09.06.2009 - 3.2 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg - Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 09.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jankowski erläutert aus dem Schulentwicklungsplan, dass
einige Grundschulen bestandsgefährdet seien. Die Mindestanzahl an Schülern läge
bei 80; diese Zahl könnte in Zukunft unterschritten werden.
Die Schulträger und Schulleiter seien bereits mit dem
Problem befasst, weshalb es zwischen einigen Grundschulen zu organisatorischen
Verbindungen käme. Der Schulunterricht solle so lange, wie es möglich sei, vor
Ort aufrechterhalten bleiben.
Herr Jankowski erklärt, dass im Planungsraum 1 keine
Regionalschule angeboten werden könne.
Im Planungsraum 2 seien Bestandsgefährdungen gemeldet. Es
entstünden in Boostedt und in Bad Bramstedt Regionalschulen. Im Planungsraum 2
würden keine Gemeinschaftsschulen angeboten werden. Man müsse hier auf die
Nachbarkreise oder auf den Planungsraum 3 verweisen.
In den Grundschulen in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg
seien die Zahlen auch rückläufig. Es bestünde eine Gemeinschaftsschule in Nahe;
in Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen entstünden Gemeinschafts- und
Regionalschulen. Gymnasien seien weiter in Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen
vorhanden.
Im Planungsraum 4 gäbe es keine akute Bestandsgefährdung der
Grundschulen in Norderstedt; die Schülerzahlen der Grundschulen im Planungsraum
seien allerdings auch rückläufig. Es solle bislang eine Gemeinschaftsschule im
Planungsraum 4 errichtet werden. Die Genehmigung des Landes läge bereits vor.
Die vier Gymnasien sollten erhalten bleiben.
Auf Nachfrage führt Herr Jankowski aus, dass die Regionalschule
Regelschule sei und dass eine Umwandlung von einer Gemeinschaftsschule in eine
Regionalschule kein Problem darstelle.
Herr Stoltenberg führt aus, dass man keine Wertung der
Schulformen im Entwicklungsplan treffen solle, sondern dies möglichst neutral
halten solle.
Der Ausschuss legt folgende Änderungen im
Schulentwicklungsplan fest:
-
Auf
Seite 2 wird der Begriff „Oberstufe“ im zweiten Absatz durch den Begriff
„Orientierungsstufe“ ersetzt.
-
Auf
Seite 6 sowie im weiteren Text wird der Begriff „Sonderschule“ durch
„Förderzentrum“ ersetzt.
-
Auf
Seite 18 werden die Angaben zur Astrid-Lindgren-Schule dahingehend geändert,
dass es aktuell keine 1. Klasse und ab dem kommenden Schuljahr keine 2. Klasse
mehr gibt.
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Auf
Seite 22 im letzten Absatz wird die Formulierung „Bedenklich ist…“ in eine
neutrale Ausdrucksweise umgewandelt.
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Auf
Seite 28 wird berücksichtigt, dass die Grundschulen Wiemersdorf und Maienbeek
ab 2009 verbunden sind.
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Auf
Seite 48 im vorletzten Absatz wird das Wort „ausgewogen“ dahingehend geändert,
dass beide Angebote vorhanden seien.
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Auf
Seite 49 im zweiten Absatz wird der Satz, dass keine politische Entscheidung
ergangen sei, geändert, da eine politische Entscheidung vorliege.
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Herr Dr. Muschke bestätigt Frau Lessing, dass die Änderungen
in den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden sollten. Er merkt an, dass die
Grundschule in Sievershütten laut Entwicklungsplan gefährdet sei, was nicht
zutreffe. Dies solle in den Schulentwicklungsplan aufgenommen werden.
Auf Nachfrage von Frau Lessing bestätigt der Vorsitzende,
dass die Beschlussvorlage von Norderstedt im Entwicklungsplan berücksichtigt
werde.
Herr Mohr erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und erklärt,
dass der Bestand der Grundschule in Wakendorf II äußerst gefährdet sei. Die
Schüler würden traditionsgemäß über Henstedt-Ulzburg versorgt. Herr Jankowski
erklärt, dass die Verhandlungen wegen einer organisatorischen Verbindung mit
Kisdorf bereits weit fortgeschritten seien.
Auf Antrag der SPD stimmt der Ausschuss über folgenden
Antrag ab:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der
Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
1.
Dem
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung
des Entwurfs vom heutigen Tag wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf
der Basis dieses Planes abzugeben.
3.
Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben.
4.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und
erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 5 Ablehnung:
7 Enthaltung:
-
Auf Antrag der CDU wird über folgenden Beschlussvorschlag
abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
1. Unter
Rücksichtnahme auf die von den Gemeinden, Städten und Ämtern gefassten
Beschlüsse für die örtliche Schulentwicklung stimmt der Kreistag dem Schulentwicklungsplan des Kreises
Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung des Entwurfs mit Stand vom
heutigen Tage zu.
Der Kreistag
stellt jedoch mit Bedauern fest, dass hinsichtlich der weiterführenden
allgemeinbildenden Regional- und Gemeinschaftsschulen in den von der Verwaltung
gebildeten Planungsräumen 1 und 2 des Kreises ein gleichmäßiges, wohnortnahes
und alle Schularten umfassendes Angebot nicht gesichert ist und fordert die
Landrätin und das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes
Schleswig-Holstein auf, in diesen Planungsräumen auf ein alle Schularten
umfassendes Angebot hinzuwirken.
2. Die Landrätin
wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der
Grundlage dieses Planes und des Beschlusses zu Ziffer 1 abzugeben.
3. Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben und die
Fortschreibung den Kreisgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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