Veranstaltungsplanung
Der Kreis Segeberg berät und unterstützt die Ordnungsämter der Ämter und Kommunen.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Checklisten und Kontakte.
- Für Ordnungsämter
- Für Veranstalter*innen
WICHTIG:
Der Kreis Segeberg ist nicht die zuständige Behörde, die Veranstaltungen genehmigt.
Bitte wenden Sie sich immer an das für Sie zuständige Ordnungsamt.
Für Ordnungsämter
Für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher*innen hat die Kreisverwaltung eine interne Koordinierungsstelle eingerichtet. Wir empfehlen Ihnen bereits bei Bekanntwerden größerer Veranstaltungsvorhaben Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Nach unserer Erfahrung sollte der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigungserteilung bei Ihnen mindestens sechs bis acht Monate betragen, damit alle Ergebnisse der Behördenbeteiligung einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) von den Veranstalter*innen auch rechtzeitig erfüllt werden können. Darüber hinaus empfehlen wir, eine frühzeitige Antragskonferenz mit den Veranstalter*innen und uns durchzuführen.
Die Beteiligung unserer Behörden einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) bei Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besucher*innen ist durch Sie in eigener Verantwortung zu koordinieren.
Bitte informieren Sie auch hier die zu beteiligenden Stellen möglichst frühzeitig, damit alle Stellungnahmen rechtzeitig vorliegen und berücksichtigt werden können.
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Als Hilfe bieten wir Ihnen eine Checkliste zur Auswahl der zu beteiligenden Stellen an. Da unsere Ansprechpartner*innen häufig wechseln, nutzen Sie bitte die jeweiligen Funktionspostfächer. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Eine Sache noch: Wir arbeiten nach unserem Leitfaden für Veranstaltungen und messen die Antragsqualität daran, ob die wesentlichen Punkte darin von den Antragsteller*innen berücksichtigt wurden.
Die Kombination von Checkliste und Leitfaden hilft bei der Orientierung, worauf es wirklich ankommt. Wir bitten Sie – wie bisher – die Veranstalter*innen hierbei durch Beratung zu unterstützen.
Weitere Informationen
Dokumente
- PDF-Datei: (PDF, 169 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 157 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 65 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 51 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 142 kB)
Kontakt zu unseren Behörden und Partnern
Koordinierungsstelle
leitfaden.grossveranstaltung@segeberg.de
FD 32.30 Wasser-Boden-Abfall
FD 36.00 Verkehrsordnung
FD 38.00 Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
katastrophenschutz@segeberg.de
FD 39.10 Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
FD 53.30 Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
FD 63.40 Bauaufsicht - Brandschutz, Fliegende Bauten
FD 66.00 Tiefbau / Kreisstraßen, Radwege und Brücken
FD 67.00 Naturschutz und Landschaftspflege
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH)
Für Veranstalter*innen
Bis zur Genehmigung Ihrer Veranstaltung ist Vieles zu beachten. Grundsätzlich gilt: Für das Antragsverfahren und die Genehmigung Ihrer Veranstaltung sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden (Ämter) zuständig. Die Genehmigungsbehörden beteiligen die verschieden Behörden des Kreises einschließlich der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) entsprechend der rechtlichen Anforderungen Ihrer Veranstaltungsplanung.
Wir helfen Ihnen gern mit den richtigen Ansprechpartner*innen in den Ordnungsämtern und vielen Informationen rund um die rechtlichen Anforderungen an eine solide Veranstaltungsplanung weiter.
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Mit unserer Checkliste können Sie eine erste Vorstellung bekommen, in welchen Handlungsfeldern Sie tätig werden müssen.
Mit dem Leitfaden erhalten Sie Hilfestellung, woran Sie bereits bei der Antragstellung denken sollten.
Allerdings ist keine Veranstaltung wie die Andere. Wir können Ihnen deshalb nicht ersparen, sich Gedanken zu machen, welche der rechtlichen Vorgaben auf Ihre Veranstaltung zutreffen könnten. Eine rechtzeitige und umfassende Vorbereitung erleichtert und beschleunigt hingegen das Genehmigungsverfahren ungemein, so dass sich der Aufwand lohnt. Nach unseren Erfahrungen sollten insbesondere bei großen Veranstaltungen ab 5.000 Besucher*innen der Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigungserteilung mindestens sechs bis acht Monate betragen. Aber auch kleine Veranstaltungen können es in sich haben!
Weitere Informationen
Dokumente
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Übersicht der Ordnungsämter
Kommunen und Ämter im Kreis mit Internetadresse und E-Mail-Adresse
Kreisstadt Bad Segeberg
info@badsegeberg.de
Stadt Bad Bramstedt
zentrale@badbramstedt.de
Stadt Wahlstedt
info@wahlstedt.de
Stadt Kaltenkirchen
info@kaltenkirchen.de
Stadt Norderstedt
info@norderstedt.de
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
gemeinde@h-u.de
https://www.henstedt-ulzburg.de/home.html
Gemeinde Ellerau
gemeinde@ellerau.de
Amt Bad Bramstedt-Land
info@amt-bad-bramstedt-land.de
https://www.amt-bad-bramstedt-land.de/
Amt Bornhöved
info@amt-bornhoeved.de
https://www.amt-bornhoeved.de/
Amt Itzstedt
info@amt-itzstedt.de
Amt Auenland Südholstein
info@auenland-suedholstein.de
https://www.auenland-suedholstein.de/
Amt Kisdorf
info@amt-kisdorf.de
Amt Leezen
info@amt-leezen.de
Amt Boostedt-Rickling
info@amt-boostedt-rickling.de
https://www.amt-boostedt-rickling.de/
Amt Trave-Land
info@amt-trave-land.de
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Bürger*innen-Service
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- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen (mit Onlineantrag)
- Brauchtumsfeuer anmelden (mit Onlineantrag)
- Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen (mit Onlineantrag)