Drucksache - DrS/2009/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg - Schuljahr 2008/09
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.06.2009
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.06.2009
| |||
●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
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09.07.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
1. Dem
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung
des
Entwurfs vom März 2009 wird
zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf
der
Basis dieses Planes
abzugeben.
3. Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben.
4. Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und
erläuternde Ergänzungen
vorzunehmen.
5. Der
Kreis Segeberg weist auf das nicht ausgewogene Schulangebot in den
Planungsräumen
1 und 2 hin und er fordert
das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-
Holstein auf, bei der
Genehmigung weiterer Schulartänderungen auf ein ausgewogenes
Schulangebot hinzuwirken.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar
2007 sind die Kreise nach § 51 SchulG verpflichtet, zur Sicherung eines
gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter
Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklung für ihren
Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben. Die
Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und
kreisübergreifend abzustimmen. Diesem gesetzlichen Auftrag folgend ist der
vorliegende Schulentwicklungsplan (SEP) für den Kreis Segeberg als Einstieg in
die kreisweite Schulentwicklung erstellt worden. Er gilt für das Schuljahr
2008/09 und er wird jährlich fortgeschrieben.
Der SEP
hat vier Planungsräume zum Inhalt, deren Umfang und Inhalt auf Seite 4 des
Plans dargestellt ist. In den jeweiligen Planungsräumen sind Prognosen zur
Entwicklung der Schülerzahlen und sich daraus möglicherweise ergebende Konsequenzen
an den Grundschulen, den Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie zu den
Gymnasien abgebildet. Der Prognosezeitraum umfasst die Schuljahre bis 2026/27.
Zum
Planungsraum 1:
a) Grundschulen
Die Zahl der
Grundschüler wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraums von derzeit 2.966
Schülerinnen und Schülern auf rd. 1.800
Schülerinnen und Schüler reduziert haben. Dies bedeutet einen Rückgang um rd.
39%. Ein besonderes Augenmerk muss auf folgende Grundschulen gelegt werden:
GS
Sarau/Glasau
Hier
ist die tatsächliche Schülerzahl mit 42 bereits deutlich unter der Mindestzahl
für Grundschulen (80) gelegen und als Konsequenz daraus ist zum Schuljahr
2008/09 unter Aufgabe der Eigenständigkeit dieser Schule eine organisatorische
Verbindung mit der Grund- und Hauptschule (zukünftig Gemeinschaftsschule)
Ahrensbök eingegangen worden. Der Schulstandort Glasau besteht zunächst noch
fort.
GS
Warderfelde, Rohlstorf/Quaal
Die
Schülerzahl an dieser Schule wird ab dem Schuljahr 2017/18 erstmals unter die
Mindestzahl sinken und sich dann weiter kontinuierlich verringern Ab dem
Schuljahr 2017/18 wird die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit und
Eingehen einer organisatorischen Verbindung mit einer anderen Schule gestellt
werden dürfen.
GS
Fahrenkrug
Auch
hier liegt die Schülerzahl schon jetzt deutlich unter der Mindestzahl. Hier ist
inzwischen eine organisatorische Verbindung mit der Helen-Keller-Schule in
Wahlstedt zustande gekommen. Der Schulstandort Fahrenkrug bleibt zunächst noch
bestehen.
GS
Astrid-Lindgren-Schule Wahlstedt
Hier
ist beabsichtigt, die beiden Grundschulen in Wahlstedt zu einer Grundschule,
der Helen-Keller-Schule zusammen zu fassen. Ein entsprechender Beschluss der
Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule mit Antrag auf Zusammenlegung an die
Stadt Wahlstedt als Schulträger liegt.
b) Regional- und Gemeinschaftsschulen
Bei
den weiterführenden Schulen soll auch im ländlichen Raum ein Bildungsangebot
mit möglichst allen Schulabschlüssen bereitgestellt werden. Dazu hat das neue
Schulgesetz die Regionalschule als Regelschule und die Gemeinschaftsschule als
Angebotsschule definiert. Hauptschulen und Realschulen werden als diese
Schularten nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2009/10 bestehen und
spätestens zum Schuljahr 2010/11 zur neuen Schulart „Regionalschule“
zusammengeführt.
Im
Planungsraum 1 haben inzwischen alle bisherigen Haupt- und Realschulen eine
Schulartänderung erfahren. Bereits zum Schuljahr 2008/09 wurden die
Haupt- und
Realschule Bornhöved
Haupt- und
Realschule Wahlstedt
Haupt- und
Realschule im SZ Bad Segeberg
Realschule
Seminarweg Bad Segeberg
zu
Gemeinschaftsschulen. Die Hauptschule Leezen wird mit dem Schuljahr 2009/10
ebenfalls zur Gemeinschaftsschule, während der Antrag der Hauptschule Rickling
auf Einrichtung einer Regionalschule wegen nicht Erreichens der
Mindestanmeldezahlen negativ beschieden wurde. Dies hat leider zur Folge, dass
für den Bereich des Planungsraumes 1 keine Regionalschule angeboten werden
kann.
c) Gymnasien
Die
beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind aus der Sicht des Kreises in ihrem
Bestand nicht gefährdet. Die prognostizierten Schülerzahlen lassen an beiden
Schulen einen Fortbestand in mindestens Vierzügigkeit erkennen.
Zum Planungsraum 2:
a) Grundschulen
Hier
wird sich die Schülerzahl an den Grundschulen bis zum Ende des
Prognosezeitraums um etwa 39% reduzieren. Die Schülerzahl wird von derzeit
1.417 auf rd. 860 absinken. Dazu folgende Einzelbemerkungen:
GS
Groß Kummerfeld
Die
Schülerzahl wird sich hier bis zum Schuljahr 2014/15 soweit reduziert haben,
dass sie unter die Mindestzahl von 80 sinkt. Wenn derzeit noch kein akuter
Handlungsbedarf besteht, so muss doch ab dem Schuljahr 2014/15 die Frage nach
dem Fortbestand der Eigenständigkeit gestellt werden.
GS
Wiemersdorf
Auch
hier zeichnet sich eine vergleichbare Entwicklung wie bei der GS Groß
Kummerfeld ab. Mittelfristig stellt sich auch hier die Frage nach dem
Fortbestand der Eigenständigkeit.
b) Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im
Planungsraum 2 ist schon zum Schuljahr 2008/09 die Hauptschule Boostedt in
Verbindung mit der Grundschule Boostedt zur „Grund- und Gemeinschaftsschule der
Gemeinde Boostedt in Boostedt“ eingerichtet worden. Sie steht in der
Trägerschaft der Gemeinde Boostedt.
Für
den Standort Bad Bramstedt ist zum Schuljahr 2009/10 die Genehmigung zur
Errichtung einer Gemeinschaftsschule durch das Ministerium erteilt. Die
Gemeinschaftsschule entsteht durch die organisatorische Verbindung der
Hauptschule Bad Bramstedt und der zurzeit in der Trägerschaft der Stadt Bad
Bramstedt befindlichen Realschule. Träger der neu entstehenden
Gemeinschaftsschule wird der Schulverband Bad Bramstedt.
Ebenso
wie der Planungsraum 1 wird auch der Planungsraum 2 leider über keine Regionalschule
verfügen.
c) Gymnasien
Das
Gymnasium in Bad Bramstedt ist in seinem Bestand nicht gefährdet. Es bleibt zu
beobachten, wie sich dort zukünftig die Schülerzahl unter Berücksichtigung der
Gemeinschaftsschulen in Bad Bramstedt und Kellinghusen sowie der Privatschule
in Hitzhusen entwickeln werden.
Zum Planungsraum 3:
a) Grundschulen
Wie
auch in den vorgenannten Planungsräumen wird sich im Planungsraum 3 die
Schülerzahl im Vergleich zu heute um rd. 1.390 = 36,26% reduzieren und dies
wird sich bei den Grundschulen merklich auswirken:
GS
Hartenholm
Hier
wird die Schülerzahl bereits ab dem Schuljahr 2011/12 erstmals unter die
Mindestgröße von 80 sinken und dieser Rückgang wird sich kontinuierlich in den
Folgejahren fortsetzen. Der Schulträger hat sich dieser Entwicklung bereits
gestellt und gehandelt, in dem die organisatorische Verbindung zur Grundschule
Schmalfeld-Hasenmoor eingegangen wurde. Dadurch wird der Schulstandort
Hartenholm eventuell bis zum Ende des Prognosezeitraums gehalten werden können.
GS
Struvenhütten / GS Sievershütten / GS Oering
Alle
drei Grundschulen sind für sich betrachtet in der Eigenständigkeit schon jetzt
bzw. in relativ kurzer Zeit gefährdet. Hier stellt sich der akute Bedarf nach
organisatorischer Verbindung und pädagogisch sinnvoller Standortbestimmung.
GS
Wakendorf II
Auch
hier liegt die Schülerzahl heute schon unter der Mindestgröße und der
Schulträger ist aufgefordert, handlungsaktiv zu werden. Der SEP macht Aussagen
zu möglichen organisatorischen Verbindungen.
GS
Alveslohe
Auch
diese Grundschule wird mittelfristig in der Schülerzahl unter 80 sinken.
Vorgesagtes gilt hier gleichermaßen.
b) Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im
Planungsraum 3 sind die Hauptschulen Sülfeld und Nahe bereits zum
Schuljahr 2007/08 zur „Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil im Amt Itzstedt“
umgewandelt worden. Die Schule wird als offene Ganztagsschule geführt und die
beiden Schulstandorte Sülfeld und Nahe bestehen fort.
Die
Grund- und Haupt- und Realschule Kisdorf ist seit Beginn des Schuljahres
2008/09 Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil. Auch sie wird als offene
Ganztagsschule geführt.
In
Kaltenkirchen haben sich die Stadt und der Schulverband auf eine gemeinsame
Vorgehensweise hinsichtlich der Umgestaltung der dortigen Schullandschaft
verständigt. Beschlüsse der zuständigen Gremien sind dazu ergangen und das
Ministerium hat inzwischen die Genehmigungen erteilt. Danach werden mit dem
Schuljahr 2009/10
·
die
Realschule am Marschweg vierzügige Gemeinschaftsschule
·
die
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (bisher Realschule) Regionalschule
·
die HS
am Lakweg und die HS Geschwister-Scholl-Schule Regionalschule
Alle
Schulen sind als offene Ganztagsschulen konzipiert.
Auch
in Henstedt-Ulzburg liegen zur Schulentwicklungsplanung Beschlüsse der dortigen
Gremien vor. Danach soll die Realschule Rhen zur Gemeinschaftsschule (evtl. mit
gymnasialer Oberstufe) werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Grund- und
Hauptschule am Beckersberg unter Einbeziehung der Realschule im Schulzentrum
ebenfalls zur Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe einzurichten.
c) Gymnasien
Die
beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg sind in ihrem Bestand
nicht gefährdet. An beiden Schulen dürfte bis zum Ende des Berichtszeitraums
die Vierzügigkeit fortbestehen. Ob und in welchem Umfang sich die Einrichtung
gymnasialer Oberstufen an den Gemeinschaftsschule in Henstedt-Ulzburg auf die
Schülerzahl des Alstergymnasiums auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Zum Planungsraum 4:
a) Grundschulen
Die
Prognose hinsichtlich der Schülerzahl im Grundschulbereich zeigt auf, dass auch
in diesem Planungsraum mit rd. 31% ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein
wird. Dieser Rückgang lässt im Vergleich zu anderen Grundschulen in den
vorgenannten Planungsräumen allerdings keine akute oder mittelfristige
Bestandsgefährdung für die Grundschulen in Norderstedt erkennen. Lediglich die
Grundschule Glashütte-Süd sollte hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen
etwas genauer betrachtet werden, denn an dieser Schule könnte sich die
Schülerzahl der Mindestzahl deutlich annähern.
b) Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im
Planungsraum bestehen derzeit 3 Hauptschulen und 4 Realschulen. Die Schulentwicklungsplanung
der Stadt Norderstedt befindet sich noch in der politischen Willensbildung.
Lediglich zur Realschule Harksheide ist der Beschluss ergangen, diese Schule
zum Schuljahr 2009/10 in eine Gemeinschaftsschule zu überführen. Die
Genehmigung dazu ist erteilt.
c) Gymnasien
Nach
dem politischen Willen der Stadt Norderstedt sollen alle vier Gymnasien
fortbestehen. Dagegen erhebt sich aus der Sicht des Kreises kein Widerspruch.
Abschließend
bleibt festzustellen, dass die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen als
flächendeckend im Kreis Segeberg bezeichnet werden kann. Regionalschulen
hingegen sind aus der Sicht des Kreises nicht in ausgewogener wohnortnaher
Anzahl vorhanden. Regionalschulen werden lediglich im Westkreis angeboten und
sie sind aufgrund der gegebenen verkehrlichen Situation bezogen auf den ÖPNV
für Schülerinnen und Schüler aus den Gebieten des Ostkreises entweder gar nicht
oder nur sehr umständlich und zeitaufwendig zu erreichen. Insofern wird hier
den Vorgaben des Schulgesetzes hinsichtlich des wohnortnahen Vorhaltens der
Schulen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Auf diesen Umstand
sollte das Ministerium für Bildung und Frauen bei zukünftigen Antragstellungen
auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hingewiesen werden.
Die
Schulaufsicht des Kreises Segeberg hat den SEP zur Kenntnis genommen und stimmt
diesem zu.
Die
örtlichen Schulträger und die umliegenden Kreise und kreisfreien Städte werden
den SEP zur Kenntnis und zur Stellungsnahme erhalten. Bedenken und Anregungen
können dann in der jährlichen Fortschreibung Berücksichtigung finden.
Der
Schulentwicklungsplan des Kreises wird jährlich fortgeschrieben und bei der
nächsten Fortschreibung um die Entwicklung der Förderzentren ergänzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
|
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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489,5 kB
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(wie Dokument)
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713,1 kB
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