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ALLRIS - Auszug

09.12.2008 - 4.4 Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.

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Beschlussvorschlag:

Der gewählte Kreisjägermeister für den Kreis Segeberg erhält ab 01.01.2009 den jeweils geltenden Höchstsatz nach § 17 der Entschädigungsverordnung in Höhe von derzeit monatlich 391,--€.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -