Drucksache - DrS/2010/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Organisation und Qualitätsmanagement; Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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22.11.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur / Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft unverzüglich zu installieren und alles Notwendige zu veranlassen.
Es wird eine GmbH gegründet - entweder als Tochtergesellschaft der KSB GmbH & Co. KG oder als Tochter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH bei gleichzeitiger Auflösung der KSB GmbH & Co KG. Die Form wird abhängig gemacht von der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes.
- Zur Gesellschaftsgründung wird eine Bareinlage in Höhe von 100.000,00 € eingebracht.
- Parallel wird die Verwaltung eine Stellenanzeige schalten und mit Begleitung der BDO eine Personalvorauswahl treffen. Die Entscheidung über die Besetzung des Geschäftsführers trifft die Landrätin gemeinsam mit je einem Vertreter der Fraktionen.
- Zur Unterbringung der neuen Wirtschaftsentwicklung wird die Verwaltung beauftragt, Mietangebote einzuholen für eine ausreichend dimensionierte Fläche in der Stadt Bad Segeberg.
- Das Budget wird auf 500.000,00 € jährlich festgesetzt (ohne Bareinlage). Die Finanzierung erfolgt über die Dividenden aus den E.ON-Hanse Aktien.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01.07.2010 beschloss der Kreistag die Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft im Kreis Segeberg.
Anmerkung: der beschlossene Starttermin 1. Oktober 2010 war nicht zu halten; die Ausarbeitung des Wirtschaftsentwicklungskonzeptes war komplexer und abstimmungsintensiver als gedacht (und mit parallel laufenden Prüfaufträgen zur Zukunft der KSB und daraus möglicher Chancen verknüpft), so dass als Starttermin der 01.01.2011 anvisiert wird.
Die Gesellschaft mit Sitz in Bad Segeberg soll den Namen „Segeberger Entwicklungsgesellschaft“ führen (Anmerkung: Nach Empfehlung unseres Beratungsbüros sollte der Name markttauglich sein und durch den einzustellenden Geschäftsführer – evtl. mit Hilfe von Marketingstrategen - gefunden werden; daher sollte der Name der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft vorerst noch offen bleiben). Die Gesellschaft wird u. a. folgende Ziele/Aufgaben haben:
- Entwicklung eines Leitbildes,
- Imagebildung nach Innen und Außen,
- Aufbau eines regionalen Standortmarketings,
- Aufbau einer verstärkten Identitätsbildung des Kreises sowie einer klaren Positionierung innerhalb der Metropolregion,
- Bildung eines Netzwerkes bzw. Einbindung der vorhandenen Strukturen in die neue SEWEG und – sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll -
- Übernahme der laufenden Projekte bei der WEP.
Die Gesellschaft wird mit einem Stammkapital von 100.000 Euro ausgestattet werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben soll sie zur sachlichen und personellen Ausstattung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem Betrag von 100.000 Euro und für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 mit einem jährlichen Budget von bis zu 500.000 Euro ausgestattet werden. Als Organisationsform wird die privatwirtschaftliche GmbH gewählt. Als alleiniger Gesellschafter tritt (zunächst) der Kreis Segeberg auf; eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Kommunen oder von Wirtschaftsverbänden kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zur Sicherstellung der Beteiligung der Kommunen bzw. der Verbände soll auch ein Beirat installiert werden, der die Gesellschaft berät.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Thema „Wirtschaftsförderung“ im Rahmen eines Projektes „Wirtschaftsentwicklung“ bis zum Herbst 2010 zu erarbeiten. Dabei sollten u. a. folgende Punkte geprüft und herausgearbeitet werden:
- Marktanalyse,
- Ziele und Erfolgsfaktoren,
- Aufgaben und Dienstleistungen und
- Ressourcen.
