09.10.2008 - 12 Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 09.10.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rathje-Hoffmann (CDU) stellt dem Kreistag den Landesentwicklungsplan und die vorliegende Stellungnahmen vor. Sie betont, dass die CDU für eine Landesentwicklungsachse entlang der A20 sei. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses habe man mehrheitlich beschlossen, dieses in die Stellungnahme zum LEP aufzunehmen. Daneben unterstütze man den zweigleisigen Ausbau der AKN von Kaltenkirchen nach Neumünster, sowie der Strecke von Oldesloe nach Neumünster, da dieser bisher nicht erwähnt werde.
Abschließend erläutert sie den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, der fordert, dass sämtliche Stellungnahmen im Landtag beraten werden, da der LEP eine so weit reichende Bedeutung habe.
Herr Wengler (CDU) erklärt dazu, dass der Landtag hier nicht zuständig sei, es handle sich um eine Sache, für die ausschließlich die Regierung zuständig sei.
Abschließend bittet Frau Rathje-Hoffmann um Zustimmung zu der Stellungnahme mit den eingebrachten Änderungen.
Frau Loedige (FDP) betont, dass sie die im LEP dargestellte Entwicklung begrüße. Durch diese schaffe man gute Rahmenbedingungen, sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Daneben sei der Kreis Segeberg auch nicht so stark von der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung betroffen, wie andere Kreise. Dies sei eine Chance für die Kommunen innerhalb des Kreises. Sie stehe weiterhin hinter dem Konzept der von Hamburg sternenförmig ausgehenden Landesentwicklungsachsen, doch gleichzeitig begrüße sie auch eine Querachse entlang der A20, um so dem Nord-Ost-Kreis bessere Chancen zu geben.
Abschließend bittet sie um Zustimmung zu der Stellungnahme.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) erklärt, dass es der Stellungnahme nicht zustimmen könne. Er habe die Befürchtung, das Schleswig-Holstein zu einem Transitland werden könne. Man müsse dahin zurückkommen, Landesentwicklungsachsen nur in Verbindung mit Schienenverkehr zu sehen. Daneben komme der Schienenverkehr im LEP grundsätzlich viel zu kurz. Hier sei der LEP viel zu einseitig.
Herr Säker (SPD) erläutert, dass für Landesentwicklungsachsen bisher immer die Kombination aus Schienen- und Straßenverkehr nötig gewesen sei. Dieses sei bei der A20 jedoch nicht gegeben, daher werde er diesen Punkt ablehnen. Dem Ergänzungsantrag der CDU zu Punkt 5 werde er hingegen zustimmen. Dem heute vorgelegten Antrag der Fraktionen von CDU und FDP werde er nicht zustimmen, da die Planung eindeutig Regierungshandeln sei und somit nicht in den Landtag gehöre. Abschließend betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung bei der Erstellung der Stellungnahme hervorragend gewesen sei.
Herr Ehlers (SPD) betont auch, dass er gegen eine Landesentwicklungsachse entlang der A20 sei. Er habe das Gefühl, die CDU glaube, dass man Wirtschaftsraum im Osten des Kreises verschenke, wenn man die A20 nicht als Entwicklungsachse einstufe. Dieses sei jedoch nicht der Fall. Man wolle dort den Tourismus als Wirtschaftsfaktor nutzen. Weitere Industriebereiche wolle man nur an den Schnittpunkten der A20 mit den weiteren Autobahnen. Dafür sei es nicht nötig die A20 als Landesentwicklungsachse einzustufen. Daneben sei sehr unklar, woher die Unternehmen kommen sollen, die sich entlang der A20 ansiedeln sollen.
Herr Wulf (CDU) sagt, er sei irritiert über einige Redebeiträge heute. Innenminister Hay habe bereits erklärt, dass die Bewertung der A20 einer Revision unterzogen werden solle. Bei der Stellungnahme zum LEP gehe es auch darum Visionen zu haben, die man einbringen könne. Diese sehe er weder bei der SPD-Fraktion, nach bei der Fraktion von B90/Die Grünen. Er wirbt um Zustimmung für den Antrag eine Entwicklungsachse entlang der A20 vorzusehen. Man erwarte dadurch wirtschaftliche Impulse.
Herr Wilken (SPD) spricht der Verwaltung auch seinen Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Zu der Erklärung des Innenministers sagt er, dass sich diese bisher nur auf Siedlungsachsen bezogen habe, nicht jedoch auf Landesentwicklungsachsen. Für diese sei weiterhin neben dem Straßenverkehr auch der Schienenverkehr notwendig.
Abschließend stellt der Kreispräsident die Anträge von CDU und FDP und die gesamte Stellungnahme zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Es sind folgende Zusätze zur Stellungnahme des Kreises Segeberg zum Entwurf des Landesentwicklungsplans im Rahmen der Anhörung mit aufzunehmen:
Zu Punkt 4. hinzuzufügen:
Im Hinblick auf den zu erwartenden baulichen Verkehrsfortschritt, ist die gesamte Strecke der A20 zusätzlich als Landesentwicklungsachse darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 31 Ablehnung: 27 Enthaltung: 1
Zu Punkt 5. hinzuzufügen:
Touristische Projekte innerhalb des Binnenlandes sind zu fördern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 59 Ablehnung: - Enthaltung: -
Gemeinsamer
Antrag der CDU und FDP Fraktion:
Beschlussvorschlag:
Folgende Zusätze zur Stellungnahme des Kreises Segeberg sind zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes im Rahmen der Anhörung mit aufzunehmen:
Aufgrund der weit reichende Bedeutung des LEP für die künftige Entwicklung des Landes sowie der bindenden Rahmenvorgabe für die nachgeordneten Planungsträger ist der LEP einschließlich der Stellungnahme der gemeinde, Städte und Kreise anschließend im Landtag zu beraten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 42 Ablehnung: 8 Enthaltung: 9
Vorlage DrS/2008/079-1 mit
den eingebrachten Änderungen:
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg begrüßt grundsätzlich den mit dem LEP verfolgten Anspruch, den veränderten Rahmenbedingungen und Herausforderungen für eine nachhaltige Raumentwicklung Rechnung tragen zu wollen und die Ziele und Grundsätze der Raumordnung an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere werden die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auf die Themenfelder
§ demografischer Wandel,
§ nachhaltige Siedlungsentwicklung,
§ Stärkung regionaler und interkommunaler Eigeninitiativen und
§ Stärkung einer kommunalisierten Regionalplanung
unterstützt.
Zu verschiedenen Einzelaspekten des Entwurfs werden die nachfolgenden Anregungen gegeben.
1. Rahmen der Wohnungsbauentwicklung (Ziff. 6.5):
Grundsätzlich wird anerkannt, dass der künftige Wohnungsneubaubedarf aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Angebotserweiterung durch Bestandsimmobilien unterhalb des bisherigen Niveaus liegen wird und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen auch weiterhin eine Begrenzung der Entwicklung außerhalb der Siedlungsschwerpunkte erforderlich ist.
Die neuen Obergrenzen für den örtlichen Wohnungsbau außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden jedoch aus landesweiten Durchschnittswerten abgeleitet und pauschal sowohl schrumpfenden als auch weiterhin wachsenden Teilräumen vorgegeben. Sie berücksichtigen nicht die teilweise erheblichen Unterschiedene in der Entwicklungsdynamik der einzelnen Regionen im Land. Die notwendige regionale Modifizierung und Differenzierung der Obergrenzen ist zwar im Rahmen der Regionalplanung möglich, wird jedoch einem dort zu führenden aufwändigen Argumentations- und Planungsprozess überlassen. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den verbleibenden Wachstumsregionen des Landes unnötig behindert. Die HH-Randkreise zählen weiterhin zu den wenigen Wachstumsräumen im Land. Aus den regional differenzierten Prognosedaten der Landesplanungsbehörde (s. Tab. 6) ist heute schon erkennbar, dass sich für die vier Hamburg-Randkreise zumindest für die ländlichen Räume ein deutlich höherer Zuwachsrahmen ergeben wird als die auf 8 % festgelegte landesweite Obergrenze. Dieser Umstand sollte schon jetzt in den Zielsetzungen des LEP berücksichtigt werden, um dieser Wachstumsregion eine zeitlich und inhaltlich aufwändige Nachbesserung im nachfolgenden Regionalplanverfahren zu ersparen.
In diesem Zusammenhang ist auch die „Stichtagsregelung“ mit dem 31.12.2006 als Ausgangsdatum für die Berechung des künftigen Entwicklungspotentials abzulehnen. Mit diesem zurückliegenden Datum wird einseitig und rückwirkend in die bis 2010 ausgelegte Regelung des geltenden Landesraumordnungsplans (LROPL) und des Regionalplans I eingegriffen und das Vertrauen der Gemeinden in den Bestand bestehender regionalplanerischer Vereinbarungen untergraben. Um eine schlüssige Fortschreibung der Raumordnungsplanung zu gewährleisten und ein Mindestmaß an Akzeptanz im kommunalen Bereich hierfür zu erzielen ist es unbedingt erforderlich, den aktuellen Planungszeitraum bis zum 31.12.2009 unangetastet zu lassen. Folgerichtig wäre dieses Datum auch der Stichtag, der den neuen Planungszielen zugrunde zu legen ist.
Zur Stärkung des ländlichen Raumes sollte außer in den Stadt-Umlandbereichen (Ziff. 6.5.2 Abs. 6 u. 7) und um andere zentrale Orte (Ziff. 6.5.2 Abs. 8) auch im übrigen ländlichen Raum die Bündelung und Übertragung der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungspotentiale der Gemeinden Gegenstand einer interkommunalen Abstimmung sein können, solange hierdurch die Entwicklung der Siedlungsschwerpunkte nicht beeinträchtigt wird.
2. Künftige Aufgaben der Regionalplanung/Kommunalisierung der
Regionalplanung:
Die Kommunalisierung der Regionalplanung und die Delegation zusätzlicher Verantwortung und Gestaltungsspielräume an die Regionalplanung werden begrüßt. Die Verknüpfung mit teilweise engen Vorgaben oder anderen aufwändigen Nachweispflichten sollte allerdings noch einmal kritisch auf ihre Notwendigkeit und ihren Umfang überprüft werden. Anderenfalls droht die Regionalplanung künftig durch ein Übermaß an Vorgaben, Gutachten, Bedarfsprognosen, Abstimmungserfordernissen etc. überfrachtet und damit in ihrer Effektivität und Wirkung für die regionale Entwicklung erstickt zu werden.
Weiterhin ist beabsichtigt, im Zuge der Kommunalisierung der Regionalplanung auch den Zuschnitt der Planungsräume zu überprüfen und möglicherweise zu verändern. Vor dem Hintergrund der gesteigerten Bedeutung der Regionalplanung ist es unbedingt erforderlich, parallel zur Aufstellung des LEP eine Klärung darüber herbeizuführen,
- wer künftig Träger der Regionalplanung sein wird und
- wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden.
Anderenfalls droht eine lange Phase des planerischen Stillstands. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass mit dem bestehenden Planungsraum I und der Arbeitsgemeinschaft der vier HH-Randkreise eine bewährte handlungsfähige Struktur bereits besteht und ein Änderungsbedarf bei dem Zuschnitt dieses Planungsraumes fachlich nicht geboten ist.
Parallel zur Aufstellung des LEP ist auch die notwendige Fortschreibung des Landesplanungsgesetzes, des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes und der Verordnung zum zentralörtlichen System vorzunehmen.
3. Vorrang Innenentwicklung (Ziff. 6.5.2 Abs. 5):
Die verbindliche Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird begrüßt. In diesem Zusammenhang erscheint es jedoch erforderlich, die Tiefe und den Umfang der für alle Gemeinden geltenden Darlegungspflicht über das Ausschöpfen vorhandener Flächenpotenziale zu konkretisieren. Dies erscheint erforderlich, um ein Mindestmaß an Gleichbehandlung und Qualität bei der Umsetzung dieser Vorgabe zu erreichen.
4. Landesentwicklungsachsen
(Ziff. 5.6):
Der Entwurf zum LEP führt mit den Landesentwicklungsachsen eine neue entwicklungspolitische Komponente ein und ermöglicht auf diesem Weg u.a. die punktuelle Entwicklung überregional bedeutsamer Gewerbestandorte insbesondere an den Schnittpunkten mit der A 20. Dies wird begrüßt.
Die Landesentwicklungsachsen orientieren sich von Hamburg ausgehend an den durch Autobahnen und Schienenwege gekennzeichneten zentralen Verkehrssträngen. Hierzu zählt auch die A21/B404 zumindest für den Bereich von der BAB 1 bis Kiel, die im Entwurf aber noch nicht als Landesentwicklungsachse vorgesehen ist. Innerhalb des Planungszeitraumes wird der vollständige Ausbau der B 404 zur A 21 in diesem Abschnitt realisiert sein. Die Bahnverbindungen von Hamburg über Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Neumünster bis Kiel erfreuen sich großer Nachfrage. Im Schnittpunkt mit der künftigen A 20 liegt das Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt mit guten Ansätzen für einen überregional bedeutsamen gewerblichen Standort (z.B. ehem. Kasernengelände). Daher ist auch die A21/B404 als Landesentwicklungsachse darzustellen.
5. Tourismus und Erholung
Der LEP benennt Schwerpunkträume für Tourismus und Naherholung überwiegend an Nord- und Ostsee und führt im Landesinneren lediglich die beiden Standorte mit dem Raum um Bad Malente und Eutin auf. Bad Segeberg und Bad Bramstedt sind im Hinblick auf ihre Klassifikation als Heilbäder und ihre räumliche Umgebung ebenfalls als Schwerpunkträume für Tourismus, insbesondere für Gesundheitstourismus und Erholung auszuweisen.
6. Kommunikationsinfrastruktur
Die Versorgung mit
Breitband-Internetverbindungen ist allgemein ein wichtiges Standortkriterium
und damit Voraussetzung für die Sicherung und die Weiterentwicklung aller
Regionen als Gewerbe- und Wohnstandort. Zur Sicherung gleichwertiger
Lebensverhältnisse einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen
andererseits ist eine flächendeckende Versorgung in allen Landesteilen und
insbesondere im ländlichen Raum kurzfristig umzusetzen.
7. Verkehr
Der Kreis Segeberg unterstützt
die im LEP (Ziff. 7.4 Abs. 3) enthaltene Aussage, dass Verkehre - auch durch
Abstimmung mit der Siedlungspolitik - vermieden werden und/oder auf öffentliche,
insbesondere schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden sollen und
daher insbesondere in den bereits stark belasteten Ordnungsräumen Maßnahmen zur
Verbesserung der Bedienung durch den ÖPNV grundsätzlich Vorrang vor dem Ausbau
der Straßeninfrastruktur genießen sollen. Hierbei sollte die Einschränkung
„nach Möglichkeit“ entfallen.
Vor dem Hintergrund des
angestrebten ÖPNV-Vorrangs sind jedoch die weiteren Aussagen der Ziff. 7.4.5 -
auch in Verbindung mit der Karte - zu allgemein und werden den Bedingungen in
den Hamburg-Randkreisen und insbesondere im Kreis Segeberg nicht gerecht. Hier
sollten besonders bedeutsame Maßnahmen, wie z.B.
§
die weitere Verbesserung auf der AKN-Strecke
zwischen Kaltenkirchen und Neumünster mit einer
§
schnellen Anbindung des Hamburg-Airport und
§
die notwendigen Kapazitätserweiterungen auf der
stark frequentierten Strecke Neumünster-Bad Oldesloe,
bereits auf der Ebene des LEP
benannt werden. Notwendige Ausbaustrecken sollten in der Karte ebenso wie bei
den Straßen als solche gekennzeichnet werden. In der Karte ist die Darstellung
der Strecke Henstedt-Ulzburg - Elmshorn als „Außer Betrieb“ zu streichen.
Die diesbezüglichen
Forderungen der Städte und Gemeinden werden unterstützt.