Amtsärztlicher Gutachtendienst
Aus verschiedenen Anlässen wird eine amtsärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt notwendig. Auftraggeber sind beispielsweise Behörden, Gerichte, öffentlich-rechtliche Institutionen.
Begutachtet wird z.B. die gesundheitliche Eignung zur Einstellung, Prüfungsfähigkeit, nach Antrag auf bestimmte Sozialleistungen und im gerichtsärztlichen Dienst.
Bei uns erfolgt der anonyme HIV-Test und wir stellen die AIDS-Fachkraft.
Presse-news
Dokumente
Gesundheit Gebührentabelle Kreis März 2012 »
(PDF 17 kB)
Satzung des Kreises Segeberg über die Kostenerhebung im Gesundheitswesen »
(PDF 242 kB)