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Coronavirus

Letzte Meldung

Falls Sie im Internet, in WhatsApp-Gruppen und in den sozialen Netzwerken fragwürdige Informationen oder eindeutige Fake-News finden, teilen Sie diese bitte nicht. Vielen Dank!

17.05.2023: Verwaltung am 19. Mai und am 6. Juni geschlossen

Kreis Segeberg. Die Kreisverwaltung bleibt am Brückentag nach Himmelfahrt (Freitag, 19. Mai) für den Publikumsverkehr geschlossen.

Dies gilt auch für Dienstag, 6. Juni. Grund ist eine ganztägige interne Veranstaltung. Die Impfsprechstunde fällt an diesem Tag aus. Nächster regulärer Termin ist dann Dienstag, 4. Juli.

Sollten Bürger*innen bereits einen Termin an einem der beiden Tage mit Kreismitarbeiter*innen vereinbart haben, bleibt dieser bestehen, sofern keine Absage erteilt worden ist.

29.03.2023: Letzter Impftag in den Impfstellen des Landes

Letzter Impftag in den Impfstellen des Landes am 31. März – Corona-Schutzimpfung geht in die Regelversorgung über

KIEL. Ab April wird die Corona-Schutzimpfung in Schleswig-Holstein vollständig bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, teilnehmenden Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie in impfenden Apotheken durchgeführt. Wie Anfang November angekündigt endet auch in Schleswig-Holstein mit dem letzten Impftag am 31. März die Zeit der Impfstellen und mobilen Impfteams im Land. Zuletzt waren seit Anfang Januar 2023 noch sieben Schwerpunktzentren im Land verfügbar, die den niedergelassenen ärztlichen Bereich bis einschließlich 31.März 2023 unterstützen.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: "Die Impfkampagne hat durch wirksamen Schutz insbesondere vor schweren und schwersten Krankheitsverläufen entscheidend dazu beigetragen, Menschenleben zu schützen, das Infektionsgeschehen zu bremsen und unser Gesundheitssystem zu entlasten. Die Impfkampagne war eine Gemeinschaftsleistung, auf die alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner stolz sein können."

"Mehr als jede zweite Corona-Impfung in Schleswig-Holstein fand in einer Arztpraxis statt", so die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Dr. Monika Schliffke. "Das ist ein großartiger Erfolg. Wir danken allen Impfteams in den Zentren, mobil und in den hunderten Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, bei denen dies zusätzlich vor dem Hintergrund der üblichen Patientenversorgung und weiterer pandemiebedingter Aufgaben wie der engen Begleitung der überwiegenden Zahl von nicht stationär aufgenommenen Covid-19-Erkrankten erfolgte", so Schliffke weiter. Damit habe das dichte Netz der Ärztinnen und Ärzte eindrucksvoll dargelegt, dass es in der Lage ist, große Teile der Bevölkerung in einem kurzen Zeitraum zuverlässig zu impfen und dass man zukünftigen vergleichbaren Herausforderungen mit dieser Struktursehr gut gewachsen ist. "Eine entscheidende Rolle haben die vielen medizinischen Fachangestellten eingenommen, ohne die die Impfungen nicht in dieser Menge möglich gewesen wären."

Insgesamt wurden in der Zeit vom 27.12.2020- 28.03.2023 rund 7,5 Mio. Impfungen in Schleswig-Holstein durchgeführt. 80,7% aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sind mindestens einmal geimpft, über 79% zweimal und über 70% haben mindestens eine Auffrischimpfung erhalten. Rund 55% der Impfungen wurden in den niedergelassenen Praxen durchgeführt, 35% in den Impfzentren und -stellen, sechs Prozent von mobilen Teams der KVSH sowie weitere beispielsweise in Krankenhäusern und von Betriebsärzten sowie Apotheken. Über 4 Mio. Corona- und 1,5 Mio. Grippe-Impfungen fanden während der Pandemie bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt, die damit maßgeblich zum großen Erfolg der Impfkampagne in Schleswig-Holstein beigetragen haben. In den in der Spitze bis zu 28 betriebenen Impfzentren und Impfstellen des Landes wurden über 2,6 Mio. Corona-Impfungen vorgenommen, die während der Infektionswelle im Herbst/Winter 2022/23 noch durch über 13.100 Grippe-Impfungen ergänzt wurden. Die Impfquoten bewegen sich bundesweit in der Spitzengruppe. Bei den 1. und 2. Auffrischimpfungen ist Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer führend. Ebenfalls gilt das für die Grundimmunisierung bei den Kinder- und Jugendimpfungen.

Auch die mobilen Impfteams haben maßgeblich zum Gelingen der Impfkampagne in Schleswig-Holstein beigetragen. Diese haben rund eine halbe Million Impfungen durchgeführt. Durch die Möglichkeit ihres flexiblen Einsatzes konnten sowohl besonders vulnerable Gruppen (zum Beispiel in Pflege- und Einrichtungen der Eingliederungshilfe) gezielt erreicht als auch niedrigschwellige Impfangebote gemacht werden. Beispielsweise wurden auf diesem Weg in Pflegeeinrichtungen, an Hochschulen, an Schulen, in Einkaufszentren, in Kooperation mit Sportvereinen und in Kooperation mit vielen Kommunen in Stadteilen und an Tafeln Impfungen durchgeführt.

"Insgesamt war die Impfkampagne eine großartige Gemeinschaftsleistung zahlreicher Akteure. Dazu gehören viele engagierte Menschen, die man kaum abschließend nennen kann: Insbesondere die engagierten und unermüdlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und der Johanniter, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes, die (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städte. Und ebenso möchte ich unseren Logistikpartnern und Partnern zur technischen Umsetzung ganz herzlich danken, weil sie auch elementar zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen haben", so die Gesundheitsministerin.

Die Impfzentren/Impfstellen

In den Impfstellen konnten sich Bürgerinnen und Bürger mit Termin oder später zum Teil auch ohne Termin bei offenen Impfaktionen impfen lassen. Nachdem zu Beginn der Impfkampagne aufgrund knapper Impfstoffverfügbarkeit bundesseitig eine Priorisierung notwendig wurde, mit der zunächst besonders vulnerable Gruppen geimpft wurden, standen die Impfzentren seit dem Sommer 2021 allen Menschen in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Im April 2021 begannen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land mit der Corona-Schutzimpfung in ihren Praxen, auch erst unter Bedingungen der Priorisierung. Mit der Zulassung von Impfstoffen auch für Jugendliche ab 12 Jahren und dann später für Kinder ab 5 Jahren wurden auch für diese Gruppen schnell die Impfmöglichkeiten in den Impfzentren und Impfstellen des Landes geschaffen. Um auch die Terminbuchung möglichst barrierefrei vornehmen zu können, konnte diese auch telefonisch erfolgen.

Personaleinsatz

In Spitzenzeiten der Impfkampagne haben das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe wöchentlich circa 625 Vollzeitstellen vorgehalten, um den Impfbetrieb zu gewährleisten. Diese Vollzeitstellen gliederten sich nochmals in viele Köpfe auf, die beispielsweise in Teilzeit tätig waren. Beim ärztlichen Dienst waren es rund 250 Kräfte. Für den Empfang wurden etwa 190 Kräfte vorgehalten. Dazu kamen die benötigten Kräfte für die mobilen Teams. Im Frühjahr 2021 waren das regelmäßig 16 Teams, bestehend aus ein bis zwei Ärztinnen und Ärzten und zwei bis drei Unterstützungskräften. Insgesamt standen hinter diesen Kräften viele Köpfe, die sich Dienste geteilt haben. Dies war besonders im Ärztlichen Dienst der Fall, wo Ärztinnen und Ärzte teilweise 2 bis 3 Stunden in den Impfzentren ausgeholfen haben, um anschließend wieder an anderer Stelle Ihren Dienst zu tun. So haben zum Beispiel im gesamten Mai 2021 1.573 Ärztinnen und Ärzte einen Dienst in einem der Impfzentren oder mobilen Team übernommen. Die Einsätze der Ärztinnen und Ärzte wurden hierbei von der KVSH, die der medizinischen Unterstützungskräfte von DRK und JUH und der Einsatz der Empfangskräfte von Seiten der Bundeswehr organsiert. Das Technische Hilfswerk war mit 500 Helferinnen und Helfern in 2021 im Einsatz. Alle genannten Organisationen haben die Aufgabe mit sehr hohem Engagement unter schwierigsten Bedingungen perfekt durchgeführt, wofür das Land Schleswig-Holstein zu großem Dank verpflichtet ist.

Kosten

Zum aktuellen Zeitpunkt sind noch nicht alle Kosten vollständig abgerechnet. Klar ist aber bereits, dass im Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2022, also in 19 Monaten Gesamtkosten von 98 Mio. € für die Impfkampagne angefallen sind. Umgerechnet kostete damit eine Impfung im Impfzentrum etwas über 30 Euro - damit ist der Betrag ähnlich gelagert wie im niedergelassenen Bereich. In den Monaten, in denen besonders viele Impfungen in den Impfzentren durchgeführt worden sind, sind die Kosten pro Impfung noch niedriger. So betrug im Schnitt die Impfung im Impfzentrum zwischen April 2021 und Juni 2021 etwas über 22 Euro.

Informationen rund um die Impfung

Die Corona-Schutzimpfung war der Schlüssel bei der Pandemiebewältigung. Das Impfen war das zentrale Werkzeug um schweren Krankheitsverläufen und Hospitalisierungen zu begegnen. Durch das Impfen ließ sich eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung erreichen. Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellte auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass die Corona-Impfstoffe effektiv eingesetzt werden konnten.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de

21.02.2023: Neue Test- und Maskenregeln in medizinischen Einrichtungen

Ab dem 1. März 2023 endet die allgemeine Masken- und Testpflicht für Beschäftige und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt auch über den 1. März 2023 hinaus eine Maskenpflicht. Beachten Sie aber bitte weiterhin die individuellen Hygienekonzepte der Einrichtungen und Praxen.

Weitere Informationen

Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)

Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg

DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)

Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts

Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein

Coronavirus-Informationen des Landes

Impfportal des Landes

Landesverordnungen und Erlasse

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Corona-Isolationspflicht ist beendet

Das Gesundheitsministerium hat die staatlichen Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst.

"Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Neue Regeln treten am 1. Januar 2023 in Kraft

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

Grundsätzlich haben sich Personen an die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Regularien zu halten.

Mehr Informationen

Hotlines, Service und Kontakt

Bitte nutzen Sie ausschließlich unsere Online-Formulare. Informieren Sie sich auf unserer Website über aktuell gültige Regeln. Senden Sie uns keine Nachfragen zu Ihrem Bearbeitungsstatus. Vielen Dank!

Coronavirus: Online-Formulare

Coronavirus: Quarantäne- und Isolationspflicht ist beendet

Aktuelle Regelungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen im Falle einer Infektion oder eines engen Kontaktes zu einer Corona-positiven Person.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und an die aktuellen Vorgaben angepasst.

Das Gesundheitsministerium hat die staatlichen Regeln für Corona-positiv getestete Personen angepasst.

"Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken.

Neue Regeln treten am 1. Januar 2023 in Kraft

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

Grundsätzlich haben sich Personen an die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Regularien zu halten.

Informationen rund um Schnelltests in einem Testzentrum

Nachweis über Absonderung und Genesenenzertifikat

Absonderungsbescheinigung

Der Kreis Segeberg stellt keine Absonderungsbescheinigungen für Arbeitgeber*innen aus. Dies gilt sowohl für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren als auch für Haushaltsmitglieder/enge Kontaktpersonen, die in Quarantäne waren.

Haben Sie bereits einen Antrag bei uns gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen und Arbeitgeber*innen um Verständnis.

Anträge auf Erstattung des Verdienstausfalles können ab sofort direkt beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) gestellt werden. Dies gilt für alle Personen, die in Isolation oder Quarantäne waren.

Für Personen, die PCR-positiv auf das Virus-getestet worden sind, erkennt das Landesamt für soziale Dienste ab sofort PCR-Testergebnisse als Grundlage für die Erstattungsleistungen an. Informationen finden Sie direkt beim Landesamt für soziale Dienste.

Antrag stellen

Genesenenzertifikat

Nach Ende Ihrer Isolation können Sie sich ein digitales Genesenenzertifikat ausstellen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein positives PCR-Testergebnis.

