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21.06.2023: Klimaschutz sozial gestalten
Kreis Segeberg. Plötzlich muss sich eine junge Mutter allein um ihre drei Kinder kümmern, weil der Partner unerwartet verstorben ist; der 80-Jährige Vater hatte einen Schlaganfall und wird nun täglich von seinem Sohn gepflegt: Die Gründe für eine Langzeitarbeitslosigkeit sind so vielfältig und individuell wie die menschlichen Schicksale dahinter. Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. Vorurteile führen dazu, dass sie nach überstandener Krise oftmals geringere Wiedereinstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Hier setzt die Ausweitung eines Modellprojekts der Stadtwerke Norderstedt auf weitere kommunale Energieversorger an.
Das Jobcenter Segeberg hatte das Projekt vor dem Hintergrund der Energiekrise im Sommer 2022 in enger Abstimmung mit Landrat Jan Peter Schröder initiiert. Im Kern geht es darum, Menschen in ihren eigenen Wohnungen und Häusern kostenlos zum Energiesparen sowie zum Klimaschutz im Alltag zu beraten. Das Besondere an der Aktion: Im Rahmen eines staatlich geförderten Beschäftigungsverhältnisses stellen Energieversorger hierfür langzeitarbeitslose Menschen ein, bilden diese zum/zur Energiesparberater*in aus und entsenden sie nach erfolgreicher Qualifizierung in die Haushalte, die sich beraten lassen wollen. Neben den Stadtwerken Norderstedt sind seit Beginn des Jahres auch die ews - Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Bad Bramstedt mit an Bord.
Die Heizung einen Strich runterdrehen, den Kühlschrank auf den Inhalt abgestimmt einstellen und Wasserkocher statt Kochtopf verwenden: Die Energiesparberater*innen kennen Tricks und Kniffe, wie sich mit wenig Aufwand viel Geld sparen lässt. Das Angebot ist für Interessierte kostenfrei. Und: Sie müssen kein*e Kunde/Kundin des jeweiligen Energieversorgers sein, sondern lediglich im zuständigen Bereich leben.
Landrat Jan Peter Schröder spricht von einer "Win-Win-Situation für alle Beteiligten": Menschen können nach teils langjähriger arbeitsmarktlicher Abwesenheit am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen und Teilhabe erleben. Im Idealfall werden sie nach Ende der Förderdauer sozialversicherungspflichtig übernommen. Energieversorger entwickeln ihre Mitarbeiter*innen zu Fachkräften und können so ihren Personalbedarf decken. Haushalten steht ein adäquates, kostenfreies Beratungsangebot zur Verfügung. Das Jobcenter trägt aktiv zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bei, indem es gezielt die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes nutzt, um langfristige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen und Teilhabechancen zu realisieren. Gleichzeitig werden Steuerzahler*innen entlastet, da sich der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II durch das erzielte Erwerbseinkommen verringert oder gegebenenfalls sogar entfallen kann. Und das Klima profitiert letztlich auch noch von den Einsparungen.
Das Jobcenter hatte ab dem dritten Quartal vergangenen Jahres kommunale Energieversorger im Kreisgebiet angesprochen und das Projekt beworben; zeitgleich hat es potenzielle Energiesparberater*innen identifiziert. Im Ergebnis haben die Stadtwerke Bad Bramstedt sowie die ews Wahlstedt/Bad Segeberg Interesse an einer Projektbeteiligung bekundet, wo zu Jahresbeginn 2023 insgesamt drei Stellen besetzt werden konnten. Darüber hinaus haben die Stadtwerke Norderstedt Ende vergangenen Jahres zwei weitere Projektstellen geschaffen.
"Die erforderlichen Absprachen zur administrativen, organisatorischen und personellen Umsetzung wurden in diversen Austauschformaten gemeinsam mit allen Beteiligten getroffen. Hilfreich hat sich hierbei insbesondere auch die Beteiligung der Stadtwerke Norderstedt erwiesen, die nicht nur ihre langjährigen Erfahrungen zielführend einbringen konnten, sondern darüber hinaus die Qualifizierung der neu eingestellten Berater*innen für die benachbarten Energieversorger in Bad Segeberg und Bad Bramstedt übernommen haben", sagt Jobcenter-Teamleiter Maik Tönjes, dessen Team für die Förderungen nach Maßgabe des Teilhabechancengesetzes zuständig ist. Aus seiner Sicht war "das bemerkenswert gute Zusammenwirken aller Beteiligten, getragen vom gemeinsamen Willen, das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Projektidee zu erzielen, der wesentliche Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens".
Das sagen die beteiligten Energieversorger zum Projekt:
ews-Geschäftsführer Marco Voß: "Durch die steigenden Lebenshaltungskosten inklusive der Energiekosten schaut jede*r, wo und wie er oder sie sparen kann. Dabei zu unterstützen, ist eine wertvolle Aufgabe und stellt einen wichtigen Beitrag dar. Wir haben daher keine Sekunde gezögert und sofort zugesagt, an dem Projekt mitwirken zu wollen. Ich bin sehr froh, dass wir mit unseren zwei Energiesparberater*innen so viel Glück haben. Sie sind zielstrebig, arbeiten extrem selbstständig und bringen ihre Fähigkeiten aus vorherigen Tätigkeiten mit ein. Besser geht es nicht. Für uns als regionärer Energieversorger ist es ein Teil unserer sozialen Verantwortung und Versorgungsaufgabe, die Menschen in schwierigen Zeiten zu unterstützen – so wie auch im vergangenen Jahr, als viele Versorger ihre Kund*innen im Stich ließen."
Marc Fischer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Bramstedt: "Nach erfolgreicher Qualifikation und fachmännischen Vorkenntnissen konnte unser neuer Kollege bereits in verschiedenen Haushalten aufschlussreiche Analysen erstellen. Unsere Kunden erhielten von ihm konstruktive Beratungen, die zu Energieeinsparungen führten. Er konnte in den Haushalten bereits Potenziale aufdecken. Mit ihm haben die Stadtwerke Bad Bramstedt einen kompetenten Mitarbeiter sowie einen Mehrwert für unsere Kunden gewinnen können. Besonders in Zeiten, in denen jedem Haushalt enorme Kosten entgegenstehen, ist dieses Projekt von besonderer Bedeutung."
Andreas Goetzke, bei den Stadtwerken Norderstedt Projektleiter für das Thema Energiesparcheck: "Unsere Kernzielgruppe sind einkommensschwache Haushalte, die häufig nicht das Geld haben, um sich eine Energieberatung zu leisten. Durch die Energiekrise ist der Beratungsbedarf gestiegen, da die Energiepreise im Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher angekommen sind. Auch wenn der Erstkontakt manchmal schwierig ist, weil niemand gern mit fremden Personen über seine finanziellen Verhältnisse spricht, freuen sich am Ende alle über gefundene Einsparmöglichkeiten. Die Energiesparberater*innen sind besonders motiviert und erfüllen nicht das gängige Klischee des langzeitarbeitslosen Hartz-IV-Empfängers ohne Berufsausbildung und Schulabschluss. Auch liegt ihnen das Thema inhaltlich besonders am Herzen, was die Beratungsqualität steigert."
Wer Interesse an einer Energieberatung in den eigenen vier Wänden hat, kann über den jeweiligen Energieversorger Kontakt aufnehmen:
Hintergrund:
Seit 2015 ist das Jobcenter Segeberg mit geförderten Beschäftigungsverhältnissen an der Umsetzung des Projekts "Energiesparcheck" der Stadtwerke Norderstedt beteiligt – zunächst mit Förderungen nach § 16e SGB II a.F., seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes am 1. Januar 2019 auch mit den seither zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten § 16e SGB II n.F. "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" sowie §16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM)".
12.01.2026: Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung: Neue Flyer
Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt. Wir informierten Anfang Dezember über die beiden Themen und haben nun die neuen Flyer mit weiteren Informationen und Kontaktmöglichkeiten hinterlegt.
Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.
Schuldenberatungsstellen für alle
Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen die Beratungsstellen bei der Ermittlung weiter.
Persönliche Lebenskrise, Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit: Die Gründe für eine Verschuldung sind vielfältig. Mitunter ist die betroffene Person dann finanziell nicht mehr in der Lage, fällige Raten pünktlich zu bezahlen. Auch die insgesamt steigenden Kosten in fast allen Lebensbereichen können Menschen in eine finanzielle Notlage bringen.
Die Mitarbeiter*innen der Schuldenberatungsstellen stehen kreisweit für Gespräche und Unterstützung bei drohender oder tatsächlicher Überschuldung zur Verfügung. In der persönlichen Beratung werden individuelle Lösungswege für die bestehenden Probleme aufgezeigt. Darüber hinaus sollen Aufklärungsangebote eine Überschuldung bereits im Vorfeld vermeiden.
Die Standorte der Schuldenberatungsstellen befinden sich in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt. Zusätzlich wird ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es auf der Internetseite des DRK sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Schuldenberatungsstellen im Kreis Segeberg“.
Schnelle Hilfe bei (drohender) Wohnungslosigkeit
Neben Schulden ist der (drohende) Verlust der eigenen Wohnung oder des Hauses eine besondere Belastung und stellt ebenfalls eine Notlage dar. Gründe können unter anderem eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder andere im Mietverhältnis liegende Schwierigkeiten sein. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen, die keine Wohnung haben, erhalten im Kreis Segeberg in den Beratungsstellen der Wohnungsnotlagenberatung Unterstützung und schnelle Hilfe – insbesondere bei der Wohnungssicherung und -vermittlung.
Beratungsstandorte gibt es in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Bornhöved, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Wahlstedt. Zusätzlich wird auch hier ein mobiler Beratungsbus das Angebot erweitern. Weitergehende Informationen gibt es beim DRK und der Diakonie Altholstein sowie auf dem Flyer “Das Beratungsangebot der Wohnungsnotlagenberatung im Kreis Segeberg“.
Informationsmaterial
Die ursprüngliche Mitteilung ist vom 9. Dezember 2025. In dieser waren die beiden Flyer nur angekündigt.
17.12.2025: Jobware-Gütesiegel: Sich mit den Besten messen
Kreis Segeberg. Wie schnell sind die Reaktionszeiten im Recruiting-Prozess, also bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften? Wie gut sind Stellenanzeige und Bewerbungsformular für mobile Endgeräte optimiert? Was wird unternommen, um die Fachabteilungen auf Jobinterviews vorzubereiten? Das Recruiting-Excellence-Audit (RExA) der Jobbörse Jobware hat den gesamten Stellenbesetzungsprozess – von der Stellenausschreibung bis zur erfolgreichen Bewerberkommunikation – kritisch hinterfragt und ist zu dem Ergebnis gekommen: "Der Kreis Segeberg hat hervorragende Chancen, sich mit den Besten zu messen", weswegen das RExA-Siegel erneut verlängert wurde.
Bereits in den Jahren 2021 und 2023 hatte die Personalabteilung das Recruiting-Excellence-Audit durchgeführt und das entsprechende Gütesiegel erhalten. Dieses darf in der gesamten Bewerber*innenkommunikation für jeweils zwei Jahre genutzt werden. Um dieses Siegel auch weiterhin nutzen zu dürfen, erfolgte in diesem Jahr das zweite Re-Audit. Dafür wurden etwa 30 Führungskräfte und 50 neue Mitarbeiter*innen sowie alle am Recruitingprozess beteiligten Mitarbeiter*innen der Personalabteilung zu ihren Erfahrungen im Bewerbungsprozess befragt.
"In den vier betrachteten Bereichen Recruiting-Strategie, Recruiting-Organisation, Recruiting-Kultur und Recruiting-Philosophie konnten wir insgesamt sehr gute Ergebnisse erzielen und haben den Award mit 4 von 5 möglichen Sternen erfolgreich abgeschlossen", freut sich Landrat Jan Peter Schröder.
Das Recruiting-Excellence-Audit (RExA) bewertet Recruiting-Prozesse und deckt schlummerndes Optimierungspotenzial auf. Die Auswertung der gewonnenen Daten und die Aussprache von Empfehlungen erfolgen nach wissenschaftlicher Methodik durch Professor Dr. Wolfgang Jäger (Hochschule Rhein-Main, Wiesbaden).
