14.01.2008 - 3.1 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg Antr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- am 16.11.07
- Datum:
- Mo., 14.01.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Herr
Jankowski stellt die neue Fassung eines Teilschulentwicklungsplans
und eine
Skizze zu den Schulstandorten nach den derzeitigen Antragsverfahren vor.
Die genannte Neufassung ist dem
Protokoll in der Anlage beigefügt.
Die
Ausarbeitungen mit Sitzungsdatum hat Herr Jankowski nach einem Gespräch mit dem
Kultusministerium vom 11.01.2008
gefertigt , bei dem er dort
zusammen mit den Schulrätinnen Frau Thomas und Frau Böttcher und Herrn Wild die Stellungnahmen des Kreises zu den Antragstellungen der
Schulträger im Kreisgebiet bekannt gegeben hatte und Einzelheiten zu den Standorten
besprochen wurden. Die Überarbeitung der Darstellung ist aufgrund geänderter
Schülerzahlenprognosen notwendig geworden. Da eine Prognose zu Schülerzahlen an
einzelnen Schulstandorten bis zum Jahr 2026 nur vage möglich ist, wurde mit dem
Ministerium vereinbart
,entsprechende Zahlen nur bis zum
Jahr 2020 zu prognostizieren.
Aus Sicht
der Verwaltung sollten alle Schulen, für die derzeitig das Antragsverfahren
läuft, eine Chance auf Einrichtung
bekommen. Die Schulaufsicht wird die Entwicklung der einzelnen Schulen
beobachten und schnell reagieren, sofern eine Schule die Voraussetzungen für
die gewählte Schulart an dem jeweiligen Standort nicht mehr erfüllt.
Die
Verwaltung geht davon aus, dass das Ministerium den Anträgen zustimmen und über
jeden Antrag einzeln entscheiden wird.
Herr Mohr
stellt für die CDU Fraktion folgenden Antrag für einen Beschlussvorschlag des
Ausschusses für Bildung , Kultur und Sport am 14.01.2008, des Hauptausschusses
am 17.01.2008 und des Kreistages am 17.01.2008 ( DrS /2007/118):
Antrag
der CDU-Fraktion zu den Sitzungen
·
des
Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 14.01.2008
·
des
Hauptausschusses am 17.01.2008
·
des
Kreistages am 17.01.2008
betr.
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg.
Es wird
folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Der
Kreistag nimmt die vorliegenden Beschlüsse und Anträge der Schulträger
(Kommunen und Schulverbände) sowie die Voten der Schulelternschaft zur
Einrichtung von Regional- und Gemeinschaftsschulen an den verschiedenen
Standorten im Kreis Segeberg zur Kenntnis.
Die
vorliegenden Anträge der Schulträger lassen leider erkennen, dass ein
gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Schulangebot
entsprechend dem S-H-Schulgesetz im Kreis Segeberg kaum sichergestellt werden
dürfte.
Gleichwohl
will der Kreistag den vorliegenden Anträgen der Schulträger und dem Votum der
Schulelternschaft nicht im Wege stehen und fordert das Ministerium für Bildung
und Frauen als zuständige Schulaufsichtsbehörde auf, über die Einrichtung der
Gemeinschaftsschulen bzw. Regionalschulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in
eigener Zuständigkeit auf der Grundlage des § 51 Schulgesetz zu entscheiden.
Dabei ist
der dauerhafte Erhalt der Gymnasien an den jetzigen Standorten sicherzustellen.
Der Beschluss
des Kreistages vom 06.12.2007 wird durch diesen Beschluss ersetzt.
Der Landrat
wird beauftragt, die vorliegenden Anträge mit diesem Beschluss des Kreistages
weiterzuleiten bzw. zu den bereits weitergeleiteten Anträgen der Schulträger
diese Stellungnahme abzugeben.
In diesem
Zusammenhang bedauert der Kreistag, dass seinem Beschluss vom 29.03.2007
offensichtlich nicht die erforderliche Beachtung für eine koordinierende
ortsübergreifende Schulentwicklungsplanung des Kreises Segeberg unter Beteiligung der örtlichen
Schulträger geschenkt wurde.
gez.
G.Dingeldein
Fraktionsvorsitzender
Für die SPD
Fraktion besteht lt. Herrn Urban keine Veranlassung, erneut eine Stellungnahme
zu den Antragstellungen der einzelnen Schulen abzugeben.
Lt. Herr
Wilken habe die SPD dies bereits am 04.12.07 getan.
Die
SPD-Fraktion nimmt die Anträge lediglich zur Kenntnis und verweist auf § 51
SchulG, wonach das Ministerium aufgrund des Willens in der Schulelternschaft in
eigener Zuständigkeit entscheiden soll.
Die SPD
Fraktion will den Erhalt der Gymnasien sicherstellen und hierzu einen Beschluss
für die Kreistagssitzung im März auf den Weg bringen.
Kritisiert
wird , dass bezüglich der Schularten an den Schulstandorten kaum Gespräche mit
anderen Kreisen bzw. Städten geführt wurden.
Die
Richtigkeit der nun zu Grunde gelegten Zahlen werden seitens der SPD
angezweifelt.
Die
Schulrätin Frau Böttcher nimmt wie folgt zu den Anträgen der Schulträger
Stellung:
Sie
befürwortet die zu erwartenden
Entscheidungen des Ministeriums in der Angelegenheit.
Den Schulen
soll die Chance gegeben werden, die Aufgaben der gewählten Schulform zu
erfüllen. Es bleibt abzuwarten, an welchen Schulen die Eltern ihre Kinder
anmelden und welche Schulen daher aufgrund ausreichender Schülerzahlen auf Dauer lebensfähig bleiben.
Sie sieht
keine Bestandsgefahr für die Gymnasien. Die Zukunft wird zeigen, ob und an
welcher Gemeinschaftsschule überhaupt eine ausreichende Schülerzahl für die
Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vorhanden sein wird.
Der
Landrat Herr Gorissen nimmt wie folgt zu den Anträgen der Schulträger Stellung:
Lt.
Schulgesetz soll der Elternwille entscheidend für die Schulform eines
Standortes sein. Die Kreise sollen die Pläne machen, sobald der Elternwille
bekannt ist. Letztlich soll die Schulaufsichtsbehörde die Genehmigung über die
Schulform des Standortes erteilen .Der Kreis nimmt diese Entscheidung lediglich
zur Kenntnis.
Die in der
ersten Fassung des Teilplanes zu Grunde gelegten Zahlen wurden aufgrund
von Gesprächen
mit den Schulträgern noch einmal korrigiert.
Herr Wild
verliest die Beschlussvorlage der CDU.
Über den
Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Zustimmung
: 8
Ablehnung : 4
Enthaltung:
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Anlagen zur Vorlage
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179,9 kB
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188,7 kB
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184,2 kB
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187,5 kB
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Anlagen
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