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Umwelt, Planen und Bauen

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23.10.2025: Aktion Ofenführerschein im Kreis Segeberg geht weiter

Kreis Segeberg. Mit einem Holzofen möglichst klimafreundlich und sparsam heizen, ohne dabei übermäßige Emissionen und Geruchsbelastung für die Nachbarschaft zu produzieren? "Das geht. Man muss nur wissen, wie", sagt Kreis-Klimaschutzmanager Florian Garske. Der Kreis Segeberg setzt deshalb in diesem Herbst die Kampagne "Richtig Heizen mit Holz" fort.

"Wie schon im vergangenen Jahr ist es das Ziel, die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler der privat genutzten Holzöfen schnell und deutlich zu verringern und nebenbei die Geldbeutel der Betreiber*innen zu entlasten", erklärt Kreis-Klimaschutzmanager Heiko Birnbaum.

In Deutschland werden rund zwölf Millionen sogenannter Einzelraumfeuerstätten betrieben. Mehr als elf Millionen davon sind handbeschickte Einzelraumfeuerstätten – der klassische Holzofen, wie er in jedem vierten Haushalt steht. Und die sollen in Summe laut Umweltbundesamt für mehr als 20 Prozent aller menschenverursachten Feinstaubemissionen verantwortlich sein. "Der Einfluss auf diese Emissionen durch eine optimierte Nutzung der Holzöfen ist dabei gigantisch", sagt Garske. "Nach aktueller Forschungslage sei es möglich, die Feinstaubbelastung um 50 Prozent, den CO2-Ausstoß um bis zu 35 Prozent und die Menge organischer Schadstoffe um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Vorrausetzung ist, dass die Holzöfen effizient bedient werden."

Um möglichst viele Besitzer*innen von Holzöfen gleichzeitig schulen zu können, hatte sich der Kreis Segeberg bereits in der vergangenen Heizperiode für eine Kooperation mit der E-Learning-Plattform Ofenakademie entschlossen. Diese bietet einen etwa 90-minütigen Online-Kurs an, in dem Ofenbesitzer*innen das effiziente Heizen mit Holz erlernen und optimieren können. Der Kurs richte sich dabei nicht nur an diejenigen, die gerade neu in das Thema "Heizen mit Holz" einsteigen: "Der Großteil unserer Kursteilnehmenden heizt bereits seit vielen Jahren mit Holz. In einer Umfrage unter unseren Kurs-Absolvent*innen konnten wir feststellen, dass gerade diese Zielgruppe neue Erkenntnisse aus dem Kurs gewinnen konnte, beispielsweise die Technik, das Kaminfeuer von oben anzuzünden", erzählt Max Kummrow, Gründer und Geschäftsführer der Ofenakademie. "Zudem können die Absolvent*innen dauerhaft Geld sparen, weil sie weniger Holz für dieselbe Wärmeausbeute benötigen."

"Aufgrund des großen Erfolgs im vergangen Winter stellt der Kreis Segeberg weitere kostenfreie Gutscheine für Bürger*innen aus dem Kreisgebiet zur Verfügung", so Birnbaum. Der Kurs kann jederzeit begonnen oder unterbrochen und später fortgesetzt werden. Am Ende gibt es einen kurzen Test. Wer den besteht, bekommt den Ofenführerschein, ein personalisiertes Umweltzertifikat.

Wer das Angebot also kostenlos absolvieren will, kann bei der Ofenakademie direkt loslegen. "Doch schnell sein lohnt sich", sagt Birnbaum, da die Anzahl der Gutscheine auch in diesem Jahr begrenzt ist.

02.10.2025: Fünfter Naturschutzbrief der unteren Naturschutzbehörde (Oktober)

Liebe Leser*innen,

dieser Naturschutzbrief weicht von den bisherigen insofern ab, als er ausnahmsweise in eigener Sache informieren soll. Dabei geht es nicht vordergründig um spezielle Naturschutzthemen, für die wir sensibilisieren wollen, sondern um die Frage, wie die UNB als Behörde wahrgenommen wird und wie sie sich selbst sieht.

Mein Kollege Ulfert Sparringa hat sich hierzu Gedanken gemacht und lässt Sie im Folgenden daran teilhaben.

Viele Grüße,

Ralf Borchers

Natur schützen – Entwicklung ermöglichen

Liebe Bürger*innen,

wer ein Bauvorhaben, eine Nutzungsänderung oder andere Eingriffe in die Natur plant, stößt nicht selten auf eine besondere Hürde: Die Zustimmung der Naturschutzbehörde. Schnell entsteht dabei der Eindruck, wir, die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg, seien eine reine "Verhinderungsbehörde" – ein Bollwerk gegen jede Form der Entwicklung, das mit Vorschriften, Schutzgebieten und artenschutzrechtlichen Verboten nur eins im Sinn hat: "Nein!" zu sagen.

Doch dieses Bild trifft nicht den Kern unserer Arbeit. Tatsächlich verstehen wir uns als "Ermöglichungsbehörde" – als Ihr Partner bei der rechtskonformen Umsetzung von Vorhaben im Einklang mit der Natur.

Warum braucht es eine Naturschutzprüfung?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ein einfacher Grundsatz: Eingriffe in Natur und Landschaft sind zunächst verboten – es sei denn, sie werden nach sorgfältiger Prüfung ausnahmsweise erlaubt. Das klingt hart, dient aber einem zentralen Ziel: Unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten – für uns, unsere Kinder und kommende Generationen.

Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde besteht darin, genau zu prüfen, ob ein Vorhaben die Natur erheblich beeinträchtigt. Falls dies der Fall ist, sprechen wir von einem "Eingriff". Dieser ist nicht automatisch unzulässig – vielmehr muss dann geprüft werden, ob der Eingriff

  • vermeidbar ist,
  • falls nicht: vermindert werden kann,
  • falls auch das nicht möglich ist: kompensiert werden kann – zum Beispiel durch Maßnahmen an anderer Stelle (wie Biotopaufwertungen, Pflanzungen oder Rückbau) und
  • in letzter Konsequenz: durch eine Ersatzzahlung abgegolten werden kann, die der Aufwertung anderer Flächen dient.

Unser Ziel: Machbar und naturverträglich

Unsere Rolle ist es nicht, Ihr Vorhaben zu verhindern, sondern es möglich zu machen – unter Beachtung des geltenden Rechts und der Belange des Naturschutzes. Wir helfen Ihnen, lösungsorientierte Wege zu finden: durch Beratung, durch Hinweise auf geeignete Alternativen und durch die frühzeitige Einbindung in Planungen.

Wir verstehen, dass gesetzliche Auflagen zunächst als bürokratisch oder einschränkend empfunden werden. Doch viele dieser Regelungen – sei es zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung oder zu geschützten Biotopen – basieren auf bundes- und europarechtlichen Vorgaben, die wir nicht willkürlich anwenden, sondern rechtssicher umsetzen müssen.

Dies dient durchaus auch dem Interesse der Antragstellenden an Planungssicherheit, weil rechtskonform erteilte Genehmigungsbescheide auch von Dritten nur schwer gerichtlich angefochten werden können.

Gemeinsam mehr erreichen

Ein respektvoller Umgang mit der Natur ist kein Widerspruch zu wirtschaftlicher Entwicklung oder privatem Bauwillen. Im Gegenteil: Gut geplante Vorhaben, die Rücksicht auf unsere Umwelt nehmen, sind oft nachhaltiger, zukunftssicherer – und finden schneller Akzeptanz in der Bevölkerung.

Als untere Naturschutzbehörde begleiten wir Sie auf diesem Weg. Sprechen Sie uns frühzeitig an – gemeinsam finden wir Wege, wie Ihr Vorhaben realisiert werden kann, ohne die Natur zu schädigen.

Viele Grüße

Ulfert Sparringa

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg

Weitere Naturschutzbriefe und Informationen der UNB

04.09.2025: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 04.09.2025

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH für Werk 10 (Kiesabbau, veröffentlicht am 04.09.2025)

    Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung auf den Flurstücken 4, 12, 13, 14, 15, 16, 17/2, 17/3, 19/1, 21/6, 22/1, 23/2, 25/4, 41/20, 43/35, 47/37 und 38/37 der Flur 7 der Gemeinde und Gemarkung Damsdorf sowie Flur 2, Flurstück 62/2 der Gemarkung Tarbek beantragt.

  • Datum: 04.09.2025

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH für Werk 20 (Kiesabbau, veröffentlicht am 04.09.2025)

    Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Verlängerung der naturschutzrechtlichen Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Teilverfüllung auf den Flurstücken 2/3, 3/2, 7, 76/6 und 79/6 sowie 154 und 155 der Flur 2 der Gemeinde Damsdorf, Gemarkung Tensfeld beantragt.

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ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services

Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.

Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.