Infektionsschutz und Impfungen
Letzte Meldung
15.08.2022: Klinikbelegung und Alter der Verstorbenen
Alter der Verstorbenen
In der vergangenen Woche sind zwei Frauen (86 und 91 Jahre alt) und drei Männer (87, 88 und 95 Jahre alt) an oder mit Corona verstorben.
Aktuelle Klinikbelegung
Aktuell werden 15 Personen in einer Klinik behandelt, eine davon intensivmedizinisch.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
08.08.2022: Klinikbelegung und Alter der Verstorbenen
Alter der Verstorbenen
In der vergangenen Woche sind zwei Männer (75 und 77 Jahre alt) und eine 98 Jahre alte Frau an oder mit Corona verstorben.
Aktuelle Klinikbelegung
Aktuell werden 27 Segeberger*innen in einer Klinik behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
05.08.2022: Informationen über Affenpocken/Orthopocken
Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI)
In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken (Orthopocken) identifiziert worden.
Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind.
Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden.
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Informationen zur Impfung gegen Affenpocken/Orthopocken in Schleswig-Holstein
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Robert Koch-Institut: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Steckbrief zu Affenpocken/Orthopocken
Persönliche Erstberatung im Kreis Segeberg
Wenn Sie eine Erstberatung wünschen, steht Ihnen Herr Dr. Christian Herzmann gern zur Verfügung.
Einen Termin können Sie unter folgender Telefonnummer vereinbaren: +49 4551-951 9342
05.08.2022: Informationen über Affenpocken/Orthopocken
Informationen des Robert Koch-Institutes (RKI)
In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken (Orthopocken) identifiziert worden.
Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit weiteren Affenpocken-Fällen, die im Mai 2022 in verschiedenen Ländern außerhalb Afrikas registriert worden sind.
Soweit bekannt, erkranken die meisten Betroffenen nicht schwer. Weitere Fälle sind auch in Deutschland zu erwarten. Nach derzeitigem Wissen ist für eine Übertragung des Erregers ein enger Kontakt erforderlich. Es scheint weiterhin möglich, den aktuellen Ausbruch in Deutschland zu begrenzen, wenn Infektionen rechtzeitig erkannt und Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt werden.
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Informationen zur Impfung gegen Affenpocken/Orthopocken in Schleswig-Holstein
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Robert Koch-Institut: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infos über Affenpocken/Orthopocken
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Steckbrief zu Affenpocken/Orthopocken
Persönliche Erstberatung im Kreis Segeberg
Wenn Sie eine Erstberatung wünschen, steht Ihnen Herr Dr. Christian Herzmann gern zur Verfügung.
Einen Termin können Sie unter folgender Telefonnummer vereinbaren: +49 4551-951 9342
Infektionsschutz im Überblick
Wir kümmern uns bei Ausbrüchen von ansteckenden Erkrankungen, treffen die notwendigen Maßnahmen und informieren betroffene Bürger*innen.
Ebenso sind wir zuständig für infektionshygienische Überwachungen von Krankenhäusern, Pflegediensten, Seniorenheimen, Arztpraxen sowie Tätowier- und Piercingstudios.
In unser Aufgabengebiet fallen die Überprüfungen des Trinkwassers und die Qualität unserer Badegewässer.
Wir bieten eine Impfsprechstunde mit Beratung und Impfleistungen (Standardimpfungen).
Unsere Tuberkulosefachkräfte beraten und führen die Umgebungsuntersuchungen bei gesicherten Tuberkuloseneuerkrankungen durch.
Wir engagieren uns im Multiresistente-Erreger-Netzwerk.
Weitere Services, Informationen, Formulare und Kontakte
Coronavirus
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Eine Bescheinigung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, bevor Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß Paragraph 42, Absatz 1 IfSG aufnehmen wollen.
Die Bescheinigung über diese Belehrung beziehungsweise eine beglaubigte Kopie dieser Bescheinigung ist dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen.
Die Belehrung dauert ungefähr eine Stunde.
Die Antrittsbelehrungen und verpflichtende Nachbelehrungen alle 2 Jahre sind vom Arbeitgeber durchzuführen.
Das Gesundheitsamt führt nur Erstbelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz durch.
Präsenzbelehrung: Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Wie melden Sie sich an?
Schulpraktikanten, Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, und größere Gruppen melden sich bitte unter einer der angegebenen Telefonnummern oder per E-Mail an.
- Telefonisch Montag bis Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: +49 4551-951 9536 oder über die Vermittlung +49 4551-951 0
E-Mail: infektionsschutz@segeberg.de
Sollte der Belehrungstermin von Ihnen nicht wahrgenommen werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig unter der aufgeführten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ab.
Welche Termine gibt es an welchen Orten?
Belehrungen finden in Bad Segeberg und in Norderstedt (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) nach vorheriger Anmeldung an folgenden Tagen statt.
Bitte beachten Sie die Belehrungsorte!
Dienstag
Ungerade Kalenderwoche:
9.00 – 10.00 Uhr
10.00 - 11.00 Uhr
im Rathaus Norderstedt.
Gerade Kalenderwoche:
14.00 – 15.00 Uhr
bei der Kreisverwaltung Segeberg.
Mittwoch
Ungerade Kalenderwoche:
10.00 – 11.00 Uhr
bei der Kreisverwaltung Segeberg.
Donnerstag
Gerade Kalenderwoche:
12.00 – 13.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
im Rathaus Norderstedt.
Was sollten Sie beachten?
Wenn Sie Ihren Termin
- in Bad Segeberg in der Kreisverwaltung wahrnehmen, melden Sie sich bitte an der Information am Haupteingang.
- in Norderstedt im Rathaus (Rathausallee 50 in 22846 Norderstedt) wahrnehmen, fragen Sie bitte bei der Information am Eingang im Erdgeschoss nach dem Sitzungssaal, in dem die Belehrung stattfindet.
Nach dem Belehrungstermin ist der Belehrungsnachweis dem/der Arbeitgeber*in vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit auszuhändigen.
Für einen Besuch in der Kreisverwaltung in Bad Segeberg gilt: Die im Hause geltenden Hygieneschutzmaßnahmen sind zu beachten.
Unmittelbar hinter der Haupteingangstür muss eine Schutzmaske aufgesetzt und die Hände müssen desinfiziert werden. Falls keine eigene Schutzmaske vorhanden ist, erhalten Besucher*innen einen Einmal-Schutz vor Ort. Wer das Tragen einer Schutzmaske ablehnt, wird im Rahmen des Hausrechts nicht eingelassen.
Wenn ein Termin beendet ist, müssen Besucher*innen die Kreisverwaltung selbstständig auf dem schnellsten Wege durch das Foyer wieder verlassen. Das Foyer ist kein Wartebereich, sodass auch hier kein Aufenthalt gestattet ist.
Vorzugsweise ist kontaktlos per EC-Karte zu zahlen.
Vom Gesundheitsamt des Kreises Segeberg werden Belehrungen ausschließlich nur für Personen angeboten, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreisgebiet haben.
Personen unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person eine Einverständniserklärung mitbringen. Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Belehrung erforderlich. Eventuell ist ein Übersetzer erforderlich.
Bei Fragen und Problemen informieren Sie sich bitte unter der Telefonnummer +49 4551-951 9536.
Schulpraktikanten und Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, melden sich bitte telefonisch an. Belehrungen für Schulpraktika der allgemeinbildenden Schulen und für ehrenamtlich tätige Personen sind gebührenfrei.
Ein Praktikumsnachweis der Schule beziehungsweise eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit der beschäftigenden Institution oder die Ehrenamtskarte sind zur Belehrung mitzubringen und vorzulegen.
Wie teuer ist eine Präsenzbelehrung?
Die Gebühr für die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung beträgt, entsprechend der Landesgebührenordnung, für Norderstedt 32,50 Euro und für Termine in Bad Segeberg 29,50 Euro.
In Bad Segeberg haben Sie die Möglichkeit bar, per EC-Karte oder per Überweisung zu zahlen.
Eine Bar- oder EC-Zahlung ist in Norderstedt nicht möglich. Sie erhalten nach der Belehrung einen Gebührenbescheid und überweisen den Betrag auf eines der aufgeführten Kreiskonten.
Bei einer Bar- oder EC-Zahlung (nur in Bad Segeberg möglich) erhalten Sie die Bescheinigung sofort nach der Belehrung.
Bei der Nutzung einer Überweisung erhalten Sie die Bescheinigung per Post, sobald der Betrag auf ein Kreiskonto eingegangen ist.
Erscheinen Sie bitte spätestens 20 Minuten vor Beginn der Belehrung. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren gültigen Personalausweis mit.
Masernschutzgesetz und Meldeformular
Das Gesetz beinhaltet detaillierte Regelungen zur Nachweispflicht über einen Masernschutz (Impfung oder Immunität) für medizinische Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen sowie Gemeinschaftsunterkünfte und die Personen, die hier tätig sind beziehungsweise hier betreut werden.
Das Gesundheitsamt (Fachdienst Infektionsschutz) erhält Meldungen über nicht vorgelegte Nachweise und ist zum Schutz der Allgemeinheit gehalten, Nachweispflichtige persönlich vorzuladen und zum Schließen vorhandener Impflücken und Nachweis eines Masernschutzes auffordern. In Einzelfallentscheidung können Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen oder ein Bußgeld beziehungsweise Zwangsgelder verhängt werden.
Anonymer HIV-Test und Beratung
Ein kostenloser und anonymer Test auf eine HIV-Infektion ist im Gesundheitsamt nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung möglich.
Telefon: +49 4551-951 9342
Darüber hinaus umfasst unsere Beratung weitere sexuell übertragbare Erkrankungen (beispielsweise Chlamydien-Infektion, Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV), Syphilis (Lues), Tripper (Gonorrhoe), Hepatitis- B- und C- Infektion).
Bürger*innen-Service
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Wir kümmern uns bei Ausbrüchen von ansteckenden Erkrankungen, treffen die notwendigen Maßnahmen und informieren betroffene Bürger*innen.
Weitere Zuständigkeiten:
- Infektionshygienische Überwachungen von Krankenhäusern, Pflegediensten, Seniorenheimen, Arztpraxen sowie Tätowier- und Piercingstudios,
- Überprüfungen des Trinkwassers und die Qualität unserer Badegewässer,
- Angebot einer Impfsprechstunde mit Beratung und Impfleistungen (Standardimpfungen) und
- Beratung bei Tuberkulose. Außerdem führen unsere Tuberkulosefachkräfte die Umgebungsuntersuchungen bei gesicherten Tuberkuloseneuerkrankungen durch.
- Wir engagieren uns im Multiresistente-Erreger-Netzwerk.
Online-Services
- Coronavirus: Online-Anträge zu Hygiene-, Veranstaltungs- und Testkonzepten
- Coronavirus: Online-Antrag auf Ersatz des Impfpasses
- Coronavirus: Online-Antrag für ein Genesenenzertifikat
Bürger*innen-Service
- Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
alle 16 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1,8 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 222 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 9,2 MB)
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Info und Service
Die Mitarbeiter*innen im Fachdienst Gesundheit arbeiten interdisziplinär in einem Team von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, medizinischen Fachangestellten, Verwaltungskräften und einer Gesundheitswissenschaftlerin. Der Schwerpunkt im amtsärztlichen Dienst ist die Begutachtung unter verschiedenen Fragestellungen im Beamtenrecht oder für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern. Im Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst werden jährlich etwa 2.500 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt sowie Kinder und Jugendliche nach verschiedenen Fragestellungen ärztlich untersucht und begutachtet.
Bürger*innen-Service
- Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen und HIV
- Ebola: Informationen und Infektionsschutz
- Einschulungsuntersuchung
alle 10 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1,8 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 51 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 145 kB)
Unser Impfangebot
Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen, um Krankheiten zu verhindern.
Wir bieten eine regelmäßige ärztliche Impfsprechstunde an jedem ersten Dienstag im Monat von 14 bis 16 Uhr im Gesundheitsamt in Bad Segeberg (Zimmer 132 oder 135, Haus A) an. Dies gilt nicht für Coronavirusimpfungen!
Das Impfangebot umfasst die Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten und gegen Masern, Mumps und Röteln.
Anmeldung:
Telefon: +49 4551-951 9230
E-Mail: schutzimpfung@segeberg.de
Impfberatung und Impfleistung sind kostenfrei. Impfpass und Versichertenkarte der Krankenkasse müssen mitgebracht werden.
Weitere Informationen:
Unsere Beratung erfolgt auf Grundlage der in Schleswig-Holstein empfohlenen Impfungen und den aktuellen Empfehlungen der STIKO (ständige Impfkommission in Deutschland).
Informationen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht
Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG müssen über das Serviceportals des Landes Schleswig-Holstein erfolgen. Die dort gemeldeten Daten werden an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
Für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab dem 16. März eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Betroffen sind Mitarbeiter*innen von zum Beispiel:
- Kliniken,
- Pflegeheimen,
- Arztpraxen und
- Rettungsdiensten.
Kommen Beschäftigte dieser Nachweispflicht nicht nach oder bestehen Zweifel an dem Dokument, ist die/der Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Das Gesundheitsamt prüft dann weitere Schritte und verhängt gegebenenfalls ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.
Online-Formular, Infos und Links zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht
Interessante Links
Interessante Links
Bürger*innen-Service
- Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
- Badegewässerqualität - Kontrolle
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen erhalten
- Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
- Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
- Gesundheitsberufe: Anmeldung der Berufsausübung