Amtsärztlicher Gutachtendienst
Aus verschiedenen Anlässen wird eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt notwendig. Auftraggeber sind beispielsweise Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Institutionen.
Begutachtet wird zum Beispiel die gesundheitliche Eignung zur Einstellung, Prüfungsfähigkeit, nach Antrag auf bestimmte Sozialleistungen und im gerichtsärztlichen Dienst.
Bei uns erfolgt der anonyme HIV-Test und wir stellen die AIDS-Fachkraft.
-
Info und Service
Unser Fachdienst Gesundheit umfasst auch den amtsärztlichen Dienst. Die Mitarbeiter*innen arbeiten interdisziplinär in einem Team von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, medizinischen Fachangestellten, Verwaltungskräften und einer Gesundheitswissenschaftlerin. Der Schwerpunkt im amtsärztlichen Dienst ist die Begutachtung unter verschiedenen Fragestellungen im Beamtenrecht oder für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
Bürger*innen-Service
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 142 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1,8 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 51 kB)