Drucksache - DrS/2010/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung 2011 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- McGregor, Traute
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.06.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
01.07.2010
| |||
|
30.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
07.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in den Anlagen 1 und 2, Ziffern 1 - 29 aufgelisteten Konsolidierungsvorschläge umzusetzen und in den Entwurf des Kreishaushaltes 2011 einzuarbeiten sowie bezüglich der Umsetzung der Ziffern 12 (Anhebung Hebesatz allgemeine Kreisumlage) und 13 (Absenkung Schwellenwert zusätzliche Kreisumlage) die nach dem Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein vorgeschriebene Anhörung der Kommunen einzuleiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach der zum Kreishaushalt 2010 aufgestellten Mittelfristplanung sind in den folgenden Haushaltsjahren Jahresfehlbeträge in Höhe von 23,8 Mio EUR (2011), 19,9 Mio EUR (2012) und 24,6 Mio EUR (2013) zu erwarten.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Verwaltung Konsolidierungsvorschläge erarbeitet, die in der beigefügten Anlage 1 tabellarisch aufgelistet sowie in der Anlage 2 im Einzelnen ausführlich erläutert werden. Bei Umsetzung dieser Vorschläge würde der Haushalt 2011 aus heutiger Sicht um 6.301.900 Euro (einschließlich Mehrerträge aus der allgemeinen Kreisumlage) entlastet.
Hinsichtlich der Mehrerträge durch die Veränderung des Hebesatzes allgemeine Kreisumlage sowie Absenkung des Schwellenwertes zusätzliche Kreisumlage erfolgte die Berechnung auf der Grundlage der Finanzausgleichsdaten 2010. Die endgültigen Daten für das Haushaltsjahr 2011 können zur Zeit noch nicht berechnet werden. Wie sich eine Hebesatzerhöhung auf der Basis Finanzausgleichsdaten 2010 auf die einzelnen Kommunen auswirken würde, ist der beigefügten Anlage 5 zu entnehmen.
In der Anlage 3 wird die Aufgabenstruktur in der Kreisverwaltung Segeberg anhand von Tortendiagrammen sowohl für die gesamte Verwaltung als auch für jeden einzelnen Fachbereich wiedergegeben. Datenbasis hierfür war der Haushaltsplan 2010.
In der Anlage 4 informiert die Verwaltung über den aktuellen Umsetzungsstand der im Haushalt 2010 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: siehe Anlage |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
145,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
102 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
47,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
17,6 kB
|
