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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Letzte Meldung

29.04.2025: Neuer Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt

Kreis Segeberg. Robin Boller ist ab dem 1. Mai neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Norderstedt I. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat den 37-Jährigen per Handschlag zu seinen neuen Aufgaben verpflichtet.

Robin Boller tritt die Nachfolge von Herrn Wrage-Six an, der im Frühjahr den Kehrbezirk Bad Bramstedt II übernommen hat. Boller wohnt in Hamburg und ist seit 11 Jahren im Schornsteinfegerhandwerk tätig. Seit zwei Jahren ist er Schornsteinfegermeister. Der Vater einer 10-jährigen Tochter freut sich sehr über die neue Aufgabe in Norderstedt. Es ist sein erster Kehrbezirk als Bezirksschornsteinfeger.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen müssen als unabhängige Sachverständige vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben. Ebenso überwachen sie die Beseitigung festgestellter Mängel. Bei schweren Mängeln kann aus Sicherheitsgründen auch vorübergehend die weitere Nutzung einer Anlage bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden, damit es zu keinem Personen- oder Sachschaden kommt.

Eine "Feuerstättenschau“" lässt sich zwar vorübergehend verschieben, ist aber dennoch erforderlich. Denn: Wie die Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen die Bezirksschornsteinfeger*innen sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer*innen für alle Anlagen einen "Feuerstättenbescheid". Mit diesem wird festgesetzt, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und innerhalb welchen Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat.

Für die Kund*innen meist nicht erkennbar wacht der oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*in auch darüber, dass die notwendigen Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden. Die Eigentümer*innen bekommen einen Durchführungsnachweis, den auch sie unterschreiben und damit bestätigen sollen, dass die Arbeiten auch tatsächlich ausgeführt wurden. Diesen Nachweis müssen sie fristgerecht an die Bezirksschornsteinfeger*innen weiterleiten, wenn sie von ihrem Wahlrecht zu einer oder einem anderen Schornsteinfeger*in Gebrauch machen. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.

Kontakt:

Robin Boller

Büro: Lademannbogen 124, 22339 Hamburg

Telefon: 040 309 395 78

E-Mail an Robin Boller schreiben

27.03.2025: Neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Rickling

Kreis Segeberg. Lars Wichmann ist ab dem 1. April neuer Schornsteinfeger im Kehrbezirk Rickling. Der 37-Jährige war zuvor als Bezirksschornsteinfeger im Lübecker Stadtteil Marli im Einsatz.

Als Schornsteinfeger in dritter Generation ist der Ahrensböker nicht nur für das Fegen verantwortlich, sondern auch für das Abnehmen neuer Kaminöfen sowie die Gebäude- und Energieberatung in Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Lars Wichmanns Büro befindet sich Unter den Linden 2 in Seedorf-Berlin. Per E-Mail ist er zu erreichen unter schornsteinfeger.wichmann@gmail.com, telefonisch unter den Nummern 04505 81 999 33 und 0176 604 823 14.

Der Kehrbezirk Rickling erstreckt sich über Bornhöved, Daldorf, Damsdorf, Gönnebek, Negernbötel, Rickling, Schmalensee, Stocksee, Tarbek und Trappenkamp. Lars Wichmann wird einen Gesellen beschäftigen, der ihn bei der Arbeit im Kehrbezirk unterstützt.

03.02.2025: Neue Bezirksschornsteinfeger in Norderstedt und Bad Bramstedt

Kreis Segeberg. In Norderstedt und Bad Bramstedt sind seit Februar mit Timo Baltzer und Tore Wrage-Six zwei neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Einsatz. Nick Rohlfshagen von der Schornsteinfegeraufsicht des Kreises hat beide per Handschlag zu ihren neuen Aufgaben verpflichtet.

Timo Baltzer ist seit 2008 Schornsteinfegermeister und hat zum 1. Februar den Bezirk Norderstedt II übernommen. Der Kehrbezirk besteht aus der kompletten Ortschaft Kayhude sowie aus Teilen der Stadt Norderstedt.

Der 43-Jährige ist verheiratet und hat drei Kinder. "Mein ältester Sohn ist elf Jahre alt und möchte in der Zukunft in meine Fußstapfen treten", sagt der Münsterdorfer (Kreis Steinburg). Sein Ziel ist es, später einen eigenständigen Familienbetrieb mit dem Firmennamen "Baltzer & Söhne" zu gründen.

