich, dass die ursprünglich ausgeschriebenen Fahrzeuge mit ihren hohen Qualitätsstandards jetzt endlich eingesetzt werden und die Attraktivität weiter gesteigert wird. Deshalb: Steigen Sie ein und lassen Sie sich überzeugen!", empfiehlt Landrat Jan Peter Schröder.

"Es ist zeitgemäß, dass jetzt endlich die neuen modernen Stadtbusse zum Einsatz kommen, die als solche gut erkennbar sind. Die bisherigen Busse waren nicht akzeptabel. Die Umstellung des Stadtverkehrs ist für Kaltenkirchen und Umland eine erhebliche Verbesserung im ÖPNV, mit neuem Linienkonzept, einheitlichem Ticketsystem, optimierten Anschlüssen an die AKN und Integration in den hvv. Dennoch bleibt es eine ständige Aufgabe für uns alle, im ÖPNV noch besser zu werden. Das betrifft die Verantwortlichen, aber auch die Nutzer*innen. Die Zahl und Lage der Haltestellen ist laufend bezüglich des Bedarfes zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Danke insbesondere an den Kreis Segeberg für die Finanzierung des Stadtbusverkehrs", so Bürgermeister Hanno Krause.

"Wir freuen uns, dass wir nun mit diesen modernen Fahrzeugen im Stadtverkehr Kaltenkirchen unterwegs sind und tun alles dafür, unsere Fahrgäste von unserer Leistung zu überzeugen und sie dauerhaft für den ÖPNV zu gewinnen", so Daniel Marx, Sprecher der Geschäftsführung Autokraft GmbH.


12.12.2022: Maskenpflicht im ÖPNV läuft aus

Änderungen der Corona-Landesregelungen zum 1. Januar geplant: Maskenpflicht im ÖPNV läuft aus – dafür Maskenempfehlungen für Risikogruppen und Menschen mit Erkältungssymptomen.

KIEL. Ende dieses Jahres läuft die derzeit geltende Corona-Landesverordnung aus – angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch das Coronavirus wird die Landesregierung weitere Anpassungen an den Schutzmaßnahmen im Land vornehmen. Das ist das Ergebnis der heutigen (12. Dezember) Erörterungen der Landesregierung mit dem Corona-Expertenrat, zu denen Ministerpräsident Daniel Günther eingeladen hatte. "Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter", sagte Günther. "Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich. Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksicht und gesunden Menschenverstand als wichtigstes Mittel gegen Corona. Damit sind wir in Schleswig-Holstein gut durch die Pandemie gekommen. Die Maskenpflicht im ÖPNV wird, wie frühzeitig angekündigt, zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Diesen Schritt gehen auch andere Länder. Eine gemeinsame Lösung aller Länder konnte leider nicht erreicht werden."

Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das ist für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Hintergrund sind die zahlreichen Atemwegserkrankungen, die auf eine Vielzahl zirkulierender Viren zurückzuführen sind und die eine entscheidende Rolle bei Erkrankungen, Personalausfällen in Gesundheitseinrichtungen und akut bei der Auslastung von Notaufnahmen und Kinderkliniken spielen.

Das Gesundheitsministerium hat allgemeine Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger erarbeitet, um daran zu erinnern, sich und andere eigenverantwortlich zu schützen und so alle im Gesundheitsbereich Tätigen zu entlasten. Das Gesundheitsministerium arbeitet weiterhin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft und vielen weiteren Beteiligten an Maßnahmen, um der Welle von Atemwegserkrankungen im Gesundheitswesen zu begegnen.

Stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold: "Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern. Damit läuft die Verordnung Ende des Jahres aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird."

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: "Aktuell beschäftigt uns eine Welle an Atemwegserkrankungen, die durch zahlreiche und verschiedene Viren verursacht wird. Diese Erkrankungswelle stellt unser Gesundheitssystem auf eine harte Probe. Das Coronavirus, auf dem die besonderen staatlichen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der letzten Jahre beruhten, spielt bei dieser Erkrankungswelle allerdings eine lediglich untergeordnete Rolle. Nur noch ein geringer Prozentsatz der Erkrankungen wird durch das Coronavirus verursacht. Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, so dass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind. Andere Atemwegserkrankungen, die durch Influenza-, RS- oder andere Viren verursacht werden, können zur Rechtfertigung von staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen nicht herangezogen werden. Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen insbesondere für Risikogruppen und symptomatische Menschen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen."

Schleswig-Holstein hatte bereits im November gemeinsam mit anderen Bundesländern die staatlich angeordnete Isolationspflicht auslaufen lassen und durch mildere Mittel ersetzt. Diese Regelungen sollen fortgesetzt werden. Weiterhin gilt für positiv auf das Coronavirus getestete Personen deshalb: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Liegt ein positiver Test vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Zudem greift in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie für Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot in pflegerischen Einrichtungen. Ansammlungen ist fernzubleiben.

Die Maskenpflicht im ÖPNV läuft mit der aktuellen Corona-Verordnung zum Ende des Jahres aus. Insbesondere bestehende Erleichterungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz gelten in einer Anschlussverordnung ab dem 1. Januar 2023 und sind bis zum Auslaufen der bundesseitigen Regelungen am 7. April 2023 in Kraft. Die ab Januar geltende Verordnung soll durch die Landesregierung noch vor Weihnachten beschlossen werden.

Die Planungen stehen, wie auch in der Vergangenheit, immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten weiterhin intensiv beobachtet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade, E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de, Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de


Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

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Regionale Nahverkehrspläne

Die regionalen Nahverkehrspläne enthalten neben umfangreichen Analysen ÖPNV-relevanter Strukturdaten sowie Analysen und Bewertungen des ÖPNV-Bestands auch Aussagen über Angebotsstandards, Organisation sowie Perspektiven.

Sie bilden damit den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

Zum regionalen Nahverkehrsplan

Entspannt ankommen und Klima schützen

Wo andere im Stau stehen, können alle Bus- und Bahnfahrer*innen entspannt lesen, Mails checken, ein wenig schlummern oder den Blick über die tolle Natur im Kreis Segeberg schweifen lassen. Der Öffentliche Personennahverkehr wird im Kreis Segeberg kontinuierlich weiterentwickelt, um noch attraktiver zu werden.

Die Fahrt mit Bus und Bahn spart jede Menge CO2. So geht Klimaschutz!

Am schnellsten finden Sie Ihre Wunschverbindung auf der Seite des Hamburger Verkehrsverbundes hvv.

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Infos über den hvv

28 Verkehrsunternehmen fahren im hvv Gebiet nach einem einheitlichen Tarif und sorgen für fließende Übergänge zwischen den Verkehrsmitteln durch aufeinander abgestimmte Fahrpläne.

Eine Fahrkarte, ein Tarif und ein abgestimmtes Verkehrsangebot – das sind die Vorteile eines Verkehrsverbundes und getreu diesem Motto arbeitet der hvv.

Die Bundesländer und (Land-)Kreise, die als Aufgabenträger zur Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtet sind, haben zur Umsetzung dieser Aufgabe die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv GmbH) gegründet.

Heute übernimmt der hvv für drei Bundesländer, acht Kreise und fast 30 Verkehrsunternehmen das Management des gesamten Verkehrsangebots, das heißt für alle Bus-, Fähr-, U-, S-, A- und Regionalbahnleistungen im hvv.

Infos über die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft

Mit der SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft hat sich der Kreis Segeberg gemeinsam mit den Kreisen Pinneberg und Dithmarschen eine Regie- und Managementeinrichtung für den Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

Auf den Seiten der SVG finden Sie die folgenden ÖPNV-Pläne, -Berichte und -Informationen:

  • Regionaler Nahverkehrsplan,
  • Jahresberichte nach VO (EG) 1370/2007,
  • Verzeichnis der Liniengenehmigungen,
  • Förderung barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen.

Aufgaben sind Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Zusammenarbeit mit dem Hamburger Verkehrsverbund und der NAH.SH.

Regionale Nahverkehrspläne

Die regionalen Nahverkehrspläne enthalten neben umfangreichen Analysen ÖPNV-relevanter Strukturdaten sowie Analysen und Bewertungen des ÖPNV-Bestands auch Aussagen über Angebotsstandards, Organisation sowie Perspektiven und bilden damit den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

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Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

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