20.11.2007 - 3.3 Schulentwicklungsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 20.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Wortprotokoll
Der
Vorsitzende führt in die Thematik ein und weist darauf, dass die Schülerzahl in
den nächsten
beiden Jahrzehnten um 43-46 % zurückgehen werde. Die Daten der Schulen/
Kommunen für eine Schulentwicklungsplanung lägen nur teilweise vor. Fraglich
sei, ob im Bildungs- und Kulturausschuss bzw. in der Kreistagssitzung am 6.12.
eine Entscheidung getroffen werden könne.
Herr
Gorrissen erläutert dass der Kreis für die Schulentwicklungsplanung zuständig
sei, jedoch keine Entscheidungsbefugnis für die Wahl einer bestimmten Schulform
in einem bestimmten Ort hätte. Der Kreis sei lediglich berechtigt gegenüber dem
Bildungsministerium ein Votum abzugeben und zur Fertigung einer
Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Er hebt hervor, dass bei der Abgabe
eines Votums das gesamte Kreisgebiet betrachtet werden müsse, was zur Zeit
leider nicht möglich sei, da nicht alle Kommunen entsprechende Daten und
Angaben vorgelegt hätten und ein kreisweiter Schulentwicklungsplan nicht fertig
gestellt werden konnte. Herr Gorrissen gibt weiterhin zu bedenken, dass die
Reaktion des Bildungsministeriums fraglich sei, wenn der Kreis keine
Stellungnahme für die Anträge abgäbe, die bereits gestellt worden seien.
Die
Ausschussmitglieder diskutieren, ob es möglich sei eine Stellungnahme an das
Ministerium abzugeben, bevor die Daten und Informationen aller Kommunen
vorlägen oder ob abgewartet werden solle bis Daten aller Kommunen geliefert
seien.
Die
Schulrätinnen geben Stellungnahmen für ihre Regionen ab.
Nach
längerer Diskussion wird beantragt über den Antrag der CDU-Fraktion und die
Stellungnahme für das Bildungsministerium „en bloc“ abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung:
7 Ablehnung:
4 Enthaltung:
-
Beschlussvorschlag:
- Die von der Verwaltung
vorgestellten Erkenntnisse aus dem in der Entstehung befindlichen
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis genommen.
- Die Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen an den Standorten Bornhöved, Leezen, Boostedt, Wahlstedt
und Kisdorf kann zur Zeit nicht befürwortet werden, da ohne eine
vorliegende Gesamt-Schulentwicklungsplanung des Kreises eine Beurteilung
der Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten
umfassenden Angebotes nicht möglich ist.
- Nach den vorgelegten Unterlagen
wird für einige Standorte die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und
Schülern für eine Gemeinschaftsschule dauerhaft nicht erreicht.
- Das Umfeld für die vorgesehenen
Standorte von Gemeinschaftsschulen wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
Entwurf für eine Stellungnahme an das Bildungsministerium
Eine Stellungnahme zu der Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen an den Standorten Bornhöved, Leezen, Boostedt, Wahlstedt
und Kisdorf kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden, da ohne eine
vorliegende Gesamt-Schulentwicklungsplanung des Kreises eine Beurteilung der
Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden
Angebotes nicht möglich ist.
Eine umfassende Schulentwicklungsplanung kann vom Kreis
Segeberg noch nicht abgegeben werden, da noch nicht alle Kommunen/ Schulträger
im Kreis Segeberg eine Beschlussfassung über die künftige Schulform
herbeigeführt haben.
Nach den vorgelegten Unterlagen wird für einige Standorte
die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern für eine Gemeinschaftsschule
dauerhaft wohl nicht erreicht.
Anlagen zur Vorlage
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