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Breitbandausbau

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10.04.2024: Start des erweiterten Ausbaus des Glasfasernetzes

Kreis Segeberg. Zum symbolischen Spatenstich trafen sich der Geschäftsführer der Stadtwerke Neumünster und Landrat Jan Peter Schröder sowie die Vertreter*innen der Fördermittelgeber von Bund und Land auf einem abgelegenen Hof in Großenaspe.

Die "weißen Flecken" werden nun beseitigt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Gebiete, die keine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Download aufweisen.

Im sogenannten Los 1 der Ausschreibung des Breitbandausbaus wurde der Baustart somit besiegelt. Auch in den weiteren Losen werden die Bautätigkeiten zeitnah beginnen.

24.05.2023: Breitbandausbau: "Weiße Flecken" im Kreis werden beseitigt

Kreis Segeberg. Der Kreis hat die Aufträge für den Ausbau der letzten sogenannten "weißen Flecken" im Kreis Segeberg vergeben. Das bedeutet: Die letzten rund 2.000 Hausadressen mit einer aktuellen Internetverbindung von unter 30 Mbit/s können nun versorgt werden.

Der Kreis hatte den Ausbau für vier Bereiche (Lose) ausgeschrieben. Den Zuschlag für die Lose 1, 2 und 4 haben die Stadtwerke Neumünster erhalten. Das Los 3 wird durch die wilhelm.tel GmbH aus Norderstedt bearbeitet (siehe Karte).

Das Infrastrukturprojekt kostet rund 55 Millionen Euro. Davon übernimmt der Bund die Hälfte, Schleswig-Holstein ein Viertel der Kosten. Den Rest trägt der Kreis Segeberg selbst.

Die beauftragten Unternehmen sind jetzt in die Detailplanungen eingestiegen. Mit den ersten Erdarbeiten wird es voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte losgehen. Die betroffenen Haushalte werden zeitnah durch die Telekommunikationsunternehmen kontaktiert.

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Überblick

Hintergrund

Die Bundesregierung fördert, im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband, deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven, technologieneutralen Breitbandausbaus um ein nachhaltiges, zukunfts- und hochleistungsfähiges Gigabit-Netz in unterversorgten Gebieten zu schaffen, die aktuell nicht durch ein NGA-Netz versorgt werden und in denen in den kommenden Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte "Weiße Flecken").

Maßgebliches Kriterium für die Förderfähigkeit von Gebieten im Infrastrukturaufruf ist die sogenannte Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s. Liegt die aktuelle Versorgung nachweislich unter dieser Aufgreifschwelle, ist ein Gebiet förderfähig. Zudem darf das Gebiet nicht für den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen im Markterkundungsverfahren gemeldet worden sein.

Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass hohe Bandbreiten auch ein gesellschaftliches Thema darstellen. Neben dem reinen Unterhaltungskonsum (YouTube, Netflix und Co.) sind Aspekte wie Homeoffice, Videokonferenzen und Online-Schulunterricht aktuelle Treiber des Breitbandausbaus. Auch für kommunale Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Digitalisierung, des Online-Handels und einer effizienten elektronischen Verwaltung ist der Ausbau unabdingbar.

Ebenso bietet die schnelle Übertragung von Daten einen Standortfaktor für Wirtschaftsunternehmen in weniger dicht besiedelten Gebieten des Kreises.

Der Kreis Segeberg wird mit dem geförderten Ausbau jetzt dort aktiv, wo die Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht selbst ausbauen, denn grundsätzlich ist in der Bundesrepublik Deutschland der Ausbau der Telekommunikationsnetzte Aufgabe der Netzbetreiber.

Vorgehen

In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2020 mittels eines Markterkundungsverfahrens erfasst, welche Objekte im Kreis Segeberg als offiziell unterversorgt gelten und keinem eigenwirtschaftlichen Ausbau unterliegen. Die Gemeinden, die sich der Breitbandinitiative des Wege Zweck Verbandes angeschlossen haben, wurden in diesem Verfahren nicht mitgetrachtet. Das Ergebnis war deutlich positiv. Insgesamt 97% der Haushalte gemäß Markterkundungsverfahren gelten als versorgt. Für rund 2.000 Gebäude in 59 Kommunen wurde allerdings eine Unterversorgung festgestellt. Diese Adressen sind somit förderfähig.

Die Kommunen hatten den Wunsch einer Bündelung der Aufgabe beim Kreis. Zur Vorbereitung, Begleitung und Steuerung der Ausschreibung des Ausbaus der "weißen Flecken" in der Breitbandversorgung des Kreises Segebergs wurde ein professionelles Projektmanagement eingesetzt. Die ermittelten Hausadressen wurden geclustert und in vier sogenannten "Losen" gebündelt und anschließend im Jahr 2022 EU-weit ausgeschrieben.

Hierbei handelt es sich um folgende Lose:        

Los 1 – Nordwest

Circa  482 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen: Borstel, Gönnebek, Armstedt, Hasenkrug, Hagen, Fuhlendorf, Hardebek, Bimöhlen, Latendorf, Groß Kummerfeld, Wiemersdorf, Großenaspe und Boostedt

Los 2 – West

Circa  439 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen: Mönkloh, Heidmoor, Weddelbrook, Föhrden-Barl, Hitzhusen, Nützen und Bad Bramstedt

Los 3 – Südwest

Circa  190 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen: Kayhude, Ellerau, Norderstedt, Alvesloe, Henstedt-Ulzburg und Teilen Kaltenkirchen

Los 4 - Mitte

Circa 856 unterversorgte Adressen in den Verwaltungsgebieten der Kommunen: Fredesdorf, Todesfelde, Bark, Itstedt, Bornhöved, Oersdorf, Groß Niendorf, Kükels, Schackendorf, Winsen, Oering, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Wakendorf II, Hüttblek, Stocksee, Hasenmoor, Nahe, Leezen, Kattendorf, Stuvenborn, Wittenborn, Hartenholm, Seth, Sievershütten, Schmalfeld, Struvenhütten, Trappenkamp, Kisdorf, Sülfeld, Rickling, Bad Segeberg und Wahlstedt

Mit Kreistagsbeschluss vom 31.03.2023 konnte die Vergabe der vier Lose erfolgen. Die Stadtwerke Neumünster konnten die Lose 1,2 und 4 für sich entscheiden. Das Los 3 ging an die wilhelm tel. aus Norderstedt.

In Bezug auf die Förderung wurde sich hier für das sogenannte "Wirtschaftlichkeitslückenmodell" entschieden. Dadurch ist der Kreis nicht selbst Betreiber der Telekommunikationsinfrastruktur, sondern fördert lediglich die Wirtschaftlichkeitslücke, welche sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und den Ausgaben des Netzaufbaus und –betriebs (für den Zeitraum von mindestens sieben Jahren) ergibt.

Das Infrastrukturprojekt wird aktuell mit rund 55 Millionen Euro beziffert. Davon übernimmt der Bund die Hälfte und Schleswig-Holstein ein Viertel der Kosten. Den Rest trägt der Kreis Segeberg selbst.


Kontakt Telekommunikationsunternehmen


Ansprechpartnerin beim Kreis Segeberg