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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2007/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgestellten Erkenntnisse aus dem in der Entstehung befindlichen Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu den Anträgen der Schulträger ergeht seitens der Politik folgendes Votum:

 

Amt Bornhöved             -            Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

 

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Amt Leezen                 -             Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

 

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Gemeinde Boostedt            -            Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

 

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Stadt Wahlstedt            -            Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

 

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Amt Kisdorf                 -             Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar 2007 haben sich u. a. die Bestimmungen über die Aufstellung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen geändert. Nach wie vor bleibt es Aufgabe der Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen (§48 Abs. 1 SchulG). Wesentliche deutlicher als bisher aber regelt das Schulgesetz (§51) die übergreifende Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Kreise. Diese sind nun verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklungsplanung für f ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Der Kreis hat sich im Einvernehmen mit allen kommunalen Schulträgern darauf verständigt, zur neuen Schulentwicklungsplanung der Software zu beschaffen, auf die alle Schulträger zugreifen können um damit die Schulentwicklungsplanung vor Ort zu betreiben. Gleichermaßen kann der Kreis die Schulentwicklungsplanung für seinen Zuständigkeitsbereich umsetzen. Nachdem nun alle notwendigen Stammdaten über die Schulträger und das Statischtische Landesamt für Schleswig-Holstein und Hamburg in das Programm importiert worden sind und einige „Stolpersteine“ aus dem Weg geräumt werden konnten, liegen nun erste Ergebnisse vor. Diese beziehen sich zunächst auf die Bevölkerungsentwicklung sowohl bei den Geburtenzahlen als auch auf den Anteil der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 45 Jahren. Die Entwicklungszahlen sich bis in das Schuljahr 2024/25 hinein prognostiziert. Gleiches gilt für die Entwicklung der Schülerzahlen sowohl für das Kreisgebiet als auch für den Zuständigkeitsbereich jedes einzelnen Schulträgers.

 

Zur Bevölkerungsentwicklung:

 

Zunächst wird auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen. In den Grafiken ist die Geburtenzahlenentwicklung von 1956 bis 2005 und die Entwicklung der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 45 ebenfalls bis 2005 dargestellt.

 

Nach einem absoluten Geburtenhochstand in den Jahren 1966/67 ist ein rasanter Rückgang der Geburten durch den „Pillenknick“ in den Jahren ab 1969 bis 1973 festzustellen. Ab 1974 haben sich dann die Geburtenzahlen bis etwa 1984 auf relativ gleichem Niveau gehalten um dann ab 1985 noch einmal einen leichten Anstieg zu verzeichnen. Ab 2000 aber ist eine kontinuierliche Rückentwicklung der Geburtenzahlen dokumentiert und dieser Rückgang wird sich in etwa gleicher Größenordnung bis ins Jahr 2025 fortsetzen.

 

Dies in Zahlen ausgedrückt gibt folgendes Bild:

 

Geburtsjahr                 weiblich            männlich            Summe

1973                            1.266               1.237               2.503

1984                            1.191               1.368               2.559

1985                            1.277               1.377               2.654

2000                            1.189               1.295               2.484

2004                            1.046               1.101               2.147

2012                               928                  977               1.905

2025                               672                  707               1.380

 

Prozentual ausgedrückt bedeutet dies einen Rückgang der Geburtenzahlen bis ins Jahr 2005 hinein in der Summe um 44,86%. Bei den für die Prognose entscheidenden Anteilen der weiblichen Geburten ist ein Rückgang im gleichen Zeitraum von 46,91% zu rechnen. Diese Zahlen sind prägnant und sie werden deutlichen Einfluss auf die Entwicklung der Schullandschaft im Kreis Segeberg nehmen.

 

In den Anlagen 3 und 4 sind die Entwicklungen der Schülerzahlen dargestellt. Danach werden sich die Schülerzahlen bezogen auf alle Schularten der allgemein bildenden und der weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2005/06 ebenfalls kontinuierlich zurück entwickeln. Werden im Schuljahr 2005/06 noch insgesamt 29.887 Schülerinnen und Schüler beschult, so wird die Zahl der Beschulten im Schuljahr 2025/26 nur noch 20.287 betragen. Der prozentuale Rückgang beträgt innerhalb dieses Zeitraumes 32,12%. Das Schaubild zeigt, dass der Rückgang kontinuierlich in etwa der jeweils gleichen Größenordnung Jahr um Jahr erfolgen wird. Dies wird sich in der Konsequenz zunächst in den Klassengrößen bemerkbar machen aber auch Folgen für die Zügigkeiten der Schulen haben. Es bleibt die jeweilige Entwicklung beim kommunalen Träger zu beobachten um dann Schlüsse für die weitere schulpolitische Entscheidung treffen zu können.

 

Das Schaubild in der Anlage 4 stellt die Entwicklung der Schülerzahlen bezogen auf die Grund- und Hauptschulen dar. Hier beträgt der Rückgang im gleichen Zeitraum 37,13%. Auch diese Entwicklung wird sich deutlich auswirken und zu schulpolitischen Entscheidungen Anlass geben. Auch hier bleibt die Entwicklung bei den kommunalen Schulträgern zu beobachten.

 

Soweit zu den ersten Erkenntnissen aus dem in der Entstehung befindlichen Schulentwicklungsplan des Kreises.

 

Zu den vorliegenden Anträgen der örtlichen Schulträger:

 

Mit dem Schulgesetz vom 24.01.07 sind im § 9 die Schularten im Lande neu bestimmt worden. Sie umfassen

                        die Grundschule

                        die weiterführenden allgemein bilden Schulen, nämlich

                                    die Regionalschule,

                                    die Gemeinschaftsschule,

                                    das Gymnasium.

 

Die Einrichtung einer Regional- oder Gemeinschaftsschule bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Frauen und der Antragsweg ist deutlich vorgegeben. Anträge auf Einrichtung einer der vorgenannten Schulen zum Schuljahr 2008/09 sind bis zum 30.11.2007 über das Schulamt an das Ministerium zu richten. Anträge, die nach dem 30.11.2007 eingehen und solche, die aufgrund unvollständiger Unterlagen nicht termingerecht beschieden werden können, werden mit dem Ziel bearbeitet, die Genehmigung zum Schuljahr 2009/10 erteilen zu können.

 

Dem jeweiligen Antrag ist u. a. der Nachweis beizufügen, dass die beantragte Schule der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers entspricht und seitens der Kreisschulentwicklungsplanung keine abweichenden Erkenntnisse vorliegen. Sollte dies der Fall sein, so wären die Abweichungen durch den Antragsteller zu begründen.

 

Es liegen hier folgende Anträge vor:

 

Amt Bornhöved

 

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Bornhöved. Die Schulaufsicht des Kreises nimmt zum pädagogischen Konzept dieses Antrags positiv Stellung und befürwortet die Einrichtung. Die Konzepterstellung ist in Zusammenarbeit mit der Grund- und Hauptschule, der Realschule im SZ Bornhöved sowie dem Städtischen Gymnasium in Bad Segeberg und der benachbarten Grund- und Hauptschule in Wankendorf erfolgt. Die festgelegte Mindestgröße für Gemeinschaftsschulen beträgt 300 Schülerinnen und Schüler. Diese Größenordnung ist im vorliegenden Fall mittelfristig und wohl auch langfristig als gegeben anzusehen. Lt. Schulentwicklungsplan wird die Gesamtschülerzahl am Schulzentrum Bornhöved im Schuljahr 2025/06 rd. 445 Schülerinnen und Schüler betragen. Aus Sicht des Kreises bestehen schulentwicklungsplanerisch gegen die Einrichtung keine Bedenken.

 

Amt Leezen

 

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Leezen. Auch hier nimmt die Schulaufsicht des Kreises zum pädagogischen Konzept positiv Stellung. Die Auswertungen aus dem SEP zeigen hier allerdings, dass mittelfristig unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der Hauptschule die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern aus dem gegebenen Einzugsbereich nicht erreicht werden kann. Prognostiziert sind hier für das Schuljahr 2025/26 insgesamt 148 Schülerinnen und Schüler. Dies wäre selbst für eine Regionalschule nicht ausreichend. Es ist derzeit nicht ersichtlich, aus welchen Bereichen anderer umliegender Schulträger Schülerinnen und Schüler für eine Gemeinschaftsschule in Leezen gewonnen werden können. Eine abschließende Stellungsnahme kann daher erst abgegeben werden, wenn die Schulentwicklungsplanung der umliegenden Schulträger abgeschlossen ist.

 

Gemeinde Boostedt

 

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Boostedt. Dem pädagogischen Konzept zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist seitens der Schulaufsicht des Kreises zugestimmt worden. Aus Sicht der SEP geben die mittelfristig zu erwartenden Schülerzahlen allerdings zu Bemerkungen Anlass. Nach der SEP wird die mittelfristig zu erwartende Schülerzahl für den Schulstandort Boostedt weder die Mindestzahl für eine Regionalschule (240) noch die für eine Gemeinschaftsschule erreichen bzw. halten. Derzeit liegt die Schülerzahl für die Grundschule Boostedt bei 203 SchülerInnen und die der Hauptschule bei 118 SchülerInnen. Die Gemeinde Boostedt weist allerdings darauf hin, dass es aus dem Bereich der Stadt Neumünster inzwischen Anmeldungen für eine mögliche Gemeinschaftsschule in Boostedt geben soll, weil eine Realschule nach der SEP Neumünster wohl aufgelöst werden soll. Die Größenordnung dieser Anmeldungen ist derzeit nicht bekannt. Ob damit allerdings die notwendige Größe von 300 erreicht werden sollte, erscheint zweifelhaft.

 

Stadt Wahlstedt

 

Einrichtung der Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe. Die aus dem SEP zu berücksichtigen Schülerzahlenentwicklungen der Haupt- und Realschule Wahlstedt lassen erkennen, dass bis ins Schuljahr 2025/26 hinein die notwendige Schülerzahl von 300 für eine Gemeinschaftsschule erreicht und gehalten werden kann. Die Schulaufsicht hat sich zum Antrag positiv geäußert und auch aus der Sicht der Schulentwicklungsplanung kann dem Antrag zugestimmt werden.

 

Amt Kisdorf

 

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Kisdorf. Die befürwortende Stellungnahme der Schulaufsicht des Kreises zum pädagogischen Konzept liegt auch zu diesem Antrag vor. Auch aus Sicht der SEP bestehen gegen diese Einrichtung keine Bedenken. Die Schülerzahlen aus Haupt- und Realschule werden bis ins Schuljahr 2025/26 hinein mit insgesamt 334 Schülerinnen und Schülern über der Mindestgröße liegen.

 

 

Weiter konkrete Anträge liegen dem Kreis zur Zeit nicht vor. Es ist aber der Presse zu entnehmen, dass sich eine Vielzahl örtlicher Schulträger mit der Frage der Einrichtung von Regional- oder Gemeinschaftsschule befasst. Mit diesen Anträgen ist zum Schuljahr 2008/09 zu rechnen.  In diesem Zusammenhang ist noch einmal kritisch anzumerken, dass der Kreis durch seine kreisweite Schulentwicklungsplanung darauf zu achten hat, dass diese Planung zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots erfolgt. Sollten zukünftige Antragsteller gleichermaßen die Gemeinschaftsschule zum Gegenstand ihres Antrags machen, dann wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe aus § 51 SchulG nach Berücksichtigung eines alle Schularten umfassenden Angebots problematisch. Hier wird der Kreis also eine besonderes Augenmerk auf die Ausgewogenheit des Schulangebots zu richten haben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2008

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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