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Umwelt, Planen und Bauen

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23.02.2026: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau)

  • Datum: 23.02.2026

    Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 23.02.2026))

    Die Firma Möller Beton hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Restauskiesung mit anschließender Teilverfüllung und Rekultivierung auf dem Flurstück 8/36 der Flur 19 in der Gemeinde und Gemarkung Glasau mit einer
    Größe von ca. 1 ha beantragt. Es handelt sich um eine seit 1957 bestehende Abbaufläche.

19.02.2026: Pflegemaßnahme in Barker Heide: Gehölze werden ausgelichtet

Kreis Segeberg. Die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg führt aktuell eine Pflegemaßnahme im Naturschutzgebiet Barker Heide durch. Auf einer Teilfläche der sogenannten Kernheide werden Gehölzbestände ausgelichtet, um die typische Heidelandschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Heide ist eine historisch entstandene Kulturlandschaft und zählt heute zu den am stärksten bedrohten Lebensräumen Schleswig-Holsteins.

Die Barker Heide ist eines der bedeutendsten Heide-Schutzgebiete in Schleswig-Holstein und des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet). Ziel ist es, eine große, zusammenhängende, überwiegend offene Heidelandschaft mit nährstoffarmen Böden zu bewahren. Genau diese Offenheit ist für viele seltene Tier- und Pflanzenarten lebenswichtig.

Ohne regelmäßige Pflege würden sich Bäume und Sträucher ausbreiten und die Heide langfristig zu Wald entwickeln. Dadurch gingen wertvolle Lebensräume verloren – etwa für spezialisierte Vögel, Reptilien, Insekten und seltene Pflanzen.

Bereits in den 1980er-Jahren wurden deshalb aufgewachsene Kiefern und andere Gehölze entfernt. Die jetzt geplante Maßnahme knüpft an diese Pflege an und dient der langfristigen Sicherung der Heideflächen.

Die Arbeiten betreffen ausschließlich Flächen im Eigentum des Kreises Segeberg. Mit üblichen Forstmaschinen werden ausgewählte Bäume entnommen. Das Holz wird zunächst am Rand der Flächen gelagert und anschließend verkauft oder zu Hackschnitzeln verarbeitet.

Dabei gilt:

  • Sensiblen Böden und vorhandenen Biotopen wird größtmögliche Rücksicht entgegengebracht,
  • es erfolgt keine großflächige Rodung,
  • die Arbeiten dienen ausschließlich der Landschaftspflege und dem Naturschutz.

Die Barker Heide wird seit Jahrzehnten aktiv gepflegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Hüte-Schafbeweidung durch eine Landesschafherde (seit 1996),
  • gezieltes Entfernen von Gehölzen und
  • sogenanntes "Plaggen"“, bei dem die oberste Bodenschicht abgetragen wird.

Diese Maßnahmen schaffen offene, nährstoffarme Bodenflächen. Sie sind besonders wichtig für seltene Bodenbrüter und Insekten wie Wildbienen, die im lockeren Boden ihre Brutröhren bauen.

Besucher*innen sind herzlich eingeladen, die Natur zu genießen – jedoch ausschließlich von den ausgewiesenen Wegen aus. Die offene Landschaft ohne Zäune ist laut UNB kein Zeichen dafür, dass das Gebiet frei betreten werden darf. Die offene Landschaft ist demnach sowohl Ergebnis als auch Voraussetzung für die traditionelle Hüte-Schafbeweidung.

Die Naturschutzbehörde bittet daher darum, nicht querfeldein zu laufen, Hunde stets anzuleinen und Wildpfade nicht als Wanderwege zu nutzen. So können empfindliche Lebensräume und störungsempfindliche Tierarten geschützt werden.

18.02.2026: Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen - Neue Telefonzeiten

Kreis Segeberg. Die Bauaufsicht des Kreises passt ihre telefonische Erreichbarkeit an. Ziel ist es, Bauanträge künftig schneller und verlässlicher bearbeiten zu können – und damit Wartezeiten für Bürger*innen zu verkürzen.

Warum diese Änderung notwendig ist

In der Bauaufsicht ist das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Gleichzeitig befinden sich mehrere neue Mitarbeiter*innen in der Einarbeitung. Telefonische Unterbrechungen führen dazu, dass komplexe Vorgänge – wie die Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen – immer wieder unterbrochen werden. Das kostet Zeit und verlängert Bearbeitungszeiten.

Was sich konkret ändert

Die telefonische Erreichbarkeit der Bauaufsicht wird daher einheitlich wie folgt geregelt: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Während dieser Zeiten werden eingehende Anrufe persönlich entgegengenommen und Rückrufbitten zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Anrufbeantworter geschaltet, der über die Telefonzeiten informiert.

Was ausdrücklich gleich bleibt

Persönliche Termine und Kund*innenverkehr sind weiterhin möglich und nicht eingeschränkt. Termine können individuell mit den Sachbearbeitern vereinbart werden – auch für außerhalb der allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung. Die Telefonnummern der Mitarbeiter*innen bleiben unverändert und sind nach Gebieten aufgeteilt, nur mit dem Unterschied, dass nun außerhalb der Telefonzeiten der Anrufbeantworter geschaltet wird.

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