Drucksache - DrS/2008/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des 3. Landesweiten Nahverkehrsplans (LVNP) für den Schienenperso-nennahverkehr in Schleswig-Holstein 2008-2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Verfasser 1:
- SVGmbH
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Entscheidung
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06.10.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Planung und Umwelt (PUA) begrüßt die offensive Grundausrichtung
des 3. LNVP in Bezug auf die Weiterentwicklung des SPNV-Angebots, die in ihrer
Struktur gut mit der ebenfalls offensiven Grundausrichtung des 3. Regionalen
Nahverkehrsplans (RNVP) für den straßengebundenen ÖPNV des Kreises Segeberg
2008-2012 zusammenpasst. Dennoch wünscht der PUA eine stärkere Betonung Kreis
Segebergischer Interessen und stimmt dem Entwurf des 3. LNVP daher unter
Voraussetzung der Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Stellungnahme
zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 (1) des
Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
ist das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und hat
damit die Funktion, die ausreichende Verkehrsbedienung mit SPNV-Leistungen
landesweit sicherzustellen. Als Rahmen für die Entwicklung des SPNV und zur
landesweiten Koordinierung des Gesamtsystems ÖPNV kann das Land einen Landesweiten
Nahverkehrsplan (LNVP) aufstellen. Der gesetzlich verantwortliche
SPNV-Aufgabenträger Schleswig-Holstein hat seine LVS Schleswig-Holstein
Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) damit beauftragt, den 3. LNVP
2008-2012 zu erarbeiten und das Aufstellungsverfahren durchzuführen. Der
Entwurf des 3. LVNP wurde Mitte September 2008 ins Anhörungsverfahren zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben; im Rahmen der
Verfahrenslaufzeit bis zum 31.10.2008 können dazu nun Stellungnahmen abgegeben
werden.
Der LNVP-Entwurf
analysiert das SPNV-Bestandsangebot, dessen Position auf dem Verkehrsmarkt
sowie die Auswirkungen des demographischen Wandels und entwirft vor diesem
Hintergrund Entwicklungsszenarien zum offensiven Ausbau des SPNV bis 2025 (Szenario
„Fortschreibung“ von heute 23,6 Mio. auf 24,3 Mio. Zugkm/a, Szenario
„Perspektive” auf 28,2 Mio. Zugkm/a). Im Szenario „Perspektive“ schlägt sich
dies im „Drei-Achsen-Konzept“ nieder, dass einen besonderen Akzent beim
attraktivitätsorientierten Ausbau der landesweit stärkst und perspektivische
noch stärker nachgefragten SPNV-Achsen Itzehoe/Elmshorn – Hamburg, Bad Oldesloe
– Hamburg sowie der insbesondere potenziell starken „Mittelachse“ Kaltenkirchen
– Hamburg setzt, wobei letztere ihr Potenzial auf Grund struktureller Nachteile
(Fahrzeiten, Umsteigezwänge) bislang nicht ausschöpfen kann, was „es zu ändern
gilt“. Einziges, den Kreis Segeberg betreffendes konkretes Projekt ist dabei:
Relation
Hamburg – Kaltenkirchen – Neumünster:
Beschleunigung einiger Züge und Verdichtung des Angebots (Prüfung der
Elektrifizierung) und SPNV-Anbindung an den Hamburger Flughafen (gutachterliche
Untersuchung läuft).
Stellungnahme
Nachfolgend werden nur
inhaltlich wesentliche Punkte behandelt; rein redaktionelle Anmerkungen sind
zwar teilweise notwendig, werden hier aber nicht dargestellt.
Bahnlinie R11
Neumünster – Bad Segeberg – Bad Oldesloe: Hier bestehen Richtung Bad Oldesloe in der Hauptverkehrszeit
Kapazitätsprobleme, die derzeit nur mit Hilfe eines separaten Entlastungsbusses
gelöst werden können. Dies wird als systemunverträglich betrachtet und das
Aufzeigen einer im LNVP-Entwurf nicht enthaltenen systemverträglichen Lösung
erwartet, welche die Erhöhung der Bahnkapazitäten zum Inhalt hat. Favorisiert
wird dabei ein zweigleisiger Ausbau, mit dem nicht nur Kapazitätsengpässe
gelöst, sondern außerdem eine erhöhte Attraktivität per Fahrplanverdichtung auf
einen 30-Min-Takt möglich würde; zudem sollte geprüft werden, ob die R11 ganz
oder teilweise nach Hamburg bzw. Kiel durchgebunden werden kann.
Bahnhof Bad Segeberg: Dieser befindet sich in mancherlei Hinsicht in einem
unbefriedigenden Zustand, der LNVP-Entwurf bietet dafür keine
Optimierungsansätze. Es wird daher erwartet, dass der LNVP-Entwurf Perspektiven
für die Realisierung einer Bahnhofsneugestaltung in Bad Segeberg mit
angemessenem Bahnhofsgebäude (inkl. HVV-Servicepunkt & bahnhofstypischen
Einkaufsmöglichkeiten) und ausreichend dimensionierten und wettergeschützten
Warteflächen sowie einer optimierten fußläufigen Anbindung an den ZOB bzw. die
Innenstadt aufzeigt.
Relation Hamburg –
Kaltenkirchen – Neumünster: Die
LNVP-Aussagen hierzu werden begrüßt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass
die HH-Flughafenanbindung im Sinne eines bestmöglichen verkehrlichen Nutzens
unbedingt bis HH-Hbf. durchgebunden werden muss. Darüber hinaus muss auch hier
die im LNVP in Bezug auf andere Projekte gemachte Aussage gelten, dass „diese
Projekte (in ihrer verkehrlichen Zielsetzung anzupassen) und zu beschleunigen“
sind. Der LNVP soll entsprechend angepasst werden.
Strukturen
und Finanzierung: Es wird die
landesweite ÖPNV-Gesamtfinanzierung dargestellt. Diese ist bezüglich des
Busverkehrs folgendermaßen zu korrigieren: Nach der Novellierung des
Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gibt es keine ÖPNV-zweckgebundene FAG-Pauschale
mehr, die ist in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen aufgegangen;
Kreiseigenmittel fehlen ganz und sind zu ergänzen, denn (nicht nur) der Kreis
Segeberg leistet Jahr für Jahr ein erhebliches eigenes Engagement für einen
attraktiven ÖPNV (und finanziert per 2/3-Erstattung überdies die hier deshalb
überhöht wirkenden Schulträgerzahlungen).
Die
Regionalisierungsmittel des Bundes steigen nach deutlichen Kürzungen ab
2009 wieder an. Im Sinne landesweiter Chancengleichheit bei der
ÖPNV-Entwicklung sollen die ÖPNV-Aufgabenträger in geeigneter Weise an diesem
Anstieg beteiligt werden.
Gemäß
novelliertem ÖPNVG stattet das Land die ÖPNV-Aufgabenträger mit fixen Mitteln
zur ÖPNV-Finanzierung aus (Kommunalisierungsmittel), die bis 2012
festgeschrieben sind (2009-2012: 57,26 Mio. EUR/a landesweit). Es ist korrekt,
dass darin auch 8,7 Mio. EUR enthalten sind, die das Land auf Basis einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den vier HH-Randkreisen zur Verfügung
stellt. Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass dies zum Ausgleich der
besonderen Belastungen erforderlich ist, welche aus den notwendigen
länderverbindenden ÖPNV-Leistungen im metropolitanen Verdichtungsraum
resultieren, was zudem in § 6 (3) ÖPNVG explizit dargelegt ist.
Es
wird gesagt, dass „eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots ohne wesentlich höhere
Finanzierungsbeiträge (der Kreise) möglich, weil durch Effizienzsteigerungen
finanzierbar ist“. Dieser Annahme wird entschieden widersprochen. Der Kreis
Segeberg verbessert seine ÖPNV-Finanzierungseffizienz seit Jahren
kontinuierlich, weshalb neue offensive Entwicklungsmaßnahmen (vgl. u.g. neue
Buslinie 295) gerade nur durch deutlich höhere Finanzierungsbeiträge möglich
sind. Dies gilt umso mehr, wenn die Kreise nicht an steigenden
Regionalisierungsmittelzuweisungen des Bundes ans Land beteiligt werden.
Ideen
zu Effizienzgewinnen im Busangebot sind zu allgemein gefasst, weil
erneut ÖPNV-Kreiseigenmittel nicht genannt und Schulträgeranteile überhöht
dargestellt werden.
Auch die empfohlene Beteiligung
von Städten und Gemeinden an der ÖPNV-Finanzierung ist dahingehend zu
differenzieren, als dass dies (nicht nur) im Kreis Segeberg schon lange
erfolgreich praktiziert wird. Der LNVP ist in allen diesen Punkten entsprechend
anzupassen.
Organisation und
Zusammenarbeit: Es wird die Gründung
eines Verkehrsverbundes Schleswig-Holstein angeregt. Dabei ist nicht zu
übersehen, dass die HH-Randkreise bereits Bestandteil des HVV als einem sehr
erfolgreichen Verkehrsverbund sind. Insofern sollte zumindest eine globale
Aussage zur Abstimmung eines Verkehrsverbundes Schleswig-Holstein mit dem
bereits vorhandenen HVV getroffen und letzterer an dieser Stelle nicht
verschwiegen werden.
Buslinien-Grundnetz: Die Entwicklung eines attraktiven, vertakteten landesweiten
Buslinien-Grundnetzes zur Ergänzung des SPNV-Netzes ist prinzipiell sinnvoll,
wenn auch in der Zuständigkeit der Kreise liegend. Der Kreis Segeberg hat
bereits in seinem 2. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) 2003-2007 für sein
Gebiet ein solches Netz entwickelt, was sich unverändert auch im 3. RNVP
2008-2012 findet und das der LNVP-Entwurf im wesentlichen übernommen hat, was
zu begrüßen ist. An zwei Stellen jedoch geht der LNVP-Entwurf über das
RNVP-Grundnetz hinaus: So findet sich auf innerhalb Norderstedts (auf der
Schleswig-Holstein-Straße östlich der U1 nachdem an diese angebunden wurde) ein
Grundnetzabschnitt, dessen verkehrlicher Nutzen nicht erkennbar und daher zu
streichen ist. Dazu kommt eine Grundnetzrelation zwischen Bad Segeberg und Ahrensbök
(OH), deren verkehrlicher Sinn zumindest deutlich bezweifelt wird, weswegen
auch diese zu streichen bzw. notfalls zu einer Grundnetzlinie 2. Ordnung
herabzustufen ist, so man zu dem Ergebnis kommt, eine solche 2.
Grundnetzkategorie überhaupt für sinnvoll zu halten und schaffen zu wollen.
Sicherlich wurzelt die hier aufgeworfene Problematik in dem Ansatz, alle
zentralen Orte miteinander verbinden zu wollen, was prinzipiell
nachvollziehbar, im Einzelfall aber über die tatsächlichen Marktpotenziale
hinausgehend sein dürfte. Eine sinnvolle LNVP-Ergänzung stellt hingegen die am
14.12.2008 in Betrieb gehende neue Buslinie 295 Pinneberg – Bönningstedt –
Garstedt dar.
Finanzierung,
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den
SPNV und dessen Finanzierung liegt gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen
beim Land Schleswig-Holstein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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