Drucksache - DrS/2008/079-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2009 (Geänderter Beschlussvorschlag)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Vorberatung
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06.10.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.10.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg
begrüßt grundsätzlich den mit dem LEP verfolgten Anspruch, den veränderten
Rahmenbedingungen und Herausforderungen für eine nachhaltige Raumentwicklung
Rechnung tragen zu wollen und die Ziele und Grundsätze der Raumordnung an die
aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere werden die inhaltlichen
Schwerpunktsetzungen auf die Themenfelder
§
demografischer
Wandel,
§
nachhaltige
Siedlungsentwicklung,
§
Stärkung
regionaler und interkommunaler Eigeninitiativen und
§
Stärkung
einer kommunalisierten Regionalplanung
unterstützt.
Zu verschiedenen
Einzelaspekten des Entwurfs werden die nachfolgenden Anregungen gegeben.
1. Rahmen der
Wohnungsbauentwicklung (Ziff. 6.5):
Grundsätzlich wird anerkannt, dass der künftige
Wohnungsneubaubedarf aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung und
einer zunehmenden Angebotserweiterung durch Bestandsimmobilien unterhalb des
bisherigen Niveaus liegen wird und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen auch
weiterhin eine Begrenzung der Entwicklung außerhalb der Siedlungsschwerpunkte
erforderlich ist.
Die neuen Obergrenzen für den örtlichen Wohnungsbau
außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden jedoch aus landesweiten
Durchschnittswerten abgeleitet und pauschal sowohl schrumpfenden als auch
weiterhin wachsenden Teilräumen vorgegeben. Sie berücksichtigen nicht die
teilweise erheblichen Unterschiedene in der Entwicklungsdynamik der einzelnen
Regionen im Land. Die notwendige regionale Modifizierung und Differenzierung
der Obergrenzen ist zwar im Rahmen der Regionalplanung möglich, wird jedoch
einem dort zu führenden aufwändigen Argumentations- und Planungsprozess
überlassen. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den verbleibenden
Wachstumsregionen des Landes unnötig behindert. Die HH-Randkreise zählen
weiterhin zu den wenigen Wachstumsräumen im Land. Aus den regional
differenzierten Prognosedaten der Landesplanungsbehörde (s. Tab. 6) ist heute
schon erkennbar, dass sich für die vier Hamburg-Randkreise zumindest für die
ländlichen Räume ein deutlich höherer Zuwachsrahmen ergeben wird als die auf 8
% festgelegte landesweite Obergrenze. Dieser Umstand sollte schon jetzt in den Zielsetzungen
des LEP berücksichtigt werden, um dieser Wachstumsregion eine zeitlich und
inhaltlich aufwändige Nachbesserung im nachfolgenden Regionalplanverfahren zu
ersparen.
In diesem Zusammenhang ist auch die „Stichtagsregelung“ mit
dem 31.12.2006 als Ausgangsdatum für die Berechung des künftigen
Entwicklungspotentials abzulehnen. Mit diesem zurückliegenden Datum wird
einseitig und rückwirkend in die bis 2010 ausgelegte Regelung des geltenden
Landesraumordnungsplans (LROPL) und des Regionalplans I eingegriffen und das
Vertrauen der Gemeinden in den Bestand bestehender regionalplanerischer
Vereinbarungen untergraben. Um eine schlüssige Fortschreibung der
Raumordnungsplanung zu gewährleisten und ein Mindestmaß an Akzeptanz im
kommunalen Bereich hierfür zu erzielen ist es unbedingt erforderlich, den
aktuellen Planungszeitraum bis zum 31.12.2009 unangetastet zu lassen.
Folgerichtig wäre dieses Datum
auch der Stichtag, der den neuen Planungszielen zugrunde zu legen ist.
Zur Stärkung des ländlichen Raumes sollte außer in den
Stadt-Umlandbereichen (Ziff. 6.5.2 Abs. 6 u. 7) und um andere zentrale Orte
(Ziff. 6.5.2 Abs. 8) auch im übrigen ländlichen Raum die Bündelung und
Übertragung der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungspotentiale der
Gemeinden Gegenstand einer interkommunalen Abstimmung sein können, solange
hierdurch die Entwicklung der Siedlungsschwerpunkte nicht beeinträchtigt wird.
2. Künftige
Aufgaben der Regionalplanung/Kommunalisierung der Regionalplanung:
Die Kommunalisierung der Regionalplanung und die Delegation
zusätzlicher Verantwortung und Gestaltungsspielräume an die Regionalplanung
werden begrüßt. Die Verknüpfung mit teilweise engen Vorgaben oder anderen
aufwändigen Nachweispflichten sollte allerdings noch einmal kritisch auf ihre
Notwendigkeit und ihren Umfang überprüft werden. Anderenfalls droht die
Regionalplanung künftig durch ein Übermaß an Vorgaben, Gutachten,
Bedarfsprognosen, Abstimmungserfordernissen etc. überfrachtet und damit in
ihrer Effektivität und Wirkung für die regionale Entwicklung erstickt zu
werden.
Weiterhin ist beabsichtigt, im Zuge der Kommunalisierung der
Regionalplanung auch den Zuschnitt der Planungsräume zu überprüfen und
möglicherweise zu verändern. Vor dem Hintergrund der gesteigerten Bedeutung der
Regionalplanung ist es unbedingt erforderlich, parallel zur Aufstellung des LEP
eine Klärung darüber herbeizuführen,
- wer
künftig Träger der Regionalplanung sein wird und
- wie
die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden.