Wer stellt Genesenenzertifikate aus?

Wir empfehlen Ihnen, sich Ihr Genesenenzertifikat in einer teilnehmenden Apotheke ausstellen zu lassen. Dies ist im Regelfall der schnellste Weg!

Übersicht teilnehmender Apotheken

Auch der Kreis Segeberg erstellt Genesenenzertifikate. Bei uns kann es jedoch mehrere Wochen dauern, bis diese Bescheinigung erstellt ist.

Für die Ausstellung benötigen Sie:

  • Ihren Laborbefund mit einem positiven PCR-Testergebnis und
  • Ihren Personalausweis.

Das Genesenenzertifikat enthält einen QR-Code. Diesen QR-Code können Sie in die App Ihrer Wahl einlesen - zum Beispiel mit der CovPass-App.

Sollten Sie Ihr Genesenenzertifikat über den Kreis Segeberg erstellen lassen, so verwenden Sie bitte unser Online-Antrag für ein Genesenenzertifikat.

Haben Sie bereits einen Antrag auf Erstellung eines Genesenenzertifikats gestellt? Bisher eingegangene Anträge werden von uns bearbeitet. Hier wird es aufgrund der Vielzahl der Fälle jedoch zu einer Zeitverzögerung kommen. Der Kreis Segeberg bittet die Bürger*innen um Verständnis.

Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.


Für ganz dringende Anfragen


Coronavirus und andere Infektionskrankheiten: Informationen für Geflüchtete

Das Land Schleswig-Holstein, der Bund, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut halten viele Informationen für Geflüchtete in vielen Sprachen bereit.

Ein Schwerpunkt ist aktuell Informationsmaterial in ukrainischer Sprache.

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.

Die Informationen dienen der Unterstützung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten.

Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.


Coronavirus: Reisen und Rückkehr/Einreise nach Deutschland

Ferienzeit ist Reisezeit. Doch welche Regelungen gelten im Ausland und was muss ich bei der Rückkehr/Einreise nach Deutschland alles beachten?

Antworten auf solche Fragen finden Sie hier.

Coronavirus: Informationen für Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Sorgeberechtigte

Coronavirus: Hotline und Kontakt

Coronavirus: Weitere Hotlines

Impf-Hotline des Landes

Telefon: 0800 455 655 0

Kassenärztliche Vereinigung: 

Telefon: 116117

Bundesgesundheitsministerium:

Telefon: +49 30-346 465 100

Landesgesundheitsministerium:

Telefon: +49 431-797 00001 (werktäglich 8-18 Uhr)

Coronavirus: Barrierefreie Informationen

Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache und Gebärdensprache:

Barrierefreie Informationen des Landes Schleswig-Holstein

Barrierefreie Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Coronavirus: Impfen

Coronavirus: Teststationen im Überblick

Finden Sie die nächstgelegene Testmöglichkeit, vereinbaren Sie einen Termin oder gehen Sie einfach vorbei.

Teststation finden

Hinweis: Die Karte wird von Montag bis Freitag täglich aktualisiert. Die Landesregierung und der Kreis Segeberg übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte kontaktieren Sie die von Ihnen gewählte Teststation im Zweifelsfall vorab telefonisch oder per E-Mail.

Sie bieten selbst Schnelltests im Rahmen der Teststrategie des Landes Schleswig-Holstein an? Sie können sich auf der Landesseite registrieren lassen. Bitte melden Sie nur Angebote für Teststandorte, die in Schleswig-Holstein liegen und für alle Bürger*innen verfügbar sind!


Informationen rund um Schnelltests in einem Testzentrum finden Sie unter Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministeriums.

Coronavirus-Wörterbuch

Damit wir alle vom Gleichen sprechen und es auch gleich verstehen, haben wir wichtige Begriffe gesammelt:

A

Absonderung

I

Isolation

Q

Quarantäne

Wichtige Hygienemaßnahmen

Helfen Sie mit, durch angemessene Hygienemaßnahmen eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Dazu gehören:

  • Handhygiene (regelmäßiges, richtiges Händewaschen),
  • sich nicht ins Gesicht fassen,
  • Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch (oder Armbeuge)
  • und grundsätzlich Abstand halten zu anderen Personen.

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