Pflege und Betreuung
Letzte Meldung
08.11.2024: Segeberger Pflegetag: "Gemeinsam für die Pflege"
Kreis Segeberg. Wer ist an Pflege beteiligt? Welche Angebote und welche Erfahrungen gibt es? Wie muss Infrastruktur gestaltet sein, damit Pflege für alle gelingen kann? Um diese und weitere Fragen drehte sich der Segeberger Pflegetag 2024. Rund 70 Teilnehmer*innen, darunter Bürgermeister*innen, Kreistagsabgeordnete, Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen sowie Verantwortliche aus Wohlfahrtsverbänden, Vertretungen von Betroffenen und Angehörigen sowie Senior*innenbeiräten, tauschten sich dazu aus, wie die Versorgung und Unterstützung von auf Hilfe angewiesenen Menschen künftig sichergestellt werden kann.
Im Jahr 2040 werden im Kreis Segeberg rund 30 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. "Wenn die aktuellen Bedingungen unverändert blieben und sehr vereinfacht, ohne Berücksichtigung anderer Faktoren, auf 2040 projiziert würden, könnte man grob von 9.650 Pflegebedürftigen ausgehen. Das entspräche einer Zunahme von etwa 27 Prozent gegenüber 2021", sagt Denise Daude-Oster, Sozialplanerin beim Kreis Segeberg.
"Die Anzahl der zu pflegenden Personen nimmt stetig zu", so Anke Carsjens, Projektkoordinatorin präventive Hausbesuche beim Kreis Segeberg. Betroffen sind neben Menschen mit Beeinträchtigungen vor allem auch ältere und/oder demenzkranke Menschen. Zugleich sei es aus verschiedenen Gründen immer weniger selbstverständlich, dass Pflege und Unterstützung innerhalb der Familie erbracht werden. "Diese Situation wird durch den Fachkräftemangel in der professionellen Pflege noch verschärft."
Ende 2021 lebten in Schleswig-Holstein 27 Prozent der Einwohner*innen im Alter von 90 und mehr Jahren in Pflegeheimen und wurden dort vollstationär in Dauerpflege betreut. Bei den 80- bis unter 90-Jährigen betrug dieser Anteil sieben Prozent. Von den 70- bis unter 80-Jährigen lebten zwei Prozent in Pflegeheimen, so das Statistikamt Nord. "Über 70 Prozent der anerkannt Pflegedürftigen werden zu Hause betreut – durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder eine Kombination beider Versorgungsarten", sagt Carsjens. Dabei seien 65 Prozent der pflegenden Angehörigen Frauen. Im Vergleich zu Nicht-Pflegenden gehören Pflegende mit hohem Betreuungsumfang häufiger niedrigen Bildungsgruppen an, sind seltener erwerbstätig und erfahren häufiger nur geringe soziale Unterstützung.
Bei der Gestaltung von Strukturen der Sorge und Unterstützung kommt den Kommunen eine besondere Verantwortung zu. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen und dabei zu unterstützen, dass familiäre, nachbarschaftliche und zivilgesellschaftliche Ressourcen und professionelle Dienstleistungen einander ergänzen.
Neben dem aufrüttelnden Text "Ungepflegt" über den Alltag und die Sorgen von Pflegefachkräften, den Poetry-Slammerin Leah Weigand per Live-Video vortrug, referierte Christian Heerdt vom Kuratorium Deutsche Altershilfe zum Thema "Caring Community". Danach ging es beim Pflegetag um Fallbeispiele, über die später ein Austausch in Foren stattfand. Im Fokus standen dabei Ehepaare in verschiedenen Lebenssituationen:
- Die "jungen Alten", die noch fit sind und selbstständig leben, für die aber präventive Angebote und Beratungen im Vorfeld von Pflege wichtig sind.
- Die "Hochbetagten", die im Übergang zur Pflege stehen und bereits Unterstützung benötigen.
- Die "Höchstbetagten", die pflegerische Unterstützung benötigen, eventuell auch schon einen Platz im Pflegeheim.
Anhand dieser Beispiele sammelten die Teilnehmer*innen Ideen/Anregungen, wer was von wem benötigt und wer dies leisten kann. "Es gab einen sehr intensiven Austausch", sagt Susanne Stürwohldt, Fachdienstleitung Soziale Sicherung beim Kreis Segeberg.
Teilnehmer*innen sagten, dass die Veranstaltung zu mehr Sichtbarkeit für Pflege in den Kommunen führe und weitergeführt werden sollte. "Ein jährlicher Austausch in dieser Konstellation ist unabdingbar", so eine Rückmeldung aus dem Teilnehmer*innenkreis.
"Die Kreisverwaltung nimmt aus der Veranstaltung unter anderem als Aufgabe mit, Informationen über Unterstützungsangebote noch gezielter zu vermitteln. Bereits vorhandene Informationen müssen noch besser verfügbar werden, etwa auf unserer Homepage, in einem Portal oder per App", sagt Stürwohldt. Zudem nimmt der Kreis die künftige weitere Vernetzung aller Beteiligten in die Hand.
Interessierte können sich jederzeit per E-Mail melden.
Ergebnisse des Segeberger Pflegtags und weitere Informationen
17.10.2024: Zwei Fachdienste nicht erreichbar
Kreis Segeberg. Der Fachdienst "Ordnungswidrigkeiten" ist am Mittwoch, 23. Oktober, aufgrund einer internen Veranstaltung ganztägig nicht erreichbar.
Der Fachdienst "Betreuungsbehörde, Erwachsenen-Sozialdienst" ist am Dienstag, 29. Oktober, ebenfalls aufgrund einer internen Veranstaltung ganztägig nicht erreichbar.
20.02.2024: Netzwerk für Menschen mit Behinderung setzt Zeichen gegen rechts
Kreis Segeberg. Das Netzwerk der Behindertenbeauftragten und -beiräte im Kreis Segeberg verurteilt entschieden jegliche Form von rechtsextremer Ideologie und setzt sich aktiv für eine inklusive und tolerante Gesellschaft ein, beispielsweise mit einer jährlich stattfindenden inklusiven Feier anlässlich des Weltbehindertentages im Dezember sowie weiteren inklusiven Veranstaltungen an vielen Orten im Kreis. Menschen mit Behinderung seien eine unverzichtbare und vielfältige Gruppe innerhalb der Gesellschaft. Sie verdienten Respekt, Wertschätzung und gleichberechtigte Teilhabe. Rechtsextremismus und Diskriminierung jeglicher Art stünden diesen grundlegenden Werten diametral entgegen.
"Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Auswirkungen von Hass und Intoleranz verheerend sein können. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die dunklen Kapitel der Vergangenheit wiederholen", heißt es vonseiten des Netzwerkes. Weiter: "Das Netzwerk für Menschen mit Behinderung setzt sich daher aktiv dafür ein, Barrieren abzubauen, Vorurteile zu bekämpfen und ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Mensch unabhängig von seinen individuellen Merkmalen frei und sicher leben kann. Wir arbeiten öffentlich, bieten Sprechstunden, Informationen und Unterstützung an. Wir glauben an die Stärke der Vielfalt und daran, dass ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander die Grundlage für eine friedliche und gerechte Gesellschaft bildet. Wir rufen alle Mitglieder der Gesellschaft dazu auf, sich aktiv gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung einzusetzen. Lasst uns gemeinsam für eine Welt kämpfen, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, sein volles Potenzial zu entfalten und in der Vielfalt als Bereicherung und nicht als Bedrohung betrachtet wird."
Kontakt: Jutta Altenhöner, Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, Kreis Segeberg, und Thorsten Luckow, Vorsitzender des Netzwerkes der Behindertenbeauftragten und -beiräte im Kreis Segeberg:
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.
Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Diese Aufgaben sind:
- Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
- Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
- Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
- Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
- Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Vorsorgliche Vollmachten
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.
Ehrenamtliche Betreuung
Möchten Sie etwas Sinnvolles für einen hilfsbedürftigen Menschen tun?
Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt?
Sind Sie bereit, Verantwortung zu übernehmen und können den anderen trotzdem "anders" sein lassen?
Erreichbarkeiten und Kontakt
Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Ansprechpartner*innen
Leitung
Rechtliche Betreuung
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (1.2 MB)
- PDF-Datei: (11 kB)
- PDF-Datei: (9.1 MB)
- PDF-Datei: (1.7 MB)
-
Info und Service
Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Diese Aufgaben sind:
- Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
- Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
- Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
- Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
- Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Bürger*innen-Service
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Betreuungsverfügung
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 11 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 9.1 MB)
Kontakt und Erreichbarkeit
Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach VereinbarungFür Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Ansprechpartner*innen
Leitung
Rechtliche Betreuung
Aufgaben der Betreuungsbehörde
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Pflege
Die Stärkung der pflegerischen Versorgung in Deutschland ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Für eine zukunftsgerichtete Pflege müssen wir mehr tun.
Der Fachkräftemangel belastet die Branche bereits seit Jahren. Durch die Corona-Pandemie wurde zusätzlich deutlich, wie hoch die Auslastung des Pflegepersonals ist.
Als Kreis Segeberg wollen wir gemeinsam mit Ihnen und allen Partner*innen im Pflegesektor einen politischen Prozess anstoßen, um Pflege zu verbessern und Mitarbeiter*innen zu gewinnen.
Wichtige Beratungsstellen im Kreis
Der Pflegestützpunkt hilft dabei, möglichst lange im eigenen Zuhause verbleiben zu können und berät Sie in allen Fragen zum Thema "Pflege". Der Pflegestützpunkt ist eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein, der Pflegekassen und des Kreises Segeberg.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 178 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 98 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 111 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 66 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 31 kB)
Wohnpflegeaufsicht
Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.
Meldungen über Heime
Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.
Berichte
- PDF-Datei: (PDF, 419 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 234 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 80 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 85 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
-
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen unseres Fachdienstes "Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten" nehmen Aufgaben im Jagd- und Waffenwesen wahr, üben die Wohnpflegeaufsicht/Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz aus und betreuen das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive der Bekämpfung von Schwarzarbeit und das Schornsteinfegerwesen.
Bürger*innen-Service
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Eine Versammlung anmelden (mit Onlineantrag)
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln (mit Onlineantrag)
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 6.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 136 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
Ansprechpartner*innen
Das neue Betreuungsrecht 2023: Gemeinsam auf meinem Weg
Auf der Seite des Bundesjustizministeriums finden Sie folgende Informationen:
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur rechtlichen Betreuung.
- Überblick der Verbesserungen des neuen Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023.
- Umfangreiches Informationsmaterial zum Herunterladen.
- Informationen über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren.