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ALLRIS - Auszug

14.01.2008 - 3.1 Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg Antr...

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Herr Jankowski stellt die neue Fassung eines Teilschulentwicklungsplans

und eine Skizze zu den Schulstandorten nach den derzeitigen Antragsverfahren vor. Die  genannte Neufassung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

Die Ausarbeitungen mit Sitzungsdatum hat Herr Jankowski nach einem Gespräch mit dem Kultusministerium vom 11.01.2008  gefertigt , bei dem er  dort zusammen mit den Schulrätinnen Frau Thomas und  Frau Böttcher und Herrn Wild  die Stellungnahmen des Kreises zu den Antragstellungen der Schulträger im Kreisgebiet bekannt gegeben hatte und Einzelheiten zu den Standorten besprochen wurden. Die Überarbeitung der Darstellung ist aufgrund geänderter Schülerzahlenprognosen notwendig geworden. Da eine Prognose zu Schülerzahlen an einzelnen Schulstandorten bis zum Jahr 2026 nur vage möglich ist, wurde mit dem Ministerium  vereinbart ,entsprechende Zahlen nur  bis zum Jahr 2020 zu prognostizieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Schulen, für die derzeitig das Antragsverfahren läuft, eine Chance auf Einrichtung  bekommen. Die Schulaufsicht wird die Entwicklung der einzelnen Schulen beobachten und schnell reagieren, sofern eine Schule die Voraussetzungen für die gewählte Schulart an dem jeweiligen Standort nicht mehr erfüllt.   

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Ministerium den Anträgen zustimmen und über jeden Antrag einzeln entscheiden wird.

 

Herr Mohr stellt für die CDU Fraktion folgenden Antrag für einen Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bildung , Kultur und Sport am 14.01.2008, des Hauptausschusses am 17.01.2008 und des Kreistages am 17.01.2008 ( DrS /2007/118):

 

 

Antrag der CDU-Fraktion zu den Sitzungen

·         des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 14.01.2008

·         des Hauptausschusses am 17.01.2008

·         des Kreistages am 17.01.2008

betr. Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg.

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Der Kreistag nimmt die vorliegenden Beschlüsse und Anträge der Schulträger (Kommunen und Schulverbände) sowie die Voten der Schulelternschaft zur Einrichtung von Regional- und Gemeinschaftsschulen an den verschiedenen Standorten im Kreis Segeberg zur Kenntnis.

Die vorliegenden Anträge der Schulträger lassen leider erkennen, dass ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Schulangebot entsprechend dem S-H-Schulgesetz im Kreis Segeberg kaum sichergestellt werden dürfte.

Gleichwohl will der Kreistag den vorliegenden Anträgen der Schulträger und dem Votum der Schulelternschaft nicht im Wege stehen und fordert das Ministerium für Bildung und Frauen als zuständige Schulaufsichtsbehörde auf, über die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen bzw. Regionalschulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage des § 51 Schulgesetz  zu entscheiden.

Dabei ist der dauerhafte Erhalt der Gymnasien an den jetzigen Standorten sicherzustellen.

Der Beschluss des Kreistages vom 06.12.2007 wird durch diesen Beschluss ersetzt. 

Der Landrat wird beauftragt, die vorliegenden Anträge mit diesem Beschluss des Kreistages weiterzuleiten bzw. zu den bereits weitergeleiteten Anträgen der Schulträger diese Stellungnahme abzugeben.

In diesem Zusammenhang bedauert der Kreistag, dass seinem Beschluss vom 29.03.2007 offensichtlich nicht die erforderliche Beachtung für eine koordinierende ortsübergreifende Schulentwicklungsplanung des Kreises Segeberg  unter Beteiligung der örtlichen Schulträger geschenkt wurde.

 

gez. G.Dingeldein

Fraktionsvorsitzender

 

 

Für die SPD Fraktion besteht lt. Herrn Urban keine Veranlassung, erneut eine Stellungnahme zu den Antragstellungen der einzelnen Schulen abzugeben.

Lt. Herr Wilken habe die SPD dies bereits am 04.12.07 getan.

Die SPD-Fraktion nimmt die Anträge lediglich zur Kenntnis und verweist auf § 51 SchulG, wonach das Ministerium aufgrund des Willens in der Schulelternschaft in eigener Zuständigkeit entscheiden soll.

Die SPD Fraktion will den Erhalt der Gymnasien sicherstellen und hierzu einen Beschluss für die Kreistagssitzung im März auf den Weg bringen.

Kritisiert wird , dass bezüglich der Schularten an den Schulstandorten kaum Gespräche mit anderen Kreisen bzw. Städten geführt wurden. 

Die Richtigkeit der nun zu Grunde gelegten Zahlen werden seitens der SPD angezweifelt.

 

 

Die Schulrätin Frau Böttcher nimmt wie folgt zu den Anträgen der Schulträger Stellung:

 

Sie befürwortet die zu erwartenden  Entscheidungen des Ministeriums in der Angelegenheit.

Den Schulen soll die Chance gegeben werden, die Aufgaben der gewählten Schulform zu erfüllen. Es bleibt abzuwarten, an welchen Schulen die Eltern ihre Kinder anmelden und welche Schulen daher aufgrund ausreichender Schülerzahlen auf  Dauer lebensfähig bleiben.

Sie sieht keine Bestandsgefahr für die Gymnasien. Die Zukunft wird zeigen, ob und an welcher Gemeinschaftsschule überhaupt eine ausreichende Schülerzahl für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vorhanden sein wird.

 

Der Landrat Herr Gorissen nimmt wie folgt zu den Anträgen der Schulträger Stellung:

 

Lt. Schulgesetz soll der Elternwille entscheidend für die Schulform eines Standortes sein. Die Kreise sollen die Pläne machen, sobald der Elternwille bekannt ist. Letztlich soll die Schulaufsichtsbehörde die Genehmigung über die Schulform des Standortes erteilen .Der Kreis nimmt diese Entscheidung lediglich zur Kenntnis.

 

Die in der ersten Fassung des Teilplanes zu Grunde gelegten Zahlen wurden aufgrund

von Gesprächen mit den Schulträgern noch einmal korrigiert.

 

 

Herr Wild verliest die Beschlussvorlage der CDU.

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Zustimmung :   8         Ablehnung :    4         Enthaltung:     -

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung:                         Ablehnung:                         Enthaltung:

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen