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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der gewählte Kreisjägermeister für den Kreis Segeberg erhält ab 01.01.2009 den jeweils geltenden Höchstsatz nach § 17 der Entschädigungsverordnung in Höhe von derzeit monatlich 391,--€.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreisjägermeister, Herr Klaus Rathje, hat gemäß § 42 Abs. 2 Landesjagdgesetz die Jagdbehörde in allen jagdlichen Fragen zu beraten. Die Beratung umfasst u.a. Fragen zu jagdlichen Maßnahmen als Beitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Beurteilung von Jagdgrenzen bei der Entstehung von neuen Jagdbezirken oder dem Ausgleich zwischen Jagdbezirken sowie die Beurteilung von jagdlichen Fragen in strittigen Einzelfällen.

 

Nach § 17 der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) vom 24.01.2003 in der zur Zeit geltenden Fassung erhält der jeweilige Kreisjägermeister für die Dauer der Wahrnehmung seiner Aufgaben eine monatliche Aufwandsentschädigung von bis zu 391,--€.

Derzeit erhält der Kreisjägermeister, Herr Klaus Rathje, aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 12.12.1996 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 345,12 €, die dem damaligen Höchstsatz entspricht und seither unverändert geblieben ist.

Mit der Änderung der Entschädigungssatzung des Kreises vom Juni 2008 sind die dort genannten Aufwandsentschädigungen auf die jeweiligen Höchstsätze angehoben worden. Die Entschädigung des Kreisjägermeisters ist in der Entschädigungssatzung nicht geregelt, da es eine spezielle gesetzliche Regelung mit dem § 17 Entschädigungsverordnung gibt. Eine Anpassung der Aufwandsentschädigung ist bislang nicht erfolgt.

Daher wird die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2009 auf den jeweils geltenden Höchstsatz von derzeit monatlich 391,--€ empfohlen.

 

Die Mehrkosten pro Jahr betragen 550,56 €. Der Betrag ist in der Budgetplanung für 2009 bereits berücksichtigt worden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Mehrkosten pro Jahr betragen 550,56 €.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:5421400000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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