Für die Bearbeitung der o. g. Themenschwerpunkte bedient sich die Verwaltung der professionellen Hilfe eines externen Beratungsbüros. Nach Einholung verschiedener Angebote von Steuerberatungs-, bzw. Unternehmensberatungsbüros wurde - in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und des stellvertretenden Landrats - schließlich die Firma BDO mit der Konzepterstellung und der späteren Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft beauftragt.
Inhalte des Auftrages sind u. a.
- die konzeptionelle Erarbeitung der Ziele und Aufgaben einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft,
- die Darstellung der steuerrechtlich/gesellschaftsrechtlich bestgeeigneten Form einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile insbesondere aus steuerrechtlicher Sicht)
- die Einbeziehung der Aufgaben der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH bzw. der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG (KSB),
- das Erstellen eines Qualitäts- und Anforderungsprofils an einen zukünftigen Geschäftsführer,
- das Erstellen eines Satzungsentwurfes für die zu gründende Gesellschaft und
- Vorstellung des Konzeptes gegenüber dem Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur, dem Hauptausschuss und gegenüber dem Aufsichtsrat der KSB.
In den vergangenen Wochen hat die Verwaltung in intensiven Beratungen mit der BDO die möglichen Varianten einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft inkl. der jeweiligen Vor- und Nachteile (insbesondere aus steuerrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht) erarbeitet und diskutiert.
Ziel war es, zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur am 22.11.2010 ein schlüssiges Wirtschaftsentwicklungskonzept und eine Empfehlung für eine Gestaltungsvariante vorzulegen.
Konzept – Anlage 1:
Das anliegende Konzept der BDO zur Gründung einer Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft stellt nunmehr die gemeinsam mit der Verwaltung abgestimmte Vorlage dar (Anlage 1). Unter Berücksichtigung der verschiedenen Gestaltungsvarianten mit ihren jeweiligen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vor- und Nachteilen und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten beim Kreis sowie seiner Gesellschaften (z. B. der KSB) wurde als bestmögliche Grundvariante gewählt:
Die Gründung einer neuen GmbH (Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH) in Form einer Bargründung (ggfls. unter gleichzeitiger Auflösung der KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG).
Je nach Inhalt der noch einzuholenden, verbindlichen Auskunft des Finanzamts entscheidet sich, welche Gründungsuntervariante gewählt wird, entweder
a) die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH wird als neue Tochter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH gegründet (bei gleichzeitiger Auflösung der KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG) oder
b) die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH wird als Tochter der KSB Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG gegründet (= Enkelin der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH).
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das anliegende Konzept und den Vortrag der BDO im Ausschuss verwiesen!
Wesentliche Vorteile der empfohlenen Grundvariante sind,
- eine Verkürzung der Strukturen
- eine Vereinheitlichung der Beteiligungsverwaltung und
- eine Finanzierung der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft über die Dividende der E.ON-Hanse Aktien.
Geschäftsführer – Anlage 2:
Ferner hat die BDO ein Qualifikations- und Anforderungsprofil an einen zukünftigen Geschäftsführer erstellt (Anlage 2). Die BDO wird dem Kreis Segeberg bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Geschäftsführers behilflich sein.
Satzung – Anlage 3 :
Die BDO hat für die empfohlene Gestaltungsgrundvariante einen ersten Satzungsentwurf erarbeitet. Der Entwurf bedarf noch der Feinabstimmung mit der Verwaltung, so dass geringfügige Veränderungen wahrscheinlich sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Das jährliche Budget der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (Personal- und Sachkosten) wird mit jährlich 500.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über die Dividendenausschüttung aus den E.ON-Hanse-Aktien.
Ferner würde eine einmalige Bareinzahlung in Höhe von 100.000 Euro (Stammkapital) zur Gründung erforderlich sein. Hinzu kommen Kosten für Notar (ca. 1.000 €) und Handelsregistereintragung (ca. 400 €).
Hinweis: Der Dividendenteil wird künftig nicht mehr im Kreishaushalt zur Verfügung stehen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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402,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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175,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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354,9 kB
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