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05.02.2025: Satzung des Gewässerpflegeverbandes Brandsau-Faule Trave

Die Satzung des Gewässerpflegeverbandes Brandsau-Faule Trave wurde von dem Landrat des Kreises Segeberg als Aufsichtsbehörde für die Wasser- und Bodenverbände genehmigt.

Die geänderte Satzung ist auf der Internetseite des Kreises Segeberg (https://www.segeberg.de/bekanntmachungen) veröffentlicht.

Stand 05.02.2025

Der Landrat des Kreises Segeberg

als Aufsichtsbehörde für die Wasser-

und Bodenverbände

Im Auftrag gezeichnet Mäurer

  • Datum: 05.02.2025

    Satzung des Gewässerpflegeverbandes Brandsau-Faule Trave (veröffentlicht am 05.02.2025)

27.01.2025: Neubau eines Nachklärbeckens in Boostedt

Die Gemeinde Boostedt als Betreiberin beabsichtigt den Neubau eines Nachklärbeckens auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Boostedt. Über die Erweiterung wird im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach § 52 Landeswassergesetz (LWG) entschieden. Damit verbunden ist die Anpassung der vorhandenen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage.

  • Datum: 27.01.2025

    27.01.2025: Neubau eines Nachklärbeckens für die Kläranlage Boostedt (veröffentlicht am 27.01.2025)

23.12.2024: Umweltverträglichkeitsprüfung: Herstellung einer Sohlgleite

Der Gewässerunterhaltungsverband Trave beabsichtigt, eine in der Trave vorhandene Rampe aus Findlingen in eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende, ökologisch durchgängige Sohlgleite umzubauen. Der vom Vorhaben betroffene 300 m lange Abschnitt der Trave ist auf Gebieten der Gemeinden Schwissel und Traventhal, Ortsteil Herrenmühle, nördlich und südlich der Kreisstraße 12 gelegen.

  • Datum: 23.12.2024

    Umweltverträglichkeitsprüfung: Herstellung einer Sohlgleite auf Gebieten der Gemeinden Schwissel und Traventhal (veröffentlicht am 23.12.2024)

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen beaufsichtigen Baumaßnahmen im und am Gewässer, betreuen Gewässerpflegeverbände und helfen bei der Planung von Gewässerentwicklungen, Konzepten und Maßnahmen.


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