Drucksache - DrS/2007/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg Anträge auf Genehmigung von Regional- oder Gemeinschaftsschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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20.11.2007
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14.01.2008
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2007
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●
Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
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06.12.2007
| |||
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17.01.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die von
der Verwaltung vorgestellten Erkenntnisse aus dem in der Entstehung
befindlichen Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis
genommen.
Zu den
Anträgen der Schulträger ergeht seitens der Politik folgendes Votum:
Amt
Bornhöved - Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule
……………………………………………………………………………….
Amt
Leezen -
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule
……………………………………………………………………………….
Gemeinde
Boostedt - Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule
……………………………………………………………………………….
Stadt
Wahlstedt - Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule
……………………………………………………………………………….
Amt
Kisdorf -
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule
……………………………………………………………………………….
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar
2007 haben sich u. a. die Bestimmungen über die Aufstellung und Fortschreibung
von Schulentwicklungsplänen geändert. Nach wie vor bleibt es Aufgabe der
Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen (§48 Abs. 1 SchulG).
Wesentliche deutlicher als bisher aber regelt das Schulgesetz (§51) die übergreifende
Schulentwicklungsplanung auf der Ebene der Kreise. Diese sind nun verpflichtet,
zur Sicherung eines gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden
Angebots unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine
Schulentwicklungsplanung für f ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und
fortzuschreiben.
Der Kreis
hat sich im Einvernehmen mit allen kommunalen Schulträgern darauf verständigt,
zur neuen Schulentwicklungsplanung der Software zu beschaffen, auf die alle
Schulträger zugreifen können um damit die Schulentwicklungsplanung vor Ort zu
betreiben. Gleichermaßen kann der Kreis die Schulentwicklungsplanung für seinen
Zuständigkeitsbereich umsetzen. Nachdem nun alle notwendigen Stammdaten über
die Schulträger und das Statischtische Landesamt für Schleswig-Holstein und
Hamburg in das Programm importiert worden sind und einige „Stolpersteine“ aus
dem Weg geräumt werden konnten, liegen nun erste Ergebnisse vor. Diese beziehen
sich zunächst auf die Bevölkerungsentwicklung sowohl bei den Geburtenzahlen als
auch auf den Anteil der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 45 Jahren. Die
Entwicklungszahlen sich bis in das Schuljahr 2024/25 hinein prognostiziert.
Gleiches gilt für die Entwicklung der Schülerzahlen sowohl für das Kreisgebiet
als auch für den Zuständigkeitsbereich jedes einzelnen Schulträgers.
Zur
Bevölkerungsentwicklung:
Zunächst
wird auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen. In den Grafiken ist die
Geburtenzahlenentwicklung von 1956 bis 2005 und die Entwicklung der weiblichen
Bevölkerung zwischen 15 und 45 ebenfalls bis 2005 dargestellt.
Nach
einem absoluten Geburtenhochstand in den Jahren 1966/67 ist ein rasanter
Rückgang der Geburten durch den „Pillenknick“ in den Jahren ab 1969 bis 1973
festzustellen. Ab 1974 haben sich dann die Geburtenzahlen bis etwa 1984 auf
relativ gleichem Niveau gehalten um dann ab 1985 noch einmal einen leichten
Anstieg zu verzeichnen. Ab 2000 aber ist eine kontinuierliche Rückentwicklung
der Geburtenzahlen dokumentiert und dieser Rückgang wird sich in etwa gleicher
Größenordnung bis ins Jahr 2025 fortsetzen.
Dies in
Zahlen ausgedrückt gibt folgendes Bild:
Geburtsjahr weiblich männlich Summe
1973 1.266 1.237 2.503
1984 1.191 1.368 2.559
1985 1.277 1.377 2.654
2000 1.189 1.295 2.484
2004 1.046 1.101 2.147
2012 928 977 1.905
2025 672 707 1.380
Prozentual
ausgedrückt bedeutet dies einen Rückgang der Geburtenzahlen bis ins Jahr 2005
hinein in der Summe um 44,86%. Bei den für die Prognose entscheidenden
Anteilen der weiblichen Geburten ist ein Rückgang im gleichen Zeitraum von
46,91% zu rechnen. Diese Zahlen sind prägnant und sie werden deutlichen
Einfluss auf die Entwicklung der Schullandschaft im Kreis Segeberg nehmen.