Timo Baltzer ist zu erreichen per Telefon unter 04821 13 30 955 sowie per E-Mail.

Tore Wrage-Six übernimmt den Kehrbezirk Bad Bramstedt II. Dazu gehören die Gemeinden Armstedt, Bimöhlen, Fuhlendorf, Großenaspe und Wiemersdorf sowie Teile der Stadt Bad Bramstedt. "Ab sofort gibt es nun wieder einen festen Ansprechpartner für die hoheitlichen Aufgaben in diesem Bereich", erklärt Rohlfshagen.

Wrage-Six war zuvor für den Kehrbezirk Norderstedt I zuständig, nutzte jetzt nach neun Jahren aber die Möglichkeit, in einen wohnortsnäheren Bezirk zu wechseln. Der Bezirk Norderstedt I wird neu ausgeschrieben. Bis zur Neubesetzung ist dort Markus Pitann vertretungsweise Ansprechpartner.

Tore Wrage-Six ist telefonisch zu erreichen unter 041920-819 795 (bitte unbedingt den Anrufbeantworter nutzen) sowie per E-Mail.

"Als Schornsteinfegermeister bin ich in allen Fragen zu feuerungstechnischen Angelegenheiten, zum Einbau oder Austausch von Feuerstätten und Öfen, bei Baumaßnahmen und bei Fragen rund um das Thema Energieeinsparung der richtige Ansprechpartner", sagt der 47-Jährige. Er ist seit 27 Jahren Schornsteinfeger und seit neun Jahren bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.

Kund*innen dürfen ihre*n Schornsteinfeger*in für die Kehr- und Messarbeiten generell selbst auswählen. Auch die Schornsteinfegermeister*innen dürfen ihrerseits beispielsweise Kehr- und Messarbeiten bezirksunabhängig anbieten. Aber es gibt eine Ausnahme, denn die gesetzlichen Vorschriften halten nach wie vor an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen als unabhängige Sachverständige fest. Innerhalb ihres Bezirkes müssen sie daher weiterhin vor Inbetriebnahme neuer oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben.

Ebenso bleibt die Feuerstättenschau ausschließliche Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen. Ähnlich der Sachverständigen bei einer KFZ-Hauptuntersuchung, müssen sie sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augenschein nehmen. Dazu gehört auch der Schadstoffausstoß.

Statt einer Plakette wie beim KFZ erhalten Eigentümer*innen dann für alle Anlagen einen Feuerstättenbescheid, in dem festgesetzt wird, welche Schornsteinfeger*innenarbeiten bis wann durchzuführen sind. Kommen Eigentümer*innen diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörde. Aber das, so Rohlfshagen, seien bisher immer nur wenige Einzelfälle gewesen.

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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Überblick

Neben den örtlichen Ordnungsbehörden der Städte, Gemeinden und Ämter ist der Kreis Segeberg für spezielle ordnungsrechtliche Aufgaben zuständig.

Gerne informieren wir Sie in allen ordnungsrechtlichen Belangen über die bestehenden Zuständigkeiten.

Aufgaben

  • das Jagd- und Waffenwesen,
  • die Wohnpflegeaufsicht,
  • das Gewerbe- und Handwerksrecht inklusive Bekämpfung von Schwarzarbeit,
  • das Schornsteinfegerwesen,
  • das Versammlungsrecht,
  • die Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden.

Wohnpflegeaufsicht

Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.

Meldungen über Heime

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Berichte

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Schornsteinfeger*innen

Wir sind zuständig für die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und beraten Sie in allen Angelegenheiten des Schornsteinfegerrechts.

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Versammlungsbehörde

Als Versammlungsbehörde nehmen wir Anmeldungen für Demonstrationen (nur unter freiem Himmel) entgegen und bestätigen die Durchführung unter Berücksichtigung möglicher Auflagen.

Versammlung unter freiem Himmel anmelden

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Jagd und Waffen

Bei der Jagd- und Waffenbehörde können Sie zum Beispiel

  • Ihren Jagdschein ausstellen und verlängern lassen,
  • als Sportschütz*in oder Jäger*in eine Waffenbesitzkarte beantragen oder
  • Eintragungen in Ihre Waffenbesitzkarte vornehmen lassen.