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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt (PUA) begrüßt die offensive Grundausrichtung des 3. LNVP in Bezug auf die Weiterentwicklung des SPNV-Angebots, die in ihrer Struktur gut mit der ebenfalls offensiven Grundausrichtung des 3. Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) für den straßengebundenen ÖPNV des Kreises Segeberg 2008-2012 zusammenpasst. Dennoch wünscht der PUA eine stärkere Betonung Kreis Segebergischer Interessen und stimmt dem Entwurf des 3. LNVP daher unter Voraussetzung der Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Stellungnahme zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 (1) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ist das Land Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und hat damit die Funktion, die ausreichende Verkehrsbedienung mit SPNV-Leistungen landesweit sicherzustellen. Als Rahmen für die Entwicklung des SPNV und zur landesweiten Koordinierung des Gesamtsystems ÖPNV kann das Land einen Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) aufstellen. Der gesetzlich verantwortliche SPNV-Aufgabenträger Schleswig-Holstein hat seine LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) damit beauftragt, den 3. LNVP 2008-2012 zu erarbeiten und das Aufstellungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf des 3. LVNP wurde Mitte September 2008 ins Anhörungsverfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben; im Rahmen der Verfahrenslaufzeit bis zum 31.10.2008 können dazu nun Stellungnahmen abgegeben werden.

Der LNVP-Entwurf analysiert das SPNV-Bestandsangebot, dessen Position auf dem Verkehrsmarkt sowie die Auswirkungen des demographischen Wandels und entwirft vor diesem Hintergrund Entwicklungsszenarien zum offensiven Ausbau des SPNV bis 2025 (Szenario „Fortschreibung“ von heute 23,6 Mio. auf 24,3 Mio. Zugkm/a, Szenario „Perspektive” auf 28,2 Mio. Zugkm/a). Im Szenario „Perspektive“ schlägt sich dies im „Drei-Achsen-Konzept“ nieder, dass einen besonderen Akzent beim attraktivitätsorientierten Ausbau der landesweit stärkst und perspektivische noch stärker nachgefragten SPNV-Achsen Itzehoe/Elmshorn – Hamburg, Bad Oldesloe – Hamburg sowie der insbesondere potenziell starken „Mittelachse“ Kaltenkirchen – Hamburg setzt, wobei letztere ihr Potenzial auf Grund struktureller Nachteile (Fahrzeiten, Umsteigezwänge) bislang nicht ausschöpfen kann, was „es zu ändern gilt“. Einziges, den Kreis Segeberg betreffendes konkretes Projekt ist dabei:

Relation Hamburg – Kaltenkirchen – Neumünster: Beschleunigung einiger Züge und Verdichtung des Angebots (Prüfung der Elektrifizierung) und SPNV-Anbindung an den Hamburger Flughafen (gutachterliche Untersuchung läuft).

 

Stellungnahme

Nachfolgend werden nur inhaltlich wesentliche Punkte behandelt; rein redaktionelle Anmerkungen sind zwar teilweise notwendig, werden hier aber nicht dargestellt.

Bahnlinie R11 Neumünster – Bad Segeberg – Bad Oldesloe: Hier bestehen Richtung Bad Oldesloe in der Hauptverkehrszeit Kapazitätsprobleme, die derzeit nur mit Hilfe eines separaten Entlastungsbusses gelöst werden können. Dies wird als systemunverträglich betrachtet und das Aufzeigen einer im LNVP-Entwurf nicht enthaltenen systemverträglichen Lösung erwartet, welche die Erhöhung der Bahnkapazitäten zum Inhalt hat. Favorisiert wird dabei ein zweigleisiger Ausbau, mit dem nicht nur Kapazitätsengpässe gelöst, sondern außerdem eine erhöhte Attraktivität per Fahrplanverdichtung auf einen 30-Min-Takt möglich würde; zudem sollte geprüft werden, ob die R11 ganz oder teilweise nach Hamburg bzw. Kiel durchgebunden werden kann.

Bahnhof Bad Segeberg: Dieser befindet sich in mancherlei Hinsicht in einem unbefriedigenden Zustand, der LNVP-Entwurf bietet dafür keine Optimierungsansätze. Es wird daher erwartet, dass der LNVP-Entwurf Perspektiven für die Realisierung einer Bahnhofsneugestaltung in Bad Segeberg mit angemessenem Bahnhofsgebäude (inkl. HVV-Servicepunkt & bahnhofstypischen Einkaufsmöglichkeiten) und ausreichend dimensionierten und wettergeschützten Warteflächen sowie einer optimierten fußläufigen Anbindung an den ZOB bzw. die Innenstadt aufzeigt.

Relation Hamburg – Kaltenkirchen – Neumünster: Die LNVP-Aussagen hierzu werden begrüßt. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die HH-Flughafenanbindung im Sinne eines bestmöglichen verkehrlichen Nutzens unbedingt bis HH-Hbf. durchgebunden werden muss. Darüber hinaus muss auch hier die im LNVP in Bezug auf andere Projekte gemachte Aussage gelten, dass „diese Projekte (in ihrer verkehrlichen Zielsetzung anzupassen) und zu beschleunigen“ sind. Der LNVP soll entsprechend angepasst werden.

Strukturen und Finanzierung: Es wird die landesweite ÖPNV-Gesamtfinanzierung dargestellt. Diese ist bezüglich des Busverkehrs folgendermaßen zu korrigieren: Nach der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gibt es keine ÖPNV-zweckgebundene FAG-Pauschale mehr, die ist in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen aufgegangen; Kreiseigenmittel fehlen ganz und sind zu ergänzen, denn (nicht nur) der Kreis Segeberg leistet Jahr für Jahr ein erhebliches eigenes Engagement für einen attraktiven ÖPNV (und finanziert per 2/3-Erstattung überdies die hier deshalb überhöht wirkenden Schulträgerzahlungen).

Die Regionalisierungsmittel des Bundes steigen nach deutlichen Kürzungen ab 2009 wieder an. Im Sinne landesweiter Chancengleichheit bei der ÖPNV-Entwicklung sollen die ÖPNV-Aufgabenträger in geeigneter Weise an diesem Anstieg beteiligt werden.

Gemäß novelliertem ÖPNVG stattet das Land die ÖPNV-Aufgabenträger mit fixen Mitteln zur ÖPNV-Finanzierung aus (Kommunalisierungsmittel), die bis 2012 festgeschrieben sind (2009-2012: 57,26 Mio. EUR/a landesweit). Es ist korrekt, dass darin auch 8,7 Mio. EUR enthalten sind, die das Land auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung den vier HH-Randkreisen zur Verfügung stellt. Dabei darf nicht verschwiegen werden, dass dies zum Ausgleich der besonderen Belastungen erforderlich ist, welche aus den notwendigen länderverbindenden ÖPNV-Leistungen im metropolitanen Verdichtungsraum resultieren, was zudem in § 6 (3) ÖPNVG explizit dargelegt ist.

Es wird gesagt, dass „eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots ohne wesentlich höhere Finanzierungsbeiträge (der Kreise) möglich, weil durch Effizienzsteigerungen finanzierbar ist“. Dieser Annahme wird entschieden widersprochen. Der Kreis Segeberg verbessert seine ÖPNV-Finanzierungseffizienz seit Jahren kontinuierlich, weshalb neue offensive Entwicklungsmaßnahmen (vgl. u.g. neue Buslinie 295) gerade nur durch deutlich höhere Finanzierungsbeiträge möglich sind. Dies gilt umso mehr, wenn die Kreise nicht an steigenden Regionalisierungsmittelzuweisungen des Bundes ans Land beteiligt werden.

Ideen zu Effizienzgewinnen im Busangebot sind zu allgemein gefasst, weil erneut ÖPNV-Kreiseigenmittel nicht genannt und Schulträgeranteile überhöht dargestellt werden.

Auch die empfohlene Beteiligung von Städten und Gemeinden an der ÖPNV-Finanzierung ist dahingehend zu differenzieren, als dass dies (nicht nur) im Kreis Segeberg schon lange erfolgreich praktiziert wird. Der LNVP ist in allen diesen Punkten entsprechend anzupassen.

Organisation und Zusammenarbeit: Es wird die Gründung eines Verkehrsverbundes Schleswig-Holstein angeregt. Dabei ist nicht zu übersehen, dass die HH-Randkreise bereits Bestandteil des HVV als einem sehr erfolgreichen Verkehrsverbund sind. Insofern sollte zumindest eine globale Aussage zur Abstimmung eines Verkehrsverbundes Schleswig-Holstein mit dem bereits vorhandenen HVV getroffen und letzterer an dieser Stelle nicht verschwiegen werden.

Buslinien-Grundnetz: Die Entwicklung eines attraktiven, vertakteten landesweiten Buslinien-Grundnetzes zur Ergänzung des SPNV-Netzes ist prinzipiell sinnvoll, wenn auch in der Zuständigkeit der Kreise liegend. Der Kreis Segeberg hat bereits in seinem 2. Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) 2003-2007 für sein Gebiet ein solches Netz entwickelt, was sich unverändert auch im 3. RNVP 2008-2012 findet und das der LNVP-Entwurf im wesentlichen übernommen hat, was zu begrüßen ist. An zwei Stellen jedoch geht der LNVP-Entwurf über das RNVP-Grundnetz hinaus: So findet sich auf innerhalb Norderstedts (auf der Schleswig-Holstein-Straße östlich der U1 nachdem an diese angebunden wurde) ein Grundnetzabschnitt, dessen verkehrlicher Nutzen nicht erkennbar und daher zu streichen ist. Dazu kommt eine Grundnetzrelation zwischen Bad Segeberg und Ahrensbök (OH), deren verkehrlicher Sinn zumindest deutlich bezweifelt wird, weswegen auch diese zu streichen bzw. notfalls zu einer Grundnetzlinie 2. Ordnung herabzustufen ist, so man zu dem Ergebnis kommt, eine solche 2. Grundnetzkategorie überhaupt für sinnvoll zu halten und schaffen zu wollen. Sicherlich wurzelt die hier aufgeworfene Problematik in dem Ansatz, alle zentralen Orte miteinander verbinden zu wollen, was prinzipiell nachvollziehbar, im Einzelfall aber über die tatsächlichen Marktpotenziale hinausgehend sein dürfte. Eine sinnvolle LNVP-Ergänzung stellt hingegen die am 14.12.2008 in Betrieb gehende neue Buslinie 295 Pinneberg – Bönningstedt – Garstedt dar.

 

Finanzierung, Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den SPNV und dessen Finanzierung liegt gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen beim Land Schleswig-Holstein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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