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ALLRIS - Auszug

07.10.2008 - 4.7 Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert die Vorlage, sowie den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, der zwei Änderungen vorsehe. Die SPD-Fraktion könne jedoch dem Antrag der CDU-Fraktion, auch die A20 als Landesentwicklungsachse vorzusehen, nicht zustimmen, da für eine Landesentwicklungsachse neben einer Autobahn auch eine Schienenverbindung nötig sei. Daneben bittet die SPD-Fraktion um Einzelabstimmung über die Punkte des Antrages der CDU-Fraktion. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass wenn man wie hier gebeten werde eine Stellungnahme abzugeben, dann könne man da seine eigenen Vorstellungen, wie hier eine Entwicklungsachse entlang der A20, einbringen. Daneben habe der Innenminister bereits erklärt, dass die Bewertung der A20 einer Revision unterzogen werden solle erklärt Herr Schnabel, weshalb er dem Antrag der CDU zustimmen werde.

Herr Hansen kritisiert am Landesentwicklungsplan, dass dieser den Demographischen Wandel kaum berücksichtige und dieses auch in der Stellungnahme gänzlich fehle.

Nach einer kurzen Diskussion, ob die A20 als Landesentwicklungsachse vorzusehen sei verständigt sich der Ausschuss darauf, diese Punkte abschließend im Kreistag zu beraten.

Daneben soll auch die Stellungnahme zum Entwurf des 3. Landesweiten Nahverkehrsplans im Kreistag beraten werden. Dieses sei rechtlich zwar nicht notwendig, man wolle der Stellungnahme jedoch durch den Beschluss des Kreistages mehr Gewicht verleihen.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg begrüßt grundsätzlich den mit dem LEP verfolgten Anspruch, den veränderten Rahmenbedingungen und Herausforderungen für eine nachhaltige Raumentwicklung Rechnung tragen zu wollen und die Ziele und Grundsätze der Raumordnung an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insbesondere werden die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auf die Themenfelder

§          demografischer Wandel,

§         nachhaltige Siedlungsentwicklung,

§         Stärkung regionaler und interkommunaler Eigeninitiativen und

§         Stärkung einer kommunalisierten Regionalplanung

unterstützt.

 

Zu verschiedenen Einzelaspekten des Entwurfs werden die nachfolgenden Anregungen gegeben.

 

 

1.  Rahmen der Wohnungsbauentwicklung (Ziff. 6.5):

 

Grundsätzlich wird anerkannt, dass der künftige Wohnungsneubaubedarf aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung und einer zunehmenden Angebotserweiterung durch Bestandsimmobilien unterhalb des bisherigen Niveaus liegen wird und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen auch weiterhin eine Begrenzung der Entwicklung außerhalb der Siedlungsschwerpunkte erforderlich ist.

 

Die neuen Obergrenzen für den örtlichen Wohnungsbau außerhalb der Siedlungsschwerpunkte werden jedoch aus landesweiten Durchschnittswerten abgeleitet und pauschal sowohl schrumpfenden als auch weiterhin wachsenden Teilräumen vorgegeben. Sie berücksichtigen nicht die teilweise erheblichen Unterschiedene in der Entwicklungsdynamik der einzelnen Regionen im Land. Die notwendige regionale Modifizierung und Differenzierung der Obergrenzen ist zwar im Rahmen der Regionalplanung möglich, wird jedoch einem dort zu führenden aufwändigen Argumentations- und Planungsprozess überlassen. Damit werden die Entwicklungsmöglichkeiten in den verbleibenden Wachstumsregionen des Landes unnötig behindert. Die HH-Randkreise zählen weiterhin zu den wenigen Wachstumsräumen im Land. Aus den regional differenzierten Prognosedaten der Landesplanungsbehörde (s. Tab. 6) ist heute schon erkennbar, dass sich für die vier Hamburg-Randkreise zumindest für die ländlichen Räume ein deutlich höherer Zuwachsrahmen ergeben wird als die auf 8 % festgelegte landesweite Obergrenze. Dieser Umstand sollte schon jetzt in den Zielsetzungen des LEP berücksichtigt werden, um dieser Wachstumsregion eine zeitlich und inhaltlich aufwändige Nachbesserung im nachfolgenden Regionalplanverfahren zu ersparen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die „Stichtagsregelung“ mit dem 31.12.2006 als Ausgangsdatum für die Berechung des künftigen Entwicklungspotentials abzulehnen. Mit diesem zurückliegenden Datum wird einseitig und rückwirkend in die bis 2010 ausgelegte Regelung des geltenden Landesraumordnungsplans (LROPL) und des Regionalplans I eingegriffen und das Vertrauen der Gemeinden in den Bestand bestehender regionalplanerischer Vereinbarungen untergraben. Um eine schlüssige Fortschreibung der Raumordnungsplanung zu gewährleisten und ein Mindestmaß an Akzeptanz im kommunalen Bereich hierfür zu erzielen ist es unbedingt erforderlich, den aktuellen Planungszeitraum bis zum 31.12.2009 unangetastet zu lassen. Folgerichtig wäre dieses Datum  auch der Stichtag, der den neuen Planungszielen zugrunde zu legen ist.

 

Zur Stärkung des ländlichen Raumes sollte außer in den Stadt-Umlandbereichen (Ziff. 6.5.2 Abs. 6 u. 7) und um andere zentrale Orte (Ziff. 6.5.2 Abs. 8) auch im übrigen ländlichen Raum die Bündelung und Übertragung der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungspotentiale der Gemeinden Gegenstand einer interkommunalen Abstimmung sein können, solange hierdurch die Entwicklung der Siedlungsschwerpunkte nicht beeinträchtigt wird.

 

 

2.  Künftige Aufgaben der Regionalplanung/Kommunalisierung der Regionalplanung:

 

Die Kommunalisierung der Regionalplanung und die Delegation zusätzlicher Verantwortung und Gestaltungsspielräume an die Regionalplanung werden begrüßt. Die Verknüpfung mit teilweise engen Vorgaben oder anderen aufwändigen Nachweispflichten sollte allerdings noch einmal kritisch auf ihre Notwendigkeit und ihren Umfang überprüft werden. Anderenfalls droht die Regionalplanung künftig durch ein Übermaß an Vorgaben, Gutachten, Bedarfsprognosen, Abstimmungserfordernissen etc. überfrachtet und damit in ihrer Effektivität und Wirkung für die regionale Entwicklung erstickt zu werden.

 

Weiterhin ist beabsichtigt, im Zuge der Kommunalisierung der Regionalplanung auch den Zuschnitt der Planungsräume zu überprüfen und möglicherweise zu verändern. Vor dem Hintergrund der gesteigerten Bedeutung der Regionalplanung ist es unbedingt erforderlich, parallel zur Aufstellung des LEP eine Klärung darüber herbeizuführen,

 

  1. wer künftig Träger der Regionalplanung sein wird und
  2. wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden.

 

Anderenfalls droht eine lange Phase des planerischen Stillstands. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass mit dem bestehenden Planungsraum I und der Arbeitsgemeinschaft der vier HH-Randkreise eine bewährte handlungsfähige Struktur bereits besteht und ein Änderungsbedarf bei dem Zuschnitt dieses Planungsraumes fachlich nicht geboten ist.

 

Parallel zur Aufstellung des LEP ist auch die notwendige Fortschreibung des Landesplanungsgesetzes, des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes und der Verordnung zum zentralörtlichen System vorzunehmen.

 

 

 

 

3.  Vorrang Innenentwicklung (Ziff. 6.5.2 Abs. 5):

 

Die verbindliche Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird begrüßt. In diesem Zusammenhang erscheint es jedoch erforderlich, die Tiefe und den Umfang der für alle Gemeinden geltenden Darlegungspflicht über das Ausschöpfen vorhandener Flächenpotenziale zu konkretisieren. Dies erscheint erforderlich, um ein Mindestmaß an Gleichbehandlung und Qualität bei der Umsetzung dieser Vorgabe zu erreichen.

 

 

4.        Landesentwicklungsachsen (Ziff. 5.6):

 

Der Entwurf zum LEP führt mit den Landesentwicklungsachsen eine neue entwicklungspolitische Komponente ein und ermöglicht auf diesem Weg u.a. die punktuelle Entwicklung überregional bedeutsamer Gewerbestandorte insbesondere an den Schnittpunkten mit der A 20. Dies wird begrüßt.

Die Landesentwicklungsachsen orientieren sich von Hamburg ausgehend an den durch Autobahnen und Schienenwege gekennzeichneten zentralen Verkehrssträngen. Hierzu zählt auch die A21/B404 zumindest für den Bereich von der BAB 1 bis Kiel, die im Entwurf aber noch nicht als Landesentwicklungsachse vorgesehen ist. Innerhalb des Planungszeitraumes wird der vollständige Ausbau der B 404 zur A 21 in diesem Abschnitt realisiert sein. Die Bahnverbindungen von Hamburg über Bad Oldesloe, Bad Segeberg und Neumünster bis Kiel erfreuen sich großer Nachfrage. Im Schnittpunkt mit der künftigen A 20 liegt das Mittelzentrum Bad Segeberg/Wahlstedt mit guten Ansätzen für einen überregional bedeutsamen gewerblichen Standort (z.B. ehem. Kasernengelände). Daher ist auch die A21/B404 als Landesentwicklungsachse darzustellen.

 

 

5.  Tourismus und Erholung

 

Der LEP benennt Schwerpunkträume für Tourismus und Naherholung überwiegend an Nord- und Ostsee und führt im Landesinneren lediglich die beiden Standorte mit dem Raum um Bad Malente und Eutin auf. Bad Segeberg und Bad Bramstedt sind im Hinblick auf ihre Klassifikation als Heilbäder und ihre räumliche Umgebung ebenfalls als Schwerpunkträume für Tourismus, insbesondere für Gesundheitstourismus und Erholung auszuweisen.

 

 

6.  Kommunikationsinfrastruktur

 

Die Versorgung mit Breitband-Internetverbindungen ist allgemein ein wichtiges Standortkriterium und damit Voraussetzung für die Sicherung und die Weiterentwicklung aller Regionen als Gewerbe- und Wohnstandort. Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse einerseits und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen andererseits ist eine flächendeckende Versorgung in allen Landesteilen und insbesondere im ländlichen Raum kurzfristig umzusetzen.

 

 

7. Verkehr

 

Der Kreis Segeberg unterstützt die im LEP (Ziff. 7.4 Abs. 3) enthaltene Aussage, dass Verkehre - auch durch Abstimmung mit der Siedlungspolitik - vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere schienengebundene, Verkehrsträger verlagert werden sollen und daher insbesondere in den bereits stark belasteten Ordnungsräumen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienung durch den ÖPNV grundsätzlich Vorrang vor dem Ausbau der Straßeninfrastruktur genießen sollen. Hierbei sollte die Einschränkung „nach Möglichkeit“ entfallen.

 

Vor dem Hintergrund des angestrebten ÖPNV-Vorrangs sind jedoch die weiteren Aussagen der Ziff. 7.4.5 - auch in Verbindung mit der Karte - zu allgemein und werden den Bedingungen in den Hamburg-Randkreisen und insbesondere im Kreis Segeberg nicht gerecht. Hier sollten besonders bedeutsame Maßnahmen, wie z.B.

§         die weitere Verbesserung auf der AKN-Strecke zwischen Kaltenkirchen und Neumünster mit einer

§         schnellen Anbindung des Hamburg-Airport und

§         die notwendigen Kapazitätserweiterungen auf der stark frequentierten Strecke Neumünster-Bad Oldesloe,

bereits auf der Ebene des LEP benannt werden. Notwendige Ausbaustrecken sollten in der Karte ebenso wie bei den Straßen als solche gekennzeichnet werden. In der Karte ist die Darstellung der Strecke Henstedt-Ulzburg - Elmshorn als „Außer Betrieb“ zu streichen.

 

Die diesbezüglichen Forderungen der Städte und Gemeinden werden unterstützt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss verständigt sich darauf die Angelegenheit abschließend im Kreistag zu beraten.