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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1. Dem Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung des

    Entwurfs vom März 2009 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der

    Basis dieses Planes abzugeben.

 

3. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und

    erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

5. Der Kreis Segeberg weist auf das nicht ausgewogene Schulangebot in den Planungsräumen

    1 und 2 hin und er fordert das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-

    Holstein auf, bei der Genehmigung weiterer Schulartänderungen auf ein ausgewogenes

    Schulangebot hinzuwirken.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar 2007 sind die Kreise nach § 51 SchulG verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklung für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. Diesem gesetzlichen Auftrag folgend ist der vorliegende Schulentwicklungsplan (SEP) für den Kreis Segeberg als Einstieg in die kreisweite Schulentwicklung erstellt worden. Er gilt für das Schuljahr 2008/09 und er wird jährlich fortgeschrieben.

 

Der SEP hat vier Planungsräume zum Inhalt, deren Umfang und Inhalt auf Seite 4 des Plans dargestellt ist. In den jeweiligen Planungsräumen sind Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen und sich daraus möglicherweise ergebende Konsequenzen an den Grundschulen, den Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie zu den Gymnasien abgebildet. Der Prognosezeitraum umfasst die Schuljahre bis 2026/27.

 

Zum Planungsraum 1:

 

a)  Grundschulen

 

     Die Zahl der Grundschüler wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraums von derzeit 2.966

     Schülerinnen und Schülern auf rd. 1.800 Schülerinnen und Schüler reduziert haben. Dies bedeutet einen Rückgang um rd. 39%. Ein besonderes Augenmerk muss auf folgende Grundschulen gelegt werden:

    

     GS Sarau/Glasau

     Hier ist die tatsächliche Schülerzahl mit 42 bereits deutlich unter der Mindestzahl für Grundschulen (80) gelegen und als Konsequenz daraus ist zum Schuljahr 2008/09 unter Aufgabe der Eigenständigkeit dieser Schule eine organisatorische Verbindung mit der Grund- und Hauptschule (zukünftig Gemeinschaftsschule) Ahrensbök eingegangen worden. Der Schulstandort Glasau besteht zunächst noch fort.

 

     GS Warderfelde, Rohlstorf/Quaal

     Die Schülerzahl an dieser Schule wird ab dem Schuljahr 2017/18 erstmals unter die Mindestzahl sinken und sich dann weiter kontinuierlich verringern Ab dem Schuljahr 2017/18 wird die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit und Eingehen einer organisatorischen Verbindung mit einer anderen Schule gestellt werden dürfen.

 

     GS Fahrenkrug

     Auch hier liegt die Schülerzahl schon jetzt deutlich unter der Mindestzahl. Hier ist inzwischen eine organisatorische Verbindung mit der Helen-Keller-Schule in Wahlstedt zustande gekommen. Der Schulstandort Fahrenkrug bleibt zunächst noch bestehen.

 

     GS Astrid-Lindgren-Schule Wahlstedt

     Hier ist beabsichtigt, die beiden Grundschulen in Wahlstedt zu einer Grundschule, der Helen-Keller-Schule zusammen zu fassen. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule mit Antrag auf Zusammenlegung an die Stadt Wahlstedt als Schulträger liegt.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

     Bei den weiterführenden Schulen soll auch im ländlichen Raum ein Bildungsangebot mit möglichst allen Schulabschlüssen bereitgestellt werden. Dazu hat das neue Schulgesetz die Regionalschule als Regelschule und die Gemeinschaftsschule als Angebotsschule definiert. Hauptschulen und Realschulen werden als diese Schularten nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2009/10 bestehen und spätestens zum Schuljahr 2010/11 zur neuen Schulart „Regionalschule“ zusammengeführt.

 

     Im Planungsraum 1 haben inzwischen alle bisherigen Haupt- und Realschulen eine Schulartänderung erfahren. Bereits zum Schuljahr 2008/09 wurden die

                   Haupt- und Realschule Bornhöved

                   Haupt- und Realschule Wahlstedt

                   Haupt- und Realschule im SZ Bad Segeberg

                   Realschule Seminarweg Bad Segeberg

     zu Gemeinschaftsschulen. Die Hauptschule Leezen wird mit dem Schuljahr 2009/10 ebenfalls zur Gemeinschaftsschule, während der Antrag der Hauptschule Rickling auf Einrichtung einer Regionalschule wegen nicht Erreichens der Mindestanmeldezahlen negativ beschieden wurde. Dies hat leider zur Folge, dass für den Bereich des Planungsraumes 1 keine Regionalschule angeboten werden kann.

 

c) Gymnasien

 

     Die beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind aus der Sicht des Kreises in ihrem Bestand nicht gefährdet. Die prognostizierten Schülerzahlen lassen an beiden Schulen einen Fortbestand in mindestens Vierzügigkeit erkennen.

 

 

Zum Planungsraum 2:

 

a) Grundschulen

 

     Hier wird sich die Schülerzahl an den Grundschulen bis zum Ende des Prognosezeitraums um etwa 39% reduzieren. Die Schülerzahl wird von derzeit 1.417 auf rd. 860 absinken. Dazu folgende Einzelbemerkungen:

 

     GS Groß Kummerfeld

     Die Schülerzahl wird sich hier bis zum Schuljahr 2014/15 soweit reduziert haben, dass sie unter die Mindestzahl von 80 sinkt. Wenn derzeit noch kein akuter Handlungsbedarf besteht, so muss doch ab dem Schuljahr 2014/15 die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit gestellt werden.

 

     GS Wiemersdorf

     Auch hier zeichnet sich eine vergleichbare Entwicklung wie bei der GS Groß Kummerfeld ab. Mittelfristig stellt sich auch hier die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

     Im Planungsraum 2 ist schon zum Schuljahr 2008/09 die Hauptschule Boostedt in Verbindung mit der Grundschule Boostedt zur „Grund- und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Boostedt in Boostedt“ eingerichtet worden. Sie steht in der Trägerschaft der Gemeinde Boostedt.

 

     Für den Standort Bad Bramstedt ist zum Schuljahr 2009/10 die Genehmigung zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule durch das Ministerium erteilt. Die Gemeinschaftsschule entsteht durch die organisatorische Verbindung der Hauptschule Bad Bramstedt und der zurzeit in der Trägerschaft der Stadt Bad Bramstedt befindlichen Realschule. Träger der neu entstehenden Gemeinschaftsschule wird der Schulverband Bad Bramstedt.

 

     Ebenso wie der Planungsraum 1 wird auch der Planungsraum 2 leider über keine Regionalschule verfügen.

 

c) Gymnasien

 

     Das Gymnasium in Bad Bramstedt ist in seinem Bestand nicht gefährdet. Es bleibt zu beobachten, wie sich dort zukünftig die Schülerzahl unter Berücksichtigung der Gemeinschaftsschulen in Bad Bramstedt und Kellinghusen sowie der Privatschule in Hitzhusen entwickeln werden.

 

 

Zum Planungsraum 3:

 

a) Grundschulen

    

     Wie auch in den vorgenannten Planungsräumen wird sich im Planungsraum 3 die Schülerzahl im Vergleich zu heute um rd. 1.390 = 36,26% reduzieren und dies wird sich bei den Grundschulen merklich auswirken:

 

     GS Hartenholm

     Hier wird die Schülerzahl bereits ab dem Schuljahr 2011/12 erstmals unter die Mindestgröße von 80 sinken und dieser Rückgang wird sich kontinuierlich in den Folgejahren fortsetzen. Der Schulträger hat sich dieser Entwicklung bereits gestellt und gehandelt, in dem die organisatorische Verbindung zur Grundschule Schmalfeld-Hasenmoor eingegangen wurde. Dadurch wird der Schulstandort Hartenholm eventuell bis zum Ende des Prognosezeitraums gehalten werden können.

 

     GS Struvenhütten / GS Sievershütten / GS Oering

     Alle drei Grundschulen sind für sich betrachtet in der Eigenständigkeit schon jetzt bzw. in relativ kurzer Zeit gefährdet. Hier stellt sich der akute Bedarf nach organisatorischer Verbindung und pädagogisch sinnvoller Standortbestimmung.

 

     GS Wakendorf II

     Auch hier liegt die Schülerzahl heute schon unter der Mindestgröße und der Schulträger ist aufgefordert, handlungsaktiv zu werden. Der SEP macht Aussagen zu möglichen organisatorischen Verbindungen.

 

     GS Alveslohe

     Auch diese Grundschule wird mittelfristig in der Schülerzahl unter 80 sinken. Vorgesagtes gilt hier gleichermaßen.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

     Im Planungsraum 3 sind die Hauptschulen Sülfeld und Nahe bereits zum Schuljahr 2007/08 zur „Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil im Amt Itzstedt“ umgewandelt worden. Die Schule wird als offene Ganztagsschule geführt und die beiden Schulstandorte Sülfeld und Nahe bestehen fort.

     Die Grund- und Haupt- und Realschule Kisdorf ist seit Beginn des Schuljahres 2008/09 Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil. Auch sie wird als offene Ganztagsschule geführt.

 

     In Kaltenkirchen haben sich die Stadt und der Schulverband auf eine gemeinsame Vorgehensweise hinsichtlich der Umgestaltung der dortigen Schullandschaft verständigt. Beschlüsse der zuständigen Gremien sind dazu ergangen und das Ministerium hat inzwischen die Genehmigungen erteilt. Danach werden mit dem Schuljahr 2009/10

·         die Realschule am Marschweg vierzügige Gemeinschaftsschule

·         die Dietrich-Bonhoeffer-Schule (bisher Realschule) Regionalschule

·         die HS am Lakweg und die HS Geschwister-Scholl-Schule Regionalschule

 

     Alle Schulen sind als offene Ganztagsschulen konzipiert.

 

     Auch in Henstedt-Ulzburg liegen zur Schulentwicklungsplanung Beschlüsse der dortigen Gremien vor. Danach soll die Realschule Rhen zur Gemeinschaftsschule (evtl. mit gymnasialer Oberstufe) werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Grund- und Hauptschule am Beckersberg unter Einbeziehung der Realschule im Schulzentrum ebenfalls zur Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe einzurichten.

 

c) Gymnasien

 

     Die beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg sind in ihrem Bestand nicht gefährdet. An beiden Schulen dürfte bis zum Ende des Berichtszeitraums die Vierzügigkeit fortbestehen. Ob und in welchem Umfang sich die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an den Gemeinschaftsschule in Henstedt-Ulzburg auf die Schülerzahl des Alstergymnasiums auswirken wird, bleibt abzuwarten.

 

 

Zum Planungsraum 4:

 

a) Grundschulen

 

     Die Prognose hinsichtlich der Schülerzahl im Grundschulbereich zeigt auf, dass auch in diesem Planungsraum mit rd. 31% ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein wird. Dieser Rückgang lässt im Vergleich zu anderen Grundschulen in den vorgenannten Planungsräumen allerdings keine akute oder mittelfristige Bestandsgefährdung für die Grundschulen in Norderstedt erkennen. Lediglich die Grundschule Glashütte-Süd sollte hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen etwas genauer betrachtet werden, denn an dieser Schule könnte sich die Schülerzahl der Mindestzahl deutlich annähern.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

     Im Planungsraum bestehen derzeit 3 Hauptschulen und 4 Realschulen. Die Schulentwicklungsplanung der Stadt Norderstedt befindet sich noch in der politischen Willensbildung. Lediglich zur Realschule Harksheide ist der Beschluss ergangen, diese Schule zum Schuljahr 2009/10 in eine Gemeinschaftsschule zu überführen. Die Genehmigung dazu ist erteilt.

 

c) Gymnasien

 

     Nach dem politischen Willen der Stadt Norderstedt sollen alle vier Gymnasien fortbestehen. Dagegen erhebt sich aus der Sicht des Kreises kein Widerspruch.

 

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen als flächendeckend im Kreis Segeberg bezeichnet werden kann. Regionalschulen hingegen sind aus der Sicht des Kreises nicht in ausgewogener wohnortnaher Anzahl vorhanden. Regionalschulen werden lediglich im Westkreis angeboten und sie sind aufgrund der gegebenen verkehrlichen Situation bezogen auf den ÖPNV für Schülerinnen und Schüler aus den Gebieten des Ostkreises entweder gar nicht oder nur sehr umständlich und zeitaufwendig zu erreichen. Insofern wird hier den Vorgaben des Schulgesetzes hinsichtlich des wohnortnahen Vorhaltens der Schulen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Auf diesen Umstand sollte das Ministerium für Bildung und Frauen bei zukünftigen Antragstellungen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hingewiesen werden.

 

Die Schulaufsicht des Kreises Segeberg hat den SEP zur Kenntnis genommen und stimmt diesem zu.

 

Die örtlichen Schulträger und die umliegenden Kreise und kreisfreien Städte werden den SEP zur Kenntnis und zur Stellungsnahme erhalten. Bedenken und Anregungen können dann in der jährlichen Fortschreibung Berücksichtigung finden.

 

Der Schulentwicklungsplan des Kreises wird jährlich fortgeschrieben und bei der nächsten Fortschreibung um die Entwicklung der Förderzentren ergänzt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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