In den
Anlagen 3 und 4 sind die Entwicklungen der Schülerzahlen dargestellt. Danach
werden sich die Schülerzahlen bezogen auf alle Schularten der allgemein
bildenden und der weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2005/06 ebenfalls
kontinuierlich zurück entwickeln. Werden im Schuljahr 2005/06 noch insgesamt
29.887 Schülerinnen und Schüler beschult, so wird die Zahl der Beschulten im
Schuljahr 2025/26 nur noch 20.287 betragen. Der prozentuale Rückgang beträgt
innerhalb dieses Zeitraumes 32,12%. Das Schaubild zeigt, dass der
Rückgang kontinuierlich in etwa der jeweils gleichen Größenordnung Jahr um Jahr
erfolgen wird. Dies wird sich in der Konsequenz zunächst in den Klassengrößen
bemerkbar machen aber auch Folgen für die Zügigkeiten der Schulen haben. Es
bleibt die jeweilige Entwicklung beim kommunalen Träger zu beobachten um dann
Schlüsse für die weitere schulpolitische Entscheidung treffen zu können.
Das
Schaubild in der Anlage 4 stellt die Entwicklung der Schülerzahlen bezogen auf
die Grund- und Hauptschulen dar. Hier beträgt der Rückgang im gleichen Zeitraum
37,13%. Auch diese Entwicklung wird sich deutlich auswirken und zu
schulpolitischen Entscheidungen Anlass geben. Auch hier bleibt die Entwicklung
bei den kommunalen Schulträgern zu beobachten.
Soweit zu
den ersten Erkenntnissen aus dem in der Entstehung befindlichen
Schulentwicklungsplan des Kreises.
Zu den
vorliegenden Anträgen der örtlichen Schulträger:
Mit dem
Schulgesetz vom 24.01.07 sind im § 9 die Schularten im Lande neu bestimmt
worden. Sie umfassen
die
Grundschule
die
weiterführenden allgemein bilden Schulen, nämlich
die
Regionalschule,
die
Gemeinschaftsschule,
das
Gymnasium.
Die
Einrichtung einer Regional- oder Gemeinschaftsschule bedarf der Genehmigung des
Ministeriums für Bildung und Frauen und der Antragsweg ist deutlich vorgegeben.
Anträge auf Einrichtung einer der vorgenannten Schulen zum Schuljahr 2008/09
sind bis zum 30.11.2007 über das Schulamt an das Ministerium zu richten.
Anträge, die nach dem 30.11.2007 eingehen und solche, die aufgrund
unvollständiger Unterlagen nicht termingerecht beschieden werden können, werden
mit dem Ziel bearbeitet, die Genehmigung zum Schuljahr 2009/10 erteilen zu
können.
Dem
jeweiligen Antrag ist u. a. der Nachweis beizufügen, dass die beantragte Schule
der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers entspricht und seitens der
Kreisschulentwicklungsplanung keine abweichenden Erkenntnisse vorliegen. Sollte
dies der Fall sein, so wären die Abweichungen durch den Antragsteller zu
begründen.
Es liegen
hier folgende Anträge vor:
Amt
Bornhöved
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule in Bornhöved. Die Schulaufsicht des Kreises nimmt zum
pädagogischen Konzept dieses Antrags positiv Stellung und befürwortet die
Einrichtung. Die Konzepterstellung ist in Zusammenarbeit mit der Grund- und
Hauptschule, der Realschule im SZ Bornhöved sowie dem Städtischen Gymnasium in
Bad Segeberg und der benachbarten Grund- und Hauptschule in Wankendorf erfolgt.
Die festgelegte Mindestgröße für Gemeinschaftsschulen beträgt 300 Schülerinnen
und Schüler. Diese Größenordnung ist im vorliegenden Fall mittelfristig und
wohl auch langfristig als gegeben anzusehen. Lt. Schulentwicklungsplan wird die
Gesamtschülerzahl am Schulzentrum Bornhöved im Schuljahr 2025/06 rd. 445 Schülerinnen
und Schüler betragen. Aus Sicht des Kreises bestehen
schulentwicklungsplanerisch gegen die Einrichtung keine Bedenken.
Amt
Leezen
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule in Leezen. Auch hier nimmt die Schulaufsicht des
Kreises zum pädagogischen Konzept positiv Stellung. Die Auswertungen aus dem
SEP zeigen hier allerdings, dass mittelfristig unter Berücksichtigung der
Schülerzahlen der Hauptschule die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und
Schülern aus dem gegebenen Einzugsbereich nicht erreicht werden kann.
