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ALLRIS - Auszug

17.11.2008 - 3.4 Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz betont, dass er dieser Vorlage zustimmen werde. Eine weitere Aussprache erfolgt nicht.

 

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Beschlussvorschlag:

Der gewählte Kreisjägermeister für den Kreis Segeberg erhält ab 01.01.2009 den jeweils geltenden Höchstsatz nach § 17 der Entschädigungsverordnung in Höhe von derzeit monatlich 391,--€.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -