Drucksache - DrS/2008/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Christine Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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17.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Kreisjägermeister, Herr Klaus Rathje, hat gemäß § 42 Abs. 2 Landesjagdgesetz
die Jagdbehörde in allen jagdlichen Fragen zu beraten. Die Beratung umfasst
u.a. Fragen zu jagdlichen Maßnahmen als Beitrag des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, die Beurteilung von Jagdgrenzen bei der Entstehung von neuen
Jagdbezirken oder dem Ausgleich zwischen Jagdbezirken sowie die Beurteilung von
jagdlichen Fragen in strittigen Einzelfällen.
Nach
§ 17 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern
(Entschädigungsverordnung) vom 24.01.2003 in der zur Zeit geltenden Fassung
erhält der jeweilige Kreisjägermeister für die Dauer der Wahrnehmung seiner
Aufgaben eine monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 391,--€.
Derzeit
erhält der Kreisjägermeister, Herr Klaus Rathje, aufgrund des Beschlusses des
Kreistages vom 12.12.1996 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
345,12 €, die dem damaligen Höchstsatz entspricht und seither unverändert
geblieben ist.
Mit
der Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises vom Juni 2008 sind die dort
genannten Aufwandsentschädigungen auf die jeweiligen Höchstsätze angehoben
worden. Die Entschädigung des Kreisjägermeisters ist in der
Entschädigungssatzung nicht geregelt, da es eine spezielle gesetzliche Regelung
mit dem § 17 Entschädigungsverordnung gibt. Eine Anpassung der
Aufwandsentschädigung ist bislang nicht erfolgt.
Daher
wird die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2009 auf den jeweils
geltenden Höchstsatz von derzeit monatlich 391,--€ empfohlen.
Die
Mehrkosten pro Jahr betragen 550,56 €. Der Betrag ist in der Budgetplanung für
2009 bereits berücksichtigt worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die
Mehrkosten pro Jahr betragen 550,56 €. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan:1221 |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto:5421400000 |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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