"Wir sind uns bewusst, dass es künftig nicht einfacher werden wird, die besten Talente zu finden und zu halten. Wir gehen als Arbeitgeber dank flexibler Arbeitsmodelle, bester Zukunftsperspektiven und starker Benefits selbstbewusst voran. Das Recruiting-Excellence-Audit und die damit verbundene Auszeichnung sind eine Chance für uns, Optimierungspotenziale in bestehenden Prozessen zu identifizieren und weiter zu verbessern", so der Landrat.
Das Jobcenter Kreis Segeberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Segeberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird durch die Agentur für Arbeit Elmshorn vertreten und bietet im Auftrag dieser Träger alle Leistungen des SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" aus einer Hand.
Das Jobcenter Kreis Segeberg gliedert sich in die Standorte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Besuchen Sie bitte zwecks Terminabstimmung oder Kontaktaufnahme direkt die Seite der Jobcenter-Standorte.
Überblick zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungslosigkeit, Hilfe und finanzielle Unterstützung
Das Thema Arbeit ist sehr vielseitig und wird in unserer Kreisverwaltung durch mehrere Fachdienste abgedeckt.
Sämtliche Dienstleistungen deutscher Behörden zu den Themen Arbeit und Beruf, Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Förderungen finden Sie - und findet Ihr - im hellblauen Bürger*innen-Service am unteren Ende dieser Seite.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen (mit Onlineantrag)
alle 12 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Im Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration sind das Fachgebiet Fachaufsicht sowie das Team Asylleistungen und Beratung verortet. Darüber hinaus werden im Fachdienst noch gesonderte Aufgaben bearbeitet.
Im Fachgebiet Fachaufsicht wird unter anderem durch die Erstellung von Bearbeitungshinweisen sowie die Beratung der Mitarbeiter*innen der Städte, Ämter und Gemeinden eine einheitliche und rechtmäßige Durchführung der Aufgaben in den Bereichen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz (WoGG) sowie Zweites und Zwölftes Gesetz des Sozialgesetzbuches (SGB II, SGB XII) sichergestellt. Zudem zeichnet die Fachaufsicht für Widersprüche und Klagen in diesen Bereichen verantwortlich.
Im Team Asylleistungen und Beratung wird die Krankenversorgung für die dem Kreis Segeberg zugewiesenen Asylbewerber*innen sichergestellt. Zudem erfolgt hier die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in Schackendorf und die Leistungsgewährung an die dort untergebrachten Personen. Darüber hinaus erfolgt im Fachdienst die Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund und die Betreuung des "Sprachmittler-Pools" des Kreises Segeberg.
Im Fachdienst wird zusätzlich das Beratungswesen - insbesondere die Schuldnerberatung und die Wohnungsnotlagenberatung - betreut, das heißt die Ausschreibungen der Leistungen durchgeführt und die Verwendungsnachweise der beauftragten Träger geprüft. Zudem werden aktuelle soziale Themen begleitet (zum Beispiel die Schaffung weiterer Frauenhausplätzen im Kreis Segeberg).
Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg und den Beratungsträgern.
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
Wichtige Dokumente und Formulare
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Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
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Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
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Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Bearbeitungshinweise für Sozialämter
Kündigungsschutz
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so besteht für Arbeitnehmer*innen ein allgemeiner Kündigungsschutz.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bürger*innen-Service
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Themen
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Eingliederungshilfe
Unterstützung für Erwachsene und Minderjährige mit Behinderung oder Suchterkrankung.
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Hilfe für behinderte Menschen
Schulen, Werkstätten und Förderung für Behinderte und Beeinträchtigte.
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Schule, Aus- und Weiterbildung
Schulformen, Ausbildung, Förderungen, Fahrkarten, Volkshochschulen.
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© Nine Winderlich
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Themen Frauen und Gleichstellung.
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Chancengleichheit und Vielfalt
Jeder Mensch wird akzeptiert und kann in der Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt leben.
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Gesundheit
Impfungen, Amtsärztliche Gutachten, Sozialpsychiatrischer Dienst, "Superkeime", Vorsorge und Kinder- und Jugendmedizin.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen (mit Onlineantrag)
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Arbeiten in Druckluft anzeigen
- Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen