Gesundheit
Letzte Meldung
15.08.2022: Klinikbelegung und Alter der Verstorbenen
Alter der Verstorbenen
In der vergangenen Woche sind zwei Frauen (86 und 91 Jahre alt) und drei Männer (87, 88 und 95 Jahre alt) an oder mit Corona verstorben.
Aktuelle Klinikbelegung
Aktuell werden 15 Personen in einer Klinik behandelt, eine davon intensivmedizinisch.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
12.08.2022: Einladung zum MRE-Netzwerk am 31. August
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht wieder los – wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf einen Wiedereinstieg!
Der Fachdienst Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz lädt Sie recht herzlich ein zum MRE-Netzwerk am
Mittwoch, den 31.08.2022 von 16 bis 18 Uhr,
im Verwaltungsgebäude des Kreises Segeberg,
Rosenstraße 28 a,
23795 Bad Segeberg.
Die Veranstaltung steht unter dem Titel "Infektionen, Hygiene, Verbreitung vermeiden – in den Austausch kommen".
In einrichtungsspezifischen moderierten Kleingruppen möchten wir gemeinsam über Hürden und Unklarheiten, über Förderfaktoren und Lösungen im Umgang mit Infektionserkrankungen und deren Verbreitung voneinander lernen und offenen Fragen besprechen.
Weiterhin stellen wir Ihnen unsere Unterseite MRE auf der Kreis-Website vor. Auch in die weitere Themenfindung des MRE-Netzwerkes möchten wir Sie aktiv einbinden.
Um Anmeldung bis zum 24.08.2022 wird gebeten unter:
Wir freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme.
Eine Anerkennung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein wird angestrebt.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Bitte leiten Sie die Vorankündigung gern auch an interessierte Kolleg*innen weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Fachdienst Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
08.08.2022: Klinikbelegung und Alter der Verstorbenen
Alter der Verstorbenen
In der vergangenen Woche sind zwei Männer (75 und 77 Jahre alt) und eine 98 Jahre alte Frau an oder mit Corona verstorben.
Aktuelle Klinikbelegung
Aktuell werden 27 Segeberger*innen in einer Klinik behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
Wichtige Informationen und Services
Gesundheit im Überblick
Unsere Dienstleistungen zum Thema Gesundheit finden Sie hier im Überblick, in den weiteren Themen und gesammelt am Ende dieser Seite. In den Dienstleistungen sind notwendige Dokumente, Formulare und die Kontaktdaten zu Ihren Ansprechpartner*innen zu finden.
Amtsärztlicher Gutachtendienst
Aus verschiedenen Anlässen wird eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt notwendig. Auftraggeber sind beispielsweise Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Institutionen.
Begutachtet wird zum Beispiel die gesundheitliche Eignung zur Einstellung, Prüfungsfähigkeit, nach Antrag auf bestimmte Sozialleistungen und im gerichtsärztlichen Dienst.
Bei uns erfolgt der anonyme HIV-Test und wir stellen die AIDS-Fachkraft.
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Info und Service
Unser Fachdienst Gesundheit umfasst auch den amtsärztlichen Dienst. Die Mitarbeiter*innen arbeiten interdisziplinär in einem Team von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, medizinischen Fachangestellten, Verwaltungskräften und einer Gesundheitswissenschaftlerin. Der Schwerpunkt im amtsärztlichen Dienst ist die Begutachtung unter verschiedenen Fragestellungen im Beamtenrecht oder für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
Bürger*innen-Service
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1,8 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 51 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 145 kB)
Sozialpsychiatrischer Dienst
Gesundheitsförderung
Heilberufe & Medizinalkartei
Im Kreis Segeberg praktizierende Gesundheitsberufe sind meldepflichtig und werden in unserer Medizinalkartei erfasst.
Dies sind Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Hebammen, Podolog*innen und viele andere mehr.
Auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Heilpraktiker*innenprüfung erfolgt im Fachdienst Gesundheit.
Kinder- und Jugendmedizinischer Dienst
Wir sind Ansprechpartner*innen für Eltern, Lehrer*innen und Fachkräfte im Gesundheitswesen. Unsere Aufgabe ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Bei Fragen zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern und rund um die Schule stehen wir gerne zur Verfügung.