Prognostiziert sind hier für das Schuljahr 2025/26 insgesamt 148 Schülerinnen
und Schüler. Dies wäre selbst für eine Regionalschule nicht ausreichend. Es ist
derzeit nicht ersichtlich, aus welchen Bereichen anderer umliegender
Schulträger Schülerinnen und Schüler für eine Gemeinschaftsschule in Leezen
gewonnen werden können. Eine abschließende Stellungsnahme kann daher erst
abgegeben werden, wenn die Schulentwicklungsplanung der umliegenden Schulträger
abgeschlossen ist.
Gemeinde
Boostedt
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule in Boostedt. Dem pädagogischen Konzept zur
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist seitens der Schulaufsicht des Kreises
zugestimmt worden. Aus Sicht der SEP geben die mittelfristig zu erwartenden
Schülerzahlen allerdings zu Bemerkungen Anlass. Nach der SEP wird die
mittelfristig zu erwartende Schülerzahl für den Schulstandort Boostedt weder
die Mindestzahl für eine Regionalschule (240) noch die für eine
Gemeinschaftsschule erreichen bzw. halten. Derzeit liegt die Schülerzahl für
die Grundschule Boostedt bei 203 SchülerInnen und die der Hauptschule bei 118
SchülerInnen. Die Gemeinde Boostedt weist allerdings darauf hin, dass es aus
dem Bereich der Stadt Neumünster inzwischen Anmeldungen für eine mögliche
Gemeinschaftsschule in Boostedt geben soll, weil eine Realschule nach der SEP
Neumünster wohl aufgelöst werden soll. Die Größenordnung dieser Anmeldungen ist
derzeit nicht bekannt. Ob damit allerdings die notwendige Größe von 300
erreicht werden sollte, erscheint zweifelhaft.
Stadt
Wahlstedt
Einrichtung
der Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe. Die aus dem SEP zu
berücksichtigen Schülerzahlenentwicklungen der Haupt- und Realschule Wahlstedt
lassen erkennen, dass bis ins Schuljahr 2025/26 hinein die notwendige Schülerzahl
von 300 für eine Gemeinschaftsschule erreicht und gehalten werden kann. Die
Schulaufsicht hat sich zum Antrag positiv geäußert und auch aus der Sicht der
Schulentwicklungsplanung kann dem Antrag zugestimmt werden.
Amt
Kisdorf
Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule in Kisdorf. Die befürwortende Stellungnahme der
Schulaufsicht des Kreises zum pädagogischen Konzept liegt auch zu diesem Antrag
vor. Auch aus Sicht der SEP bestehen gegen diese Einrichtung keine Bedenken.
Die Schülerzahlen aus Haupt- und Realschule werden bis ins Schuljahr 2025/26
hinein mit insgesamt 334 Schülerinnen und Schülern über der Mindestgröße
liegen.
Weiter
konkrete Anträge liegen dem Kreis zur Zeit nicht vor. Es ist aber der Presse zu
entnehmen, dass sich eine Vielzahl örtlicher Schulträger mit der Frage der
Einrichtung von Regional- oder Gemeinschaftsschule befasst. Mit diesen Anträgen
ist zum Schuljahr 2008/09 zu rechnen.
In diesem Zusammenhang ist noch einmal kritisch anzumerken, dass der
Kreis durch seine kreisweite Schulentwicklungsplanung darauf zu achten hat,
dass diese Planung zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle
Schularten umfassenden Angebots erfolgt. Sollten zukünftige Antragsteller
gleichermaßen die Gemeinschaftsschule zum Gegenstand ihres Antrags machen, dann
wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe aus § 51 SchulG nach
Berücksichtigung eines alle Schularten umfassenden Angebots problematisch. Hier
wird der Kreis also eine besonderes Augenmerk auf die Ausgewogenheit des
Schulangebots zu richten haben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
|
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
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Mittelbereitstellung |
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Im
Verwaltungshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
|
Im
Vermögenshaushalt 2008 |
Haushaltsstelle: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderausgaben
bei Haushaltsstelle: |
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|
|
|
|
Mehreinnahmen
bei Haushaltsstelle: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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5
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186 kB
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6
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(wie Dokument)
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183,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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182,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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174,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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179,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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188,7 kB
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11
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(wie Dokument)
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184,2 kB
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12
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(wie Dokument)
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187,5 kB
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