Anderenfalls droht eine lange Phase des planerischen
Stillstands. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass mit
dem bestehenden Planungsraum I und der Arbeitsgemeinschaft der vier
HH-Randkreise eine bewährte handlungsfähige Struktur bereits besteht und ein
Änderungsbedarf bei dem Zuschnitt dieses Planungsraumes fachlich nicht geboten
ist.
Parallel zur Aufstellung des LEP ist auch die notwendige
Fortschreibung des Landesplanungsgesetzes, des
Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes und der Verordnung zum zentralörtlichen
System vorzunehmen.
3. Vorrang
Innenentwicklung (Ziff. 6.5.2 Abs. 5):
Die verbindliche Zielsetzung „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“ wird begrüßt. In diesem Zusammenhang erscheint es jedoch
erforderlich, die Tiefe und den Umfang der für alle Gemeinden geltenden
Darlegungspflicht über das Ausschöpfen vorhandener Flächenpotenziale zu
konkretisieren. Dies erscheint erforderlich, um ein Mindestmaß an
Gleichbehandlung und Qualität bei der Umsetzung dieser Vorgabe zu erreichen.
4. Landesentwicklungsachsen (Ziff.
5.6):
Der Entwurf zum LEP führt mit den Landesentwicklungsachsen
eine neue entwicklungspolitische Komponente ein und ermöglicht auf diesem Weg
u.a. die punktuelle Entwicklung überregional bedeutsamer Gewerbestandorte
insbesondere an den Schnittpunkten mit der A 20. Dies wird begrüßt.
Die Landesentwicklungsachsen orientieren sich von Hamburg
ausgehend an den durch Autobahnen und Schienenwege gekennzeichneten zentralen
Verkehrssträngen. Hierzu zählt auch die A21/B404 zumindest für den Bereich von
der BAB 1 bis Kiel, die im Entwurf aber noch nicht als Landesentwicklungsachse
vorgesehen ist. Innerhalb des Planungszeitraumes wird der vollständige Ausbau
der B 404 zur A 21 in diesem Abschnitt realisiert sein. Die Bahnverbindungen
von Hamburg über Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Neumünster bis Kiel erfreuen
sich großer Nachfrage. Im Schnittpunkt mit der künftigen A 20 liegt das
Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt mit guten Ansätzen für einen überregional
bedeutsamen gewerblichen Standort (z.B. ehem. Kasernengelände). Daher ist auch
die A21/B404 als Landesentwicklungsachse darzustellen.
5. Tourismus
und Erholung
Der LEP benennt Schwerpunkträume für Tourismus und
Naherholung überwiegend an Nord- und Ostsee und führt im Landesinneren
lediglich die beiden Standorte mit dem Raum um Bad Malente und Eutin auf. Bad
Segeberg und Bad Bramstedt sind im Hinblick auf ihre Klassifikation als
Heilbäder und ihre räumliche Umgebung ebenfalls als Schwerpunkträume für
Tourismus, insbesondere für Gesundheitstourismus und Erholung auszuweisen.
6.
Kommunikationsinfrastruktur
Die Versorgung mit Breitband-Internetverbindungen ist
allgemein ein wichtiges Standortkriterium und damit Voraussetzung für die
Sicherung und die Weiterentwicklung aller Regionen als Gewerbe- und
Wohnstandort. Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse einerseits und
der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen andererseits ist eine flächendeckende
Versorgung in allen Landesteilen und insbesondere im ländlichen Raum
kurzfristig umzusetzen.
7. Verkehr
Der Kreis Segeberg unterstützt die im LEP (Ziff. 7.4 Abs. 3)
enthaltene Aussage, dass Verkehre - auch durch Abstimmung mit der
Siedlungspolitik - vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere
schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden sollen und daher
insbesondere in den bereits stark belasteten Ordnungsräumen Maßnahmen zur
Verbesserung der Bedienung durch den ÖPNV grundsätzlich Vorrang vor dem Ausbau
der Straßeninfrastruktur genießen sollen. Hierbei sollte die Einschränkung
„nach Möglichkeit“ entfallen.
Vor dem Hintergrund des angestrebten ÖPNV-Vorrangs sind
jedoch die weiteren Aussagen der Ziff. 7.4.5 - auch in Verbindung mit der Karte
- zu allgemein und werden den Bedingungen in den Hamburg-Randkreisen und
insbesondere im Kreis Segeberg nicht gerecht. Hier sollten besonders bedeutsame
Maßnahmen, wie z.B.
§
die
weitere Verbesserung auf der AKN-Strecke zwischen Kaltenkirchen und Neumünster
mit einer
§
schnellen
Anbindung des Hamburg-Airport und
§
die
notwendigen Kapazitätserweiterungen auf der stark frequentierten Strecke
Neumünster-Bad Oldesloe,
bereits auf der Ebene des LEP benannt werden. Notwendige
Ausbaustrecken sollten in der Karte ebenso wie bei den Straßen als solche
gekennzeichnet werden. In der Karte ist die Darstellung der Strecke
Henstedt-Ulzburg - Elmshorn als „Außer Betrieb“ zu streichen.
Die diesbezüglichen Forderungen der Städte und Gemeinden
werden unterstützt.