- PDF-Datei: (771 kB)
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Die Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen ist wichtig für die Gesundheit. Unser Zahnärztlicher Dienst führt daher regelmäßig Untersuchungen im Kindergarten und Schulen durch.
Coronavirus
Infektionsschutz und Impfungen
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Eine Bescheinigung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, bevor Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß Paragraph 42, Absatz 1 IfSG aufnehmen wollen.
Die Bescheinigung über diese Belehrung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen.
Die Belehrung dauert ungefähr eine Stunde.
Die Antrittsbelehrungen und verpflichtende Nachbelehrungen alle 2 Jahre sind vom Arbeitgeber durchzuführen.
Das Gesundheitsamt führt nur Erstbelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz durch.
Präsenzbelehrung: Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Wie melden Sie sich an?
Schulpraktikanten, Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, und größere Gruppen melden sich bitte unter einer der angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail an.
- Telefonisch Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: +49 4551-951 9536 oder über die Vermittlung +49 4551-951 0
E-Mail: infektionsschutz@segeberg.de
Sollte der Belehrungstermin von Ihnen nicht wahrgenommen werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig unter der aufgeführten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ab.
Welche Termine gibt es an welchen Orten?
Belehrungen finden in Bad Segeberg und in Norderstedt (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) nach vorheriger Anmeldung an folgenden Tagen statt.
Bitte beachten Sie die Belehrungsorte!
Dienstag
Ungerade Kalenderwoche:
9.00 – 10.00 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
im Rathaus Norderstedt.
Gerade Kalenderwoche:
14.00 – 15.00 Uhr
bei der Kreisverwaltung Segeberg.
Mittwoch
Ungerade Kalenderwoche:
10.00 – 11.00 Uhr
bei der Kreisverwaltung Segeberg.
Donnerstag
Gerade Kalenderwoche:
12.00 – 13.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
im Rathaus Norderstedt.
Was sollten Sie beachten?
Wenn Sie Ihren Termin
- in Bad Segeberg in der Kreisverwaltung wahrnehmen, melden Sie sich bitte an der Information am Haupteingang.
- in Norderstedt im Rathaus (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) wahrnehmen, fragen Sie bitte bei der Information am Eingang im Erdgeschoss nach dem Sitzungssaal, in dem die Belehrung stattfindet.
Nach dem Belehrungstermin ist der Belehrungsnachweis dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit auszuhändigen.
Für einen Besuch in der Kreisverwaltung in Bad Segeberg gilt: Die im Hause geltenden Hygieneschutzmaßnahmen sind zu beachten.
Unmittelbar hinter der Haupteingangstür muss eine Schutzmaske aufgesetzt und die Hände müssen desinfiziert werden. Falls keine eigene Schutzmaske vorhanden ist, erhalten Besucher*innen einen Einmal-Schutz vor Ort. Wer das Tragen einer Schutzmaske ablehnt, wird im Rahmen des Hausrechts nicht eingelassen.
Wenn ein Termin beendet ist, müssen Besucher*innen die Kreisverwaltung selbstständig auf dem schnellsten Wege durch das Foyer wieder verlassen. Das Foyer ist kein Wartebereich, sodass auch hier kein Aufenthalt gestattet ist.
Vorzugsweise ist kontaktlos per EC-Karte zu zahlen.
Vom Gesundheitsamt des Kreises Segeberg werden Belehrungen ausschließlich nur für Personen angeboten, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreisgebiet haben.
Personen unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person eine Einverständniserklärung mitbringen. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Belehrung erforderlich. Eventuell ist ein Übersetzer erforderlich.
Bei Fragen und Problemen informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer +49 4551-951 9536.
Schulpraktikanten und Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, melden sich bitte telefonisch an. Belehrungen für Schulpraktika der allgemeinbildenden Schulen und für ehrenamtlich tätige Personen sind gebührenfrei.
Ein Praktikumsnachweis der Schule beziehungsweise eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit der beschäftigenden Institution oder die Ehrenamtskarte sind zur Belehrung mitzubringen und vorzulegen.
Wie teuer ist eine Präsenzbelehrung?
Die Gebühr für die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung beträgt, entsprechend der Landesgebührenordnung, für Norderstedt 32,50 Euro und für Termine in Bad Segeberg 29,50 Euro.
In Bad Segeberg haben Sie die Möglichkeit bar, per EC-Karte oder per Überweisung zu zahlen.
Eine Bar- oder EC-Zahlung ist in Norderstedt nicht möglich. Sie erhalten nach der Belehrung einen Gebührenbescheid und überweisen den Betrag auf eines der aufgeführten Kreiskonten.
Bei einer Bar- oder EC-Zahlung (nur in Bad Segeberg möglich) erhalten Sie die Bescheinigung sofort nach der Belehrung.
Bei der Nutzung einer Überweisung erhalten Sie die Bescheinigung per Post, sobald der Betrag auf ein Kreiskonto eingegangen ist.
Erscheinen Sie bitte spätestens 20 Minuten vor Beginn der Belehrung. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren gültigen Personalausweis mit.
Masernschutzgesetz
Das Gesetz beinhaltet detaillierte Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz (Impfung oder Immunität) für medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte und die Personen, die hier tätig sind beziehungsweise hier betreut werden.
Das Gesundheitsamt (Fachdienst Infektionsschutz) erhält Meldungen über nicht vorgelegte Nachweise und ist zum Schutz der Allgemeinheit gehalten, Nachweispflichtige persönlich vorzuladen und zum Schließen vorhandener Impflücken und Nachweis eines Masernschutzes auffordern. In Einzelfallentscheidung können Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen oder ein Bußgeld beziehungsweise Zwangsgelder verhängt werden.
Multiresistente Erreger
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (1,8 MB)
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen im Fachdienst Gesundheit arbeiten interdisziplinär in einem Team von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, medizinischen Fachangestellten, Verwaltungskräften und einer Gesundheitswissenschaftlerin. Der Schwerpunkt im amtsärztlichen Dienst ist die Begutachtung unter verschiedenen Fragestellungen im Beamtenrecht oder für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Im Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst werden jährlich etwa 2.500 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt sowie Kinder und Jugendliche nach verschiedenen Fragestellungen ärztlich untersucht und begutachtet.
Bürger*innen-Service
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV
- Ebola: Informationen und Infektionsschutz
- Einschulungsuntersuchung
alle 10 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1,8 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 51 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 145 kB)
Coronavirus und andere Infektionskrankheiten: Informationen für Geflüchtete
Das Land Schleswig-Holstein, der Bund, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut halten viele Informationen für Geflüchtete in vielen Sprachen bereit.
Ein Schwerpunkt ist aktuell Informationsmaterial in ukrainischer Sprache.
Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.
Die Informationen dienen der Unterstützung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten.
Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.
Links für Geflüchtete zum Thema Coronavirus und Infektionskrankheiten
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Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
-
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Impf-Materialien und Infos auf Ukrainisch
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH): Infos über Corona-Schutzimpfung in verschiedenen Sprachen
-
Robert Koch-Institut: Aufklärungsinformation zur Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae b (Hib) und Hepatitis B (6-fach-Impfung) in verschiedenen Sprachen
-
Robert Koch-Institut: Aufklärungsinformation zur Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis (Tdap-IPV) in verschiedenen Sprachen
-
Robert Koch-Institut: Impfkalender in 21 Sprachen
Informationen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG müssen über das Serviceportals des Landes Schleswig-Holstein erfolgen. Die dort gemeldeten Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab dem 16. März eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Betroffen sind Mitarbeiter*innen von zum Beispiel:
- Kliniken,
- Pflegeheimen,
- Arztpraxen und
- Rettungsdiensten.
Kommen Beschäftigte dieser Nachweispflicht nicht nach oder bestehen Zweifel an dem Dokument, ist die/der Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Das Gesundheitsamt prüft dann weitere Schritte und verhängt gegebenenfalls ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.
Online-Formular, Infos und Links zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht
Interessante Links
Veranstaltungen zum Thema Gesundheit
Momentan gibt es keine aktuellen Veranstaltungen.
Pflege und Betreuung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Wir helfen Ihnen!
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.
Interessante Links
-
Beratung im Kreis Segeberg
-
Digitales Verwaltungsportal Schleswig-Holstein
-
Gesund und zukunftsmunter Kreis Segeberg
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Gesunde Städte-Netzwerk
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Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnmedizinische Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine
-
Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg
-
Suchtberatungsstellen des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein
Bürger*innen-Service
- Amtsärztin / Amtsarzt
- Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige