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Reisen mit Betäubungsmitteln

Sie sind auf Medikamente angewiesen und möchten diese mit ins Ausland nehmen?

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie verreisen möchten.

Falls die Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigen Sie eine beglaubigte Bescheinigung.

Diese Bescheinigung muss im Anschluss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Termine, Infos und Formulare

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes benötigen Sie das Formular nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens. Die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raumes benötigen Sie das "internationale Formular".

Beide Formulare finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Sollten Sie auf Ihrer Reiseroute Länder des Schengen-Raumes und Länder, welche nicht zum Schengen-Raum gehören, durchqueren, sollten beide Formulare mitgeführt werden.

Grundsätzlich gilt: Für jedes Medikament, welches unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, muss ein eigenes Formular mitgeführt werden.

Wer darf die Formulare ausfüllen?

Die Formulare dürfen ausschließlich von dem/der verschreibende Ärzt*in ausgefüllt werden.

Folgende Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Die Angaben müssen vollständig beantwortet werden,
  • das Formular muss von dem/der verschreibenden Ärzt*in unterschrieben sein und
  • mit einem Praxisstempel versehen werden.

Wichtig: Insbesondere die mitgeführte Gesamtwirkstoffmenge muss angegeben werden und mit der konkreten Reisedauer übereinstimmen.

Sollte Ihre Reisedauer 30 Tage überschreiten, ist eine Rezeptausstellung (ab Tag 31) an Ihrem Zielort erforderlich, denn über diesen Zeitrahmen hinaus, lässt der Gesetzgeber eine Beglaubigung nicht zu.

Wie kann ich einen Termin für eine Beglaubigung buchen und was benötige ich sonst noch?

Die Beglaubigung der Formulare wird durch den Infektionsschutz und umweltbezogenen Gesundheitsschutz des Kreises Segeberg durchgeführt.

Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Jaguarring 16, 23795 Bad Segeberg.

Ansprechpartner*in Frau Betker und Herr Hentrop, 2. Etage, Büro 2.20.

Die Möglichkeit der Beglaubigung wird an folgenden Terminen angeboten:

Dienstags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

und

freitags von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Termin buchen


Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass und
  • das vollständig ärztlich ausgefüllte Formular beziehungsweise mehrere Formulare im Original (Kopien werden nicht anerkannt). Mehr Informationen dazu gibt es unter "Wer darf die Formulare ausfüllen?".

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig und planen eine Zeitdauer von circa 30 Minuten für diesen Termin ein.

Sollten Sie in dem oben genannten Zeitraum keinen Termin wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns unter den Telefonnummern +49 4551-951 9349 oder +49 4551-951 9642.

Ist die Beglaubigung kostenpflichtig?

Die Gebühr für die Ausstellung einer Beglaubigung beträgt, entsprechend der Kreisgebührensatzung, mindestens 14 Euro.

Bitte zahlen Sie vor Ort, mittels EC-Karte oder Bar.